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Neue Reisepässe

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  • DenluxD Offline
    DenluxD Offline
    Denlux
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    Habe eine Frage zu den neuen Reisepässen.
    Habe gehört das ab Januar neue Reisepässe gebraucht werden. Wegen des Terrors, soll alles Komplett neu gemacht werden. ZB auf den neuen Passbildern darf man nicht mehr lachen usw. Muss ich jetzt auch einen beantragen, oder kann ich meinen alten benutzen, der noch bis Oktober 2008 gültig ist?

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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Mit Einführung der neuen e-Pässe verlieren Reisepässe nicht automatisch ihre Gültigkeit.

      So lange der alte Reisepass gültig ist, können damit wie bisher alle Länder bereist werden, auch die Vereinigten Staaten.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige für die USA

        Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

        Wichtig: Der maschinenlesbare deutsche Kinderpass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder vor dem 26. Oktober 2006 verlängert wurde. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

        Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen.

        Wichtig: Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

        Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.

        Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

        Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms.

        Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).

        Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

        Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

        * mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
        * ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
        

        Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

        Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

        In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

        * vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
        * den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
        * an einem Austauschprogramm teilnehmen,
        * eine Forschungsarbeit durchführen oder
        * in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
        * nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).
        

        Wichtig: Ab dem 01. Oktober 2006 müssen alle Antragsteller ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 einreichen, welches in deutscher und englischer Sprache unter http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist.

        Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter www.us-botschaft.de

        Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

        Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

        Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Jojojo, mit anderen Worten: wer einen roten maschinenlesbaren Pass hat, kann reisen.

          Sorry, curiosus, bevor man langatmige Kopien hier hereinstellt, sollte man sich vielleicht auch überlegen und genauer anschauen, was sie überhaupt aussagen.

          Es ist wohldurchdacht, wie die Übergangsfristen aussehen und der e-Pass (= der maschinenlesbare Pass) ist nicht das gleiche wie der Pass mit den biometrischen Daten.

          Solche Antworten sind m.E. nicht hilfreich - den ganzen von Dir hierherkopierten Sermon kann man sich auf den entsprechenden Webseiten durchlesen.

          Und Denlux hat noch nicht einmal gesagt, wohin er reisen möchte...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ...die USA sind derzeit der einzige Staat auf unserem Planeten, der die Einreise- und Paßbestimmungen verschärft hat, daher mein Beispiel.

            Und wenn man den "Sermon" nicht lesen mag gilt als Faustformel:
            roter Reispaß mit digitalem Frontalbild ist weltweit ausreichend, für die USA jedoch nur wenn dieser vor dem 25.10.2005 ausgestellt wurde.

            Da Dennis' Paß noch bis 10/2008 gültig ist, somit vor dem o.g. Stichtag ausgestellt wurde, kann er seinen Paß weiterhin uneingeschränkt nutzen.

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            • Puma KatzeP Offline
              Puma KatzeP Offline
              Puma Katze
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Denlux" wrote:
              Hallo,
              Habe eine Frage zu den neuen Reisepässen.
              Habe gehört das ab Januar neue Reisepässe gebraucht werden. Wegen des Terrors, soll alles Komplett neu gemacht werden. ZB auf den neuen Passbildern darf man nicht mehr lachen usw. Muss ich jetzt auch einen beantragen, oder kann ich meinen alten benutzen, der noch bis Oktober 2008 gültig ist?

              gehe ins Rathaus, die geben Dir genaue Auskunft 😉

              @Erika1

              solltest Du nach Austellungsdatum des Rp geheiratet haben, so ist er nicht mehr gültig, da sich der Nachname geändert hat.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DenluxD Offline
                DenluxD Offline
                Denlux
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich habe für Ende März gebucht, für die Dominikanische Republik. Das gehört ja zwar zu Amerika, aber nicht zu den Vereinigten Staaten. Deshalb deshalb hoffe ich mal das ich meinen alten benutzen kann.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • caribiangirlC Offline
                  caribiangirlC Offline
                  caribiangirl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ Denlux

                  Der "alte" Reisepass zählt auf jeden Fall noch bis zum Ablaufsdatum.
                  Ich mußte mir im Herbst einen neuen machen lassen, da mein "alter" Reisepass abgelaufen ist.
                  Das biometrische Bild ist tatsächlich etwas komisch. Man darf auf dem Bild weder lächeln, noch die Zähne zeigen ( bleib beim Fotograf mal toternst, wenn er dich knipsen will 😱 )
                  Ich brauchte bestimmt 5 Anläufe, bis das mit dem ernst gucken ohne Zähne zeigen klappte ;). Vorallem, wenn man gesagt bekommt, dass man ernst glotzen MUSS. Das Bild meines Reisepasses finde ich mal oberpeinlich, ist aber leider Tatsache.

                  LG Silke

                  Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • matze1974M Offline
                    matze1974M Offline
                    matze1974
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    [quote="Puma Katze"]

                    "Denlux" wrote:
                    Hallo,

                    @Erika1

                    solltest Du nach Austellungsdatum des Rp geheiratet haben, so ist er nicht mehr gültig, da sich der Nachname geändert hat.

                    heisst das jetzt, wenn ich heirate und in die USA reisen will, brauch meine Frau nen neuen Pas?

                    Wir wollen am 25.05.2007 heiraten und dann am 30.05. oder früher unsere Flitterwochen in Florida machen.
                    Wie soll ich so kurzfristig an nen neuen Rp kommen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • zuleykaZ Offline
                      zuleykaZ Offline
                      zuleyka
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      [quote="matze1974"]

                      "Puma Katze" wrote:

                      "Denlux" wrote:
                      Hallo,

                      @Erika1

                      solltest Du nach Austellungsdatum des Rp geheiratet haben, so ist er nicht mehr gültig, da sich der Nachname geändert hat.

                      heisst das jetzt, wenn ich heirate und in die USA reisen will, brauch meine Frau nen neuen Pas?

                      Wir wollen am 25.05.2007 heiraten und dann am 30.05. oder früher unsere Flitterwochen in Florida machen.
                      Wie soll ich so kurzfristig an nen neuen Rp kommen?

                      Am Besten, ihr bucht die Reise unter dem alten Namen und verwendet dann noch den alten Reisepass, bzw. besorgt euch einen mit dem alten Namen. Oder fragt wegen einem vorläufigen RP in eurer Gemeinde nach.

                      Um die ewige Jugend zu erlangen,
                      würde ich sehr viel tun außer
                      früh aufstehen und Gymnastik.
                      (Oskar Wilde)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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