Reiserücktritt wegen Kataloänderung ?
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Habe folgendes Problem.
Im Dez. 03 ist der 1-2 fly Katalog erschienen.
Jan. 04 haben wir gebucht, im Feb. 04 kam die erste Änderung von 2 Pools (1x integr. Kinderbecken und 1x seperat.
Mai 04 sind nun die gebuchten Maisonetten EG + 1.Stock seperater Schlafraum nicht mehr vorhanden.
Wir sollen nun ins gleiche Hotel in ein Familienzimmer mit seperaten Schlafraum.
Hotel ist bei 1-2 fly gebaut (Kreta Hotel Sea Side).
Kostenlose Umbuchung in ein höherwetiges
Hotel (z.Bsp. Meltemi Village), Preisabschlag oder kostenlose Stormierung der Reise wurde von 1-2 fly bis jetzt abgelehnt.
Dies kann doch aber bei solchen erheblichen Leistungsänderungen gegenüber der Katalogbeschreibung nicht sein oder ?Es wäre schön wenn ich eine Tipp erhalten könnte wie man sich weiter verhalten soll.
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Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.
Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.
Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.
Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!
Gruß
Peter -
Das selbe Problem gab es im vergangenen Jahr mit 1-2-Fly, ebenfalls auf Kreta, mit einer nicht fertigen Anlage.
Alle mir bekannten Fälle haben damals einen Rechtsanwalt bzw. Konsumentvertretung eingeschalten.
Denn bei derartigen Leistungsänderungen muss der Veranstalter auf jeden Fall ein kostenfreies Rücktrittsrecht einräumen.
Man muss nicht jede Alternative akzeptieren!
Gruß
Peter -
Hallo Bernd,
Schau mal hier im Forum unter Griechenland nach. Das gleiche Problem haben anscheinend einige andere auch.
Christin