Stimmt das?
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Betreffs Veröffentlichung von Bildern habe ich eine Frage; habe den folgenden Bericht im Internet gefunden und möchte nun wissen, ob es wirklich verboten ist, Bilder vom Eiffelturm bei Nacht öffentlich einzustellen. Habe gesehen, dass auch hier bei HC diverse Bilder vom Eiffelturm bei Nacht eingestellt sind.
--- Keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---
Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/fag/index.html
darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.Hier gefunden: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/974
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Man riskiert doch höchstens eine Aufforderung, demnächst das Einstellen von Fotos zu unterlassen. Na ja, was soll da schon viel mehr passieren?
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Erst vor ein paar Wochen hat jemand Aerger vor Gericht bekommen, weil er sein Passbild auch auf seiner Internetseite zeigte. Der Fotograf zeigte ihr darauf and bekam Recht, da der Fotograf der Urheber ist und Dir einzig und alleine damit erlaubt, dass Passbild nur fuer den Pass zu verwenden. Fuer eine anderweitige Benuzung muss man beim Fotografen die Erlaubnis einholen...
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Der Eiffelturm (grundsätzlich auch andere Bauwerke und andere Dinge/Sachverhalte bzgl. des Themas Fotografie und Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte) war auch vor kurzem Thema in einer großen deutschen Foto-Fachzeitschrift:
Dort war der Sachverhalt folgendermaßen "ge"/erklärt, das Bauwerke die dauerhaft(!!!) an frei zugänglichen Orten stehen, von öffentlichem(!!!) Grund aus fotografiert werden dürfen.
PS:
Aufgrund der Thematik verschiebe ich den thread nun in das dafür "zuständige" Fachforum.
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Was Holginho meint, ist das DACHLI- (Deutschland, Österreich, Schweiz und nicht zu vergessen Liechtenstein) Recht auf Panoramafreiheit bei Bildern.
In Frankreich gibt es die Panoramafreiheit allerdings nicht(!!).
Für uns bedeutet das z.B. das ich jedes Hotel/Sehenswürdigkeit von einen öffentlichen Platz aus fotografieren kann. Das in Ländern wie Frankreich, die Panoramafreiheit nicht gilt, kann man getrost übersehen. In Falle des Eiffelturms bei Nacht hier bei HC müsste man dann entweder gegen Holidaycheck in der Schweiz oder dem Einsteller des Bildes vorgehen. Wenn dieser, wie auch Holidaycheck, aus dem DACHLI-Bereich kommt, dürfte es da keine juristische Möglichkeit geben. -
Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.
Mehr dazu --> auf dieser Seite
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Chrily wrote:
Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.Mehr dazu --> auf dieser Seite
Wie oben beschrieben, ist das nach den jetzigen Stand wohl falsch, weil man sich in DACH auf die Panoramafreiheit berufen kann. Darum sind ja auch die Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gelöscht worden.
Es gibt auch bei HC diverse Bilder davon:
http://www.holidaycheck.de/schnellsuche.php?schnellsuchBegriff=atomium&typ=bilder
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HHBenfica wrote:
Chrily wrote:
Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.Mehr dazu --> auf dieser Seite
Wie oben beschrieben, ist das nach den jetzigen Stand wohl falsch, weil man sich in DACH auf die Panoramafreiheit berufen kann. Darum sind ja auch die Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gelöscht worden.
Da ich dieses Jahr auch wieder öfter in BRU war, hab ich mir die Sache angesehen - und beschlossen, die Atomiumbilder nicht öffentlich zu zeigen.
In Belgien gibt es nämlich diesen "Verein" und die die verklagen einem nach Belgischem Urheberrecht. Ich würde das jetzt nicht riskieren.
Man kann auch eine Lizenz beantragen .....etc.Was nützt einem dass dann, wenn einem hier die Panoramafreiheit schützt.
Ich hoffe auch, dass dieser Schwachsinn um Bilder vom Atomium, der Glaspyramide im Louvre und die Beleuchtung des Eiffelturms endlich Geschichte ist.
Siegfried
