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Wie lange soll ich auf Antwort warten ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • fips-hhF Offline
    fips-hhF Offline
    fips-hh
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe ein Zwischenbescheid bekommen, daß eine Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern kann, wegen angeblicher Umstrukturierung.
    Muß ich so lange warten, ich glaube eher an hinhalte Taktik !!

    Hier ein Auszug meines Schreibens an LMX !!

    ==============================================

    Sehr geehrte Frau .....,

    Sie haben meiner Familie und mir die Sommeferien versaut.

    Das Hotel, welches wir nicht gebucht haben, war eine einzige
    Katastrophe (dreckig, versifft, **********).
    Wenn Sie sich die Bilder im Anhang ansehen, können Sie sich ansatzweise
    ein Bild von dem heruntergekommenen Hotel machen.
    Ich hatte extra das unten, von Ihnen bestätigte Hotel, gebucht.
    Die Nähe zum Strand, die Animation, drei Sterne und die Beurteilung von Holidaycheck
    war für unsere Buchung ausschlaggebend.
    In dem Club Sa Coma (zwei Sterne) gab es überhaupt keine Animation und die Entfernung
    zum Strand betrug ca. 800m.

    Ich vermute auch, dass xxxxxxxxxxxxx, das wir in einem anderen Hotel untergebracht worden sind.
    Wir haben beiläufig mitbekommen,das wir nicht die Einzigen gewesen sind die ein anderes Hotel gebucht hatten und in diesem Hotel (Appartmentos Club Sa Coma) untergebracht worden sind.

    Es ist auch eine xxxxxxxxxx gewesen meine Familie und
    mich so im Regen stehen zu lassen. Ich habe etliche Telefonate mit
    Ihnen geführt und Sie förmlich angefleht eine andere Unterkunft für meine
    Familie und mich zu organisieren und mich telefonisch zu unterrichten.
    Lediglich 1x hat sich Frau .... bei meiner Frau gemeldet und eine Alternative
    mit einer Zuzahlung von 2.000,-€ angeboten !!! Auch dem Vorschlag von Frau .... uns selber vor Ort um ein anderes Hotel zu kümmern sind wir nachgekommen.
    3x haben wir in dem von uns gebuchten Hotel nachgefragt und es wäre auch ein Appartment frei gewesen, zumindest bis zum ersten Sonntag.
    Dies war Ihnen (Frau ....) auch bekannt.
    Aber ohne die Klärung der Kostenübernahme wollte uns das Hotel nicht aufnehmen.
    Es hat auch niemand von Ihnen oder Ihrem Agenten vor Ort Kontakt mit dem Hotel aufgenommen, welches ich gebucht hatte.

    Sich dann einfach nicht mehr zu melden, schlägt dem Fass den Boden aus.
    Vor Ort gab es weder eine Reiseleitung noch die Möglichkeit Ihren angegebenen Ansprechpartner zu erreichen.
    An der Rezeption (kleiner Holztisch) wollte oder konnte man uns nicht verstehen. Es wurde nur spanisch gesprochen, keine Englisch-Kentnisse vorhanden !!
    Deswegen haben wir uns in unserer Not direkt an Sie gewandt.

    Eine Erholung und an einen schönen Urlaub war in keinster Weise zu denken .
    Wir sind einfach nur froh wieder zu Hause zu sein.

    Ich erwarte von Ihnen eine angemessene Entschädigung und zusätzlich die Erstattung meiner Telefonkosten (die ich Ihnen nach erhalt meiner Handy-Rechnung zukommen lasse).
    Die bereits telefonisch angebotenen 105,-€ sind völlig indiskutabel !!

    Wenn die Entschädigung nicht meinen Vorstellungen entspricht, behalte ich mir vor gerichtlich Schadenersatz geltend zu machen !!!

    Anm. d. Admins: Teile des Textes zu Deiner eigenen Sicherheit entfernt - das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

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    • Marco L.M Offline
      Marco L.M Offline
      Marco L.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das beste ist, Du schnappst Dir gleich einen Anwalt für Reiserecht. Ich glaube so hast Du am meisten Chancen.

      Gruß Marco

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      • lutinchenL Offline
        lutinchenL Offline
        lutinchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        kleiner tipp

        SACHLICHE anschreiben sind in diesen fällen mit sicherheit sinnvoller. hoffentlich hast du für alle deinen behauptungen beweise. zb für alles was du vor ort unternommen hast um die situation zu verbessern.
        ansonsten tut es mir leid, daß dir dein urlaub verdorben worden ist und ich wünsche dir viel glück beim nächsten mal
        lg
        lutinchen

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Fips,

          also wenn das Schreiben so an den Veranstalter ging und Sina teilweise noch Dinge geändert hat / weggelassen hat, dann würde ich ehrlich gesagt nicht mit einer Erstattung rechnen. Schätze aber, daß Du Dich dann eher auf eine Beleidigungsklage einstellen mußt.

          Auch wenn der Ärger und alles andere Verständlich ist, so kann man sich dennoch einigermaßen vernünftig ausdrücken. Daher wäre ich sehr vorsichtig - eine gerichtliche Auseinandersetzung könnte hier ein Schuß sein, der nach hinten losgeht.

          Nur um mal einige Punkt anzusprechen:
          Die Handyrechnung.

          Wenn Du einen Mangel hast und telefonieren mußt, so bist du dabei auch dazu verpflichtet den entstandenen Schaden möglichst klein zu halten. Hier wäre eine Telefonkarte sicher billiger gewesen.

          Weiter: "dreckig, versifft und **********"
          Von der Ausdrucksweise einmal ganz abgesehen sagen diese Ausdrücke nichts über die genauen Dinge nach die zu beanstanden sind. Hier mußt du alles genau benennen.

          Und zum Schluss:
          Wenn Du keine Beträge nennst, was für dich eine angemessene Entschädigug wäre, kann diese auch so nicht erfolgen. Der Veranstalter kann ja nicht raten, was Dir angemessen erscheint.

          Wenn ich also raten müsste: Keine weitere Antwort oder eventuell ein Schreiben mit einer Erstattung, die geringfügig höher als bisher liegen dürfte.

          Ich würd Dir persönlich nach diesem Schreiben garantiert nicht antworten! (so es denn an mich gerichtet wäre)

          Mein Tipp: Laß Dich von jemandem beraten, wie man eine Reklamation schreibt. Setzt zusammen ein neues Schreiben auf und vor allem entschuldige Dich für den Ton des ersten Schreibens (Ärger, vertaner Urlaub etc. etc.) So könnte noch was zu retten sein.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • eisbaer1805E Offline
            eisbaer1805E Offline
            eisbaer1805
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also ich finde nicht unbedingt, dass das Schreiben zu unhöflich ist 😉 Wenn man enorm verärgert ist, kann man dies auch zum Ausdruck bringen ..... und persönliche Beleidigungen kann ich da auch nicht wirklich finden!

            Aber ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt dazu nehmen und ihn noch mal an den Reiseveranstalter schreiben lassen, denn auf Schreiben von Anwälten wird eher reagiert als auf ein Schreiben von einen "no-name" 😉 Sorry, aber das ist wirklich so :?

            LG aus der schönen Pfalz
            Anette

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              eisbaer1805 wrote:
              Also ich finde nicht unbedingt, dass das Schreiben zu unhöflich ist 😉 Wenn man enorm verärgert ist, kann man dies auch zum Ausdruck bringen ..... und persönliche Beleidigungen kann ich da auch nicht wirklich finden!

              Bitte die Anmerkung von Sina beachten. Sie würde sicher nichts ändern, wenn dies nicht rechtlich bedenklich wäre. Der Rest geht ja gerade noch so, aber ich will lieber nicht wissen, wie das Original aussieht.

              Vielleicht kann sich Sina hier noch etwas geanuer äußern, damit wir uns eine Vorstellung machen können, ohne daß gleich Fips in die Pfanne gehauen werden kann.

              Gruß

              Berthold

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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nee, Berthold, da gehe ich lieber nicht ins Detail - dann hätte ich mir das Löschen ja sparen können 😉
                Die beleidigenden und möglicherweise geschäftsschädigenden Aussagen und Unterstellungen/Mutmaßungen/Drohungen gehören jedenfalls nicht in die Öffentlichkeit und können den User richtig teuer zu stehen kommen. Daher habe ich sie entfernt und teilweise durch xxxxxx ersetzt.

                Und jetzt bitte back to topic 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • fips-hhF Offline
                  fips-hhF Offline
                  fips-hh
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Berthold,

                  also ich finde schon das ich mich für meine Verärgerung sehr am riemen gerissen habe. Ich habe niemandem in dem Schreiben persönlich beleidigt.

                  Ich soll mich bei dem Reiseveranstaler entschuldigen ?
                  Meinst Du nicht das es in Anbetracht der Mängel und des Verhaltens des Reiseveranstalters umgekehrt sein müsste ?
                  Ich frage mich und Du das im Ernst meinst, oder es ironisch meintest.

                  Und für die ganzen Mängel habe ich natürlich Beweise, auch in Form von aussagefähigen Bildern. Desweiteren habe ich definitiv nicht dieses Hotel gebucht, auch dafür habe ich Beweise.
                  Und ich habe fast 2 Tage damit verbracht auf eigene Faust eine andere Unterkunft zu suchen !!!
                  Nur mal nebenbei, ich befand mich im Urlaub !
                  Ich hoffe Dir wird so etwas nie im Leben passieren, meine Frau und meine beiden Kindern waren am Boden zerstört.
                  Und in Anbetracht dessen, habe ich wirklich versucht mich im Ton zu mäßigen.
                  Im übrigen, was ist das für eine Art einen Reisenden so im Stich zu lassen.
                  Ich Reise 2-3 mal im Jahr, seit 25 Jahren in verschiedene Länder und mit unterschiedlichsten Reiseveranstaltern, aber so etwas ist mir noch nie passiert.

                  Zum Glück gibt es auch Reiseveranstalter, die sich um Ihre Gäste kümmern.

                  Gruß Fips

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was würde dies jetzt bringen, den Originaltext zu kennen?

                    Es geht nicht so sehr um den Schreibstil des Kunden, der sich um seinen Urlaub gebracht sieht, sondern viel mehr um die saloppe Auffassung des Reiseveranstalters und seine, soll man schon sagen, Methoden? Darüber ließe sich vortrefflich diskutieren.

                    Keine Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Problem, bitte.

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Fips,

                      ich denke schon, daß im Brief das eine oder andere stehen könnte, was man besser nicht geschrieben hätte, aber das ist nicht so wichtig. Entscheidend ist doch, was Du erreichen möchtest. Das ist doch eine entsprechende Entschädigung für Deinen verlorenen Urlaub.

                      Hier führen unter Umständen einfach mehrere Wege zum Ziel und ich habe einfach die Erfahrung gemacht, daß der moderate sicher nicht der schlechtere ist. Völlig unabhängig von Deinem ganzen Ärger.

                      Daher mein Vorschlag: Das Ganze sachlicher und konkreter, dann erreichst Du nach meiner Meinung mehr. Aber eventuell steht ja alles wesentliche im Rest Deines Schreibens, da Dein Posting ja nur ein Auszug ist.

                      Gruß

                      Berthold

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • salvamor41S Offline
                        salvamor41S Offline
                        salvamor41
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das sehe ich ähnlich wie privacy. Auch ich sehe in einigen Kommentaren hier den Versuch, vom Sachthema abzulenken und gleichzeitig den Reisegast einzuschüchtern.

                        Natürlich ist das Schreiben nicht geschliffen formuliert. Welcher normale Mensch ohne juristische Vorkenntnisse kann sich schon juristisch korrekt ausdrücken? Das Schreiben enthält keinerlei beleidigende Formulierungen, es weist lediglich in besonders prägnanter Weise auf die Mängel hin, ohne freilich auf Einzelheiten einzugehen, was erforderlich gewesen wäre, und ohne Bezifferung der Schadensersatzhöhe.

                        Kein Richter würde an dem Stil dieses Briefes Anstoß nehmen.

                        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • fips-hhF Offline
                          fips-hhF Offline
                          fips-hh
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich fühle mich einfach nur über den Tisch gezogen, daß ist wirklich kein schönes Gefühl.
                          Auch bin ich nicht der Mensch, der mit Zettel,Stift und Kamera durch das Hotel rennt und auf krampf negative Sachen sucht.
                          Ich buche einen Urlaub, um abschalten zu können und schöne Ferien mit der Familie zu verbringen.

                          Übrigens ging der erste Klopfer schon bei der Buchung, via Internet los !

                          Eine Stunde nach der Buchung, bekam ich einen Anruf von HC, daß der Reiseveranstalter die Reise nicht mehr zu den von mir gebuchten Konditionen anbieten kann.

                          Darüber habe ich mich schon geärgert.
                          Dann sagte ich, OK es geht nicht um die 200,-€ mehr für den Urlaub, sondern um das Prinzip. Mann kann nicht eine Reise zu einem Preis anbieten und diesen dann nach der Buchung hochsetzen.
                          Angeblich wären die Preise im Internet nicht aktualisiert. Das war an einem Sonntag Nachmittag.
                          OK, dann Reise stornieren, war meine Antwort.
                          Am Montag hätte ich übrigens die Reise immer noch zu den gleichen Konditionen von Sonntag buchen können.
                          Dann ist die Reisebestätigung gekommen, natürlich über den höheren Preis.
                          Ich habe den Reiseveranstalter angerufen, mit der bitte die Reise aus den o.g. Gründen zu stornieren.
                          Dann hieß es auf einmal, die Fa. hätte schon die Flüge gebucht und würde auf 700,-€ kosten sitzenbleiben und wenn es nur der o.g. Grund für meine Stornierung wäre, würde ich die Reise eben zu den zuerst gebuchten Konditionen bekommen.

                          Gehen wir mal davon aus, daß dieses Masche bei dem Reiseveranstalter ist. Von 10 Leuten, sagen 5 dann bucht die Reise trotzdem.
                          Schon hat die Fa. 1000,-€ zusätzlich verdient.

                          Ich glaube schon, daß man dieses als B.... (Wort darf ich nicht schreiben), ansehen kann....

                          Normal ein zusätzlicher Grund den Reiseveranstalter und seine Methoden an den Pranger zu stellen....

                          Aber ich habe die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung noch nicht aufgegeben....

                          Gruß Fips

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • lutinchenL Offline
                            lutinchenL Offline
                            lutinchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            das problem ist, daß ein unsachliches emotionsgeladenes schreiben wie das obige vom inhalt her nicht mehr ankommt. die sprache überdeckt den inhalt und damit ist niemandem gedient.
                            zuviel umgangssprache und emotionen sind in einem beschwerdebrief unpassend.

                            so paßt es besser:

                            Im Folgenden schildere ich ihnen die in meinem Urlaub aufgetretenen Mängel. Dazu erwarte ich Ihre Stellungnahme und Vorschläge zur Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Sollte ich mit Ihren Vorschlägen nicht einverstanden sein behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

                            Dann Fakten aufführen, am besten in Form einer Liste...1. 2. 3. usw

                            Dann eine Frist setzen. 4 wochen halte ich für angemessen.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Name und fertig, per Einschreiben und Rückschein zur Post

                            glaub mir, so ist es wirkungsvoller

                            lg
                            lutinchen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • salvamor41S Offline
                              salvamor41S Offline
                              salvamor41
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ lutinchen

                              Du hast ja Recht, aber was Du da schreibst, wissen wir ja alle, auch fips hat sicher gelernt, daß man einen Beschwerdebrief so, wie er es gemacht hat, nicht aufsetzen sollte.

                              Die Vorgänge müssen geordnet dargestellt werden, emotionale Äußerungen sollten in einem solchen Brief weitestgehend vermieden werden, obschon im Ernstfall jeder Richter dafür Verständnis hätte, daß der Reisegast seinem Ärger Luft verschafft.

                              Aber besonders höflich oder gar unterwürfig, wie hier verschiedentlich gefordert, muß sich der Brief auch nicht unbedingt anhören. Der Kunde sollte keinesfalls wie ein Bittsteller auftreten. Das sehen zwar manche "Lieferanten" gerne, aber juristisch ist ein solches Verhalten ohne jegliche Relevanz.

                              Es gibt im Netz Musterbriefe, die man verwenden kann und nur individuell auf das konkrete Problem zuschneiden muß.

                              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @fips
                                zu deiner eigentlichen frage "wie lange soll ich warten".

                                du hast einen zwischenbescheid bekommen. das beweist ja, dass deine beschwerde beim va eingegangen ist. die frist für die reklamation scheint mir daher nicht abgelaufen zu sein? hast du drauf geachtet?
                                ich würde nochmal 2 wochen warten, wenn dann keine antwort da ist, nochmal fristsetzung (2wochen) und diese fristsetzung per einschreiben los schicken.
                                wenn du dann noch imer keine antwort hast, dann würde ich einenra konsultieren.

                                zu deinem brief: dort ist zu lesen, dass du vermutest, in einem anderen hotel untergekommen zu sein, als du gebucht hast.
                                welches hast du gebucht und welches hast du denn erhalten?
                                das war mir aus deinem schreiben nicht so ganz klar.

                                anonsten: klar war es ein bescheidener urlaub für dich. ziemlich blöd gelaufen. sich aber jetzt im nachhinein noch drüber zu ärgern, hilft dir auch nicht weiter. macht nur graue haare. 😞 versuch es von der lustigen seite zu sehen.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  fips-hh
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Also mein Puls ist nicht mehr auf 180.
                                  Mit Sicherheit weiß auch der Reiseveranstalter das die emotionen, unmittelbar nach dem Urlaub höher sind, als 8 Wochen später.
                                  Deswegen vermutlich auch der Brief, daß eine Antwort innerhalb von 8 Wochen kommt...

                                  Ich vermute nicht in einem anderen Hotel untergekommen zu sein, ich bin in einem anderen Hotel untergekommen grrrrrrr*.
                                  An Alzheimer leiden wir alle (Familie) noch nicht !

                                  Gebucht : Sa Coma Playa Appartements
                                  Untergebracht: Appartmentos Club Sa Coma

                                  Ich habe über die Hotelbeschreibung mir das Hotel herausgesucht und dieses über HC gebucht.

                                  Leider bin ich über den Namen des Hotels bei der Reisebestätigung nicht gestolpert...

                                  Aber wie soll man wissen, daß es sich hier um 2 völlig verschiedene Hotels handelt ??? Für die Zukunft ist mir das natrülich eine Lehre !!!

                                  Fakt:

                                  2 Sterne, anstatt 3 Sterne
                                  keine Animation, anstatt Animation
                                  800m vom Strand, anstatt direkt am Strand
                                  und dann noch der Katastrophale Zustand des Hotels, wer will kann sich ja mal die Bilder in der Hotelbewertung ansehen...

                                  Fips

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    erik e.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Fips

                                    Du hast Post

                                    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

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                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @fips

                                      Das verändert aber die Sachlage erheblich. Wenn Du der
                                      Reisebestätigung ( mit dem aus heutiger Sicht falsch bestätigten
                                      Hotel ) nicht widersprochen hast, gibt es zumindest eine, wie
                                      ich meine, "stillschweigende Zustimmung".

                                      Bisher hatte ich gedacht, die Hoteländerung hätte
                                      sich erst bei Anreise ergeben.

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bombes-spatzB Offline
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                                        #19

                                        Ich hab mir mal deine Bewertung angesehen , die Fotos sprechen ja für sich...
                                        Das " Hotel " hat ja ziemlich schlechte Bewertungen ( ausser die letzte ).
                                        Das es so lange dauert , find ich ziemlich schlimm - gerade nach so einem urlaub.
                                        Ich mußte mich auch mal beschweren nach einem Urlaub , da hatte ich nach 4 Wochen Antwort und einen Scheck.
                                        Ich drück dir die Daumen.

                                        Liebe Grüße
                                        Kerstin

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • lutinchenL Offline
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                                          lutinchen
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          salvamor41 wrote:
                                          @ lutinchen

                                          Du hast ja Recht, aber was Du da schreibst, wissen wir ja alle, auch fips hat sicher gelernt, daß man einen Beschwerdebrief so, wie er es gemacht hat, nicht aufsetzen sollte.

                                          Die Vorgänge müssen geordnet dargestellt werden, emotionale Äußerungen sollten in einem solchen Brief weitestgehend vermieden werden, obschon im Ernstfall jeder Richter dafür Verständnis hätte, daß der Reisegast seinem Ärger Luft verschafft.

                                          Aber besonders höflich oder gar unterwürfig, wie hier verschiedentlich gefordert, muß sich der Brief auch nicht unbedingt anhören. Der Kunde sollte keinesfalls wie ein Bittsteller auftreten. Das sehen zwar manche "Lieferanten" gerne, aber juristisch ist ein solches Verhalten ohne jegliche Relevanz.

                                          naja alle wissen es offenbar nicht. und ich hab von BESONDERS höflich oder gar unterwürfig nichts geschrieben...
                                          hast du einen beitrag von mir gelöscht?

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