Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
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Was, wenn der Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abläuft (drei Wochen), die Reise zu diesem Zeitpunkt aber schon komplett bezahlt sein muss? Ich weiß, es müsste automatisch ein neuer Schein kommen, aber wenn nicht (vom Anfordern mal abgesehen)?
Gruß sowieso
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Ja, das könnte durchaus zu Problemen führen.
Das Anwaltsforum des AvD (Automobilclub Deutschland) meint dazu:"Normaler Weise reicht der Versicherungsschutz von der Anzahlung bis zur Beendigung der Pauschalreise."
Hier weitere Details zum Sicherungsschein
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... und der nächste Satz lautet aber: "Die Gültigkeit sollte jedoch bereits bei Übergabe des Sicherungsscheins sorgfältig geprüft werden", gell!
Das heißt, eine Versicherung muss nur bis zu jenem Datum haften, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Läuft eine Versicherung und damit der Sicherungschein vor Ende der Reise ab, haftet die Versicherung NICHT mehr!
Meines Erachtens hätte man die Restzahlung gar nicht leisten dürfen, ohne einen gültigen Sicherungsschein zu bekommen. Man wäre auch nicht Stornogebühren pflichtig geworden, weil man keine Vertragsbedingung gebrochen hätte - es wäre zu einer Pflichtverletzung der anderen Partei gekommen.
Gruß
Peter -
@mosaik
Scheint mir aber so, daß "sowieso" hier vorher gefragt hat und eben
noch nicht überwiesen hat. Werden wir bestimmt noch erfahren.Ist das einfach Nachlässigkeit, bedingt durch alte Formulare
oder gar eine neue Masche. Vortäuschen eines nicht
vorhandenen Schutzes. Risiko Sicherungsschein. -
"privacy" wrote:
Risiko Sicherungsschein...darum ist das in Österreich einfacher gelöst: bei uns sind die Sicherungsscheine weder nummeriert noch mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Der Reiseveranstalter muss schlicht und einfach versichert sein und ist er das nicht, haftet die Republik Österreich... Es gibt bei uns ein Internetportal vom entsprechenden Ministerium, wo alle Reiseveranstalter aufgelistet sind, die korrekt versichert sind. Kontrolliert wird das alles von diesem Ministerium (jährlich ist eine gesetzlich verpflichtende Meldung mit entsprechenden Unterlagen zu machen).
Gruß
Peter -
Vielen Dank für die Reaktionen!
Es ist noch ein bisschen hin bis zum Reiseantritt, d. h., es ist bisher nur die Anzahlung geleistet worden. Im Internetportal habe ich mich informiert, der RV ist genau bis zum im Sicherungsschein ausgewiesenen Datum versichert, dieses Datum läuft eben drei Wochen vor Reiseantritt ab. Ich denke schon, dass es einen neuen geben wird, aber ich will auch gewappnet sein.
Ich entnehme den Beiträgen, dass theoretisch nicht bis zur Ausstellung eines neuen Sicherungsscheins gezahlt werden muss (lt. Vertrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt), was für mich heißt, der RV muss gegebenenfalls in Vorkasse treten!?? Ich möchte die Reise ja auch nicht stornieren, aber ich könnte es offensichtlich kostenfrei, wenn er mir keinen akt. Sicherungsschein in diesen drei Wochen aushändigt?
Gruß sowieso
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Hallo sowieso,
persönlich würde ich nicht bis zum letzten Datum warten, sondern bereits jetzt schriftlich den Reiseveranstalter darauf aufmerksam machen, daß eine Restzahlung nur erfolgt, wenn Du
spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt im Besitz eines gültigen
Sicherungsscheines bist.Interessiert hier vielleicht auch Andere, die betroffen sind uns es noch gar nicht bemerkt haben. Wer ist denn der Reiseveranstalter?
PS: Oder willst Du raus aus dem Vertrag?
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Hallo privacy,
na ja, einen Veranstalter möchte ich nicht so gern nennen, aber er hat mehr negative Kritiken als einem lieb sein können.
Raus aus dem Vertrag möchte ich eigentlich nicht, die Reisekombi konnte mir von keinem anderen Reisebüro in der Form angeboten werden (mit bestimmten Hotels), und dann ist der Preis gut. Zugegeben, hätte ich die Kritiken vor der Buchung gelesen, wäre es nicht zu einer Buchung gekommen, aber aus der dürfte ich wohl kostenfrei nicht mehr rauskommen, also lautet meine Strategie jetzt >> alles einkalkulieren, was andere so bemängelt haben und vorbereitet sein <<. - wenn es da aber Möglichkeiten gäbe...Ich kenne ja die Abläufe nicht, aber wenn die Versicherung, laut Internetportal und Ablaufdatum des Sicherungsscheins, drei Wochen vor R.-Antritt endet, kann er dann schon vier Wochen vorher (idealerweise eher) einen neuen gültigen Sicherungsschein zur Verfügung stellen?
Gruß sowieso
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Kann ja durchaus sein, daß der Vertrag mit dem bisherigen Versicherungspartner ausläuft, er aber schon längst wieder
eine neue Versicherungsgesellschaft gefunden hat.Das würde man ja nur sehen, wenn man heute neu bucht.
Es gibt vielleicht ja auch gute Gründe, einen neuen Vertrag
zu vereinbaren, denn die Leistung muß ja auch bezahlt werden
und sicherlich gibt es da auch Preisunterschiede.Andererseits, wenn er keinen neuen Versicherungspartner
hat oder bis zum Ablauf der jetzigen Sicherungsscheine
findet, läßt dies dann auch Vermutungen aufkommen. -
Ein Reiseveranstalter darf frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt die Zahlung verlangen! Nicht vier Wochen!!! Das ist schon sehr eigenartig und nicht Branchen üblich.
Ist immer ein gewisses Risiko eine Reisekomination zu buchen, die nur der und sonst keiner anbietet. Ich frage mich da immer, warum nur der und kein anderer? Plausible Erklärungen möglich...
Gruß
Peter -
Zwei Wochen!? - auch auf anderen Reisen waren es in meiner Erinnerung vier Wochen. In den AGB´s v. z. Bsp. Phoenix 20 Tage, T. Cook 30 Tage vor Reiseantritt, es scheint also tatsächlich üblich zu sein.
In den AGB´s meines RV steht vier Wochen, die habe ich ja auch anerkannt. Ist dieser Passus nicht wirklich gültig, heißt, kann ich mich auf zwei Wochen berufen, wenn ja, welche Quelle in Deutschland?
Gruß sowieso
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Ja, du hast Recht - diese Bestimmung gibt es tatsächlich nur in Österreich. In Deutschland darf tatsächlich ab einem Monat vor Reisetermin kassiert werden und, soweit ich das jetzt auf die Schnelle kontrollieren konnte, nicht einmal Zug-um-Zug mit Dokumenten, die zum Bezug der gebuchten Leistungen berechtigen.
Gruß
Peter -
schade, schade!
Bleibt noch offen, ob ich tatsächlich vier Wochen vor Reiseantritt bezahlen muss!!, wegen Anerkennung AGB´s, obwohl die Zahlung v. RV ja nur angenommen werden darf, wenn gültiger Sicherungsschein. Und genau das ist ja der Knackpunkt, vier Wochen vorher ist er ja gerade noch 1 Woche gültig und dann stehe ich unter Umständen ohne Sicherungsschein da und im schlimmsten Fall gibt´s kein Geld, da ja die Sicherheit nur für bis dahin begonnene Reisen gilt.
Gruß sowieso
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Also ich werde mal bei der Versicherung anfragen.
Die sollten mir ja sagen können, ob der RV in der Lage sein könnte/müsste dem Kunden vor Ablauf des alten Sicherungsscheines, entweder durch Verlängerung des Vertrages oder einen neuen Vertrag, einen komplett gültigen Sicherungsschein zukommen lassen zu können - also vor dem Verlangen des kompletten Reisepreises - damit man nicht in der Luft hängt.Ich berichte
Gruß sowieso
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Also, die Dame von der Versicherung meinte, ich könne mich theoretisch sofort an meinen RV wenden und einen neuen Sicherungsschein verlangen. Das werde ich jetzt nicht tun, ich habe ja noch Zeit und lasse ihm erst einmal die Möglichkeit selbst zu reagieren.
Allerdings hatte ich auch den Eindruck als kämen die Antworten nicht sehr sicher, vielleicht frage ich da noch bei einer anderen Versicherung nach.Gruß sowieso
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Ich würde ganz einfach dem RV mitteilen, daß er die Restzahlung erhält, wenn er Dir einen für Deinen Reisezeitraum gültigen Versicherungsschein vorlegt und Du dessen Gültigkeit bei der Versicherung geprüft hast.
Sollte er dies nicht unverzüglich köönnen, dann ist meiner Ansicht nach was faul.
Gruß
holzwurm -
Ja, das werde ich dann tun, wenn er nicht zu Potte kommt, erst einmal lasse ich ihm die Chance, vielleicht schließt er ja auch gerade einen neuen Vertrag o. verlängert dann, mal sehen.
Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass Sicherungsscheine, die vor Reiseantritt ablaufen, an sich kein Problem sind, da ja spätestens mit dem Ablauf ein neuer kommen muss.
Mein Problem war eben die Zahlungfrist und der Ablauftermin, aber nun weiß ich ja, dass der RV bereits vor Ablauf schicken kann, darauf werde ich dann auch pochen, wenn er sich nicht rührt.Gruß sowieso
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Hallo Sowieso,
da ja ein Sicherungsschein meist auf das Kalenderjahr bezogen läuft, müsste Dein Reiseveranstalter bereits einen neuen haben, denn das Jahr ist ja schon wieder 2 Monate alt.
Es ist Dein Recht einen aktuellen SR zu bekommen bzw. es ist dem RV seine Pflicht Dir einen gültigen zukommen zu lassen. Schließlich will er ja auch Geld von Dir.
Von dem her würde ich nicht zögern. Aber das musst Du selbst entscheiden welches der richtige Weg ist.
Gruß
holzwurm -
Die Dame von der Versicherung bestätigte mir die Korrektheit der Sicherungsscheine inclusive des Ablaufdatums, in diesem Fall im Sommer, von daher ist momentan alles in Ordnung.
Ich bin ja noch abgesichert, werde mich aber deutlich vor der Ablaufzeit mit dem RV in Verbindung setzen, aber für jetzt sofort sehe ich noch nicht die Notwendigkeit, ich möchte ihm ja die Möglichkeit geben seine Leistungen zu erbringen ohne jetzt schon hysterisch zu werden.Aber danke für die Infos.
Ich hoffe natürlich, dass alle Sorgen, Bedenken und Vorkehrungen unnötig waren.Vielleicht liest ja auch jemand diese Beiträge, der da schon Erfahrungen gemacht hat und meldet sich.
Gruß sowieso
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Da dieser Thread schon was älter ist und es durchaus möglich ist, dass sich an den Antworten etwas geändert hat, hier mein aktuelles Problem:
Ich habe gestern für unseren nächsten Winterurlaub eine Pauschalreise vom 03.02.2016 bis 24.02.2016 gebucht und heute die Reisebestätigung nebst Sicherungsschein bekommen und dort steht:
Der Sicherungsschein ist nur gültig für Reisen, die bis zum 31.12.2015 gebucht wurden(und jetzt kommts) und begonnen werden sollen.
Zahlungsbedingungen sind: 40% Anzahlung sofort, der Rest bis 20.12.2015.
Ich habe dem Veranstalter bereits eine Mail geschickt mit der Aufforderung, mir einen korrekten Sicherungsschein zu schicken, bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass meine Buchung versichert ist. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Nun habe ich allerdings Bedenken, dass - wenn ich die Anzahlung vom Sicherungsschein abhängig mache - der Veranstalter mir Theater macht.
Wie würden die Fachleute unter Euch sich verhalten?
LG
Sokrates