Marabu
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@_aqua_sports_
Klar, man sollte sich an den RV wenden oder an das RB, wenn man darüber gebucht hat. Und ich denke. dass die Mehrzahl das macht... wie z. B. Haucke, der im Mai reisen will oder wie Nakmu (klick), für den es erst im Herbst losgeht.
Und alle wollen natürlich möglichst schnell eine befriedigende Lösung. -
@_aqua_sports_
Klar, man sollte sich an den RV wenden oder an das RB, wenn man darüber gebucht hat. Und ich denke. dass die Mehrzahl das macht... wie z. B. Haucke, der im Mai reisen will oder wie Nakmu (klick), für den es erst im Herbst losgeht.
Und alle wollen natürlich möglichst schnell eine befriedigende Lösung.Ja sicher - am besten vielleicht telefonisch nachhaken- erfahrungsgemäß kann man da immer etwas mehr aushandeln - eventuell auch 2-3x anrufen - die Mitarbeiter sind da oft recht unterschiedlich motiviert einem zu helfen.
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Ja sicher - am besten vielleicht telefonisch nachhaken- erfahrungsgemäß kann man da immer etwas mehr aushandeln - eventuell auch 2-3x anrufen - die Mitarbeiter sind da oft recht unterschiedlich motiviert einem zu helfen.
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@-aqua-sports-
Danke Ihnen
auch die von HABERLING angesprochene 5%-Regelung hatte ich ggü. dem RV angesprochen, genauso die Bitte um Angebote für Alternativflüge. Leider erfolglos. RV verweist an die Fluggesellschaft. Na ja, irgendeine Lösung wir sich finden.Forenansprache ist Du
Scheint alles in Ordnung zu sein:
@nakmu sagte:Naja, irgendeine Lösung wird sich finden....
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Na um so besser.... Ist ja auch noch Zeit bis dahin...
Vor längerer Zeit gab es ja mal die Überlegung, keine Zeiten und keine Airlines (?) mehr anzugeben. Gab auch kurz solche Angebote. Vielleicht wäre das momentan gar nicht so übel. Würde doch allen Ärger ersparen. -
Scheint alles in Ordnung zu sein:
@nakmu sagte:Naja, irgendeine Lösung wird sich finden....
@rejbodenheim sagte:
Scheint alles in Ordnung zu sein:
Solche Antworten helfen niemandem hier weiter. Weshalb so unfreundlich?
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Warum wird das eigentlich hier diskutiert? Dafür gibt es doch einen Thread im Forum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

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@Nakmu: Weshalb so empfindlich? was war denn daran unfreundlich?
@Rhincodon: Punkt für dich... Aber ich glaube, es wurde alles gesagt, was ohne VS gesagt werden kann... -
Dann mal wieder etwas direkt zu Marabu:
Marabu Airlines: Neuer Ferienflieger fliegt nach Heraklion
Natürlich geht's auch zu anderen Urlaubsdestinationen. -
Hallo zusammen,
kann vielleicht jemand eine Einschätzung abgeben, ob die Änderung gebuchter Condor-Flüge auf Marabu einer Annullierung, Umbuchung oder gar einer Flugverspätung entspricht?
Im Falle einer Verspätung (in unserem Fall um knapp 16 Std. beim Hinflug und knapp über 3 Std. beim Rückflug) entsehen bei uns für 2 Personen insgesamt theoretisch Ansprüche über 1.600 Euro gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung.
Macht es Sinn, darüber vor oder nach der Reise eine Erstattung zu erwirken?
Lieben Dank für eine Antwort.@nakmu sagte:
Hallo zusammen,
kann vielleicht jemand eine Einschätzung abgeben, ob die Änderung gebuchter Condor-Flüge auf Marabu einer Annullierung, Umbuchung oder gar einer Flugverspätung entspricht?Ja kann ich: Keine der aufgezählten Beschwerden kommt in deinem Fall in Betracht.
Im Falle einer Verspätung (in unserem Fall um knapp 16 Std. beim Hinflug und knapp über 3 Std. beim Rückflug)
Es handelt sich nicht um eine "Verspätung" oder "Annullierung", sondern um eine Änderung der Reisezeiten und des LFU. Dein Anspruch beschränkt sich soweit auf einen Rücktritt und Erstattung des Erlangten.
entstehen bei uns für 2 Personen insgesamt theoretisch Ansprüche über 1.600 Euro gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung.
Nein, weder theoretisch noch praktisch, da die VO(EG) 261/2004 auf den gegegenständlichen Sachverhalt schlichterdings nicht anzuwenden ist.
Macht es Sinn, darüber vor oder nach der Reise eine Erstattung zu erwirken?
Falsch formuliert. Es müsste heißen, hat der Versuch der Erwirkung einer Erstattung Sinn?
Hierzu glasklar: Nicht auf der Grundlage der VO(EG)261/2004 und keinesfalls in der von dir imaginierten Dimension.
Wie hier schon hinterlassen kommt ein Verlangen auf Nachbesserung (vorher) oder eine Mängelrüge (nachher) in Betracht (hier etwa 50% eines Tagessatzes bezogen auf den gesamten Reisepreis).
Dein Ansprechpartner ist der Vermittler (RB/OTA).
Noch ein redaktioneller Hinweis:
Bitte verzichte auf überflüssige Zitate und verweise auf den Kontext mit "@ username". -
Vielen Dank VS für deine Ausführungen!
Ich will nur eine Ergänzung machen - es handelt sich um eine Annullierung (was wäre denn deiner Meinung nach eine Annullierung - nur so aus Interesse?)
Es gibt hier mehrere Indizien dafür: 1. Den ursprünglichen Flug gibt es nicht mehr (reicht so noch nicht aus) 2. Es gibt eine neue Flugnr. : Die Flüge haben doch eine MBU Flugnr? Trifft das zu, reichen selbst 10 min " Verlegung " aus um kostenlos stornieren zu können laut VO EU261/04 - es ist eben ein neuer anderer Flug. (Wichtig: gilt aber nur bei Nurflugbuchung - bei Pauschalreisen müssen (meist) immer +- 4 Std. akzeptiert werden). Aus diesem Grund annullieren Airlines ungern (da der Nurflug-Kunde dann kostenlos zurücktreten kann bzw sofort einen Ersatzflug verlangen könnte) ,sondern "verlegen" eben. - geht natürlich nur bei gleicher Flugnummer.
Und nun zum dritten Punkt - der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde einer Annullierung gleichkommt - egal ob gleiche Flugnr oder nicht - Bei Verlegungen nach hinten sind es ab 3 Std.
Nur so nebenbei - nur bei einer Annullierung darf man a kündigen oder einen Ersatzflug verlangen ( Achtung an Mitleser : gilt wie gesagt nur bei Nurflugbuchung - bei Pauschalreise gilt das nur wenn es wirklich
" unzumutbar" ist . -
Aber aqua_sports, es geht doch hier gerade um eine Pausschareise...
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Ja sicher! Aber die Begrifflichkeiten sind unabhängig davon - eben nur mit unterschiedlicher Auswirkung.
Ich wollte die Begrifflichkeiten nur nochmal klar formulieren - ansonsten steigt da am Ende keiner mehr durch was denn nun überhaupt eine Annullierung ist. -
Der ehemalige Condor -Flug wurde rein rechtlich annulliert und nicht verlegt. Somit bleibe ich bei der Sache. Punkt. Es ging schlicht um Begrifflichkeiten (der Fragesteller hat doch urspr.explizit noch danach gefragt)- die Ansprüche hat ja VS ansonsten wie immer zutreffend beschrieben! Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen und mag ich ehrlich gesagt auch nicht. Die Betroffenen wissen, was zu tun ist.
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Ich denke, man kann an der Benutzung der Zitatfunktion unschwer erkennen, dass ich mich auf die spezifische Fragestellung bezog.
Epische Ausführungen zur Begrifflichkeit und den damit verbundenen Unterschieden der Handhaben findet man bereits im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". -
Danke vonschmeling für den Hinweis und daher sollte das hier dann beendet sein, da falscher Thread.
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Dafür das es erst im Mai losgehen sollte sind schon einige Flüge mit MBU Flugnummern unterwegs. Seit gestern MBU6508 MUC – PMI noch bis Monatsende jeden Tag ein Flug.
Gestern MBU6412 MUC – FUE, Heute MBU6522 MUC - LPA.
Hallo,
ich habe heute gelesen, dass die Marabu vor 2 Tagen erstmals zu Trainingszwecken auf dem Flughafen in Nürnberg gelandet ist.
Was bedeutet das und für was sind solche Trainingszwecke gut? Ist das speziell für die Crew? Oder die Piloten? 🥴
… wie ihr alle wisst fliege ich - aber nicht so gerne

