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AI 1 Stunde kürzer als zugesagt? Reisepreisminderung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Hifi-MatzeH Offline
    Hifi-MatzeH Offline
    Hifi-Matze
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi!

    Ist es möglich eine Reisepreisminderung geltend zu machen, wenn die AI-Leistungen statt wie schriftlich (auf Webseite und Flyer bei Hotelankunft) zugesichert bis 24 Uhr nur bis 23 Uhr zu bekommen waren?

    Dabei wurden sogar mehrfach gegen 22.30 Uhr getätigte Bestellungen erst um 23.10 Uhr verzögert gebracht, um dann die Bezahlung des Getränks zu verlangen.

    Ist eine Reisepreisminderung möglich und wenn ja, wieviel (ich denke, realistisch dürften wohl maximal 2-5% sein, oder?).

    Grüsse
    Matze

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    • maus333M Offline
      maus333M Offline
      maus333
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich denke auch das eine Reisepreisminderung möglich ist. Schau doch mal in der "Frankfurter Tabelle". Vielleicht findest Du da etwas.

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      • Hifi-MatzeH Offline
        Hifi-MatzeH Offline
        Hifi-Matze
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hab ich schon, die Frankfurter Tabelle sagt zu DIESEM (oder ähnlichen) Fall aber nichts.
        Hab auch schon ausführlich danach gegooglet, aber ebenfalls keinen vergleichbaren Fall gefunden... daer dachte ich, ich frag mal hier..

        Grüsse
        Matze

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-Hendrik
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also ich denke bei 2% bist Du gut bedient...viel mehr wird es wohl (leider) nicht werden.........

          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jaykayhamJ Offline
            jaykayhamJ Offline
            jaykayham
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eine Reisepreisminderung sollte erfolgreich sein, wenn du bereits wärend der Reise den reiseleiter darüber informiert hast und du eine unterschriebene Reklamation des Reiseleiter hast! 😉

            LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Hifi-MatzeH Offline
              Hifi-MatzeH Offline
              Hifi-Matze
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ein schriftlicher Nachweis über die Information der Reiseleitung ist vorhanden, zumal auch noch ein massiverer anderer Mangel bestanden hat (92 Euro Aufpreis p.P. für Silvestermenü , welches letztendlich schlechter und weniger war als normale AI-Verpflegung).

              Da die Reise für 2 Erwachsene und 1 Kind über 2300 Euro gekostet hat, sind auch 2% Minderung schon fast 50 Euro, das Silvestermenü (welches ich zu 100% zurückfordern werde) wird weitere 230 Euro forderung sein (wobei ich nur den Aufpreis für das Silvestermenü zurückfordern will und das nicht als Minderung des REISEPREISES, der Rest der Verpflegung war ja okay!).

              Sollte man bei so einem Brief 4% fordern, um dann 2% zu bekommen?
              Oder sollte man lieber nur 2% fordern, weil der Veranstalter bei "zurückhaltenden" Forderungen eher geneigt ist, diese zu erfüllen und es bei einer 4%-Forderung passieren kann, dass sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

              Sorry für die vielen Fragen, aber das ist das erst Mal, dass ich sowas mache...

              Grüsse und vielen Dank!
              Matze

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                darf ich mal versuchen, die Sache sachlich zu betrachten:

                Ich meine, die Leistungseinschränkung von 23 auf 22 Uhr, stellt nur eine bloße Unannehmlichkeit dar. Ich begründe diese Ansicht damit, dass wahrscheinlich Getränke ab 11 vormittags bis eben 22 Uhr abends im Preis inbegriffen waren. Somit war ja die Leistung zu 92 % der Zeit erhältlich. Ob also eine Minderung von zwei Prozent auf ALLE Tage anzuwenden wäre, stelle ich als fraglich hin.

                Aber klar: probieren kann man es ja.

                Was das Silvestermenü anbelangt, so ist dieses Problem schon seit Jahrzehnten bekannt.

                Dazu, bzw. zum Thema Essen, Qualität und Quantität gibt es ja auch schon zahlreiche Urteile. Meist aber ist es hier sehr schwierig, einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Eine 100 %igen Rückzahlung, glaube ich, wird da nicht möglich sein.

                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Hifi-MatzeH Offline
                  Hifi-MatzeH Offline
                  Hifi-Matze
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mosaik: Nunja, bei der Reklamation über das Silvestermenü bei der Reiseleitung waren es so um die 40 Leute, die reklamierten... von vielen hat meine Mutter die Adressen.

                  Beim Silvestermenü war es halt so, dass es SCHLECHTER war als die übliche AI-Verpflegung. Cocktails, die schon 4 Stunden vorher angerichtet wurden, ewie Wartezeit am Buffet, welches dann leer war und nicht mehr aufgefüllt wurde. Es gab ein öffentliches Programm, welches größtenteils gar nicht stattgefunden hat (das Programm liegt vor), usw..

                  Wie schon gesagt, das ist das erste Mal, dass ich sowas mache - weder ich noch meine Mutter sind "nörgler" im Urlaub - aber irgendwann sieht man über "Unannehmlichkeit" (die man wohl in JEDEM Urlaub hat, aber von denen man sich den Spass net verderben lassen sollte ;)) halt nicht mehr hinterher, erst Recht nicht, wenn das ganze 230 Euro gekostet hat und schlechter war als das, was man kostenlos hätte bekommen (wobei das Silvestermenü "obligatorisch" war, man also gar nicht die Wahl hatte).

                  Nunja, wir werden sehen... wenns nicht klappt, klappts halt nicht, die Welt geht davon dann auch net unter - aber dann zieht man halt seine Konsequenzen draus...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SiegfriedS Offline
                    SiegfriedS Offline
                    Siegfried
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mensch, Ihr habt Sorgen. Freut Euch doch über den Urlaub. Oder rennt Ihr immer mit der Frankfurter Tabelle, Foto, Notizblock und Bleistift durch Euren Urlaub? Meine Güte, dann trink doch vorher schnell noch Einen. Ich wüßte was Besseres mit meinem Urlaub anzufangen. Mensch, da kriegt man einen zuviel, wenn man liest, daß einige nur darauf aus sind sich zu ärgern und klagen.
                    Gruß
                    Siegi

                    s.w.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabrielG Offline
                      gabrielG Offline
                      gabriel
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Hifi-Matze" wrote:
                      @mosaik:
                      Wie schon gesagt, das ist das erste Mal, dass ich sowas mache - weder ich noch meine Mutter sind "nörgler" im Urlaub - aber irgendwann sieht man über "Unannehmlichkeit" (die man wohl in JEDEM Urlaub hat, ......

                      Komisch, ich mache im Jahr ca. 4 Flugreisen + diverse Kurzurlaube, ich hatte seit 15 Jahren noch KEINE Unannehmlichkeit! Manchmal hat man einfach Glück beim ausgesuchten Hotel, manchmal hat man es sich besser vorgestellt. Mir haben meine Urlaube aber ausnahmslos gefallen!

                      Unannehmlichkeiten habe ich eher mit Leuten, die mich dauernd vollweinen und mir ihr Leid klagen, wie schlecht das Hotel doch ist.....

                      Wegen so einer Kleinigkeit wollt ihr klagen? Euch hat doch keiner genötigt, dass ihr am Silvestermenü teilnehmt, oder?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ...doch, denn es ist "obligatorisch" und mich würde so etwas dann auch ärgern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Hifi-MatzeH Offline
                          Hifi-MatzeH Offline
                          Hifi-Matze
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Oh mann, ihr habt echt NIX verstanden.
                          Darum gehts doch, weder ich noch meine Mutter sind jemand, der sich aufregt, selbst wenn man Kleinigkeiten nicht stimmen. Ich wollte mit der Aussagen dass "Kleinigkeiten doch immer" sind, das ganze RELATIVIEREN, also sagen, dass selbst Kleinigkeiten, die einem mal auffallen, noch LANGE nicht den Urlaub vermiesen.

                          Übrigens will meine Mutter auch NICHT den Urlaub schlechtmachen, im Gegenteil, bis auf die erwähnten Sachen war es absolut schön. Das "verkürtzte AI" würde auch normalerweise niemand reklamieren, das wäre der aufwand net wert - durch das aber wirklich VÖLLIG verhunzte Silvestermenü ergab sich aber eben ein neuer Anlass - und im Prinzi gings eben auch einfach nur darum, denn Aufpreis für das Silvestermenü zurückzubekommen - denn die Verpflegung und Organisation an diesem Abend war deutlich SCHLECHTER als an den normalen Abenden... und daher fand meine Mutter einfach nur die 230 Euro (für 2,5 Personen) Aufpreis ungerechfertigt.... DARUM gehts.

                          Dass man die AI-Verkürzung zusätzlich reklamiert liegt jetzt weniger daran, dass es wirklich ne Stunde kürzer war, sondern eher, dass offensichtlich ganz BEWUSST vom Hotel versucht wurde, die AI-Bestellungen so zu verzögern, dass sie nach 23 Uhr geliefert wurden und dann eben Geld dafür verlangt wurde (obwohl beim gleichen Kellner um 22.30 Uhr bestellt).

                          Und wie oben schon geschrieben: Selbst wenn man damit nicht durchkommt, geht die Welt nicht davon unter.... für alle, die lesen können: Oben steht auch nur die FRAGE, OB man dafür noch was geltend machen kann und falls ja, wieviel...

                          Und btw: Wenn diese Sache nur so wäre, weil sie meine Mutter PERSÖNLICH so empfunden hat (also sie so "stinkemoserig ist"), warum haben sich dann 40 Leute gleichzeitig bei der Reiseleitung über das Menü beschwert?!?

                          Wegen so einer Kleinigkeit wollt ihr klagen? Euch hat doch keiner genötigt, dass ihr am Silvestermenü teilnehmt, oder?

                          Doch, es war nicht möglich, die Reise OHNE das Menü zu buchen. Und wie gesagt, Aufpreis pro Erwachsenem 92 Euro.
                          Im Übrigen hätte man ohne das Silvestermenü GAR NICHTS bekommen - das "normale AI" fiel nämlich aus, daher kam es auch, dass meine Mutter und Ihre Freundin, sowie viele andere auch den Silvesterabend HUNGRIG verbrachten - und das Neujahr dann auf dem Zimmer gefeiert haben...

                          Grüsse
                          Matze

                          P.S.: Mittlerweile gibts es sogar schon 3 Leute, die hier über das Silvestermenü geschrieben haben:

                          Silvester: Das mit etwa 130€ Aufpreis pro Person nicht unbedingt günstige Silvesterbuffet war dann die Krönung dieses Urlaubs: fest in russischer Hand (es war wirklich so, auch wenn es sich drastisch anhört) konnte man über das Erhaschen einzelner Reste der zugegebenermaßen ansprechenden Speisen froh sein - ältere Herrschaften haben teilweise an besagtem Abend überhaupt nichts zu Essen bekommen.

                          Anm.: 130 Euro hats zwar für meine Mum net gekostet - aber auch für 92 Euro wars bissl heftig.

                          Das Silvester Programm war so schlecht das wir um Punkt 0 Uhr aufs Zimmer gegangen sind.

                          Die Silvesterpaty war der größte Reinfall aller Zeiten das Buffet wurde von Rusen so abgeschiermt das man nicht zum Essen vordringen konnte weiterhin haben wir im Zelt welches eigens für diese Veranstalltung aufgebaut wurde gefrohren wie die Schneider. Dafür musten wir noch extra bezahlen eine Schweinerei. Reklamationen wurden nicht allen Gästen anerkannt. Wir blieben auf unsern Kosten sitzen. Plötzlich war keiner mehr da der deutsch sprach der Manger wollte von unseren Reklamationen überhaupt nichts mehr wissen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-Hendrik
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Also beim Silvester Menü she ich absolut NULL Chance Geschmack ist eben relativ und ob es besser oder schlechter war als die Tage vorher, ist absolut irrelevant.

                            Siehe es mal so, der Aufpreis war nicht dafür, das es etwas besonders gutes zu Essen gibt, sondern dafür, dass Ihr Sylvester im Hotel sein dürft, deshalb auch obligatorisch 💡

                            Aus den oben eingefügten Beschreibungen geht ja auch hervor, dass es sehr wohl etwas gab, nur Ihr nicht "durchsetzungkräftig" genug wart.....dafür kann das Hotel nix und beweißt das mal vor Gericht...keine Chance..und die Zeugen verschwinden eh, weil man bei der Summe sowieso keinen Anwalt findet der das durchsetzt....hake es einfach ab 💡

                            Bei der Einschränkung der Getränkezeiten stimme ich Mosaik nicht zu, denn hier fehlt eindeutig eine zugesicherte Eigenschaft und wann die Getränke losgehen ist uninteressant, als Nachtschwärmer ist es schon ein Unterschied wann den nun Schluss ist....also ich denke dafür sind €50.- pP schon angemessen.

                            Je nach Veranstalter hättet Ihr aber was die Getränke angeht vor Ort mehr Druck machen sollen, dann hätte man das dort gelöst....mich beschleicht hier das gefühl, das dies nicht direkt bei Anreise mit dem RV dort geklärt wurde sondern jetzt erst aus Tapet kommt....wenn Ihr das erst gegen Urlaubsende reklamiert habt auch hier NULL Chance..

                            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SiegfriedS Offline
                              SiegfriedS Offline
                              Siegfried
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Wenn um 11h AI-Getränke frei vorbei ist, ist klar, daß ich 1 min danach bezahlen muß. Wenn ich ich um 1/2 11 order und der kommt erst nach 11h mußt du nicht bezahlen. Ich würde das mit dem Hotel ,in einem ruhigen Gespräch klären und alles ist dann bestimmt auch o.k. Aber nicht zu Hause einen Anwalt einschalten für ein Glas bezahltem Whiskay. Gruß
                              Siegi

                              s.w.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Hifi-MatzeH Offline
                                Hifi-MatzeH Offline
                                Hifi-Matze
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Okay Leute, danke für die Hilfe und vielen Dank, dass hier offensichtlich eine ganze Reihe von Leuten einfach mal "draufloshaut" ohne überhaupt meine Texte gelesen zu haben.

                                • Es war überhaupt nicht davon die Rede, dass das Essen "nicht geschmeckt" hat. Wenn man nichts zu Essen bekommt

                                • Es WURDEN BEIDE Mängel DIREKT NACH AUFTRETEN reklamiert und aufgezeichnet.

                                Ansonsten danke für alle weiteren Unterstellungen..

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SiegfriedS Offline
                                  SiegfriedS Offline
                                  Siegfried
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Klagen,Klagen,klagen,...ärgern,ärgern,ärgern,...meckern,meckern,meckern. !!! Bloß nicht an den Urlaub denken. Ich will mich ja nicht erholen. 😉
                                  Gruß
                                  Siegi

                                  s.w.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • chepriC Offline
                                    chepriC Offline
                                    chepri
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Hi-FI,

                                    ich verstehe deine Verärgerung sehr wohl, denke mal, du hast dich aber auch vor Ort etwas ungeschickt verhalten. Kommt natürlich auch drauf an, in welchem Hotel du warst. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es mir passiert wäre, dass ich am Sylvesterabend hungrig geblieben wäre. Hier muss man halt (zwar höflich) aber sehr bestimmt und konsequent zunächst den Oberkellner, den maitre de hotel, dann denn Chefkoch, dann den diensthabenden Hotelmanager kommen lassen. Und wenn das ein anständiges Haus ist, bekommst du ein Galabuffet für dich ganz allein und eine Flasche Champagner um 23.45Uhr kostenlos zum Anstoßen dazu.

                                    gruss chepri, der niemals etwas buchen würde, wo er "oblogatorisch" etwas extra zahlen muss. Sollen die Veranstalter in dieser Zeit das halt gleich in den Reisepreis einrechnen. Aber das geht halt wieder nicht, weil man dann nicht mit den niedrigen Preisen locken kann.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Siegfried
                                      Wenn man im Urlaub abgezogen oder betrogen wird, bestimmte Leistungen nicht erfüllt werden, hat das nichts mit Meckern, Nörgeln oder Klagen zu tun.

                                      Die Veranstalter rechnen damit, daß viele sagen "Pech gehabt", "reingeflogen", und wie dumme Schafe alles mit sich machen lassen, und sich aus Bequemlichkeit nicht beschweren.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • chepriC Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo metrostar,

                                        im Prinzip hast du recht. Allerdings soll es Reisende geben, die sich über jede Kleingkeit aufregen, Beweisfotos machen und hinterher mit dem RV einen Schriftwechsel führen, der bis zum nächsten (Pauschal)Urlaub dauert. Ich mache keine Pauschalurlaube (mehr) und sollte ich vor Ort ein Problem haben, wende ich mich an den zuständigen Mitarbeiter. Ich habe noch nie erlebt, dass man mir nicht weitergeholfen hat. Möglicherweise liegt es daran, dass ich im Unterschied zum Pauschalurluber, die Wahl habe, mir jederzeit ein anderes Hotel suchen zu können(schließlich habe ich ja nicht im voraus bezahlt). Soweit ist es aber noch nie gekommen.

                                        gruss chepri

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                                          #20

                                          @chepri
                                          Selbstverständlich sollten die Beschwerden gerechtfertigt sein. Wer sich über einen winzigen Klecks auf dem Teppich oder einen Kratzer am Mobiliar beschwert, kann nicht mit einem "Schadenersatz" (worfür auch?) rechnen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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