Wie kann ich die Auslandskrankenversicherung waehrend Türkeiaufenthalt aufstocken oder neu abschliessen?
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Hey, habe eine normale Auslandskrankenversicherung welche im Ausland 45 Tage gültig ist.
Bin jetzt schon länger in der Türkei und habe heute bei meinem Reiseanbieter verlängert, so dass ich knapp unter 90 Tage in der Türkei sein werde.
Mein Reiseanbieter, der normal Auslandskrankenversicherungen mit im Paket anbietet, konnte mir für die Verlängerung keine neue Versicherung anbieten und der ADAC bietet Menschen welche gerade in Urlaub sind keine Auslandskrankenversicherung an.
Fuehle mich ueberfordert und weiss nicht weiter.
Was kann ich tun?Herzlichen Dank
L.G. Daniel -
Mehrere Wochen im Türkeiurlaub ohne Krankenversicherung dazustehen birgt halt ein riesiges Risiko.
Ist mir leider zu spät klargeworden.
Vielleicht kennt jemand Möglichkeiten welche ich jetzt habe, trotz Auslandsaufenthalt an eine Auslandskrankenversicherung zu kommen .
Mrine Auslandskrankenversicherung ist nur 45 Tage gültig, weswegen ich nur noch wenige Tage von ihr abgedeckt bin.Waehre wirklich dankbar und erleichtert, wenn mir jemand helfen könnte.
Herzlichen Dank.
L.G. Daniel -
Ich bin immer wieder erstaunt, welch interessante Fragen hier in diesem Forum gestellt werden. Wäre es nicht "normal" dieses Thema vor einem längeren Auslandsaufenthalt zu klären ?
Natürlich werde ich jetzt hier keinen konkreten Link einstellen, aber Google hilft in Sekunden unter dem Stichwort " Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Da ist für jeden Fall etwas zu finden.
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Guten Morgen lieber @Kastenwagen, so leicht finde ich es nicht. Ich suche und habe gesucht und finde nichts.
Da ich noch paar Tage versicherungstechnisch abgedeckt bin:
Muss ich im Inland sein, wenn ich die vorhandene Auslandskrankenversicherung aufs Jahr aufstocke, damit ich länger als 45 Tage am Stück im Ausland abgesichert bin?
Dann, wie kann ich Verträge vom EU Ausland verlängern oder neu abschliessen?Herzlichen Dank für alles.
Sorry, weiss wirklich nicht mehr weiter.
L.G. Daniel. -
Waere sehr schön wenn mir jemand helfen kann.
Herzlichen Dank.L.G. Daniel
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Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz, klick
Das musst du anklicken...
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung das Land Ihres ständigen Wohnsitzes bereits verlassen haben, dann gibt es eine Warteperiode von drei Tagen, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Im Falle einer schweren Verletzung in Verbindung mit einem Unfall, tritt das Recht auf Begleichung von Leistungsansprüchen jedoch gleichzeitig mit dem Datum des Versicherungsbeginns in Kraft."Die medizinischen Kosten, die medizinische Evakuierung und die medizinische Rückführung im Zusammenhang mit COVID-19 sind ausgeschlossen."
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Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz, klick
Das musst du anklicken...
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung das Land Ihres ständigen Wohnsitzes bereits verlassen haben, dann gibt es eine Warteperiode von drei Tagen, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Im Falle einer schweren Verletzung in Verbindung mit einem Unfall, tritt das Recht auf Begleichung von Leistungsansprüchen jedoch gleichzeitig mit dem Datum des Versicherungsbeginns in Kraft."Die medizinischen Kosten, die medizinische Evakuierung und die medizinische Rückführung im Zusammenhang mit COVID-19 sind ausgeschlossen."
Herzlichen Dank Herr @HABERLING
Dass klingt doch super.
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüsse, Daniel -
Nun diesen Satz : Bitte beachten Sie: Die Versicherungsdauer kann zwischen 7 Tagen und 12 Monaten betragen. Die maximale Versicherungsdauer von 12 Monaten kann nicht verlängert werden.
hast Du hoffentlich auch gelesen !Gut, dann eben auch von mir einen Link. Entscheiden, Preisvergleich anstellen und die Versicherungsbedingungen lesen , musst Du dann bitte selbst. ICH wüsste wo ich abschliessen würde.
https://www.hansemerkur.de/langfristige-auslandskrankenversicherungen -
Kastenwagen, dein link kannst du dir schenken, denn dort muß man die versicherung VOR reiseantritt abschließen und der TE ist bereits schon laenger IM ausland...
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Uiiiii, @suzimausi : in der Ruhe liegt die Kraft und im Tonfall die Höflichkeit. Ich habe selbstverständlich gelesen was der TO geschrieben hat. Aber vielleicht hast Du , nur evtl., schon einmal davon gehört / gelesen, dass es auch individuelle Absprachen oder Kulanzregeln gibt ?
Möglicherweise, aber nur möglicherweise , weiß ich daher von was ich schreibe ?Möglicherweise kann man meinen Hinweis auch so verstehen, dass ich sehr wohl gesehen habe, dass der TO in 12 Monaten wieder vor demselben Problem stehen wird ?
Vielleicht, aber auch nur vielleicht, könnte es sein, dass Daniel Düsentrieb1 evtl. auch zu den " Helfern" gehört ? Oder bist Du in einem deutschsprachigen Forum schon mal mit Frau Suziemausi angesprochen worden ? In dem Land , in dessen Forum wir uns hier gerade befinden, ist es in der Höflichkeitsform üblich Bey oder Beyan ( Du weisst bestimmt was das heisst ) in der Anrede zu nutzen.
Den Tipp von Silvia L finde ich persönlich übrigens sehr gut und vor allem erfolgversprechend.
Ich bin hier nun raus aus dem Thema.....
Aber eine Frage habe ich doch noch : was heisst TE ? Vielleicht kannst Du mich kurz aufklären ? Danke schön !
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@Kastenwagen
Thread Eröffner ...
@suzimausi
Bitte verzichte künftig auf solche "Beurteilungen" von Links.
Die Betroffenen können durchaus selbst entscheiden, ob er ihnen nützlich erscheint oder nicht.