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Wie kann ich die Auslandskrankenversicherung waehrend Türkeiaufenthalt aufstocken oder neu abschliessen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkische Riviera
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  • Daniel Düsentrieb1D Offline
    Daniel Düsentrieb1D Offline
    Daniel Düsentrieb1
    schrieb am zuletzt editiert von Daniel Düsentrieb1
    #1

    Hey, habe eine normale Auslandskrankenversicherung welche im Ausland 45 Tage gültig ist.
    Bin jetzt schon länger in der Türkei und habe heute bei meinem Reiseanbieter verlängert, so dass ich knapp unter 90 Tage in der Türkei sein werde.
    Mein Reiseanbieter, der normal Auslandskrankenversicherungen mit im Paket anbietet, konnte mir für die Verlängerung keine neue Versicherung anbieten und der ADAC bietet Menschen welche gerade in Urlaub sind keine Auslandskrankenversicherung an.
    Fuehle mich ueberfordert und weiss nicht weiter.
    Was kann ich tun?

    Herzlichen Dank
    L.G. Daniel

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Daniel Düsentrieb1D Offline
      Daniel Düsentrieb1D Offline
      Daniel Düsentrieb1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Mehrere Wochen im Türkeiurlaub ohne Krankenversicherung dazustehen birgt halt ein riesiges Risiko.
      Ist mir leider zu spät klargeworden.
      Vielleicht kennt jemand Möglichkeiten welche ich jetzt habe, trotz Auslandsaufenthalt an eine Auslandskrankenversicherung zu kommen .
      Mrine Auslandskrankenversicherung ist nur 45 Tage gültig, weswegen ich nur noch wenige Tage von ihr abgedeckt bin.

      Waehre wirklich dankbar und erleichtert, wenn mir jemand helfen könnte.
      Herzlichen Dank.
      L.G. Daniel

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KastenwagenK Offline
        KastenwagenK Offline
        Kastenwagen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich bin immer wieder erstaunt, welch interessante Fragen hier in diesem Forum gestellt werden. Wäre es nicht "normal" dieses Thema vor einem längeren Auslandsaufenthalt zu klären ?

        Natürlich werde ich jetzt hier keinen konkreten Link einstellen, aber Google hilft in Sekunden unter dem Stichwort " Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Da ist für jeden Fall etwas zu finden.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Daniel Düsentrieb1D Offline
          Daniel Düsentrieb1D Offline
          Daniel Düsentrieb1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Guten Morgen lieber @Kastenwagen, so leicht finde ich es nicht. Ich suche und habe gesucht und finde nichts.

          https://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/auslandskrankenversicherung/auslandskrankenversicherung_reisen_bis_1_jahr/auslandskrankenversicherung_abschluss_nach_ausreise.html

          Da ich noch paar Tage versicherungstechnisch abgedeckt bin:
          Muss ich im Inland sein, wenn ich die vorhandene Auslandskrankenversicherung aufs Jahr aufstocke, damit ich länger als 45 Tage am Stück im Ausland abgesichert bin?
          Dann, wie kann ich Verträge vom EU Ausland verlängern oder neu abschliessen?

          Herzlichen Dank für alles.
          Sorry, weiss wirklich nicht mehr weiter.
          L.G. Daniel.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Daniel Düsentrieb1D Offline
            Daniel Düsentrieb1D Offline
            Daniel Düsentrieb1
            schrieb am zuletzt editiert von Daniel Düsentrieb1
            #5

            Waere sehr schön wenn mir jemand helfen kann.
            Herzlichen Dank.

            L.G. Daniel

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #6

              Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz, klick

              Das musst du anklicken...
              Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung das Land Ihres ständigen Wohnsitzes bereits verlassen haben, dann gibt es eine Warteperiode von drei Tagen, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Im Falle einer schweren Verletzung in Verbindung mit einem Unfall, tritt das Recht auf Begleichung von Leistungsansprüchen jedoch gleichzeitig mit dem Datum des Versicherungsbeginns in Kraft.

              "Die medizinischen Kosten, die medizinische Evakuierung und die medizinische Rückführung im Zusammenhang mit COVID-19 sind ausgeschlossen."

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              Daniel Düsentrieb1D 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • HABERLINGH HABERLING

                Wählen Sie Ihren Versicherungsschutz, klick

                Das musst du anklicken...
                Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung das Land Ihres ständigen Wohnsitzes bereits verlassen haben, dann gibt es eine Warteperiode von drei Tagen, bevor die Versicherung in Kraft tritt. Im Falle einer schweren Verletzung in Verbindung mit einem Unfall, tritt das Recht auf Begleichung von Leistungsansprüchen jedoch gleichzeitig mit dem Datum des Versicherungsbeginns in Kraft.

                "Die medizinischen Kosten, die medizinische Evakuierung und die medizinische Rückführung im Zusammenhang mit COVID-19 sind ausgeschlossen."

                Daniel Düsentrieb1D Offline
                Daniel Düsentrieb1D Offline
                Daniel Düsentrieb1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Herzlichen Dank Herr @HABERLING

                Dass klingt doch super.
                Herzlichen Dank.
                Freundliche Grüsse, Daniel

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • KastenwagenK Offline
                  KastenwagenK Offline
                  Kastenwagen
                  schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                  #8

                  Nun diesen Satz : Bitte beachten Sie: Die Versicherungsdauer kann zwischen 7 Tagen und 12 Monaten betragen. Die maximale Versicherungsdauer von 12 Monaten kann nicht verlängert werden.
                  hast Du hoffentlich auch gelesen !

                  Gut, dann eben auch von mir einen Link. Entscheiden, Preisvergleich anstellen und die Versicherungsbedingungen lesen , musst Du dann bitte selbst. ICH wüsste wo ich abschliessen würde.
                  https://www.hansemerkur.de/langfristige-auslandskrankenversicherungen

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Kastenwagen, dein link kannst du dir schenken, denn dort muß man die versicherung VOR reiseantritt abschließen und der TE ist bereits schon laenger IM ausland...

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Silvia LS Offline
                      Silvia LS Offline
                      Silvia L
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich würde mich einfach mit meiner heimischen Krankenkasse in Verbindung setzen, denn die bieten ja auch Auslandversicherungen an.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • KastenwagenK Offline
                        KastenwagenK Offline
                        Kastenwagen
                        schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                        #11

                        Uiiiii, @suzimausi : in der Ruhe liegt die Kraft und im Tonfall die Höflichkeit. Ich habe selbstverständlich gelesen was der TO geschrieben hat. Aber vielleicht hast Du , nur evtl., schon einmal davon gehört / gelesen, dass es auch individuelle Absprachen oder Kulanzregeln gibt ?
                        Möglicherweise, aber nur möglicherweise , weiß ich daher von was ich schreibe ?

                        Möglicherweise kann man meinen Hinweis auch so verstehen, dass ich sehr wohl gesehen habe, dass der TO in 12 Monaten wieder vor demselben Problem stehen wird ?

                        Vielleicht, aber auch nur vielleicht, könnte es sein, dass Daniel Düsentrieb1 evtl. auch zu den " Helfern" gehört ? Oder bist Du in einem deutschsprachigen Forum schon mal mit Frau Suziemausi angesprochen worden ? In dem Land , in dessen Forum wir uns hier gerade befinden, ist es in der Höflichkeitsform üblich Bey oder Beyan ( Du weisst bestimmt was das heisst ) in der Anrede zu nutzen.

                        Den Tipp von Silvia L finde ich persönlich übrigens sehr gut und vor allem erfolgversprechend.

                        Ich bin hier nun raus aus dem Thema.....

                        Aber eine Frage habe ich doch noch : was heisst TE ? Vielleicht kannst Du mich kurz aufklären ? Danke schön !

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          @Kastenwagen
                          Thread Eröffner ... 😏
                          @suzimausi
                          Bitte verzichte künftig auf solche "Beurteilungen" von Links.
                          Die Betroffenen können durchaus selbst entscheiden, ob er ihnen nützlich erscheint oder nicht.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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