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Kreuzfahrt verpasst wegen Flugverspätung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
18 Beiträge 8 Kommentatoren 7.5k Aufrufe
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  • Tobi_88T Offline
    Tobi_88T Offline
    Tobi_88
    schrieb am zuletzt editiert von Tobi_88
    #1

    HalloHallo zusammen, wir sind gerade auf einer Amerika Rundreise. Gestartet sind wir in New York danach sollte es nach Orlando per Flug gehen, wo wir auf die Royal Caribbean Kreuzfahrt Bahamas wollten. Da unser Flug am Vorabend mit Delta Airline immer wieder verschoben wurde und am Ende 20 Stunden zu spät Abflug, haben wir die Kreuzfahrt verpasst. Die Nacht in New York mussten wir in einem selbst gesuchten und selbst bezahlten Hotel verbringen, weil Delta Airline keine Hotels zur Verfügung stellen konnte. In Orlando angekommen mussten wir uns erstmal einen Mietwagen und ein Ersatzhotel auf eigene Kosten mieten. Da wir zwei Familien sind und uns jetzt von der Kreuzfahrt ungefähr 2500 € verloren gegangen sind, wäre jetzt die Frage wer uns diese Kosten erstattet? In Deutschland bzw der EU ist das ja anscheinend alles genau geregelt. Nur wie sieht es hier in der USA aus? Kennt sich hier jemand aus?

    Vielen Dank im Voraus.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, soweit ich weiß gibt es in USA keine gesetzliche Regelung zu Fluggastrechten bei Flugverspätungen. Ob und welche Ersatzleistungen in einem solchen Fall angeboten werden, hängt von den jeweiligen Beförderungsbedingungen bzw. dem Beförderungsvertrag der Fluglinie ab. klick hier

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich verschiebe mal ins zuständige Reiserecht Forum.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports_
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
          #4

          Bei einer so massiven Verspätung hast du eventuell gute Chancen auf Erstattung der Kosten. Nach dem Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) müssen Schäden verursacht durch Verspätungen durch die Airline übernommen werden, sofern keine höhere Gewalt vorliegt. Pro Person max. ca. 1300 Euro .
          Such dir einen Anwalt bei der Summe!
          Viel Glück!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Tobi_88T Offline
            Tobi_88T Offline
            Tobi_88
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung..

            Denkt ihr ein deutscher Anwalt spezialisiert auf reiserecht?

            _aqua_sports__ 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Tobi_88T Tobi_88

              Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung..

              Denkt ihr ein deutscher Anwalt spezialisiert auf reiserecht?

              _aqua_sports__ Offline
              _aqua_sports__ Offline
              _aqua_sports_
              Verwarnt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6
              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Online
                Günter/HolidayCheckG Online
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #7

                Beitrag gelöscht.
                Bitte verzichtet darauf, hier öffentlich Anwälte zu nennen, wenn schon Empfehlungen,dann bitte nur via PN.
                Danke

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es gibt auch in den USA eine Verordnung zu den Fluggastrechten bei Streichung und massiver Verspätung.
                  Hier im Überblick
                  Allerdings keine vergleichbare "Beitreibungsindustrie" wie bei uns ...!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • TangomausT Offline
                    TangomausT Offline
                    Tangomaus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ist es nicht so, dass bei einem Vor-Aufenthalt der Reisende für ein pünktliches Erscheinen beim Hafen verantwortlich ist?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Ja, das ist so, betrifft jedoch nur Ansprüche gegenüber dem Kreuzfahrtunternehmen / dem Veranstalter.
                      Die Betroffenen wollen eine Kompensation beim LFU durchsetzen, insofern ist dieser dein Einwurf hier sinnfrei.
                      Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass der erlittene Schaden ja nicht allein mit einer Kompensation für die Verspätung abgegolten ist, es handelt sich vielmehr um 2 verschiedene Sachverhalte.

                      1. die pauschale Kompensation für die Verspätung
                      2. den Ersatz & Schadenersatz für die verlorene Kreuzfahrt. Hier sind nicht allein die Kosten zu fordern sondern auch noch eine immaterielle Entschädigung.
                        Vollkommen irrelevant ist im Übrigen, ob es sich um erstattungsfähige Tarife handelte oder nicht ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      Tobi_88T 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Ja, das ist so, betrifft jedoch nur Ansprüche gegenüber dem Kreuzfahrtunternehmen / dem Veranstalter.
                        Die Betroffenen wollen eine Kompensation beim LFU durchsetzen, insofern ist dieser dein Einwurf hier sinnfrei.
                        Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass der erlittene Schaden ja nicht allein mit einer Kompensation für die Verspätung abgegolten ist, es handelt sich vielmehr um 2 verschiedene Sachverhalte.

                        1. die pauschale Kompensation für die Verspätung
                        2. den Ersatz & Schadenersatz für die verlorene Kreuzfahrt. Hier sind nicht allein die Kosten zu fordern sondern auch noch eine immaterielle Entschädigung.
                          Vollkommen irrelevant ist im Übrigen, ob es sich um erstattungsfähige Tarife handelte oder nicht ...
                        Tobi_88T Offline
                        Tobi_88T Offline
                        Tobi_88
                        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                        #11

                        @vonschmeling
                        xnutze bitte den Button antwortenx Die Forenansprache ist Du

                        Kennen Sie sich hier rechtlich aus? Wie stehen die Chancen beim Engagieren eines Anwalts über Rechtschutz?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Tobi_88
                          Ganz gleich auf welchem Wege (über Rechtschutz ist absolut okay!) würde ich euch die Hinzuziehung eines qualifizierten Anwalts im Hinblick auf den Sachstand deutlich empfehlen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SummerdaysS Offline
                            SummerdaysS Offline
                            Summerdays
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Natürlich zuerst !!!! die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und klären ob sie den Rechtsstreit übernehmen. Dann einen Anwalt speziell Reiserecht suchen, geht in der Regel mit Tante Google. Für Mainz hätte ich eine Adresse......

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #14

                              Zuerst wird die Versicherung einen Anwalt benennen, nur mal so für´s Protokoll ...
                              Im Falle weiterer Schritte muss sich die Kanzlei nicht nur mit dem Recht am Gerichtsstand auskennen, sondern die Interessen der Mandantschaft auch dort vertreten können.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SummerdaysS Offline
                                SummerdaysS Offline
                                Summerdays
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nur mal so fürs Protokoll, liebe v.S. unsere Versicherung hat uns die Entscheidung überlassen. Wir !!!!! haben den Anwalt ausgewählt.
                                Es scheint wohl Unterschiede der Versicherungen zu geben.
                                Ok, bei uns war der Gerichtsstand auch in D, wie es außerhalb unseres Landes abläuft ist vielleicht anders.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Selbstverständlich gibt es Unterschiede, hier steht jedoch wohl eine Erstberatung in Rede, die möglichst kostenneutral für den Betroffenen sein sollte.
                                  Kommt es schließlich zum Streit sieht das dann anders aus.
                                  Jedenfalls ist "ich kann einen in Mainz empfehlen" in diesem Fall wohl nicht so der Burnertipp für die gegenständliche Causa, und Tobi_88 muss wohl oder übel ins Gespräch mit der Versicherung gehen.
                                  Daran ändert auch der inflationäre Gebrauch von Ausrufungszeichen nix ... 😏

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Und vor allem wenn der Gerichtsstand in den USA liegt, da es sich um einen Inlandsflug handelt.

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Darauf hatte ich ja bereits weit zuvor hingewiesen.
                                      Dieses Forum ist piekfein, hat aber eben auch seine natürlichen Grenzen. Die kann man an den bisherigen Beiträgen hier recht deutlich erkennen.
                                      In der gegenständlichen Causa geht es nicht nur um erhebliche Summen, sondern auch um einen sehr komplexen Sachverhalt, bei welchem die Rechtslage am Gerichtsstand zugrunde zu legen ist.
                                      Das kann sich sogar vorteilhaft auswirken, kriegt man aber mit paar Tipps auf Forenebene nicht gewuppt.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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