Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
-
Hi,
ich habe mal nee Frage.
Wir haben im Januar einen Gerichtstermin gegen ein großes
Reiseunternehmen.Wir haben einige Reisemängel geltend gemacht und die Beweislage
ist auch eindeutig und wir haben auch zuverlässige Zeugen. Haben auch
rein rechtlich alles richtig gemacht.Wir haben haben es erst außergerichtlich versucht, aber die angebotene
Minderung entsprach nicht unseren Vorstellungen und die Reisemängel
waren auch für uns gravierend.Hatte jemand schon mal Erfolg gegen einen großen Reiseverantstalter?
Vielen Dank für eure Infos.
LG
BC -
ja wir. Hatten damals auch erhebliche Mängel u. haben durch unsere Rechtschutzversicherung uns anwaltlich vertreten lassen, da die Reisegellschaft uns auch nicht entschädigen wollte. Zum Schluß haben sie dann klein bei gegeben. Es war jetzt kein großer Betrag, aber höher als den sie uns freiwillig zahlen wollten. Ein fairer bzw. ehrlicher Anwalt sagt jedoch im Voraus, ob es Sinn macht oder nicht. Wichtig sind Dinge wie Bestätigungen der Reiseleitung, Bilder usw.
LG -
Danke für die schnelle Antwort.
Wir haben Fotos, Videos, Zeugen und auch - nach langem Bemühen -
ein unterschriebenes Mängelprotokoll der Reiseleitung. Ich habe vor Antritt der Reise noch mal nach dem Stand des Ortes gefragt und man versicherte,
dass es keine Einschränkungen oder Baulärm etc. gäbe. Leider Fehl-
anzeige.Im Januar ist erst einmal ein Vergleichstermin ohne Zeugen etc. Unsere
Rechtschutz übernimmt auch.Wenn ich fragen darf, wieviel Prozent waren es bei dir?
Wir wollten 30 % und geboten hat man uns 15 %. Nachdem man uns
am Flughafen vor Ort mit 2,5 % abspeisen wollte. -
Hallo,
wenn ich das richtig lese, geht es um eigentich unstrittige Mängel. Dafür gibt es die sogenannte Frankfurter Tabelle ( wenn es sich darin einordnen lässt ), kenne leider die Zahlen nicht genau.
Wundert mich, dass der RV sich auf einen Prozess einlässt, bei der Sachlage eigentlich unverständlich.
Aber dein Antwalt müsste bei dem Sachstand bessere Kenntnisse habe. Mein Vorschlag:
ziehe das durch.
Hilfen bekommst du jetzt sowieso nicht, das Verfahren läuft und du bekommst ein Urteil. Lass es uns wissen.
Wünsche dir viel Glück
Rüdiger -
-
Ja laut Frankfurter Tabelle stehen uns zwischen 25 - 40 % zum.
Ehrlich gesagt versteht unser Antwalt auch nicht das Verhalten vom
RV. Geld ist ja eh bezahlt und alles was wir zurückbekommen ist gut.
Ansonsten muss man leider sagen, sind wir sonst einer negativen Erfahrung
reicher. Ich denke aber, dass wir ganz gute Chancen haben.Wir wären auch nicht so hartnäckig, wenn wir nicht vorab versucht haben, die Probleme vor Reiseantritt zu klären. Es war eine Fernreise, also nicht mal so eben um die Ecke.
Wenn ich ein Urteil habe, werde ich auf jeden Fall dem Forum berichten.
-
Frankfurter Tabelle hin oder her, sie hat keinerlei rechtlich verbindlichen Charakter, dient höchstens als Anhaltspunkt. Mehr aber nicht!
Vor Gericht gilt die Devise, völlig unabhängig von der Materie, die da verhandelt wird: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.
Die Sichtweise der Richter ist so unterschiedlich wie die Menschen sind.
Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar. -
maximax wrote:
....... Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.
Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.welch wahre Worte hast Du geschrieben.
Da die Versicherung hier eintritt hast Du doch kein Risiko oder ???
-
oh ja, da hat maximax die richtigen Worte gesagt. Unsere Rechtsprechung ist weit dehnbar. Natürlich haben die Richter Ihre Mustervorlagen bzgl. der Urteile, die schon mal in der Vergangenheit gesprochen wurden, jedoch unterscheiden sich diese auch hier u. da mal gewaltig, gerade wenn die jeweiligen Zuständigkeitsbehörden variieren.
-
Ich werde euch nach meinem Termin im Januar ausführlich berichten und dann auch den Veranstalter nennen. Im Moment lieber noch nicht.
Ich bin auch gespannt, wie es ausgeht. Deswegen graue Haare bekommen, werde ich auf jeden Fall nicht. Wir haben das Beste damals
daraus gemacht.Euch Frohe Weihnachten und ein gesundes reisefreudiges Neues Jahr
BC -
Hallo BC, wir hatten auch einen Prozess gegen einen großen RV.Alle Unterlagen angefangen von der Mängelbestätingung der Reiseleiterin,Photos,Winddaten(durch den Anwalt ermittelt),Verspechungen u. Bilder aus dem Prospekt. Zwei andere Kläger(durch HC Kontakt bekommen) die zur gleichen Zeit da waren, die gleichem Mängel beanstandeten, bekamen durch dasselbe Gericht,nur mit anderen Richtern,15% !! mehr zugesprochen als wir. Soviel zur Gerechtigkeit bzw. Sichtweise der Richter.
Viel Erfolg
Sabine -
Hallo Sabine,
ja, man bekommt ein Urteil, aber bekommt man Recht ? Wer hat denn Recht, der eine Richter oder der andere Richter ? Es liegt ausschliesslich an seiner subjektiven Sicht, wie er es einordnet.
Nach meinen Erfahrungen hilft nur, wenn der eigene Anwalt ( oder man selbst ) vor Gericht vorträgt: ich zitiere in vergleichbaren Fällen die Urteile x des Amtsgerichts y etc. etc.
Nur das beeindruckt den Richter.
Hatten die beiden anderen Kläger den gleichen Richter ? Ändert aber auch nichts. Recht ist, wenn ein Urteil gesprochen ist, und wenn eine Berufung nicht gelassen wird.
Gruss Rüdiger -
Hallo Rüdiger, unser Urteil lag genau in der Mitte der uns bekannten Prozesse. Unser Anwalt war auch wie die beiden anderen bis zum Landesgericht gegangen und hat sich auch auf das vorangegangene Urteil berufen.Die anderen Kläger hatten unterschiedliche Richter.Hat alles nichts genutzt. Aber das ist mittlerweile für uns Schnee von gestern, aber geärgert über die unterschiedliche Sichtweise hat es uns schon.
Gruß
Sabine -
Na ja ich hab mir mal 40% Rückerstattung gerichtlich erstritten, gegen einen grßen türkischen RV, aber OK, die haben sich im Gerichtverfahren auch so dämlich angestellt, das es nicht mehr zu überbieten war! Die haben die Frist zur Klageerwiederung versäumt und deshalb war alles später eingereichte nicht mehr fürs Verfahren zulässig! Na ja die Klageerwiderung hat mich mehr geärgert als alles andere.
Ich hatte aber Glück, da ich - entgegen der einschlägigen Praxis - auch den reisepreis für meinen damals in der Türkei lebenden Mann mit einklagen konnte!Genrell sind Gerichte wohl eher zurückhaltender, was die Reisepreisminderung angeht!
LG Susi
-
Hallo,
heute war Schlichtungstermin.
Der RA von der Reisegesellschaft hat nicht mehr geboten. Also Schlichtung geplatzt und es kommt jetzt zum Gerichtsverfahren.
An dem Tag waren nur Prozesse des Reiseveranstalters angesetzt. Unser Antwalt hat sich ein paar vorher angeschaut. Es kam nur einmal zu einer
Einigung.Na ja, ich halte euch auf dem LAufenden
-
Hallo,
habe es mit ' deutlichen ' Briefen bisher bei kleinereren Mängeln versucht,
und eine kleine Rückzahlung erhalten, auf ein ' Kampf ' einlassen,
nur wenn die Argumente ( Fotos, Zeugen ) stimmen, RV
aber man hofft, dass viele Reisende sich davor scheuen,
wünsche euch viel Glück und Erfolg und ein Richter der diesbezüglich
schon mal Erfahrungen sammeln musste.
ericmupittpatt01 wrote:
maximax wrote:
....... Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.
Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.welch wahre Worte hast Du geschrieben.
Da die Versicherung hier eintritt hast Du doch kein Risiko oder ???
-
Das blöde an der Sache ist doch, dass immer mehr Leute verreisen
und dann auch mehr Hotels gebaut werden.
Klar ist doch auch, dass es nicht immer ohne Lärm bzw. Baulärm geht.Wenn´s einem persönlich trifft ist´s halt dumm gelaufen.
In meiner Nachbarschaft wurde gebaut, dann 2 Monate die Straße komplett neu gemacht. Anschließend "himmlische Ruhe", 3 Wochen später fängt
mein Nachbar an seinen riesigen Hof mit H-Steinen zu verlegen.Es stört mich gewaltig, aber kann ich dies alles meinen Nachbarn verbieten?
Es geht nicht ohne Lärm!
Gruß
Augusto -
Es wäre ja auch nochschöner, wenn das Reisen nur für Priviligierte möglich wäre. Schließlich wollen alle Menschen, so es ihnen möglich ist, eine schöne Urlaubsreise machen, ferne Länder sehen und sich erholen. Da ist es klar, dass immer mehr Hotels gebaut werden müssen, um die Massen zu beherbergen.
Ich finde es natürlich auch schöner, wenn ich in eine Gegend komme, die noch nicht so touristisiert ist, aber man muss fair sein und eben Allen etwas gönnen.Es gäbe sicher weniger Ärger für die Reiseranstalter, wenn sie ehrlich darüber informieren würden, dass in einem bestimmten Hotel durch Bau- oder Renovierungsarbeiten mir Lärm zu rechnen ist und darum ein "Sonderangebot" gemacht wird. Dann können die Leute von vornherein entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen und dürfen sich dann aber über die Umstände auch nicht beschweren.
Aber da dies wohl reines Wunschdenken bleiben wird, müssen die Gerichte weiter mit Prozessfluten leben.