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Reiserücktritt wegen Kataloänderung ?

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  • guestG Offline
    guestG Offline
    guest
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe folgendes Problem.
    Im Dez. 03 ist der 1-2 fly Katalog erschienen.
    Jan. 04 haben wir gebucht, im Feb. 04 kam die erste Änderung von 2 Pools (1x integr. Kinderbecken und 1x seperat.
    Mai 04 sind nun die gebuchten Maisonetten EG + 1.Stock seperater Schlafraum nicht mehr vorhanden.
    Wir sollen nun ins gleiche Hotel in ein Familienzimmer mit seperaten Schlafraum.
    Hotel ist bei 1-2 fly gebaut (Kreta Hotel Sea Side).
    Kostenlose Umbuchung in ein höherwetiges
    Hotel (z.Bsp. Meltemi Village), Preisabschlag oder kostenlose Stormierung der Reise wurde von 1-2 fly bis jetzt abgelehnt.
    Dies kann doch aber bei solchen erheblichen Leistungsänderungen gegenüber der Katalogbeschreibung nicht sein oder ?

    Es wäre schön wenn ich eine Tipp erhalten könnte wie man sich weiter verhalten soll.

    Hotel aus diesem Beitrag
    93%
    Seaside A Lifestyle Resort
    Kreta/Griechenland
    Zum Hotel
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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

      Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

      Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

      Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.

        Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.

        Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.

        Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!

        Gruß
        Peter

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        • ckC Offline
          ckC Offline
          ck
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Bernd,
          Schau mal hier im Forum unter Griechenland nach. Das gleiche Problem haben anscheinend einige andere auch.
          Christin

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ckC Offline
            ckC Offline
            ck
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Bernd,
            Schau mal hier im Forum unter Griechenland nach. Das gleiche Problem haben anscheinend einige andere auch.
            Christin

            1 Antwort Letzte Antwort
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