Falsche Katalogbeschreibung
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Frage: woher weißt du, dass die Hotelbeschreibung nicht stimmt, wenn du noch nicht dort gewesen bist? Oder anders rum gefragt: was ist an der Beschreibung falsch?
Rücktrittsrecht hat man keines - sollte tatsächlich ein Reisemangel vorliegen, also eine abweichende Einrichtung usw., dann muss man vor Ort diesen Mangel rügen, Abhilfe verlangen und wenn dies nicht möglich ist, mit einer Mängelbestätigung zu Hause beim Veranstalter binnen vier Wochen nach Reiseende schriftlich reklamieren.
Gruß
Peter -
Frage: woher weißt du, dass die Hotelbeschreibung nicht stimmt, wenn du noch nicht dort gewesen bist? Oder anders rum gefragt: was ist an der Beschreibung falsch?
Rücktrittsrecht hat man keines - sollte tatsächlich ein Reisemangel vorliegen, also eine abweichende Einrichtung usw., dann muss man vor Ort diesen Mangel rügen, Abhilfe verlangen und wenn dies nicht möglich ist, mit einer Mängelbestätigung zu Hause beim Veranstalter binnen vier Wochen nach Reiseende schriftlich reklamieren.
Gruß
Peter -
Peter hat Recht. Da kommt wieder der Begriff "konkludentes Verhalten" ins Spiel. Mit der Bezahlung der Reise hast Du dich konkludent mit dem Angebot des Veranstalters/Reisebüros einverstanden erklärt. Du kannst jetzt nur noch über die Mängelrüge, wie Peter es beschrieben hat, zu Deinem Recht kommen.
Oder, wenn Du partout da nicht hin willst, Du trittst von der Reise zurück und setzt Dich mit dem Veranstalter wg. der Stornierungskosten (stehem im Reisevertrag) auseinander.
Katalogbeschreibungen bzw. deren Interpretation sind immer subjektiv, es dürfte schwer sein, den Vertrag aus den Angeln zu heben, nur weil irgendjemand behauptet hat, die Katalogbeschreibung stimme nicht.
Anders wäre es, wenn das Hotel nachweislich so ramponiert ist (z.B. durch Wasser- oder Sturmschaden usw.), daß ein Urlaub dort objektiv nicht möglich ist. Ich bin kein Jurist, aber in diesem Falle käme dann m. E. der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (clausula rebus sic stantibus) in Betracht.
Aber das müßte dann ein Jurist endgültig beurteilen. -
Peter hat Recht. Da kommt wieder der Begriff "konkludentes Verhalten" ins Spiel. Mit der Bezahlung der Reise hast Du dich konkludent mit dem Angebot des Veranstalters/Reisebüros einverstanden erklärt. Du kannst jetzt nur noch über die Mängelrüge, wie Peter es beschrieben hat, zu Deinem Recht kommen.
Oder, wenn Du partout da nicht hin willst, Du trittst von der Reise zurück und setzt Dich mit dem Veranstalter wg. der Stornierungskosten (stehem im Reisevertrag) auseinander.
Katalogbeschreibungen bzw. deren Interpretation sind immer subjektiv, es dürfte schwer sein, den Vertrag aus den Angeln zu heben, nur weil irgendjemand behauptet hat, die Katalogbeschreibung stimme nicht.
Anders wäre es, wenn das Hotel nachweislich so ramponiert ist (z.B. durch Wasser- oder Sturmschaden usw.), daß ein Urlaub dort objektiv nicht möglich ist. Ich bin kein Jurist, aber in diesem Falle käme dann m. E. der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (clausula rebus sic stantibus) in Betracht.
Aber das müßte dann ein Jurist endgültig beurteilen. -
Ich habe die Beurteilungen zu diesem Hotel gelesen. Alle drei waren der Meinung, dieses Hotel wäre nicht weiterzuempfehlen und die Katalogbeschreibung würde nicht stimmen, der Strand ist viel weiter entfernt, das Hotel hat eine Etage mehr (also 5 Etagen ohne Lift) , das Zimmer ist klein wie eine Besenkammer, die Wände sind feucht usw. .
Dabei kann einem schon die Urlaubsfreude vergehen.
Leider gab es bei meiner Buchung noch keine Beurteilung, da dieses Hotel erst im Juni 2004 eröffnet hat. -
Ich habe die Beurteilungen zu diesem Hotel gelesen. Alle drei waren der Meinung, dieses Hotel wäre nicht weiterzuempfehlen und die Katalogbeschreibung würde nicht stimmen, der Strand ist viel weiter entfernt, das Hotel hat eine Etage mehr (also 5 Etagen ohne Lift) , das Zimmer ist klein wie eine Besenkammer, die Wände sind feucht usw. .
Dabei kann einem schon die Urlaubsfreude vergehen.
Leider gab es bei meiner Buchung noch keine Beurteilung, da dieses Hotel erst im Juni 2004 eröffnet hat. -
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Um welches Hotel es sich hier handelt, ist juristisch völlig irrelevant. Kein Richter würde irgendwelche Hotel-Bewertungen von HC oder einem anderen Portal als Beweismittel anerkennen, da es sich um subjektive Eindrücke und Empfindungen einzelner Personen handelt.
Gebucht und bezahlt! Es bleibt nur die Mängelrüge vor Ort oder die-ich nehme an-kostenpflichtige Stornierung der Reise! -
Um welches Hotel es sich hier handelt, ist juristisch völlig irrelevant. Kein Richter würde irgendwelche Hotel-Bewertungen von HC oder einem anderen Portal als Beweismittel anerkennen, da es sich um subjektive Eindrücke und Empfindungen einzelner Personen handelt.
Gebucht und bezahlt! Es bleibt nur die Mängelrüge vor Ort oder die-ich nehme an-kostenpflichtige Stornierung der Reise! -
@salvamor, moin moin,
klar hast Du Recht, mit Meinungen und Erfahrungen Dritter wird Bigitta rechtlich nicht weiter kommen, da muss sie schon selbst Erlebtes anbringen.
Wenn uns aber bekannt ist, um welches Hotel es geht, hat sie vielleicht noch die Chance, andere Infos zu bekommen.
@Bigitta
zum Hotel Atos kann ich Dir aber leider auch nicht weiterhelfen und die 4 Berichte hier bei HC klingen wirklich nicht viel versprechend.
Ich wünsche Dir, dass inzwischen nicht mehr alles so furchtbar ist und Du Deinen Urlaub doch noch genießen kannst.
Im letzten Jahr habe ich mich auch durch viele Negativberichte zum bereits gebuchten Hotel verunsichern lassen. Es war dann tatsächlich ein wunderschöner Urlaub, wir haben wieder gebucht.
Noch 6 Tage bis zum Abflug, dann hat Bulgarien uns wieder!! -
@salvamor, moin moin,
klar hast Du Recht, mit Meinungen und Erfahrungen Dritter wird Bigitta rechtlich nicht weiter kommen, da muss sie schon selbst Erlebtes anbringen.
Wenn uns aber bekannt ist, um welches Hotel es geht, hat sie vielleicht noch die Chance, andere Infos zu bekommen.
@Bigitta
zum Hotel Atos kann ich Dir aber leider auch nicht weiterhelfen und die 4 Berichte hier bei HC klingen wirklich nicht viel versprechend.
Ich wünsche Dir, dass inzwischen nicht mehr alles so furchtbar ist und Du Deinen Urlaub doch noch genießen kannst.
Im letzten Jahr habe ich mich auch durch viele Negativberichte zum bereits gebuchten Hotel verunsichern lassen. Es war dann tatsächlich ein wunderschöner Urlaub, wir haben wieder gebucht.
Noch 6 Tage bis zum Abflug, dann hat Bulgarien uns wieder!! -
Hallo Brigitta,
du hast noch 2 Möglichkeiten:
entweder stornieren (wird teuer, da ja schon im September) oder buch doch einfach um in ein anderes Hotel (natürlich beim selben Veranstalter). Das kostet dann zwar i.d.R. Umbuchungskosten, aber die sind zu ertragen und du kannst dich endlich auf den Urlaub freuen!
Kostenlos stornieren oder was immer du dir erhofft hast, kannst du vergessen, wie meine Vorredner ja schon sagten...Aber umbuchen geht eigentlich immer...Viel Glück!
Christine
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Hallo Brigitta,
du hast noch 2 Möglichkeiten:
entweder stornieren (wird teuer, da ja schon im September) oder buch doch einfach um in ein anderes Hotel (natürlich beim selben Veranstalter). Das kostet dann zwar i.d.R. Umbuchungskosten, aber die sind zu ertragen und du kannst dich endlich auf den Urlaub freuen!
Kostenlos stornieren oder was immer du dir erhofft hast, kannst du vergessen, wie meine Vorredner ja schon sagten...Aber umbuchen geht eigentlich immer...Viel Glück!
Christine
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Hallo Bigitta,
hier gibt's noch eine Bewertung:
http://www.visitbg.de/sommer/hotel.php?hotid=202
Hört sich auch nicht gut an.
Grüsse,
Klaus