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Reiserücktritt mal andersrum. Neckermann hats nötig ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • carlosCBC Offline
    carlosCBC Offline
    carlosCB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, bräuchte vor dem Gang zum Rechtsanwalt mal einige Meinungen und Infos von Euch:

    Ich habe Ende Oktober via Internet über die Seite von Neckermann eine Reise für den 18.06.2007 gebucht.

    dies war im Rahmen eines sog. Vorabkataloges.

    2 Pers. 2 Wo. = 1518 E

    Habe eine Automatisierte email , mit dem Eingang der Bestellung erhalten -Keine Buchungsbestätigung.
    3 Tage später habe ich diese Reise telefonisch auf 4 pers. + 1 Kind (unter 2) geändert. =3036 Euro

    Da ich nie eine Reisebestätigung bekam,habe ich am14.11.06 angerufen, und dies angemahnt.
    Habe dann sofort eine Reisebestätigung per email bekommen und die Zusage eine per Post zu erhalten ,mit Zahlschein für die Anzahlung.
    2 Tage später erhalte ich eine Mahnung von Neckermann, ich hätte meine Anzahlung nicht geleistet. Gut denke ich mir. Ich bekomme ja eine Reisebestätigung + Zahlschein und habe die Mahnung weggeschmissen.

    Statt der Reisebestätigung und der Zahlkarte bekam ich am 29.11 ein schreiben, dass die Reise Storniert wäre.

    Habe dann dort angerufen und mich beschwert. Ergebnis:
    die Reise bleibt storniert, aber ich könnte Sie ja jetzt neu buchen, aber für 3600 E

    Jetzt bekomme ich eine Mahnung über 620 Euro Stornogebühren.

    Spinnen die oder ist das normal?

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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    • Chiara SalutaC Offline
      Chiara SalutaC Offline
      Chiara Saluta
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Normal 😉

      1.Fehler: Buchung über Internet. 💡

      2.Fehler: Auf mündlicher Zusage (eines CallCenters) vertraut, wer hat's gesagt später, na,na???? Niemand, folglich nicht belegbar, dass diese Aussage gemacht wurde, somit ohne Bestand.

      3.Fehler: Reisebestätigung ist angekommen (per mail, wie originel), gilt als zugestellt, somit erhalten (tja,ja das Internet).

      4.Fehler: 2 Tage später erhalte ich eine Mahnung von Neckermann, ich hätte meine Anzahlung nicht geleistet. Gut denke ich mir. Ich bekomme ja eine Reisebestätigung + Zahlschein und habe die Mahnung weggeschmissen.
      Mahnungen sollte man NIE wegschmeißen, sind immer ernst zu nehmen, nicht drauf reagiert, dumm gelaufen aber nun an Erfahrung gewonnen.

      5.Fehler: Ansatt jetzt zum Anwalt gehen zu wollen (wobei der auch nix machen kann, da der Reisevertrag rechtsgültig geschlossen ist) hättest Du vielleicht vorher in ein Reisebüro gehen sollen, wäre übrigens der gleiche Preis gewesen, aber Bequemlichkeit und/oder GIG Mentalität haben halt Ihren Preis.

      Fazit: rein rechtlich hast Du keine Chance, Vertrag ist rechtskräftig zustande gekommen, alle Warnungen wurden von Dir mißachtet.

      Möglichkeiten wären wie folgt:

      1. Kulanz an Neckermann ( musst Du allerdings selber machen, wegen Internet ), zur reduzierung der Stornokosten bei gleichzeitiger Neubuchung, wie gesagt nur aus Kulanz kann Neckermann darauf eingehen, muss aber nicht.

      Was gar nicht mehr geht; Wiederherstellung der alten Buchung zu den 'alten' Konditionen, da dieser Katalog heuer nicht mehr gilt, also nur noch möglich für - wie Du schreibst - 3600.- zzgl. etwaiger Umbuchungsgebühren aus dem 'alten' Vorgang ; aber nochmals Neckermann braucht Dir diese Kulanz rechtlich gesehen nicht einräumen.

      Fazit: zu allem Unglück, kam auch noch Pech hinzu ( Katze Wegmann), oder anders gesagt viel Glück bei Deinem Anliegen, Du kannst es brauchen.
      Aber vielleicht tröstet es Dich ja, dass S04 gegen den BVB gewonnen hat.... ohneFahne, ohne Punkte BVB 😉

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      • MarcellM Offline
        MarcellM Offline
        Marcell
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ganz so dramatisch sehe ich das Ganze nicht.

        Bei meinen Recherchen in meinem eigenen "Fall" habe ich den Hinweis aufgeschnappt, dass es sich bei einer automtisierten Antwort-Mail um keine Buchungsbestätigung handelt, ergo: kein Vertrag!!! Daher: keine Stornogebühren!!!

        Bei der telefonischen Buchung erfolgte ja die Buchungsbestätigung per Mail sowie die Anzahlung. Somit alles klar.

        Was ich nicht verstehe, wenn Du eine Mahnung bekommen hast, muss doch auch ein Buchungscode und der Zahlungsbetrag erkennbar gewesen sein. Ich denke, dass die Callcenter-Tante einfach die falsche erste Buchung wieder hat aufleben lassen!!!

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        • carstenW.C Offline
          carstenW.C Offline
          carstenW.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja das liebe Internet ist zwar manchmal ganz nett u. hilfreich, jedoch wie Chiara Saluta schon sagte bei solchen Dingen grenzwertig. Wenn ich etwas vertraglich abschließe was recht teuer ist (und das ist so eine Reise = siehe Gesamtpreis), dann mache ich das schriftlich im Reisebüro.
          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • carlosCBC Offline
            carlosCBC Offline
            carlosCB
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo, nochmal zur Klarstellung : Bei der telef. Vertragsänderung folgte keine Bestätigung.
            Die Reisebestätigung per mail habe ich erst am 14.11 erhalten. Da allerdings keine BV oder Verwendungszweck Nr. für die Anzahlung.

            und es kann doch wohl niemand erwarten, dass ich eine Anzahlung mache, auf eine Mahnung hin ,wo ich gar keine Rechnung oder Reisebestätigung vorher erhalten habe. Oder ?

            Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Chiara SalutaC Offline
              Chiara SalutaC Offline
              Chiara Saluta
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "carlosCB" wrote:
              Hallo, nochmal zur Klarstellung : Bei der telef. Vertragsänderung folgte keine Bestätigung.
              Die Reisebestätigung per mail habe ich erst am 14.11 erhalten. Da allerdings keine BV oder Verwendungszweck Nr. für die Anzahlung.

              und es kann doch wohl niemand erwarten, dass ich eine Anzahlung mache, auf eine Mahnung hin ,wo ich gar keine Rechnung oder Reisebestätigung vorher erhalten habe. Oder ?

              ... man muss aber darauf reagieren, und dies bestand darin, dass man die mahnung zerknüllt in die rundablage beförderte....
              internet heißt auch nicht bequem, in diesem fall hätte man nochmals bei neckermann zur prüfung des vorgangs vorstellig werden müssen, oder der dame gleich die bankverbundung durchgeben, als man mit ihr sprach.

              **** happens....meistens aber im internet 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MarcellM Offline
                MarcellM Offline
                Marcell
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Die Mahnung war ohne Buchungsnummer??? Ich kann es nicht fassen!!!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • carlosCBC Offline
                  carlosCBC Offline
                  carlosCB
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja klar ...aber ich bezahle doch keine Mahnun, wenn ich weder eine R E C H N U N G noch eine R E I S E B E S T ÄT I G U N G habe. DAfür gibt ja wohl auch keine Rechtsgrundlage

                  Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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                  • MarcellM Offline
                    MarcellM Offline
                    Marcell
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Dann kannst Du ja wohl beruhigt zum Anwalt gehen, wo soll denn da der Vertragsabschluss hergekommen sein???

                    Oder sollte die erste automatische Mail die Buchungsbestätigung sein? Eine Bezugs- oder Vorgangsnummer müssen die doch angegeben haben.

                    ... Neckermann ist doch eigentlich seriös, das klärt sich bestimmt noch auf!!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "carlosCB" wrote:
                      und es kann doch wohl niemand erwarten, dass ich eine Anzahlung mache, auf eine Mahnung hin ,wo ich gar keine Rechnung oder Reisebestätigung vorher erhalten habe. Oder ?

                      Da hast Du natürlich recht, aber da Du die Mahnung - auf der ja u. U. zumindest die Vorgangsnummer stehen könnte - offensichtlich nicht mehr hast, kannst Du das nicht beweisen und damit hast Du ein Problem!

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "Chiara Saluta" wrote:
                        **** happens....meistens aber im internet 😉

                        Deine Einstellung zum Internet in allen Ehren, liebe Chiara Saluta, aber da es in eben diesem Internet auch segensreichen Funktionen wie z.B "Speichern" und/oder "Drucken" gibt, die man natürlich auch nutzen sollte, steht man dort nicht besser oder schlechter da als im Reisebüro, wenn dort ein Mitarbeiter vielleicht nicht seinen besten Tag hat. 😉

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Chiara SalutaC Offline
                          Chiara SalutaC Offline
                          Chiara Saluta
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Lieber Sokrates,

                          auch ich benutze natürlich das Internet - sonst könnte ich ja hier auch nicht schreiben -; ich prangere lediglich den sorglosen umgang den einige an den tag legen mit diesem medium an, der schnelle klick-> ist ja nicht so schlimm, falls ich mich vertan haben sollte, die unaufmerksamkeit hier und da und das fehlende rechtsbewußtsein, dass mit diesem klick ein vertrag zustande gekommen sei - das müßtet ihr bei hc doch zu genüge wissen.... ach fräulein, eigentlich wollte ich es ja gar nicht buchen,habe nur so zum spass mit ok bestätigt...oder?

                          und hier haben wir mit carloscb wieder so ein prachtexemplar; ... ich buch mal schnell 'ne reise... ich buch mal um, komisch ist noch keine bestätigung da, ok vorsichtshalber ruf ich mal an; alles klar hab bestätigung bekommen, werden mir schon noch eine schicken per post, hab ich im reisebüro immer bekommen, wie ? keine bestätigung sondern mahnung.... was solls, ich wart' erst einmal die bestätigung ab.... wie, die reise wurde storniert, ich wollte sie doch haben.....und das auch noch stornokosten..... ja wieseo denn dass, die anderen wollten doch......

                          richtig die anderen wollten oder/aber es gab hier ein mißverständnis von wollen und bekommen. fakt ist bestätigung erhalten, nicht bezahlt , angemahnt nicht beachtet und nun ist immer herr neckermann schuld, der wars, ich geh zu meinem anwalt und der wirds schon richten, ich bin mir ja keiner schuld bewußt.

                          so ich glaub jetzt haben wir es auf den punkt gebracht, falls noch etwas fehlen sollte, bitt ich um ergänzung

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "Marcell" wrote:
                            Bei meinen Recherchen in meinem eigenen "Fall" habe ich den Hinweis aufgeschnappt, dass es sich bei einer automtisierten Antwort-Mail um keine Buchungsbestätigung handelt, ergo: kein Vertrag!!! Daher: keine Stornogebühren!!

                            Nein, nicht richtig: Der Kunde hat sein Angebot an den Reiseveranstalter abgegeben, die Reise X zu den Konditionen Y buchen zu wollen. Der Kunde ist daraus aber dann verpflichtet, so lange sein Angebot aufrecht zu halten, bis er vom Veranstalter entweder eine Buchungsbestätigung oder eine Ablehnung erhält.

                            Das heißt, zwischen dem Abschluss und dem Eingang einer Buchungsbestätigung mögen zig andere Schreiben sein - der Kunde kann nicht ohne Einhaltung der vereinbarten Bedingungen aus seinem Angebot austreten. Sprich Stornogebühren zu bezahlen.

                            Eine wesentlich interessantere Frage ist: Kann ein Veranstalter von sich aus einen - setzen wir voraus - fest geschlossenen Vertrag kündigen, weil die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden?

                            Meiner Meinung nach nicht.

                            Das bedeutet, dass zumindest der erste im Internet geschlossene Vertrag rechtskräftig zu Gunsten des Kunden bestehen bleiben muss.

                            Ob eine nachträgliche Änderung in einem Call Center nachweisbar ist, kann ich so nicht beurteilen.

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-Hendrik
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Allgemeine Geschäftsbedingungen

                              Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog.
                              Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.

                              1. Abschluss des Reisevertrages

                              1.1

                              Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

                              **Eine EMAIL langt also! Zusätzlich war da noch die Mahnung, die ebenfalls deutlich machte, dass man auf ZAHLUNG der Reise wartete, zusätzlich sind auf JEDER Mahnung alle Reisedaten und der Betrag angegeben. Ist so Fakt brauchen wir nicht weiter zu diskutieren...**
                              

                              1.2

                              Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

                              1.3

                              Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

                              1. Bezahlung

                              2.1

                              Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

                              2.3

                              Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

                              Und somit schließt sich der Kreis, Neckermann Reisen hat ein SUPER Geschäft gemacht -kaum Leistung viel Gewinn- , würde mich wundern wenn die sich jetzt kulant zeigen würden, warum auch......

                              2.4

                              Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 10,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 10,00 zu erheben.

                              nach oben

                              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                aber mal anders herum gesehen: er hat die mahnung per post bekommen, so wie ich das verstanden habe.
                                diese wird wohl nicht per einschreiben gekommen sein. also kann neckermann doch gar nicht beweisen, dass die ihn angemahnt haben.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Thorben-HendrikT Offline
                                  Thorben-HendrikT Offline
                                  Thorben-Hendrik
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich glaube nicht das dies funktioniert, den in Verzug war er auf jeden Fall...

                                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
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                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @thorben
                                    ja im verzug war er. aber wenn keine rechnung kommt, konnte er doch gar nicht wissen, wie hoch die anzahlung gewesen wäre.
                                    und er hatte ja auch keine buchungsnummer, auf die er bezug nehmen konnte.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Chiara SalutaC Offline
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                                      Chiara Saluta
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Eine Mahnung enthält immer alle Daten, wie Buchungsnummer, Buchungsdatum, Reisedatum usw.; es ist halt nur die Frage, ob man diese sehen will, oder ob man sich die Wahrheit des eigenen Verschuldens schön sehen möchte.
                                      Auch ein Einschreiben, welches man nicht abholt, gilt als zugestellt, im übrigen hat er ja auch einen Bestätigung per mail erhalten, da es sendeprotokolle gibt = zugestellt und erhalten.

                                      Nein, nein, der 'gute' Carlos wollte auf billiger Basis in den Urlaub und jetzt wird er -durch sein Verschulden - mit der 'bösen' Realität konfrontiert und redet sich seine Welt schön, in der Hoffnung, dass er irgendeinen Kniff findet, aus seiner Lage zu entfliehen, aber es wird Ihm nichts nützen, da er kein Vogel Strauss ist, kann er nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen: seh ich euch nicht, seht ihr mich nicht....

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SiegfriedS Offline
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                                        Siegfried
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ja,ja.. billig,billig! ...und dann sind die Anderen schuld.
                                        Gruß
                                        Siegi

                                        s.w.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • wiener-michlW Offline
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                                          #20

                                          Nur Mut Carlos, dir wird schon was einfallen.
                                          Gibt halt hier ein paar User die haben ihre eigene Art
                                          Rat suchenden aus dem Schlamassel zu helfen.

                                          Kopf hoch

                                          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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