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Reiserücktritt wegen Unfall

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Timo-AnnetteT Offline
    Timo-AnnetteT Offline
    Timo-Annette
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich wollte mit meiner Frau am kommenden Donnerstag für 3 Wochen nach Punta Cana Fleigen. Vor 3 Tagen hatte unsere Tochter einen schweren Verkersunfall und liegt im Krankenhaus. Wir haben daraufhin unsere Reise storniert. Laut Auskunft vom Reiseveanstalter bekommen wir 55% der Reise zurück, das heißt von den 55% behält der Reiseveranstalter 20% das ist der entstandene Schaden. Die restlichen 45% trägt meine Reiserücktrittversicherung. Insgesamt heitß das , dass ich 20 % des Reisepreises einbüße. Weiß jemand ob das so richtig ist oder ob ich alles wiederbekommen müßte.
    Danke
    Timo

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    • hoddelH Offline
      hoddelH Offline
      hoddel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      na so wie ich weiss ist das richtig. meine chefin stornierte 2 tage vorher einen linienflug mit der singapore airline und büßte 80 % ein knapp 2500 Euro. Kann man froh sein das in diesem fall die reiserücktritt einspringt sonst wärs noch viel mehr.
      viele grüße

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      • fioF Offline
        fioF Offline
        fio
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Schau mal in deinen Statuten deiner Reiserücktrittsversicherung nach. Dort müsste es genau stehen, was einem beim Eintritt des Schadens zusteht.
        fio

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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Stornokosten werden immer vom gesamten Reisepreis berechnet.

          Das heißt je nach Versicherung z. B.:

          Reisepreis: 1000 Euro
          Stonokosten z. B. : 20 % = 200 Euro
          RRKV-Erstattung: 200 Euro (ohne Selbstbehalt) oder 180 Euro (mit Selbstbehalt 20 % = 20 Euro)

          LG
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            ich gehe davon aus, daß Du eine Rücktrittskostenversicherung mit 20 % SB hast. Ds würde in Deinem Fall folgendes bedeuten:

            Stornokosten 55%
            Du erhältst vom Veranstalter 45 % zurück.
            Den Rest reichst Du bei der Versicherung ein.
            von diesen 55% bleibt Dir dann ein Selbstbehalt von 20 %
            Immer 20 % des Erstattungsfähigen Schadens.
            Dieser kann aber auch bei Unfall eventuell entfallen.
            Kommt auf die Bedingungen an.

            Ich kann aber nur raten, da Deine Angaben doch recht konfus sind!
            Hier solltest Du bezüglich der Prozentzahlen genau mailen.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              holzwurm wrote:
              Die Stornokosten werden immer vom gesamten Reisepreis berechnet.

              Das heißt je nach Versicherung z. B.:

              Reisepreis: 1000 Euro
              Stonokosten z. B. : 20 % = 200 Euro
              RRKV-Erstattung: 200 Euro (ohne Selbstbehalt) oder 180 Euro (mit Selbstbehalt 20 % = 20 Euro)

              LG
              holzwurm

              Richtig gerechnet, aber trotzdem definitiv falsch.

              In aller Regel hat jede Versicherung mit Selbstbehalt außer dem prozentualen auch einen Mindestselbstbehalt (in der Regel 50 - 100 Euro).

              Das dürfte aber bei der sicher teuren Reise keine Rolle spielen.

              Gruß

              Berthold

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sandra1971S Offline
                Sandra1971S Offline
                Sandra1971
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                20% Selbstbehalt sind durchaus üblich, es gibt zwar auch RRV, die keine Selbstbehalt haben, die sind aber dann ein gutes Stück teurer in den Prämien. Wichtig ist, das ihr die Reise SOFORT storniert habt, also am Unfalltag, denn jeder Tag zählt bei den Versicherungen und es kann euch negativ ausgelegt werden, wenn ihr zB erst gestern oder heute storniert hättet, ich spreche da leider aus eigener Erfahrung.
                Gute Besserung für deine Tochter,
                Sandra1971

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ADEgi wrote:
                  In aller Regel hat jede Versicherung mit Selbstbehalt außer dem prozentualen auch einen Mindestselbstbehalt (in der Regel 50 - 100 Euro).

                  Das dürfte aber bei der sicher teuren Reise keine Rolle spielen.

                  Gruß

                  Berthold

                  Hallo Berthold,

                  schau mal bei den beiden Großen (ERV und Elvia) vorbei.

                  Selbstbehalt ist bei beiden mindestens 25 Euro bzw. 20 Prozent.

                  Somit wäre in meinem Beispiel der der erstattungsfähige Betrag 175 Euro.

                  LG
                  holzwurm

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Sandra1971 wrote:
                    20% Selbstbehalt sind durchaus üblich, es gibt zwar auch RRV, die keine Selbstbehalt haben, die sind aber dann ein gutes Stück teurer in den Prämien.

                    Hallo Sandra,

                    Deine Aussage trifft nicht immer zu.

                    Bei meiner Jahrespolice von Elvia entstehen mir nur Mehrkosten in Höhe von 10 Euro für den Verzicht auf den Selbstbehalt.

                    LG
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sandra1971S Offline
                      Sandra1971S Offline
                      Sandra1971
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Holzwurm: kommt aber auch auf die Höhe des Reisepreises an. Ich habe dieses Jahr für die RRKV ohne Selbstbehalt für unseren Mauritiustrip gut 100,- Euro mehr bezahlt. Aber ist mir immer noch lieber, als bei einem möglichen Versicherungsfall 20% Selbstbehalt zu haben bei einem Reisepreis von etwa 15.000,-......

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • holzwurmH Offline
                        holzwurmH Offline
                        holzwurm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sandra1971 wrote:
                        @Holzwurm: kommt aber auch auf die Höhe des Reisepreises an. Ich habe dieses Jahr für die RRKV ohne Selbstbehalt für unseren Mauritiustrip gut 100,- Euro mehr bezahlt. Aber ist mir immer noch lieber, als bei einem möglichen Versicherungsfall 20% Selbstbehalt zu haben bei einem Reisepreis von etwa 15.000,-......

                        Klar kommt es auf den Reisepreis an.

                        Meine Jahrespolice hat bei 5000 Euro Reisepreis Obergrenze für Familien.

                        Für den Normalbürger reicht dies.

                        LG
                        holzwurm

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es ist interessant zu lesen, dass in Deutschland offensichtlich es immer noch "Standard" bei Reiserücktrittsversicherungen ist, einen Selbstbehalt zu verlangen.

                          Das kennen wir hier in Österreich schon seit Jahren nicht mehr. Alle gängigen Anbieter haben nur Angebote ohne Selbstbehalt.

                          Gruß
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • santamarinelloS Offline
                            santamarinelloS Offline
                            santamarinello
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            mosaik wrote:
                            Das kennen wir hier in Österreich schon seit Jahren nicht mehr. Alle gängigen Anbieter haben nur Angebote ohne Selbstbehalt.

                            Dürfte an der Geiz-ist-geil-Mentalität der Deutschen liegen, die den Österreichern offenbar nicht ganz so zu eigen ist? Ist doch klar, eine Police mit Selbstbehalt kann der Versicherer "günstiger" anbieten da er im Schadenfall weniger Kosten hat. Ist doch dasselbe wie bei einer Teilkasko-Versicherung fürs Auto - die ohne Selbstbehalt sind ja deutlichst teurer als die mit. Ist letztendlich ein einfaches Rechenexempel.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BulgarienfanB Offline
                              BulgarienfanB Offline
                              Bulgarienfan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Der Selbstbehalt dürfte auch der Kreativität der "verhinderten" Reisenden bei Formulierung des Schadensfalles geschuldet sein. Denn bei nachgewiesenem Krankenhausaufenthalt, wenn also an der Verhinderung kein Zweifel besteht, entfällt der Selbstbehalt bei den meisten Versicherern.

                              Gruß

                              Manfred

                              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich denke mal, daß der Selbstbehalt von den Anbietern gewollt ist.

                                Um sich in erster Linie gegen irgendwelche Mogeleien abzusichern. Ein Selbstbehalt schreckt davon ab sowas zu tun.

                                LG
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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