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Kosten für Flugumbuchung wegen Streik bei Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
25 Beiträge 11 Kommentatoren 11.2k Aufrufe
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  • PognanaP Offline
    PognanaP Offline
    Pognana
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bin gerade auf Mallorca und sollte eigentlich am 27.3. zurückfliegen. Gebucht hatte ich über HC bei Sil. Wegen des geplanten Streiks habe ich mich an den zuständigen Reiseleiter auf Mallorca gewandt mit der Bitte um Umbuchung des Fluges. Telefonisch hat er mir ein Angebot für einen Rückflug am 26.3. für 420 Euro gemacht. Für den 28.3. hatte er keine Möglichkeit gesehen. Daraufhin habe ich selbst einen Rückflug am 26.3. für 145 Euro gebucht. Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Da hast du meines Erachtens zu überstürzt gehandelt, die RV sind bestimmt mit Hochdruck an einer Lösung für die Flüge dran. Du hättest abwarten sollen bis sich der RV bei dir meldet. Woher sollte der Reiseleiter heute schon wissen welche Flüge am 28.03.23 zu Verfügung stehen.
      Streiks: Ferienflieger passen Flugpläne an, klick hier

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • finjasophieF Offline
        finjasophieF Offline
        finjasophie
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Guten morgen.
        Wir sind auch betroffen. Unser RV (FTI) hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Unser Reisebüro hat bis Gestern Abend nichts erreicht. Aber....
        Ich selbst habe dann mit Swiss telefoniert, diese hatten einen Top Service. Wir haben Nachmittags von denen eine nicht zu aktzeptierende Alternative bekommen. 2 Tage später los (Hannover- Zürich-Lissabon- Cancun- Eine Verbindung von 24 Std ).
        Wir haben uns dann darauf geeinigt, das wir mit den Zug am Sonntag nach Zürich anreisen und wie geplant den Flieger am Montag nehmen.
        Allerdings mussten wir das Ticket selbst zahlen. Haben aber eine Mail vom Telefonat erhalten. Die Rechnung vor den Zug +Reservierung, sollten wir bei Swiss einreichen.
        Jetzt muss nur noch geklärt werden, wer die Übernachtung in Zürich übernimmt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • REJBodenheimR Offline
          REJBodenheimR Offline
          REJBodenheim
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das ist einfach: Rechnung bei SWISS einreichen. Wenn sie übernehmen, übernehmen sie, wenn nicht, dann nicht.
          Ich meine die geschätzte VS hätte in einem ähnlichen Fall die Sicht vertreten, es wäre am LFU diese Kosten zu übernehmen. Ist aber von mir Hörensagen...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Online
            Ahotep2A Online
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bitte nutzt die Threads der Veranstalter. Die arbeiten gerade alle Reisen ab und informieren ihre Kunden von sich aus mit Abflug Montag. 27 März 2023. Von ständigen Kontaktaufnahmen/Nachfragen am WE, bitten sie daher abzusehen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • finjasophieF Offline
              finjasophieF Offline
              finjasophie
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja, eine witzige Auskunft. Bloß nicht am Wochenende nachfragen. WANN denn bitte sonst, wenn ein Flug erst am Freitag spätnachmittag gecancelt wird, die Reise aber Montag morgen um 7 Uhr startet.
              Selbst unser Reisebüro hat heute über solche aussagen geschmunzelt

              KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Online
                Ahotep2A Online
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                #7

                Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....

                PS Das müsste das RB aber wissen wie das abläuft!

                Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Du_darfstD Online
                  Du_darfstD Online
                  Du_darfst
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @finjasophie: Es steht dir doch völlig frei, es weiterhin telefonisch zu versuchen. Du hast hier deine Situation geschildert und daraufhin Ratschläge von User:innen bekommen die diese wiederum in deiner Situation für zielführend halten.
                  Das kann man vielleicht als "witzig" bezeichnen, man kann aber auch überlegen was daran richtig sein könnte.

                  Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • finjasophieF finjasophie

                    Ja, eine witzige Auskunft. Bloß nicht am Wochenende nachfragen. WANN denn bitte sonst, wenn ein Flug erst am Freitag spätnachmittag gecancelt wird, die Reise aber Montag morgen um 7 Uhr startet.
                    Selbst unser Reisebüro hat heute über solche aussagen geschmunzelt

                    KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @finjasophie
                    Du verstehst es nicht, nicht wahr ? Die Zeit, die mit Telefonieren vertan wird, fehlt für die Lösungssuche.
                    Und wenn noch ein paar 100 Kunden da rumtelefonieren, beeinträchtigt das die Suche enorm.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A Online
                      Ahotep2A Online
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auf Facebook /FTI wird doch geantwortet finjasophie😏 Ignoriert wird es also nicht!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Ahotep2A Ahotep2

                        Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....

                        PS Das müsste das RB aber wissen wie das abläuft!

                        Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                        #11

                        @ahotep sagte:

                        Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....

                        Es geht den VA ja im Hintergrund auch darum , den Gästen die vor Ort sind - die Unterkünfte zu verlängern , neue Transfers zu den Flügen an anderen Tagen zu besorgen---kein ganz einfaches Thema. Viele Urlauber wollten eigentlich am Montag den Rückflug antreten...auch das geht nicht Die Incoming-Agenturen vor Ort leisten in Zusammenarbeit mit den VA gerade Schwerstarbeit.Das weiß ich aus vielen VA-Hintergrund -Infos.Eine sehr heftige Aufgabe, daher -- auch wenn es schwer fällt, bitte Geduld haben.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • PognanaP Pognana

                          Bin gerade auf Mallorca und sollte eigentlich am 27.3. zurückfliegen. Gebucht hatte ich über HC bei Sil. Wegen des geplanten Streiks habe ich mich an den zuständigen Reiseleiter auf Mallorca gewandt mit der Bitte um Umbuchung des Fluges. Telefonisch hat er mir ein Angebot für einen Rückflug am 26.3. für 420 Euro gemacht. Für den 28.3. hatte er keine Möglichkeit gesehen. Daraufhin habe ich selbst einen Rückflug am 26.3. für 145 Euro gebucht. Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?

                          vonschmelingV Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          @pognana sagte:

                          Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?

                          Einen Anspruch würde ich spontan verneinen, da die Ursache weder der Sphäre des Veranstalters noch der des LFU zuzuordnen ist.

                          Später mögen Gerichte aller Art dazu anderweitig entscheiden, das kann ich nicht seriös einschätzen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports__ Offline
                            _aqua_sports_
                            Verwarnt
                            schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                            #13

                            @Pognana
                            Telefonisch ist schon mal schwierig wegen Nachweis!
                            Ich hätte wie schon empfohlen noch etwas gewartet was schriftlich mitgeteilt wird. So unmittelbar und ohne eine wirkliche Chance, dass der RV dir noch eine Lösung vorschlagen kann, sieht die Sache schwierig aus. Also wenn dann angemessene! Frist schriftlich fixieren.
                            Einen Tag später fliegen muss man nicht wenn es vergleichbare Flüge vorher gibt!
                            Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel - unabhängig von der Ursache. Für so einen Fall ist man insofern im Bereich der Pauschalreise abgesichert.
                            Etwaige zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in einem solchen Fall allerdings nicht!

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                              @Pognana
                              Telefonisch ist schon mal schwierig wegen Nachweis!
                              Ich hätte wie schon empfohlen noch etwas gewartet was schriftlich mitgeteilt wird. So unmittelbar und ohne eine wirkliche Chance, dass der RV dir noch eine Lösung vorschlagen kann, sieht die Sache schwierig aus. Also wenn dann angemessene! Frist schriftlich fixieren.
                              Einen Tag später fliegen muss man nicht wenn es vergleichbare Flüge vorher gibt!
                              Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel - unabhängig von der Ursache. Für so einen Fall ist man insofern im Bereich der Pauschalreise abgesichert.
                              Etwaige zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in einem solchen Fall allerdings nicht!

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @-aqua-sports- sagte:

                              Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel

                              Der "Mangel" wurde ja selbst herbeigeführt durch die eigenmächtige Umbuchung. Daher würde ich einen Anspruch auf Ersatz verneinen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • _aqua_sports__ Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                                #15

                                Ja genau, verspielt. So wie man es nicht machen sollte.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ... aber vielleicht machen muss, wenn ein versäumter Termin wesentlich größeren Schaden anrichten könnte ... ?!
                                  Deshalb ist eben auch der Begriff "Streik" zu präzisieren im Hinblick auf Ansprüche:
                                  Hier treten jetzt die Erfüllungsgehilfen in Arbeitsausstand, demnach ist das rechtlich vollkommen anders zu betrachten.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • _aqua_sports__ Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                                    #17

                                    Ich würde im Zweifel immer schriftlich alles festhalten. Es kann auch eine Frist von nur ein paar wenigen Std. genügen wenn es schnell gehen muss (bei Ereignissen die z.B. am nächsten Tag stattfinden. Nach Ablauf selber buchen. Ansonsten ist es natürlich jedem selbst überlassen - bei sehr wichtigen Terminen würde ich vermutlich sofort etwas verfügbares buchen bevor alles ausgebucht ist und ggf dann auf die 145 Euro verzichten - klar.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Pognana hat den Rückflug auf eigenen Wunsch vorverlegt. Somit besteht auch keine Anspruch auf Erstattung des letzten Reisetages.
                                      Daran ändert auch eine Fristsetzung und ein schriftliches Festhalten nichts.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      PognanaP 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • _aqua_sports__ Offline
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                                        Verwarnt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ist schon klar - war eher als Info gedacht. Grüße

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Oh! diesmal habt ihr euch aber schnell geeinigt... 😈

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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