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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Fotografie, Unterwasserfotografie, Filmen (alt)
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  • beast0505B Offline
    beast0505B Offline
    beast0505
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Betreffs Veröffentlichung von Bildern habe ich eine Frage; habe den folgenden Bericht im Internet gefunden und möchte nun wissen, ob es wirklich verboten ist, Bilder vom Eiffelturm bei Nacht öffentlich einzustellen. Habe gesehen, dass auch hier bei HC diverse Bilder vom Eiffelturm bei Nacht eingestellt sind.

    --- Keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.

    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/fag/index.html
    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.

    Hier gefunden: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/974

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    • wettzieW Offline
      wettzieW Offline
      wettzie
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sachen gibts, die gibts garnet. 😱

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Man riskiert doch höchstens eine Aufforderung, demnächst das Einstellen von Fotos zu unterlassen. Na ja, was soll da schon viel mehr passieren?

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          test..............

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DylanD Offline
            DylanD Offline
            Dylan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            wettzie wrote:
            Sachen gibts, die gibts garnet. 😱

            Doch, da gibt es noch mehr verrückte Sachen.
            Unter anderem >diese<.

            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • noelerN Offline
              noelerN Offline
              noeler
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Erst vor ein paar Wochen hat jemand Aerger vor Gericht bekommen, weil er sein Passbild auch auf seiner Internetseite zeigte. Der Fotograf zeigte ihr darauf and bekam Recht, da der Fotograf der Urheber ist und Dir einzig und alleine damit erlaubt, dass Passbild nur fuer den Pass zu verwenden. Fuer eine anderweitige Benuzung muss man beim Fotografen die Erlaubnis einholen...

              4 8 15 16 23 42

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Der Eiffelturm (grundsätzlich auch andere Bauwerke und andere Dinge/Sachverhalte bzgl. des Themas Fotografie und Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte) war auch vor kurzem Thema in einer großen deutschen Foto-Fachzeitschrift:

                Dort war der Sachverhalt folgendermaßen "ge"/erklärt, das Bauwerke die dauerhaft(!!!) an frei zugänglichen Orten stehen, von öffentlichem(!!!) Grund aus fotografiert werden dürfen.

                PS:

                Aufgrund der Thematik verschiebe ich den thread nun in das dafür "zuständige" Fachforum.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HHBenficaH Offline
                  HHBenficaH Offline
                  HHBenfica
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Was Holginho meint, ist das DACHLI- (Deutschland, Österreich, Schweiz und nicht zu vergessen Liechtenstein) Recht auf Panoramafreiheit bei Bildern.

                  In Frankreich gibt es die Panoramafreiheit allerdings nicht(!!).
                  Für uns bedeutet das z.B. das ich jedes Hotel/Sehenswürdigkeit von einen öffentlichen Platz aus fotografieren kann. Das in Ländern wie Frankreich, die Panoramafreiheit nicht gilt, kann man getrost übersehen. In Falle des Eiffelturms bei Nacht hier bei HC müsste man dann entweder gegen Holidaycheck in der Schweiz oder dem Einsteller des Bildes vorgehen. Wenn dieser, wie auch Holidaycheck, aus dem DACHLI-Bereich kommt, dürfte es da keine juristische Möglichkeit geben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ChrilyC Offline
                    ChrilyC Offline
                    Chrily
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.

                    Mehr dazu --> auf dieser Seite

                    Weltenbummler

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HHBenficaH Offline
                      HHBenficaH Offline
                      HHBenfica
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Chrily wrote:
                      Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.

                      Mehr dazu --> auf dieser Seite

                      Wie oben beschrieben, ist das nach den jetzigen Stand wohl falsch, weil man sich in DACH auf die Panoramafreiheit berufen kann. Darum sind ja auch die Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gelöscht worden.

                      Es gibt auch bei HC diverse Bilder davon:

                      http://www.holidaycheck.de/schnellsuche.php?schnellsuchBegriff=atomium&typ=bilder

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • iamsiggiI Offline
                        iamsiggiI Offline
                        iamsiggi
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        HHBenfica wrote:

                        Chrily wrote:
                        Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.

                        Mehr dazu --> auf dieser Seite

                        Wie oben beschrieben, ist das nach den jetzigen Stand wohl falsch, weil man sich in DACH auf die Panoramafreiheit berufen kann. Darum sind ja auch die Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gelöscht worden.

                        Da ich dieses Jahr auch wieder öfter in BRU war, hab ich mir die Sache angesehen - und beschlossen, die Atomiumbilder nicht öffentlich zu zeigen.

                        In Belgien gibt es nämlich diesen "Verein" und die die verklagen einem nach Belgischem Urheberrecht. Ich würde das jetzt nicht riskieren.
                        Man kann auch eine Lizenz beantragen .....etc.

                        Was nützt einem dass dann, wenn einem hier die Panoramafreiheit schützt.

                        Ich hoffe auch, dass dieser Schwachsinn um Bilder vom Atomium, der Glaspyramide im Louvre und die Beleuchtung des Eiffelturms endlich Geschichte ist.

                        Siegfried

                        Siegfried,
                        "Wenn die Klügeren immer nachgeben, siegt die Dummheit"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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