Kreuzfahrt verpasst wegen Flugverspätung
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HalloHallo zusammen, wir sind gerade auf einer Amerika Rundreise. Gestartet sind wir in New York danach sollte es nach Orlando per Flug gehen, wo wir auf die Royal Caribbean Kreuzfahrt Bahamas wollten. Da unser Flug am Vorabend mit Delta Airline immer wieder verschoben wurde und am Ende 20 Stunden zu spät Abflug, haben wir die Kreuzfahrt verpasst. Die Nacht in New York mussten wir in einem selbst gesuchten und selbst bezahlten Hotel verbringen, weil Delta Airline keine Hotels zur Verfügung stellen konnte. In Orlando angekommen mussten wir uns erstmal einen Mietwagen und ein Ersatzhotel auf eigene Kosten mieten. Da wir zwei Familien sind und uns jetzt von der Kreuzfahrt ungefähr 2500 € verloren gegangen sind, wäre jetzt die Frage wer uns diese Kosten erstattet? In Deutschland bzw der EU ist das ja anscheinend alles genau geregelt. Nur wie sieht es hier in der USA aus? Kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo, soweit ich weiß gibt es in USA keine gesetzliche Regelung zu Fluggastrechten bei Flugverspätungen. Ob und welche Ersatzleistungen in einem solchen Fall angeboten werden, hängt von den jeweiligen Beförderungsbedingungen bzw. dem Beförderungsvertrag der Fluglinie ab. klick hier

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Ich verschiebe mal ins zuständige Reiserecht Forum.
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Bei einer so massiven Verspätung hast du eventuell gute Chancen auf Erstattung der Kosten. Nach dem Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) müssen Schäden verursacht durch Verspätungen durch die Airline übernommen werden, sofern keine höhere Gewalt vorliegt. Pro Person max. ca. 1300 Euro .
Such dir einen Anwalt bei der Summe!
Viel Glück! -
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung..
Denkt ihr ein deutscher Anwalt spezialisiert auf reiserecht?
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Beitrag gelöscht.
Bitte verzichtet darauf, hier öffentlich Anwälte zu nennen, wenn schon Empfehlungen,dann bitte nur via PN.
Danke -
Es gibt auch in den USA eine Verordnung zu den Fluggastrechten bei Streichung und massiver Verspätung.
Hier im Überblick
Allerdings keine vergleichbare "Beitreibungsindustrie" wie bei uns ...! -
Ja, das ist so, betrifft jedoch nur Ansprüche gegenüber dem Kreuzfahrtunternehmen / dem Veranstalter.
Die Betroffenen wollen eine Kompensation beim LFU durchsetzen, insofern ist dieser dein Einwurf hier sinnfrei.
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass der erlittene Schaden ja nicht allein mit einer Kompensation für die Verspätung abgegolten ist, es handelt sich vielmehr um 2 verschiedene Sachverhalte.- die pauschale Kompensation für die Verspätung
- den Ersatz & Schadenersatz für die verlorene Kreuzfahrt. Hier sind nicht allein die Kosten zu fordern sondern auch noch eine immaterielle Entschädigung.
Vollkommen irrelevant ist im Übrigen, ob es sich um erstattungsfähige Tarife handelte oder nicht ...
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Ja, das ist so, betrifft jedoch nur Ansprüche gegenüber dem Kreuzfahrtunternehmen / dem Veranstalter.
Die Betroffenen wollen eine Kompensation beim LFU durchsetzen, insofern ist dieser dein Einwurf hier sinnfrei.
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass der erlittene Schaden ja nicht allein mit einer Kompensation für die Verspätung abgegolten ist, es handelt sich vielmehr um 2 verschiedene Sachverhalte.- die pauschale Kompensation für die Verspätung
- den Ersatz & Schadenersatz für die verlorene Kreuzfahrt. Hier sind nicht allein die Kosten zu fordern sondern auch noch eine immaterielle Entschädigung.
Vollkommen irrelevant ist im Übrigen, ob es sich um erstattungsfähige Tarife handelte oder nicht ...
@vonschmeling
xnutze bitte den Button antwortenx Die Forenansprache ist DuKennen Sie sich hier rechtlich aus? Wie stehen die Chancen beim Engagieren eines Anwalts über Rechtschutz?
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@Tobi_88
Ganz gleich auf welchem Wege (über Rechtschutz ist absolut okay!) würde ich euch die Hinzuziehung eines qualifizierten Anwalts im Hinblick auf den Sachstand deutlich empfehlen. -
Natürlich zuerst !!!! die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und klären ob sie den Rechtsstreit übernehmen. Dann einen Anwalt speziell Reiserecht suchen, geht in der Regel mit Tante Google. Für Mainz hätte ich eine Adresse......
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Zuerst wird die Versicherung einen Anwalt benennen, nur mal so für´s Protokoll ...
Im Falle weiterer Schritte muss sich die Kanzlei nicht nur mit dem Recht am Gerichtsstand auskennen, sondern die Interessen der Mandantschaft auch dort vertreten können. -
Nur mal so fürs Protokoll, liebe v.S. unsere Versicherung hat uns die Entscheidung überlassen. Wir !!!!! haben den Anwalt ausgewählt.
Es scheint wohl Unterschiede der Versicherungen zu geben.
Ok, bei uns war der Gerichtsstand auch in D, wie es außerhalb unseres Landes abläuft ist vielleicht anders. -
Selbstverständlich gibt es Unterschiede, hier steht jedoch wohl eine Erstberatung in Rede, die möglichst kostenneutral für den Betroffenen sein sollte.
Kommt es schließlich zum Streit sieht das dann anders aus.
Jedenfalls ist "ich kann einen in Mainz empfehlen" in diesem Fall wohl nicht so der Burnertipp für die gegenständliche Causa, und Tobi_88 muss wohl oder übel ins Gespräch mit der Versicherung gehen.
Daran ändert auch der inflationäre Gebrauch von Ausrufungszeichen nix ...
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Darauf hatte ich ja bereits weit zuvor hingewiesen.
Dieses Forum ist piekfein, hat aber eben auch seine natürlichen Grenzen. Die kann man an den bisherigen Beiträgen hier recht deutlich erkennen.
In der gegenständlichen Causa geht es nicht nur um erhebliche Summen, sondern auch um einen sehr komplexen Sachverhalt, bei welchem die Rechtslage am Gerichtsstand zugrunde zu legen ist.
Das kann sich sogar vorteilhaft auswirken, kriegt man aber mit paar Tipps auf Forenebene nicht gewuppt.