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Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sowiesoS Offline
    sowiesoS Offline
    sowieso
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Was, wenn der Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abläuft (drei Wochen), die Reise zu diesem Zeitpunkt aber schon komplett bezahlt sein muss? Ich weiß, es müsste automatisch ein neuer Schein kommen, aber wenn nicht (vom Anfordern mal abgesehen)?

    Gruß sowieso

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ja, das könnte durchaus zu Problemen führen.
      Das Anwaltsforum des AvD (Automobilclub Deutschland) meint dazu:

      "Normaler Weise reicht der Versicherungsschutz von der Anzahlung bis zur Beendigung der Pauschalreise."

      Hier weitere Details zum Sicherungsschein

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ... und der nächste Satz lautet aber: "Die Gültigkeit sollte jedoch bereits bei Übergabe des Sicherungsscheins sorgfältig geprüft werden", gell!

        Das heißt, eine Versicherung muss nur bis zu jenem Datum haften, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Läuft eine Versicherung und damit der Sicherungschein vor Ende der Reise ab, haftet die Versicherung NICHT mehr!

        Meines Erachtens hätte man die Restzahlung gar nicht leisten dürfen, ohne einen gültigen Sicherungsschein zu bekommen. Man wäre auch nicht Stornogebühren pflichtig geworden, weil man keine Vertragsbedingung gebrochen hätte - es wäre zu einer Pflichtverletzung der anderen Partei gekommen.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @mosaik
          Scheint mir aber so, daß "sowieso" hier vorher gefragt hat und eben
          noch nicht überwiesen hat. Werden wir bestimmt noch erfahren.

          Ist das einfach Nachlässigkeit, bedingt durch alte Formulare
          oder gar eine neue Masche. Vortäuschen eines nicht
          vorhandenen Schutzes. Risiko Sicherungsschein.

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "privacy" wrote:
            Risiko Sicherungsschein.

            ..darum ist das in Österreich einfacher gelöst: bei uns sind die Sicherungsscheine weder nummeriert noch mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Der Reiseveranstalter muss schlicht und einfach versichert sein und ist er das nicht, haftet die Republik Österreich... Es gibt bei uns ein Internetportal vom entsprechenden Ministerium, wo alle Reiseveranstalter aufgelistet sind, die korrekt versichert sind. Kontrolliert wird das alles von diesem Ministerium (jährlich ist eine gesetzlich verpflichtende Meldung mit entsprechenden Unterlagen zu machen).

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • sowiesoS Offline
              sowiesoS Offline
              sowieso
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Vielen Dank für die Reaktionen!

              Es ist noch ein bisschen hin bis zum Reiseantritt, d. h., es ist bisher nur die Anzahlung geleistet worden. Im Internetportal habe ich mich informiert, der RV ist genau bis zum im Sicherungsschein ausgewiesenen Datum versichert, dieses Datum läuft eben drei Wochen vor Reiseantritt ab. Ich denke schon, dass es einen neuen geben wird, aber ich will auch gewappnet sein.

              Ich entnehme den Beiträgen, dass theoretisch nicht bis zur Ausstellung eines neuen Sicherungsscheins gezahlt werden muss (lt. Vertrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt), was für mich heißt, der RV muss gegebenenfalls in Vorkasse treten!?? Ich möchte die Reise ja auch nicht stornieren, aber ich könnte es offensichtlich kostenfrei, wenn er mir keinen akt. Sicherungsschein in diesen drei Wochen aushändigt?

              Gruß sowieso

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo sowieso,

                persönlich würde ich nicht bis zum letzten Datum warten, sondern bereits jetzt schriftlich den Reiseveranstalter darauf aufmerksam machen, daß eine Restzahlung nur erfolgt, wenn Du
                spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt im Besitz eines gültigen
                Sicherungsscheines bist.

                Interessiert hier vielleicht auch Andere, die betroffen sind uns es noch gar nicht bemerkt haben. Wer ist denn der Reiseveranstalter?

                PS: Oder willst Du raus aus dem Vertrag?

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • sowiesoS Offline
                  sowiesoS Offline
                  sowieso
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo privacy,

                  na ja, einen Veranstalter möchte ich nicht so gern nennen, aber er hat mehr negative Kritiken als einem lieb sein können.
                  Raus aus dem Vertrag möchte ich eigentlich nicht, die Reisekombi konnte mir von keinem anderen Reisebüro in der Form angeboten werden (mit bestimmten Hotels), und dann ist der Preis gut. Zugegeben, hätte ich die Kritiken vor der Buchung gelesen, wäre es nicht zu einer Buchung gekommen, aber aus der dürfte ich wohl kostenfrei nicht mehr rauskommen, also lautet meine Strategie jetzt >> alles einkalkulieren, was andere so bemängelt haben und vorbereitet sein <<. - wenn es da aber Möglichkeiten gäbe...

                  Ich kenne ja die Abläufe nicht, aber wenn die Versicherung, laut Internetportal und Ablaufdatum des Sicherungsscheins, drei Wochen vor R.-Antritt endet, kann er dann schon vier Wochen vorher (idealerweise eher) einen neuen gültigen Sicherungsschein zur Verfügung stellen?

                  Gruß sowieso

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Kann ja durchaus sein, daß der Vertrag mit dem bisherigen Versicherungspartner ausläuft, er aber schon längst wieder
                    eine neue Versicherungsgesellschaft gefunden hat.

                    Das würde man ja nur sehen, wenn man heute neu bucht.

                    Es gibt vielleicht ja auch gute Gründe, einen neuen Vertrag
                    zu vereinbaren, denn die Leistung muß ja auch bezahlt werden
                    und sicherlich gibt es da auch Preisunterschiede.

                    Andererseits, wenn er keinen neuen Versicherungspartner
                    hat oder bis zum Ablauf der jetzigen Sicherungsscheine
                    findet, läßt dies dann auch Vermutungen aufkommen.

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ein Reiseveranstalter darf frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt die Zahlung verlangen! Nicht vier Wochen!!! Das ist schon sehr eigenartig und nicht Branchen üblich.

                      Ist immer ein gewisses Risiko eine Reisekomination zu buchen, die nur der und sonst keiner anbietet. Ich frage mich da immer, warum nur der und kein anderer? Plausible Erklärungen möglich...

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • sowiesoS Offline
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                        sowieso
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Zwei Wochen!? - auch auf anderen Reisen waren es in meiner Erinnerung vier Wochen. In den AGB´s v. z. Bsp. Phoenix 20 Tage, T. Cook 30 Tage vor Reiseantritt, es scheint also tatsächlich üblich zu sein.

                        In den AGB´s meines RV steht vier Wochen, die habe ich ja auch anerkannt. Ist dieser Passus nicht wirklich gültig, heißt, kann ich mich auf zwei Wochen berufen, wenn ja, welche Quelle in Deutschland?

                        Gruß sowieso

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @sowieso

                          Ja, du hast Recht - diese Bestimmung gibt es tatsächlich nur in Österreich. In Deutschland darf tatsächlich ab einem Monat vor Reisetermin kassiert werden und, soweit ich das jetzt auf die Schnelle kontrollieren konnte, nicht einmal Zug-um-Zug mit Dokumenten, die zum Bezug der gebuchten Leistungen berechtigen.

                          Gruß
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • sowiesoS Offline
                            sowiesoS Offline
                            sowieso
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            schade, schade!

                            Bleibt noch offen, ob ich tatsächlich vier Wochen vor Reiseantritt bezahlen muss!!, wegen Anerkennung AGB´s, obwohl die Zahlung v. RV ja nur angenommen werden darf, wenn gültiger Sicherungsschein. Und genau das ist ja der Knackpunkt, vier Wochen vorher ist er ja gerade noch 1 Woche gültig und dann stehe ich unter Umständen ohne Sicherungsschein da und im schlimmsten Fall gibt´s kein Geld, da ja die Sicherheit nur für bis dahin begonnene Reisen gilt.

                            Gruß sowieso

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • sowiesoS Offline
                              sowiesoS Offline
                              sowieso
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Also ich werde mal bei der Versicherung anfragen.
                              Die sollten mir ja sagen können, ob der RV in der Lage sein könnte/müsste dem Kunden vor Ablauf des alten Sicherungsscheines, entweder durch Verlängerung des Vertrages oder einen neuen Vertrag, einen komplett gültigen Sicherungsschein zukommen lassen zu können - also vor dem Verlangen des kompletten Reisepreises - damit man nicht in der Luft hängt.

                              Ich berichte

                              Gruß sowieso

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sowiesoS Offline
                                sowiesoS Offline
                                sowieso
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Also, die Dame von der Versicherung meinte, ich könne mich theoretisch sofort an meinen RV wenden und einen neuen Sicherungsschein verlangen. Das werde ich jetzt nicht tun, ich habe ja noch Zeit und lasse ihm erst einmal die Möglichkeit selbst zu reagieren.
                                Allerdings hatte ich auch den Eindruck als kämen die Antworten nicht sehr sicher, vielleicht frage ich da noch bei einer anderen Versicherung nach.

                                Gruß sowieso

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holzwurmH Offline
                                  holzwurmH Offline
                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich würde ganz einfach dem RV mitteilen, daß er die Restzahlung erhält, wenn er Dir einen für Deinen Reisezeitraum gültigen Versicherungsschein vorlegt und Du dessen Gültigkeit bei der Versicherung geprüft hast.

                                  Sollte er dies nicht unverzüglich köönnen, dann ist meiner Ansicht nach was faul.

                                  Gruß
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sowiesoS Offline
                                    sowiesoS Offline
                                    sowieso
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @holzwurm

                                    Ja, das werde ich dann tun, wenn er nicht zu Potte kommt, erst einmal lasse ich ihm die Chance, vielleicht schließt er ja auch gerade einen neuen Vertrag o. verlängert dann, mal sehen.
                                    Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass Sicherungsscheine, die vor Reiseantritt ablaufen, an sich kein Problem sind, da ja spätestens mit dem Ablauf ein neuer kommen muss.
                                    Mein Problem war eben die Zahlungfrist und der Ablauftermin, aber nun weiß ich ja, dass der RV bereits vor Ablauf schicken kann, darauf werde ich dann auch pochen, wenn er sich nicht rührt.

                                    Gruß sowieso

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Sowieso,

                                      da ja ein Sicherungsschein meist auf das Kalenderjahr bezogen läuft, müsste Dein Reiseveranstalter bereits einen neuen haben, denn das Jahr ist ja schon wieder 2 Monate alt.

                                      Es ist Dein Recht einen aktuellen SR zu bekommen bzw. es ist dem RV seine Pflicht Dir einen gültigen zukommen zu lassen. Schließlich will er ja auch Geld von Dir.

                                      Von dem her würde ich nicht zögern. Aber das musst Du selbst entscheiden welches der richtige Weg ist.

                                      Gruß
                                      holzwurm

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                                      • sowiesoS Offline
                                        sowiesoS Offline
                                        sowieso
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @holzwurm

                                        Die Dame von der Versicherung bestätigte mir die Korrektheit der Sicherungsscheine inclusive des Ablaufdatums, in diesem Fall im Sommer, von daher ist momentan alles in Ordnung.
                                        Ich bin ja noch abgesichert, werde mich aber deutlich vor der Ablaufzeit mit dem RV in Verbindung setzen, aber für jetzt sofort sehe ich noch nicht die Notwendigkeit, ich möchte ihm ja die Möglichkeit geben seine Leistungen zu erbringen ohne jetzt schon hysterisch zu werden.

                                        Aber danke für die Infos.
                                        Ich hoffe natürlich, dass alle Sorgen, Bedenken und Vorkehrungen unnötig waren.

                                        Vielleicht liest ja auch jemand diese Beiträge, der da schon Erfahrungen gemacht hat und meldet sich.

                                        Gruß sowieso

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          SokratesS Offline
                                          Sokrates
                                          Experte Istanbul
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Da dieser Thread schon was älter ist und es durchaus möglich ist, dass sich an den Antworten etwas geändert hat, hier mein aktuelles Problem:

                                          Ich habe gestern für unseren nächsten Winterurlaub eine Pauschalreise vom 03.02.2016 bis 24.02.2016 gebucht und heute die Reisebestätigung nebst Sicherungsschein bekommen und dort steht:

                                          Der Sicherungsschein ist nur gültig für Reisen, die bis zum 31.12.2015 gebucht wurden(und jetzt kommts) und begonnen werden sollen.

                                          Zahlungsbedingungen sind: 40% Anzahlung sofort, der Rest bis 20.12.2015.

                                          Ich habe dem Veranstalter bereits eine Mail geschickt mit der Aufforderung, mir einen korrekten Sicherungsschein zu schicken, bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass meine Buchung versichert ist. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Nun habe ich allerdings Bedenken, dass - wenn ich die Anzahlung vom Sicherungsschein abhängig mache - der Veranstalter mir Theater macht.

                                          Wie würden die Fachleute unter Euch sich verhalten?

                                          LG

                                          Sokrates

                                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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