Stornierung der gebuchten Reise vor Annahmeerklärung des Veranstalters
-
Folgende Problematik.
Ein Kunde bucht eine Reise über HC. Der Kunde bekommt von HC folgende Mail:
_“_Ihr Buchungsauftrag ist bei uns eingegangen. Wir freuen uns, dass Sie eine schöne Reise gefunden haben!
Sie erhalten von Ihrem Veranstalter XXX innerhalb von 48 Stunden eine E-Mail, sobald dieser Ihre verbindliche Buchung bestätigt.“Der Kunde bemerkt kurz darauf, dass er einen Fehler bei der Buchung getätigt hat. Daraufhin storniert er über HC die Buchung, da das zurückziehen des Buchungsauftrages über HC nicht angeboten wird.
Der Kunde hat zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung des Reiseveranstalters bekommen. 5 Stunden später erreicht den Kunden eine Stornorechnung.Wie kann das sein. Der Vertrag kam gemäß AGB nicht zustande, der der Kunde zu keiner Zeit eine verbindliche Bestätigung erhalten hatte und somit nur den Buchungsauftrag storniert hatte.
„1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie XXX den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen der XXX für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von XXX zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form“
-
Geht es noch immer um die Teilstornierung eines Reisenden oder ist das eine andere Buchung?
-
Die Buchung ist m.M. rechtens sprich, Stornogebühren sind fällig, wenn kein Flex Tarif gebucht wurde oder eine entsprechende Option zur Buchung gehörte (48 Stunden kostenfrei stornierbar usw.) Warum hat Du nicht vor der Stornierung das Reisebüro wegen des Fehlers kontaktiert?
-
Erstens ist zur Nachtzeit keiner telefonisch im Reisebüro zu erreichen.
Zweitens, m.E. ist kein Vertrag zustandegekommen, da keine Bestätigung durch Reiseveranstalter erfolgt ist. Siehe Auszug aus den AGB.
Warum soll also aus deiner Sicht, die Stornogebühr gerechtfertigt sein.
-
Bitte keine fremden Texte von anderen Seiten übernehmen (Urheberrechte, wird teuer), nur verlinken bitte.
Ich weiß ja nicht, um welche Reisebuchung es sich handelt, z.B. Dynamische Buchungen bei X-Veranstaltern usw. Oder ob sich das nur überschnitten hat
----
habe das archiviert, da ausgerechnet noch von einer kostenpflichtigen Rechtsanwalts HP abkopiert wurde.
-
Bitte keine fremden Texte von anderen Seiten übernehmen (Urheberrechte, wird teuer), nur verlinken bitte.
Ich weiß ja nicht, um welche Reisebuchung es sich handelt, z.B. Dynamische Buchungen bei X-Veranstaltern usw. Oder ob sich das nur überschnitten hat
----
habe das archiviert, da ausgerechnet noch von einer kostenpflichtigen Rechtsanwalts HP abkopiert wurde.
-
@malu, es ist völlig unerheblich, ob schon ein Vertrag zustandegekommen ist. Du hast eine verbindliche Willenserklärung abgegeben, an die du für eine bestimmte Frist gebunden bist. Ein Widerruf deiner Willenserklärung müsste spätestens zeitgleich mit dieser beim anderen eingehen, was bei einer Onlinebuchung geradezu unmöglich ist. Somit gilt deine Willenserklärung als verbindlich vorgenommen und der RV hat das Recht, diese anzunehmen und einen Vertrag draus zu stricken, dessen Stornierung mit Kosten verbunden ist. (Paragraph 130 BGB) Es steht dir natürlich frei, den Vertrag aufgrund eines Erklärungsirrtums anzufechten, dies dürfte sich jedoch als sehr schwierig gestalten bzw. nahezu ausweglos sein, da bei einer Online-Reisebuchung mehrere Stationen bis zur finalen Buchung zu durchlaufen sind, so dass am Ende nicht mehr davon auszugehen ist, dass du eine Willenserklärung in der von dir abgegebenen Form gar nicht abgeben wolltest.
-
Der letzte Button :jetzt Reise verbindlich buchen, ist ja auch keine Klingel

-
Erstens ist zur Nachtzeit keiner telefonisch im Reisebüro zu erreichen.
Zweitens, m.E. ist kein Vertrag zustandegekommen, da keine Bestätigung durch Reiseveranstalter erfolgt ist. Siehe Auszug aus den AGB.
Warum soll also aus deiner Sicht, die Stornogebühr gerechtfertigt sein.
@Malu55
Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.
Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben.
-
@Malu55
Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.
Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben.
@kourion sagte:
@Malu55
Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.
Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben.
Gut, aber wenn in der Nacht nichts geschieht, was rechtfertigt dann Stornogebühren in Höhe von 40% des Reisepreises?
-
Das ist nicht relevant, die bei Buchung akzeptierten AGB gelten. Wann sollte denn die Reise starten und war es ein X-Veranstalter?
Hattest Du keine Flexoption gewählt? -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
-
Danke @katjaworld für die umfassende Darlegung.
Fast hätte ich nicht alle vorhergehenden Beiträge gelesen und das nochmal statuiert ...@Malu55
Es gibt da kein Vertun - du hast deine Absicht verbindlich hinterlegt und bist im Verlauf mehrfach auf die Folgen hingewiesen worden.
Die Forderung einer Stornierungsgebühr ist somit rechtens. Du kannst ggf. mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen und um eine kulante Lösung (Umbuchung?) ersuchen - rechtlich ist das Ding realistisch ziemlich unanfechtbar. -
Ein Fehler hatte sich eingeschlichen bei der nächtlichen Buchung. Ich hätte auch erst einmal den Vermittler um Lösung des Problems beim Veranstalter gebeten. Wäre bestimmt preiswerter als 40% Storno gewesen und muss auch nicht in der Nacht geschehen.
-
Fehler sollten sich halt nicht "einschleichen" - ganz gleich zu welcher Tageszeit wäre die rechtliche Betrachtung des Sachverhalts diesselbe.
-
@kourion sagte:
@Malu55
Stimmt, die RBs sind zur Nachtzeit eher nicht zu erreichen.
Muss wohl daran liegen, dass die Kunden zur Nachtzeit i.d.R. keine so wichtige Entscheidungen treffen wie z. B. "ich stornier jetzt einfach mal", obwohl sie verbindlich gebucht haben.
Gut, aber wenn in der Nacht nichts geschieht, was rechtfertigt dann Stornogebühren in Höhe von 40% des Reisepreises?
@malu55 sagte:
Gut, aber wenn in der Nacht nichts geschieht, was rechtfertigt dann Stornogebühren in Höhe von 40% des Reisepreises?
Wie ernst muss ich diese Frage nehmen?
Bekanntlich sind alle Schritte einer Onlinebuchung digitalisiert - es geschieht demnach 24h /Tag "etwas".
Entschuldige die Frage - aber wie weltfremd bist du denn???
Allein die Tatsache, dass du zur Nachtzeit eine Buchung plazieren kannst hätte an sich die Vermutung nahegelegt, dass diese dann auch weiter verarbeitet wird.
Natürlich weicht das ab vom Einwurf eines Briefs am späten Abend in den lokalen Reisebüropostkasten ... mit allen Vor- und Nachteilen.
Im Übrigen gibt´s hier schon einen Thread zu den Besonderheiten von Online-Buchungen ... -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!