Neuer Job und Urlaub
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Hallo zusammen,
momentan befinde ich mich auf Jobsuche (aber noch in festem Angestelltemverhältnis) und es könnte sein, dass ich in den nächsten Monaten wechsel. Nun haben wir aber schon letztes Jahr auf einen größeren Urlaub verzichtet und wollen dieses Jahr endlich mal wieder weg, und wes es nur eine Woche ist. Jetzt weis ich nicht so recht, ob ich buchen soll, oder nicht. Ob das dann, für mich ein Hindernis darstellen würde? Ich persönlich neige eher dazu, schon wieder auf einen Urlaub zu verzichten. Aber wenn, dann sollte es eh erst im September sein, und wer weis schon, was bis dahin sein wird!? Vielleicht können ja hier auch einige aus Sicht des Arbeitgebers schreiben, was Ihr für Erfahrungen habt. Stellt es für mich ein großes Hindernis dar wenn ich sage: "Ach übrigens, ich habe schon Urlaub gebucht. Im September (trotz vermutlich Probezeit) brauch ich ne Woche Urlaub,"..."?
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?Grüße
Soluna -
Hallo Soluna
Ich bin kein Arbeitgeber.
Du hast vor, deinen momentanen Job aufzugeben, falls du eine andere Arbeitsstelle findest. Mein Tipp, nichts buchen.
Solltest du in den nächsten Wochen, bzw Monaten dann tatsächlich wechseln können, wäre ein gebuchter Urlaub komplett fehl am Platz. Ich denke, dass kein neuer Arbeitgeber begeistert ist, wenn man ihm klar macht, dass aber schon Urlaub gebucht ist.
Heutzutage ist es eh schon schwer, überhaupt noch nen Job zu finden. Die Probezeiten werden auch immer länger ( oft bis zu nem 3/4 Jahr).
Ich denke schon, dass ein gebuchter Urlaub zum Hindernis werden könnte.
Also, ich würde in deinem Fall nicht buchen
LG Silke
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Sag einfach im Vorfeld, dass Du für diese Zeit einen Urlaub gebucht hast . Wenn Du im Vorstellungsgespräch überzeugst, wird dies für die meissten AG kein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein. Jedenfalls wird es bei uns so praktiziert. Wenn wir der Meinung sind, die/den Richtige(n) gefunden zu haben, spielt die schon beschlossene Urlaubsplanung, auch während der Probezeit, keine Rolle. Und wenn es nur eine Woche ist, würde ich mir darüber keine großen Gedanken machen.
Liebe Grüße von
Effi -
@ effi
Dann arbeitest du aber in einer sehr kulanten Firma, Hut ab.
Ich würde mir als "Chefin" beim Vorstellungsgespräch schon meine Gedanken machen, wenn mein Bewerber gleich seinen Urlaub andeutet.... -
kann mich Effi nur anschließen!
Wer arbeiten geht, hat auch Urlaub "verdient" und das wissen die Chef's auch.
In 42 Berufsjahren hatte ich noch nie ein Problem mit Urlaub, trotz wechselnder Arbeitgeber in all der Zeit.
Das sollte für Dich kein Grund sein, einen Stellenwechsel zu unterlassen, bin momentan in der gleichen Situation(möchte mich auch jobmäßig verändern), habe aber den Urlaub auch schon gebucht.Slowhexe
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Hallo Soluna,
ich würde entweder versuchen vor Jobwechsel noch den ersehnten Urlaub zu buchen (wenn es irgendwie geht). Ansonsten würde ich nicht buchen, ich denke in der heutigen Zeit ist ein guter Job wirklich schwer zu bekommen und Du kennst Deinen "neuen" Chef ja dann noch nicht um beurteilen zu können, wie das mit dem Urlaubswunsch bei ihm persönlich ankommt. Das wäre mir zu riskant.
Grüsse
Dagmar -
Hallo,
ich denke, ein Urlaub ist leichter zu bekommen als ein neuer Job. Wenn Du keinen neuen Job findest kannst du immer noch kurzfristig buchen. Ich stand im vorigen Jahr vor dem selben Problem wie du, hatte ein Jobangebot kurz vor Urlaubsbeginn und habe den job nicht bekommen.
Petra
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Hallo,
ich weiß nicht, was Du Dir für Sorgen machst. Du bist in ungekündigter Stellung und hast Anspruch auf Urlaub. Also buche ihn ruhig.Sollte sich in der Zwischenzeit die Möglichkeit zum Jobwechsel ergeben, kannst Du es ruhig sagen und normalerweise ist auch kein Arbeitgeber dagegen. Üblicherweise gibt es ja eine 6-monatige Probezeit. Allerdings erkennt der Arbeitgeber doch viel früher, ob Du Deinen Job gut machst. Der braucht dazu kein halbes Jahr. Entweder Du bringst die erforderliche Leistung oder eben nicht. Dann ist es auch egal, ob Du eine Woche Urlaub dazwischen machst.
Und ausgeruhte, zufriedene Mitarbeiter bringen mit Sicherheit bessere Leistung.
Grüße von Barbara
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eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit ein, nicht jedoch bei Jobwechsel.
Petra
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"Petrajetset1" wrote:
@Silvia,eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit ein, nicht jedoch bei Jobwechsel.
Petra
Hallo Petra,
ich habe eine RRV der Hanse Merkur bei der in der Leistungsbeschrebung u.a. steht:"Unerwarteter Arbeitsplatzwechselder versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt."
Diese Versicherung springt z.B. auch ein wenn man unerwarteter Weise eine Prüfung nicht bestanden hat und wegen der Wiederholung die Reise nicht antreten kann.
Viele Grüße Silvia -
Auch ich habe seit Mai diesen Jahres einen neuen Job und bin gleich am 25. für zwei Wochen in den Urlaub geflogen (der war schon im Dezember 2005 gebucht). Ich habe mir auch große Sorgen gemacht, was dadurch beim Vorstellungsgespräch passiert. Mein jetziger Arbeitgeber hat nur gemeint, das wäre kein Problem, weil ich ja nicht wissen konnte, daß ich einen neuen Job antrete. Ich war positiv überrascht. Also aus meiner Sicht BUCHEN.
Gruß Petra -
Hallo zusammen!

Also ich bin da eher der gleichen Meinung von caribiangirl!
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und vorzeitig buchen.
Du kannst natürlich Glück haben und Dein neuer Arbeitgeber ist kulant, ebenso kann der Schuß nach hinten losgehen!
Ich weiß nicht, ob das so nen tollen Eindruck macht vom Urlaub zu reden, bevor Du überhaupt angefangen hast zu arbeiten. :?
Mir persönlich wäre da der neue Job wichtiger!
Buche doch lastminute! Damit wäre jedem gedient.
LG Riana
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Kann caribiangirls u. rianas Meinung gut vertreten. Sicherlich hat jeder Anspruch auf Urlaub, jedoch wird man auch bei einem Vorstellungsgespräch gefragt, warum man den Job wechselt. Wenn man dann den Einwand bringt "übrigens zu der u. der Zeit habe ich Urlaub gebucht", wird einem Arbeitgeber es nicht zu verübeln sein, wenn er sich Gedanken macht. Gedanken dahingehend, daß man beabsichtigt, seinen Job zu wechseln u. dennoch eine Reise bucht. Das ist das eine. Jedoch kommt es aber auch auf den Beruf u. auf die Aussichten eines Wechsels an. Ist ein Wechsel zu erwarten, würde ich persönlich auf jeden Fall warten. Ein sicherer Job ist wichtiger als ein Urlaub.
LG -
"DickeKatze" wrote:
Hallo,
ich weiß nicht, was Du Dir für Sorgen machst. Du bist in ungekündigter Stellung und hast Anspruch auf Urlaub. Also buche ihn ruhig.Sollte sich in der Zwischenzeit die Möglichkeit zum Jobwechsel ergeben, kannst Du es ruhig sagen und normalerweise ist auch kein Arbeitgeber dagegen. Üblicherweise gibt es ja eine 6-monatige Probezeit. Allerdings erkennt der Arbeitgeber doch viel früher, ob Du Deinen Job gut machst. Der braucht dazu kein halbes Jahr. Entweder Du bringst die erforderliche Leistung oder eben nicht. Dann ist es auch egal, ob Du eine Woche Urlaub dazwischen machst.
Und ausgeruhte, zufriedene Mitarbeiter bringen mit Sicherheit bessere Leistung.
Grüße von Barbara
So sehe ich das auch, hatte auch meinen Urlaub gebucht und dann einen Wechsel, habe gleicht bescheid gesagt, war gar kein Problem.
Und bei der Probzeit hat er geagt hängen wir dann den einen Monat einfach dran. Hat er aber dann auch nicht mehr getan, war so auch in Ordnung.Also BUCHE und FAHRE in den URLAUB.
Gruß Marco
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"carsten wismar" wrote:
Kann caribiangirls u. rianas Meinung gut vertreten. Sicherlich hat jeder Anspruch auf Urlaub, jedoch wird man auch bei einem Vorstellungsgespräch gefragt, warum man den Job wechselt. Wenn man dann den Einwand bringt "übrigens zu der u. der Zeit habe ich Urlaub gebucht", wird einem Arbeitgeber es nicht zu verübeln sein, wenn er sich Gedanken macht. Gedanken dahingehend, daß man beabsichtigt, seinen Job zu wechseln u. dennoch eine Reise bucht. Das ist das eine. Jedoch kommt es aber auch auf den Beruf u. auf die Aussichten eines Wechsels an. Ist ein Wechsel zu erwarten, würde ich persönlich auf jeden Fall warten. Ein sicherer Job ist wichtiger als ein Urlaub.
LGDanke carsten, dass du wenigstens verstehst, was ich meinte

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Es geht hier ausserdem nicht darum, dass man Urlaubsanspruch hat (den hat man immer
), Solunas Frage war, ob sie buchen soll oder nicht, da sie ihren Arbeitgeber wechseln möchte.
Nur mal ein Beispiel. Sollte sie jetzt auf September buchen und z.B. im August ein Vorstellungsgespräch haben, dann kann sie ja wohl kaum zu ihrem event. neuen Arbeitgeber sagen, dass sie aber in 4 Wochen ihren ersten Urlaub braucht.
Glaube nicht, dass da irgendein Arbeitgeber drauf eingeht.
Wenn ihr alle der Meinung seid, dass sowas auf jeden Fall möglich wäre, dann lebt ihr in einer anderen Welt.LG
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"caribiangirl" wrote:
Glaube nicht, dass da irgendein Arbeitgeber drauf eingeht.
Wenn ihr alle der Meinung seid, dass sowas auf jeden Fall möglich wäre, dann lebt ihr in einer anderen Welt.@caribiangirl
Schöne Grüße aus der anderen Welt.
Bin selbst AG und stelle auch Bewerber mit gebuchtem Urlaub ein.Viele planen heutzutage ihren Urlaub schon sehr weit im Vorraus. Je nach dem muß man im Oktober/November seinen Jahresurlaub einreichen. Und um günstig Urlaub machen zu können nutzen viele die Frühbucherrabatte und Superkinderfestpreise. Wem ist das vorzuwerfen? Auch ein Jobwechsler muß weit im Vorraus planen und darf sich mal ne Woche Auszeit gönnen.
@soluna
Besonders wenn der Urlaub eh nur eine Woche dauert würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen, da Jobwechsel aus ungekündigter Position.Einen Arbeitslosen mit Urlaubsplänen würde ich allerdings nicht einstellen. Da sollte die Jobsuche im Vordergrund stehen.
LG
Beate -
Hallo Beate,
Du bringst es auf den Punkt!
Wenn ich in ungekündigter Stellung bin, ist es doch völlig legitim, auch meinen Urlaub zu buchen!
Das hat überhaupt nichts Anrüchiges. Ist der Bewerber aber z.B. schon längere Zeit arbeitslos und kommt dann bei einem Bewerbungsgespräch damit um die Ecke, dass er aber einen Urlaub gebucht hat, wäre ich als Arbeitgeber gern bereit, dies zu akzeptieren. Den Job würde ich aber einem anderen geben. Dies nennt man dann "Prioritäten setzen".
Von beiden Seiten ....
Grüße von Barbara