Kosten für Flugumbuchung wegen Streik bei Pauschalreise
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Bin gerade auf Mallorca und sollte eigentlich am 27.3. zurückfliegen. Gebucht hatte ich über HC bei Sil. Wegen des geplanten Streiks habe ich mich an den zuständigen Reiseleiter auf Mallorca gewandt mit der Bitte um Umbuchung des Fluges. Telefonisch hat er mir ein Angebot für einen Rückflug am 26.3. für 420 Euro gemacht. Für den 28.3. hatte er keine Möglichkeit gesehen. Daraufhin habe ich selbst einen Rückflug am 26.3. für 145 Euro gebucht. Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?
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Da hast du meines Erachtens zu überstürzt gehandelt, die RV sind bestimmt mit Hochdruck an einer Lösung für die Flüge dran. Du hättest abwarten sollen bis sich der RV bei dir meldet. Woher sollte der Reiseleiter heute schon wissen welche Flüge am 28.03.23 zu Verfügung stehen.
Streiks: Ferienflieger passen Flugpläne an, klick hier -
Guten morgen.
Wir sind auch betroffen. Unser RV (FTI) hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Unser Reisebüro hat bis Gestern Abend nichts erreicht. Aber....
Ich selbst habe dann mit Swiss telefoniert, diese hatten einen Top Service. Wir haben Nachmittags von denen eine nicht zu aktzeptierende Alternative bekommen. 2 Tage später los (Hannover- Zürich-Lissabon- Cancun- Eine Verbindung von 24 Std ).
Wir haben uns dann darauf geeinigt, das wir mit den Zug am Sonntag nach Zürich anreisen und wie geplant den Flieger am Montag nehmen.
Allerdings mussten wir das Ticket selbst zahlen. Haben aber eine Mail vom Telefonat erhalten. Die Rechnung vor den Zug +Reservierung, sollten wir bei Swiss einreichen.
Jetzt muss nur noch geklärt werden, wer die Übernachtung in Zürich übernimmt. -
Das ist einfach: Rechnung bei SWISS einreichen. Wenn sie übernehmen, übernehmen sie, wenn nicht, dann nicht.
Ich meine die geschätzte VS hätte in einem ähnlichen Fall die Sicht vertreten, es wäre am LFU diese Kosten zu übernehmen. Ist aber von mir Hörensagen... -
Bitte nutzt die Threads der Veranstalter. Die arbeiten gerade alle Reisen ab und informieren ihre Kunden von sich aus mit Abflug Montag. 27 März 2023. Von ständigen Kontaktaufnahmen/Nachfragen am WE, bitten sie daher abzusehen.
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Ja, eine witzige Auskunft. Bloß nicht am Wochenende nachfragen. WANN denn bitte sonst, wenn ein Flug erst am Freitag spätnachmittag gecancelt wird, die Reise aber Montag morgen um 7 Uhr startet.
Selbst unser Reisebüro hat heute über solche aussagen geschmunzelt -
Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....
PS Das müsste das RB aber wissen wie das abläuft!
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@finjasophie: Es steht dir doch völlig frei, es weiterhin telefonisch zu versuchen. Du hast hier deine Situation geschildert und daraufhin Ratschläge von User:innen bekommen die diese wiederum in deiner Situation für zielführend halten.
Das kann man vielleicht als "witzig" bezeichnen, man kann aber auch überlegen was daran richtig sein könnte. -
Ja, eine witzige Auskunft. Bloß nicht am Wochenende nachfragen. WANN denn bitte sonst, wenn ein Flug erst am Freitag spätnachmittag gecancelt wird, die Reise aber Montag morgen um 7 Uhr startet.
Selbst unser Reisebüro hat heute über solche aussagen geschmunzelt@finjasophie
Du verstehst es nicht, nicht wahr ? Die Zeit, die mit Telefonieren vertan wird, fehlt für die Lösungssuche.
Und wenn noch ein paar 100 Kunden da rumtelefonieren, beeinträchtigt das die Suche enorm. -
Auf Facebook /FTI wird doch geantwortet finjasophie
Ignoriert wird es also nicht! -
Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....
PS Das müsste das RB aber wissen wie das abläuft!
@ahotep sagte:
Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....
Es geht den VA ja im Hintergrund auch darum , den Gästen die vor Ort sind - die Unterkünfte zu verlängern , neue Transfers zu den Flügen an anderen Tagen zu besorgen---kein ganz einfaches Thema. Viele Urlauber wollten eigentlich am Montag den Rückflug antreten...auch das geht nicht Die Incoming-Agenturen vor Ort leisten in Zusammenarbeit mit den VA gerade Schwerstarbeit.Das weiß ich aus vielen VA-Hintergrund -Infos.Eine sehr heftige Aufgabe, daher -- auch wenn es schwer fällt, bitte Geduld haben.
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Bin gerade auf Mallorca und sollte eigentlich am 27.3. zurückfliegen. Gebucht hatte ich über HC bei Sil. Wegen des geplanten Streiks habe ich mich an den zuständigen Reiseleiter auf Mallorca gewandt mit der Bitte um Umbuchung des Fluges. Telefonisch hat er mir ein Angebot für einen Rückflug am 26.3. für 420 Euro gemacht. Für den 28.3. hatte er keine Möglichkeit gesehen. Daraufhin habe ich selbst einen Rückflug am 26.3. für 145 Euro gebucht. Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?
@pognana sagte:
Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?
Einen Anspruch würde ich spontan verneinen, da die Ursache weder der Sphäre des Veranstalters noch der des LFU zuzuordnen ist.
Später mögen Gerichte aller Art dazu anderweitig entscheiden, das kann ich nicht seriös einschätzen.
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@Pognana
Telefonisch ist schon mal schwierig wegen Nachweis!
Ich hätte wie schon empfohlen noch etwas gewartet was schriftlich mitgeteilt wird. So unmittelbar und ohne eine wirkliche Chance, dass der RV dir noch eine Lösung vorschlagen kann, sieht die Sache schwierig aus. Also wenn dann angemessene! Frist schriftlich fixieren.
Einen Tag später fliegen muss man nicht wenn es vergleichbare Flüge vorher gibt!
Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel - unabhängig von der Ursache. Für so einen Fall ist man insofern im Bereich der Pauschalreise abgesichert.
Etwaige zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in einem solchen Fall allerdings nicht! -
@Pognana
Telefonisch ist schon mal schwierig wegen Nachweis!
Ich hätte wie schon empfohlen noch etwas gewartet was schriftlich mitgeteilt wird. So unmittelbar und ohne eine wirkliche Chance, dass der RV dir noch eine Lösung vorschlagen kann, sieht die Sache schwierig aus. Also wenn dann angemessene! Frist schriftlich fixieren.
Einen Tag später fliegen muss man nicht wenn es vergleichbare Flüge vorher gibt!
Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel - unabhängig von der Ursache. Für so einen Fall ist man insofern im Bereich der Pauschalreise abgesichert.
Etwaige zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in einem solchen Fall allerdings nicht!@-aqua-sports- sagte:
Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel
Der "Mangel" wurde ja selbst herbeigeführt durch die eigenmächtige Umbuchung. Daher würde ich einen Anspruch auf Ersatz verneinen.
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Ja genau, verspielt. So wie man es nicht machen sollte.
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... aber vielleicht machen muss, wenn ein versäumter Termin wesentlich größeren Schaden anrichten könnte ... ?!
Deshalb ist eben auch der Begriff "Streik" zu präzisieren im Hinblick auf Ansprüche:
Hier treten jetzt die Erfüllungsgehilfen in Arbeitsausstand, demnach ist das rechtlich vollkommen anders zu betrachten. -
Ich würde im Zweifel immer schriftlich alles festhalten. Es kann auch eine Frist von nur ein paar wenigen Std. genügen wenn es schnell gehen muss (bei Ereignissen die z.B. am nächsten Tag stattfinden. Nach Ablauf selber buchen. Ansonsten ist es natürlich jedem selbst überlassen - bei sehr wichtigen Terminen würde ich vermutlich sofort etwas verfügbares buchen bevor alles ausgebucht ist und ggf dann auf die 145 Euro verzichten - klar.
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Pognana hat den Rückflug auf eigenen Wunsch vorverlegt. Somit besteht auch keine Anspruch auf Erstattung des letzten Reisetages.
Daran ändert auch eine Fristsetzung und ein schriftliches Festhalten nichts. -
Ist schon klar - war eher als Info gedacht. Grüße
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Oh! diesmal habt ihr euch aber schnell geeinigt...
