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Urteil: Bei 7-tägiger Kurzreise ist Flugzeitverschiebung um 12 Stunden Reisemangel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bei einer geplanten Kurzreise, hier von 7 Tagen, erfuhr der Urlauber
    kurz vorher, daß sich die geplante Abflugzeit um mehr als 12 Stunden
    nach hinten verschieben sollte.

    Aufgrund des "Zuschnitts der geplanten Reise" hat es sich dabei
    um eine "erhebliche Beeinträchtigung" gehandelt. Dies stellt einen
    Reisemangel im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB dar und
    berechtigte den Urlauber zum kostenlosen Rücktritt.

    LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.7.2007 - 2 - 24 S 289 / 06
    Quelle: Reise-Journal der WAZ / reiserecht-fuehrich.de

    Ein hilfreiches Urteil zur Stärkung der Rechte von Pauschalurlaubern.
    Wie immer der Hinweis, daß Gerichte im Einzelfall frei in ihrer jeweiligen
    Entscheidung sind und jeder Richter innerhalb eines Ermessens-Spielraumes
    auch zu anderem Urteil bei gleich, ähnlich oder anders zu bewertendem Sachverhalt kommen kann. Im Bedarfsfall kann Abschrift des Urteils
    bei dem jeweiligen Gericht angefordert werden

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hm...

      Gibts auch einen Link? Ich hätte nämlich gerne gewusst, ob das für alle 7-Tagesreisen gilt oder ob hier ein bestimmter Zuschnitt der Reise urteilsbegründend war. Wenn ja, ist doch interessant, was für ein Zuschnitt das war.

      Gruß

      Manfred

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Klar, wird es (irgendwann) auch geben. Da das Urteil noch relativ frisch ist, google ab und an unter Verwendung des Aktenzeichens oder wie bereits
        geschrieben, Abschrift des Urteils anfordern. Falls Du weitere Informationen
        hast, bitte Nachricht hier.
        Gruß privacy

        PS: Das Reisejournal ist eine gedruckte Beilage der WAZ-Gruppe,
        nicht alle Artikel (so wie dieser) stehen online zur Verfügung.
        Unter reiserecht-fuehrich.de findest Du etwa gleichlautenden
        fachlichen Text, auch derzeit noch ohne Begründung.
        Wer in einer ähnlichen Ausgangslage ist, kann sich natürlich
        auch fachlich informieren lassen. Als 1. Hinweis sollte das
        hier genügen. Man kann nicht alles in "mundgerechten"
        Stücken anbieten, da muß man sich dann selber
        durchbeissen ;). Ein wenig Eigeninitiative sollte
        bei Interesse am Thema erwartet werden.

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hier ist der genaue Text schon interessant, denn entweder handelt es sich um ein sehr wichtiges Urteil (wenn es für alle Kurzreisen gilt), oder es betrifft einen Spezialfall und ist für die Allgemeinheit unwichtig und man kann es vergessen.

          Gruß

          Manfred

          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            So ist es. Je eher Interessierte informiert sind, umso besser.

            Das Hamburger Abendblatt zum Thema:

            Eine solche Abflug-Verspätung sei mit Blick auf den kurzen Urlaubszeitraum ein Reisemangel, der zur Kündigung berechtige

            Vermutlich sind Reisen bis zu 7 Tagen demnach eine Kurzreise,
            aber diese Spekulation bringt uns nicht weiter. Da hilft nur
            ein Blick in die Urteilsbegründung. Was nicht ist,
            kann ja noch werden. Allerdings habe ich eher
            den Eindruck, daß solche Informationen
            ungerne weitergegeben werden.
            Wie gesagt, jeder, der tieferen
            Einblick benötigt, kann diesen
            bekommen.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Der Meister der Halbwahrheiten hat mal wieder ein halbes Urteil gefunden..............

              Völlig unbrauchbar diese reißerische Info....

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Was gibt es da nicht zu verstehen?
                Die Fakten sind genannt, die stammen nicht von mir.
                Bleib sachlich, auch wenn es Dir offenbar schwer fällt ...

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Soweit ich bereits in Zusammenhang mit einem anderen Urteil die Begründung kenne, stützt sich der kostenlose Rücktritt auf die Art der Reise, nämlich einer Kreuzfahrt.

                  Denn dann ist die Flugverschiebung deshalb erheblich, weil das Kreuzfahrtschiff bereits ausgelaufen ist und man dem Schiff hinterher reisen oder fliegen müsste.

                  Das ist der Grund, weshalb der kostenlose Rücktritt gewährt wurde.

                  Grundsätzlich gibt es schon längere Zeit Urteile, die Flugverschiebung bezogen auf die Dauer der Reise als unzulässig betrachten, beispielsweise bei Städteflügen von drei oder vier Tagen.

                  Es ist halt wie immer: Urteilskurzfassungen werden niemals der Masse dienen...

                  meint
                  Peter

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