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Änderung der Katalogbeschreibung

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  • RechtsanwaltR Offline
    RechtsanwaltR Offline
    Rechtsanwalt
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    #1

    Guten Tag an alle die sich für das Reiserecht interessieren. Ich werde in Zukunft das Forum für Reiserecht betreuen. Mein Name ist Stefan Böhmer, ich bin Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht in Nürnberg und werde in Zukunft versuchen Ihre Fragen, soweit dies über das Medium möglich ist, zu beantworten.

    In Kürze werden auf einer Seite unter Holiday- Check auch Tipps zum Reisrecht erhältlich sein, die hoffentlich einen Großteil Ihrer Fragen abdecken werden.

    Bei einer Änderung der gebuchten Leistungen sollten Sie in jedem Fall dem Reiseveranstalter dies auch schon vor Antritt der Reise konkret mitteilen, daß Sie damit nicht einverstanden sind, die Reise aber dennoch antreten werden, sich aber alle Rechte diesbezüglich vorbehalten.

    Selbstverständlich sind diese Änderungen, soweit es sich um reiserechtliche Mängel handelt, auch alsbald am Urlaubsort, bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen und nach Beendigung der Reise auch innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung gegenüber dem Reiseveranstalter unter konkreter Benennung der vorliegenden Mängel geltendzumachen.Dabei sollte auch ein bezifferter Betrag des Reisepreises zurückgefordert werden, hierzu kann die Frankfurter Tabelle gute Anhaltspunkte liefern, die auch demnächst unter Holiday-Check eingestellt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer
    Rechtsanwalt

    KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus
    Fürther Straße 98 - 100
    fon: +49(0)911 32386-0
    fax: +40(0)911 32386-70
    e-Mail: stefan.boehmer@kanzlei-kgh.de
    homepage: www.kanzlei-kgh.de

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    • guestG Offline
      guestG Offline
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sehr geehrter Herr Böhmer,

      toll dass es jetzt einen Ansprechpartner für Rechtsfragen hier im Forum gibt.

      Ich habe noch eine Frage zum Thema: Änderung der Katalogbeschreibung.
      Mein Reiseveranstalter hat mir ja vor der Reise schon bescheid gesagt, dass es statt zwei Pools nur einen mit integriertem Kinderbecken gibt, sodass er sich damit abgesichert hat.

      Da ich aber schon vor 4 Monaten die Reise gebucht habe, also mit der Gewissheit, dass es zwei Pools (1 Kinder, 1 normaler Pool) gibt, kann man bei einer Änderung vor Reiseantritt trotzdem eine Minderung geltend machen?

      Ich habe ja trotzdem unter den alten Tatsachen die Reise gebucht und nun ändert sich ja doch noch was.
      Die Reise findet im Mai statt und den Brief erhielt ich am 07.02.2004.

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      • guestG Offline
        guestG Offline
        guest
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sehr geehrter Herr Böhmer,

        toll dass es jetzt einen Ansprechpartner für Rechtsfragen hier im Forum gibt.

        Ich habe noch eine Frage zum Thema: Änderung der Katalogbeschreibung.
        Mein Reiseveranstalter hat mir ja vor der Reise schon bescheid gesagt, dass es statt zwei Pools nur einen mit integriertem Kinderbecken gibt, sodass er sich damit abgesichert hat.

        Da ich aber schon vor 4 Monaten die Reise gebucht habe, also mit der Gewissheit, dass es zwei Pools (1 Kinder, 1 normaler Pool) gibt, kann man bei einer Änderung vor Reiseantritt trotzdem eine Minderung geltend machen?

        Ich habe ja trotzdem unter den alten Tatsachen die Reise gebucht und nun ändert sich ja doch noch was.
        Die Reise findet im Mai statt und den Brief erhielt ich am 07.02.2004.

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        • RechtsanwaltR Offline
          RechtsanwaltR Offline
          Rechtsanwalt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Sehr geehrte Frau Maria S.,

          selbstverständlich können Sie eine Minderung geltendmachen wenn es sich dabei um einen reiserechtlichen Mangel handelt.

          Zur Sicherung Ihrer Rechte empfiehlt sich die Vorgehensweise aus meinem letzten Beitrag.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • RechtsanwaltR Offline
            RechtsanwaltR Offline
            Rechtsanwalt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sehr geehrte Frau Maria S.,

            selbstverständlich können Sie eine Minderung geltendmachen wenn es sich dabei um einen reiserechtlichen Mangel handelt.

            Zur Sicherung Ihrer Rechte empfiehlt sich die Vorgehensweise aus meinem letzten Beitrag.

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            • guestG Offline
              guestG Offline
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              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Herr Böhmer,

              das finde ich super, daß Sie als
              Fachmann hier Ihr Wissen weitergeben.

              Gruß
              Daniel
              www.urlaubspreisvergleiche.de

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              • guestG Offline
                guestG Offline
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Herr Böhmer,

                das finde ich super, daß Sie als
                Fachmann hier Ihr Wissen weitergeben.

                Gruß
                Daniel
                www.urlaubspreisvergleiche.de

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                • YorkY Offline
                  YorkY Offline
                  York
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Tolle Sache ! weiter so !!!
                  Kompliment an Herrn Böhmer und an Holidaycheck

                  York

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                  • YorkY Offline
                    YorkY Offline
                    York
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Tolle Sache ! weiter so !!!
                    Kompliment an Herrn Böhmer und an Holidaycheck

                    York

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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

                      Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

                      In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

                      Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

                      Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

                      Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

                      Alles Gute und viele Beiträge

                      Peter Krackowizer
                      Anif bei Salzburg (Austria)
                      http://members.eunet.at/mosaik
                      über Reisen, Reiserecht und alte Motorräder
                      mailto:mosaik@eunet.at

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

                        Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

                        In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

                        Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

                        Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

                        Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

                        Alles Gute und viele Beiträge

                        Peter Krackowizer
                        Anif bei Salzburg (Austria)
                        http://members.eunet.at/mosaik
                        über Reisen, Reiserecht und alte Motorräder
                        mailto:mosaik@eunet.at

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                        • RedwomanR Offline
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                          Redwoman
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Herr Böhmer, super das es Sie gibt.
                          Wir haben vor Antritt einer Reise an den Reiseveranstalter geschrieben und erklärt was wir nicht gut finden (es waren Änderungen vorhanden). Ist es sinnvoll jetzt nach der Reise nochmal alles aufzuführen und eine evtl. Geldforderung zu stellen? Der Reiseveranstalter hat sich zwischenzeitlich gemeldet und entschuldigt.
                          Recht herzliche Grüße von Christa

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            Redwoman
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Herr Böhmer, super das es Sie gibt.
                            Wir haben vor Antritt einer Reise an den Reiseveranstalter geschrieben und erklärt was wir nicht gut finden (es waren Änderungen vorhanden). Ist es sinnvoll jetzt nach der Reise nochmal alles aufzuführen und eine evtl. Geldforderung zu stellen? Der Reiseveranstalter hat sich zwischenzeitlich gemeldet und entschuldigt.
                            Recht herzliche Grüße von Christa

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                              monsche
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Sehr geehrter Herr Böhmer
                              Wir 2 Erw.3Kids haben im Nov.03 einen Urlaub für Aug.04 gebucht.Im Feb. haben wir über unser Reisebüro beim Veranstalter reklamiert,da wir durch Hotelberichte erfahren haben dass es nicht so ist wie im Katalog beschrieben.Vertröstungen bis Mai,wieder nachgefragt so wie es jetzt ist müssen wir wohl die Reise antreten wenn wir nicht die Storngebühren zahlen wollen.
                              Trotz dieses Wissen was uns erwartet und ich öfters reklamiert habe,kann ich am Ende des Urlaubs noch Reklamationen tätigen?
                              Mein Reisebüro sagt nein,wir hätten die Reise mit diesem Wissen angetreten und hätten uns somit mit allem einverstanden erklärt.
                              LG MOni

                              monika

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • monscheM Offline
                                monscheM Offline
                                monsche
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sehr geehrter Herr Böhmer
                                Wir 2 Erw.3Kids haben im Nov.03 einen Urlaub für Aug.04 gebucht.Im Feb. haben wir über unser Reisebüro beim Veranstalter reklamiert,da wir durch Hotelberichte erfahren haben dass es nicht so ist wie im Katalog beschrieben.Vertröstungen bis Mai,wieder nachgefragt so wie es jetzt ist müssen wir wohl die Reise antreten wenn wir nicht die Storngebühren zahlen wollen.
                                Trotz dieses Wissen was uns erwartet und ich öfters reklamiert habe,kann ich am Ende des Urlaubs noch Reklamationen tätigen?
                                Mein Reisebüro sagt nein,wir hätten die Reise mit diesem Wissen angetreten und hätten uns somit mit allem einverstanden erklärt.
                                LG MOni

                                monika

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
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                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

                                  Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

                                  Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

                                  Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

                                  Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

                                  Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

                                  Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

                                  Grüße
                                  Peter

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mosaikM Offline
                                    mosaikM Offline
                                    mosaik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

                                    Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

                                    Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

                                    Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

                                    Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

                                    Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

                                    Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

                                    Grüße
                                    Peter

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Susi1S Offline
                                      Susi1S Offline
                                      Susi1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,
                                      schön das ein Jurist hier zu finden ist.
                                      Eine Frage: wir haben bei 1-2-fly im Januar für August das Joy Long Beach in der Türkei gebucht. Wichtig war uns u.a. direkte Strandlage und Sandstrand, wir reisen mit kleinen Kindern. Heute kam vom Veranstalter die Info, dass der Strand ein Kiesstrand ist und im Meer stellenweise Felsplatten sind. Umbuchen könnten wir für 30 € Gebühr und natürlich den entsprechenden Aufpreis bei teureren Angeboten. Muss man das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit evtl. wenigstens Preisminderung zu erreichen. Das Hotel ist neu gebaut und wir denken, mit der Katalogbeschreibung ist der Veranstalter wohl erstmal auf Kundenfang gegangen. Was wird noch anders sein als in der Hotelbeschreibung? Gruß Susanne

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                                      • Susi1S Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,
                                        schön das ein Jurist hier zu finden ist.
                                        Eine Frage: wir haben bei 1-2-fly im Januar für August das Joy Long Beach in der Türkei gebucht. Wichtig war uns u.a. direkte Strandlage und Sandstrand, wir reisen mit kleinen Kindern. Heute kam vom Veranstalter die Info, dass der Strand ein Kiesstrand ist und im Meer stellenweise Felsplatten sind. Umbuchen könnten wir für 30 € Gebühr und natürlich den entsprechenden Aufpreis bei teureren Angeboten. Muss man das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit evtl. wenigstens Preisminderung zu erreichen. Das Hotel ist neu gebaut und wir denken, mit der Katalogbeschreibung ist der Veranstalter wohl erstmal auf Kundenfang gegangen. Was wird noch anders sein als in der Hotelbeschreibung? Gruß Susanne

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                                        • cobraC Offline
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                                          cobra
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Super, wenn man hier die Möglichkeit hat sich vorab zu erkundigen!
                                          Meine Frage wäre:am vierten Tag nach unserer Ankunft wurde per Aushang mitgeteilt, dass der Pool für 14 Tage renoviert wird und nicht benutzbar ist.
                                          Als Ausweichsmöglichkeit wurde ein viel kleinerer Pool in der Nachbarsanlage ausgewiesen.Dieser Reisemangel wurde uns von der Reiseleitung bestätigt mit Nachfrage an der Rezeption.Nun mußten wir feststellen, dass der Pool am Tag unserer Abreise doch wieder in Betrieb war. Wir sind davon ausgegangen, dass der Pool für die Dauer unseres Aufenthalten gesperrt ist. Unser Weg ans Meer führte nicht durch die Anlage und sonst gab es keine Veranlassung dort nachzuschauen, ob der Pool wieder in Betrieb ist. Sollen wir einfach den Mängelbericht weitergeben oder sollen wir darauf hinweisen, dass der Pool wieder in Betrieb war? Wir wissen ja nicht wie lange er zu diesem Zeitpunkt wieder nutzbar war.
                                          Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
                                          P.S. Wir sind keine notorischen Mängler!

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