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Wenn Jugendliche alleine wegfliegen...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Schüler- und Jugendreisen
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  • Miriam157M Offline
    Miriam157M Offline
    Miriam157
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo @ all,

    finde ich super, dass es diese neue Rubrik gibt!

    Mich würde interessieren, ob Jugendliche unter 18, z.B. im alter zwischen 14 und 17 auch schon alleine Urlaub machen dürfen; nicht in einer Gruppe, z.B. nach Lloret.
    Ich meine einfach einen Urlaub mit einer Freundin im Hotel, das man übers Reisebüro bucht.
    Geht das auch mit Einverständnisserklärung der Eltern oder ist da nichts zu machen unter 18 Jahren?

    LG 😆 😆

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    • melh1984M Offline
      melh1984M Offline
      melh1984
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das geht schon. Allerdings müssen die Eltern die Reiseanmeldung unterschreiben. So läuft es jedenfalls bei uns im Büro.

      LG
      Mel

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      • carstenW.C Offline
        carstenW.C Offline
        carstenW.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @mirre92
        habe im allgemeinen Forum mal einen Bericht reingesetzt über das Bundesforum für Jugendreisen. Empfohlen wird es nicht, aus verschiedenen Gründen. Jugendreisen werden bei seriösen Anbietern mit Betreuung angeboten. Gehen tut alles, jedoch wenn was ist, sieht die Realität meistens anders bzw. schwieriger aus. Habe schon mal versucht den Beitrag über die Admins hier einzustellen, jedoch noch nichts gehört.
        LG

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        • georgelchenG Offline
          georgelchenG Offline
          georgelchen
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo mirre92 . Klar geht das mit Einverständnis der Eltern .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • klaines_biestK Offline
            klaines_biestK Offline
            klaines_biest
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hello!

            ich arbeite selbst in einem reisebüro und jugendbuchungen sind eine seltenheit. Eine Bekannte (16) ist auch alleine mit ihrem Freund (17) verreist und es gab keine probleme!
            und auch ich (17) verreise heuer mit meinem freund nach tunesien (davor waren wir schon italien, münchen, etc.) und es gab und gibt auch diesmal keine probleme!
            DIe Eltern sollten schon einverstanden sein aber ich glaube ob man reist odernicht hängt vom jugendlichen ab?? oder täusche ich mich!
            hab jedenfalls ncoh nie von einem dokument gehört, das man unterschreiben muss um verreisen zu können!
            lg dani

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            • Miriam157M Offline
              Miriam157M Offline
              Miriam157
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              klaines_biest wrote:
              hello!
              hab jedenfalls ncoh nie von einem dokument gehört, das man unterschreiben muss um verreisen zu können!
              lg dani

              Hallo @ all!

              Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten...

              @ dani: ich meinte damit, dass die Eltern die Buchung und die ganzen Unterlagen unterschreiben. Denn wenn man unter 18 ist, ist man dazu schließlich noch nicht berechtig.

              LG 😄

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • georgelchenG Offline
                georgelchenG Offline
                georgelchen
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                😆 Glaube allerdings nicht das du eine Unterschrift der Eltern brauchst @mirre92

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • klaines_biestK Offline
                  klaines_biestK Offline
                  klaines_biest
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mirre 92:
                  nein brauche definitiv nicht die unterschrift meiner eltern!
                  arbeite selber dort, habe die buchungsbestätigung etc. schon unterschrieben und die tickets sind auf dem weg!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • georgelchenG Offline
                    georgelchenG Offline
                    georgelchen
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    😉 @klaines biest : mirre ist so welterfahren wenn ich mir die Forenbeiträge der letzten Jahre hier so durchlese, sie braucht keine Unterschrift.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • carstenW.C Offline
                      carstenW.C Offline
                      carstenW.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      mirre hat bzgl. der Gesetzesmäßigkeiten recht. Voll geschäftsfähig ist man ab dem 18 Lebensjahr. Somit darfst Du Verträge usw. erst dann eigentlich unterrschreiben.
                      Genauso ist es auch über die Gesetzesmäßigkeit beim weg gehen abends. Da gibt es auch im Jugendschutzgesetz Zeiten, wo Jugendliche (nach dem jeweiligen Alter) zu gewissen Uhrzeiten beispielsweise nicht mehr alleine ohne Aufsichtsperson in einer Disko oder sonst wo sich befinden dürfen (hier zumindest in Deutschland). Das dies dann im Urlaub ähnlich ist versteht sich, da man da zum weggehen keine Sonderregelungen treffen kann. Was die ausländischen Gesetze sagen, weiß ich nicht. Jedoch werde ich die Admins nochmal bitten, meinen Beitrag hier rein zu setzen über das Bundesforum für Jugendreisen.
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        carsten wismar schrieb:Veröffentlichung eines Ausschnittes aus der Zeitung vom 19.5. in unserer Zeitung vom Bundesforum für Kinder u. Jugendreisen:

                        Irgendwann ist es soweit: Kinder wollen auf eigene Faust in den Urlaub fahren. Wenn Jugendliche zum ersten Mal alleine in Urlaub fahren ist das ein wichtiger Schritt im Abnabelungsprozeß von den Eltern, für Mütter und Väter aber oft auch eine Zeit schlafloser Nächte. Die sind vermeidbar - durch sorgfältige Reiseplanung, bindende Verabredungen und frühzeitige Trainigslager. Hier sind Tipps und Tricks, worauf Eltern bei ersten Alleingängen Ihrer Kinder in die Ferien achten sollten.
                        Gerade hat Familie Wenzel das Paradies gefunden - jedenfalls für den Sommerurlaub: Einen Beach Club mit Strand u. Pool, Bolzplatz, Tauchkurs und Disko. Doch Sohn gibt prompt seine eigene persönliche Reiserücktritt Versicherung ab. Der 15-Jährige versichert, von dieser Reise zurücktreten zu wollen, er will alleine in den Urlaub, ohne Eltern. Und hat auch schon eine flotte Reisepräsentation parat: Mit seinem besten Freund Sven will er ins Jugendcamp nach Antalyja. Hart bleiben oder nchgeben? Rolf und Nina Wenzel, Sörens Eltern überlegen hin u. her, wollen einerseits keine Spabremsen sein, andererseits ihren Sohn bei seinem ersten Urlaub auf eigene Faust nicht in ein unkalkulierbares Abenteuer schicken. Das Problem: Sie haben dem 15 Jährigen in den Jahren zuvor keine "lange Leine" mit eigenen Ferienerfahrungen gegönnt. Dabei sollte man dies schon Grundschul-Kindern ermöglichen - etwa in Jugendgruppen wie den Pfadfindern. Die treffen sich meist wöchentlich, so das Eltern schon mal die Betreuer unter die Lupe nehmen können, mit denen Ihre Kinder später zu Freizeiten losziehen. Daraus wird meist ein Abenteuerurlaub mit Gruppendynamik-Praktikum. Denn auch die Kleinsten, Wolflinge genannt, haben ihren Stellenwert und Aufgaben innerhalb einer Pfadi-Horde und lernen früh, daß man sich vorm Abwasch nicht drücken kann, und wie man mit vielen hilfreichen Händen ein kaputtes Fahrad wieder flott kriegt. Aber was, wenn kinder wie Sören bis ins Teenie-Alter solche touristischen Jugendforscht Lektionen nicht genossen haben? Kein Grund die ersten Solo Tourneen in den Ferien zu verbieten! Aber Grund genug, beim Reise TÜV besonders pingelig zu sein. Zuerst sollte man vor allem den eigenen Nachwuchs auf Herz u. Nieren prüfen, ob er wirklich schon reif genug ist. Pauscharlrteilde der Sorte "Du bist ja noch viel zu klein" hlefen nicht weiter. WLichtig ist vielmehr, daß Eltern diese vier Fragen überzeugt mit ja beantworten können: Hält das Kind sich an Absprachen? Erkennt es Autoritäten an u. befolgt Anweiseungen? Kann es mit Geld haushalten? Und diese Beiden mit nein: Begibt sich leichtfertig in Gefahr? Läßt es sich vn anderen leicht zu Dummheiten animieren? Wer überzeugt ist, das eigene Kind reif u. fit genug, muß als nächstes entscheiden, mit wem es allein in Urlaub fahren darf. Weder Sördens einladende Beachparty Fotos noch abweisendes, elterliches Bauchgrimmen sollten der Maßstab sein, wenn ein Reiseveranstalter und sein Angebot gecheckt werden müssen. Am besten klappt es mit den Ratschlägen des "Bundesforums für Kinder und Jugendreisen e. V. Dann steht einem spandenden Urlaub im Alleingang nichts mehr im Wege.
                        Praktische Tipps vom Bundesforum für Kinder u. Jugendreisen:
                        Angebot: nur bei schriftlichem Angebot buchen. Welche Leistungen gibt es für den Reisepreis? Wofür werden Nebenkosten fällig? Welche Geschäftsbedingen (AGB) gelten?
                        Buchbarkeit: Wie groß ist der Buchungsaufwand? Keine Zahlung ohne Buchungsbestätigung.
                        Infos: Gibt es eine Beratungshotline während der Reisezeit? Zu welchen Zeiten ist sie erreichbar?
                        Dokumente: Welche sind erfolderlich? Kinderpass, Reisepass, Impfausweis? Darf oder soll ein Handy mitgenommen werden?
                        Beförderung: In welchen Fahrzeugen erfolgen An- und Abreise? Ist die Reisezeit bloß Transport oder als Teil des Reiseerlebnises geplant?
                        Utnerkunft: Wie gro sind die Mehrbettzimmer? Welche sanitären Anlagen gibt es? Welche Räume für Freizeitgestaltung sind nutzbar?
                        Verpflegung: Inwieweit können Essenswünsche der DReiseteilnehmer berücksichtigt werden

                        !!!!Betreuung: Wer sind die Betreuer? Wie ist das Team ausgebildet?!!!!

                        Taschengeld: Existiert eine allgemeine Richtschnur für die Höhe des Taschengeldes? Gibt es Möglichkeiten, Taschengeld u. Wertsachen zu verwahren?
                        Programm: Welche Möglichkeiten haben die Reiseteilnhemer, das Programm mitzubestimmen?

                        Hier nochmal ins Leben gerufen, da es wieder aktuell gefragt wurde. Ein Ausschnitt aus dem Bundesforum für Jugendreisen.

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                        • HC-Mitglied222796H Offline
                          HC-Mitglied222796H Offline
                          HC-Mitglied222796
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hi,
                          also, ich bin 16 Jahre alt und vor einem Monat mit meiner Freundin nach Kroatien geflogen. Wenn du so eine Reise machst, brauchst du zu 100% eine Einverständniserklärung von den Eltern. Die hat man bei uns auf dem Flughafen verlangt. Ansonsten kannst du ohne Probleme dahin fliegen. Also, vergiss auf keinen fall diese Einverständniserklärung, sonst kanns passieren, das du ganz schöne probleme bekommst. Wenn du nen Vordruck brauchst, kannst du mir ja mal ne Nachricht schreiben, da schick ich dir das ma zu!
                          SO, dann wünsch ich dir mal nen schönen Urlaub!
                          LG Nico

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Anna5231A Offline
                            Anna5231A Offline
                            Anna5231
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich (17) war auch letzte Woche mit einer Freundin (18) in der Türkei! Also alleine, ohne Eltern!
                            Gab null Probleme, nur die Buchungsbestätigung musste halt von den Eltern unterschrieben werden.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Pablo EscobarP Offline
                              Pablo EscobarP Offline
                              Pablo Escobar
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo zusammen....ich bin früher auch schon viele male ganz alleine geflogen...bei mir gab es überhaupt keine Probleme...

                              Meiner Meinung nach ist es nur ein merkwürdiges Gefühl wenn man alleine fliegt....aber das geht vorbei.... 😉

                              Audi - Die vier Ringe sind das Mass aller Dinge

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Angela1985A Offline
                                Angela1985A Offline
                                Angela1985
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hu hu 😄

                                ich habe das erste Mal mit 16 Jahren auf Kos Urlaub gemacht. Meine Freundin und ich haben keine Probleme gehabt. Wir waren zu zweit und ich weiß gar nicht mehr (das ist jetzt 6 Jahre her), ob unsere Eltern da irgendwas unterschrieben haben... Naja, auch egal. Jedenfalls war das ein super schöner Urlaub!!!!!

                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • StephanSchillerS Offline
                                  StephanSchillerS Offline
                                  StephanSchiller
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Kleine Ergänzung: Deutsches Recht gilt immer und überall. D.h. die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzgesetztes gelten z.B. auch in Tunesien. Zusätzlich gilt dort auch noch das tunesische Recht. Zur Anwendung kommt immer das härtere. Eine Übersicht über die Bestimmungen in den wichtigsten Ferienländern gibt's unter: http://www.bundesforum.de/index.php?id=267&no_cache=1&file=179&uid=823. Dort steht eine entsprechende Publikation zum Download.

                                  Ansonsten: es geht alles immer so lange gut, wie nix passiert. Denn zumindest teilweise ist es so, daß die jeweilige Polizei gegen ausländische Minderjährige ohne Begleitung härter vorgeht, als gegen einheimische. Und: welche Eltern wollen schon ihr/e Kind/er aus einer Polizeizelle irgendwo am anderen Ende von Europa oder der Welt holen. Denn für die Kosten für die An- und Abreise von ihnen und die ihre/s/r Kindes/r kommt keiner auf.

                                  Also ein bißchen Vorsicht kann nicht schaden.

                                  LG
                                  Stephan

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carstenW.C Offline
                                    carstenW.C Offline
                                    carstenW.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Sehr gut Stephan. Genau das was ich meinte.
                                    LG 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Al_BundyA Offline
                                      Al_BundyA Offline
                                      Al_Bundy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      nico1371 wrote:
                                      ... Also, vergiss auf keinen fall diese Einverständniserklärung, sonst kanns passieren, das du ganz schöne probleme bekommst. Wenn du nen Vordruck brauchst, kannst du mir ja mal ne Nachricht schreiben, da schick ich dir das ma zu! ....
                                      LG Nico

                                      Hallo nico1371

                                      Ich habe deinen Beitrag 25.08.2007 gelesen und wollte fragen ob du noch den Vordruck der Einverständniserklärung hast oder eine vorhandene (ohne deinen Daten drin) senden kannst ???
                                      Ich möchte mit meiner Tochter (13), die bei der Mutter lebt, nächstes Jahr 10 Tage in die Staaten fliegen. Einverständnis der Mutter ist kein Prob.

                                      MfG
                                      Al Bundy
                                      Hans - Joachim Zobel

                                      Erledigt. Danke.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • schnuggelchenS Offline
                                        schnuggelchenS Offline
                                        schnuggelchen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        hey,
                                        ich weiß nicht ob ich hier richtig mit meiner frage bin, aber ich frag einfach mal 😉
                                        ein paar freunde und ich wollen im august nach mallorca fliegen. wir sind im alter von 16 - 21! aber jetzt wollen wir noch eine freundin mitnehemn die erst 15 ist.. jetzt fragen wir uns ob sie dann auch in die discos, kneipen, clubs kommt? bzw. ab wann überhaupt discos erlaubt sind?
                                        lg, und danke schonmal im vorraus für die antworten

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @schnuggelchen
                                          les mal meinen Beitrag ganz oben auf Seite 2.
                                          Wer übernimmt die Betreuung für die 15 jährige bzw. 16 jährigen, bzw. muß ich mich da schon fragen, welche Eltern das so mitmachen, wenn keine Betreuer vorhanden sind. Ab wann Diskos bzw. ob sie erlaubt sind, kann ich Dir nach spanischem Recht nicht sagen, jedoch kennst Du mit Sicherheit das deutsche Jugendschutzgesetz, da steht alles drinnen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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