Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Sein Recht vor Gericht durchsetzen!
  6. Sein Recht vor Gericht durchsetzen!

Sein Recht vor Gericht durchsetzen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
36 Beiträge 16 Kommentatoren 10.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • bcronenbergB Offline
    bcronenbergB Offline
    bcronenberg
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    ich habe mal nee Frage.

    Wir haben im Januar einen Gerichtstermin gegen ein großes
    Reiseunternehmen.

    Wir haben einige Reisemängel geltend gemacht und die Beweislage
    ist auch eindeutig und wir haben auch zuverlässige Zeugen. Haben auch
    rein rechtlich alles richtig gemacht.

    Wir haben haben es erst außergerichtlich versucht, aber die angebotene
    Minderung entsprach nicht unseren Vorstellungen und die Reisemängel
    waren auch für uns gravierend.

    Hatte jemand schon mal Erfolg gegen einen großen Reiseverantstalter?

    Vielen Dank für eure Infos.

    LG
    BC

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • carstenW.C Offline
      carstenW.C Offline
      carstenW.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ja wir. Hatten damals auch erhebliche Mängel u. haben durch unsere Rechtschutzversicherung uns anwaltlich vertreten lassen, da die Reisegellschaft uns auch nicht entschädigen wollte. Zum Schluß haben sie dann klein bei gegeben. Es war jetzt kein großer Betrag, aber höher als den sie uns freiwillig zahlen wollten. Ein fairer bzw. ehrlicher Anwalt sagt jedoch im Voraus, ob es Sinn macht oder nicht. Wichtig sind Dinge wie Bestätigungen der Reiseleitung, Bilder usw.
      LG

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bcronenbergB Offline
        bcronenbergB Offline
        bcronenberg
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die schnelle Antwort.

        Wir haben Fotos, Videos, Zeugen und auch - nach langem Bemühen -
        ein unterschriebenes Mängelprotokoll der Reiseleitung. Ich habe vor Antritt der Reise noch mal nach dem Stand des Ortes gefragt und man versicherte,
        dass es keine Einschränkungen oder Baulärm etc. gäbe. Leider Fehl-
        anzeige.

        Im Januar ist erst einmal ein Vergleichstermin ohne Zeugen etc. Unsere
        Rechtschutz übernimmt auch.

        Wenn ich fragen darf, wieviel Prozent waren es bei dir?
        Wir wollten 30 % und geboten hat man uns 15 %. Nachdem man uns
        am Flughafen vor Ort mit 2,5 % abspeisen wollte.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • zockerrudiZ Offline
          zockerrudiZ Offline
          zockerrudi
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          wenn ich das richtig lese, geht es um eigentich unstrittige Mängel. Dafür gibt es die sogenannte Frankfurter Tabelle ( wenn es sich darin einordnen lässt ), kenne leider die Zahlen nicht genau.
          Wundert mich, dass der RV sich auf einen Prozess einlässt, bei der Sachlage eigentlich unverständlich.
          Aber dein Antwalt müsste bei dem Sachstand bessere Kenntnisse habe. Mein Vorschlag:
          ziehe das durch.
          Hilfen bekommst du jetzt sowieso nicht, das Verfahren läuft und du bekommst ein Urteil. Lass es uns wissen.
          Wünsche dir viel Glück
          Rüdiger

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • carstenW.C Offline
            carstenW.C Offline
            carstenW.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bei uns waren es wenn ich mich nicht täusche 15-20 % des Reisepreises. Es kommt sicherlich auch auf die Mängel an, die vorzufinden waren, jedoch denke ich, daß Du großartig mehr schlecht erzielen kannst (ohne Dich verunsichern zu wollen).
            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • bcronenbergB Offline
              bcronenbergB Offline
              bcronenberg
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja laut Frankfurter Tabelle stehen uns zwischen 25 - 40 % zum.

              Ehrlich gesagt versteht unser Antwalt auch nicht das Verhalten vom
              RV. Geld ist ja eh bezahlt und alles was wir zurückbekommen ist gut.
              Ansonsten muss man leider sagen, sind wir sonst einer negativen Erfahrung
              reicher. Ich denke aber, dass wir ganz gute Chancen haben.

              Wir wären auch nicht so hartnäckig, wenn wir nicht vorab versucht haben, die Probleme vor Reiseantritt zu klären. Es war eine Fernreise, also nicht mal so eben um die Ecke.

              Wenn ich ein Urteil habe, werde ich auf jeden Fall dem Forum berichten.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • maximaxM Offline
                maximaxM Offline
                maximax
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Frankfurter Tabelle hin oder her, sie hat keinerlei rechtlich verbindlichen Charakter, dient höchstens als Anhaltspunkt. Mehr aber nicht!

                Vor Gericht gilt die Devise, völlig unabhängig von der Materie, die da verhandelt wird: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.

                Die Sichtweise der Richter ist so unterschiedlich wie die Menschen sind.
                Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.

                Suaviter in modo, fortiter in re.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • pittpatt01P Offline
                  pittpatt01P Offline
                  pittpatt01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  maximax wrote:
                  ....... Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.
                  Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.

                  welch wahre Worte hast Du geschrieben.

                  Da die Versicherung hier eintritt hast Du doch kein Risiko oder ???

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    oh ja, da hat maximax die richtigen Worte gesagt. Unsere Rechtsprechung ist weit dehnbar. Natürlich haben die Richter Ihre Mustervorlagen bzgl. der Urteile, die schon mal in der Vergangenheit gesprochen wurden, jedoch unterscheiden sich diese auch hier u. da mal gewaltig, gerade wenn die jeweiligen Zuständigkeitsbehörden variieren.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HogitH Offline
                      HogitH Offline
                      Hogit
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      kannst du den veranstalter nennen oder ist das verboten?

                      1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • bcronenbergB Offline
                        bcronenbergB Offline
                        bcronenberg
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich werde euch nach meinem Termin im Januar ausführlich berichten und dann auch den Veranstalter nennen. Im Moment lieber noch nicht.

                        Ich bin auch gespannt, wie es ausgeht. Deswegen graue Haare bekommen, werde ich auf jeden Fall nicht. Wir haben das Beste damals
                        daraus gemacht.

                        Euch Frohe Weihnachten und ein gesundes reisefreudiges Neues Jahr
                        BC

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • BohlB Offline
                          BohlB Offline
                          Bohl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo BC, wir hatten auch einen Prozess gegen einen großen RV.Alle Unterlagen angefangen von der Mängelbestätingung der Reiseleiterin,Photos,Winddaten(durch den Anwalt ermittelt),Verspechungen u. Bilder aus dem Prospekt. Zwei andere Kläger(durch HC Kontakt bekommen) die zur gleichen Zeit da waren, die gleichem Mängel beanstandeten, bekamen durch dasselbe Gericht,nur mit anderen Richtern,15% !! mehr zugesprochen als wir. Soviel zur Gerechtigkeit bzw. Sichtweise der Richter.
                          Viel Erfolg
                          Sabine

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • zockerrudiZ Offline
                            zockerrudiZ Offline
                            zockerrudi
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Sabine,
                            ja, man bekommt ein Urteil, aber bekommt man Recht ? Wer hat denn Recht, der eine Richter oder der andere Richter ? Es liegt ausschliesslich an seiner subjektiven Sicht, wie er es einordnet.
                            Nach meinen Erfahrungen hilft nur, wenn der eigene Anwalt ( oder man selbst ) vor Gericht vorträgt: ich zitiere in vergleichbaren Fällen die Urteile x des Amtsgerichts y etc. etc.
                            Nur das beeindruckt den Richter.
                            Hatten die beiden anderen Kläger den gleichen Richter ? Ändert aber auch nichts. Recht ist, wenn ein Urteil gesprochen ist, und wenn eine Berufung nicht gelassen wird.
                            Gruss Rüdiger

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • BohlB Offline
                              BohlB Offline
                              Bohl
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Rüdiger, unser Urteil lag genau in der Mitte der uns bekannten Prozesse. Unser Anwalt war auch wie die beiden anderen bis zum Landesgericht gegangen und hat sich auch auf das vorangegangene Urteil berufen.Die anderen Kläger hatten unterschiedliche Richter.Hat alles nichts genutzt. Aber das ist mittlerweile für uns Schnee von gestern, aber geärgert über die unterschiedliche Sichtweise hat es uns schon.
                              Gruß
                              Sabine

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Susi26S Offline
                                Susi26S Offline
                                Susi26
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Na ja ich hab mir mal 40% Rückerstattung gerichtlich erstritten, gegen einen grßen türkischen RV, aber OK, die haben sich im Gerichtverfahren auch so dämlich angestellt, das es nicht mehr zu überbieten war! Die haben die Frist zur Klageerwiederung versäumt und deshalb war alles später eingereichte nicht mehr fürs Verfahren zulässig! Na ja die Klageerwiderung hat mich mehr geärgert als alles andere.
                                Ich hatte aber Glück, da ich - entgegen der einschlägigen Praxis - auch den reisepreis für meinen damals in der Türkei lebenden Mann mit einklagen konnte!

                                Genrell sind Gerichte wohl eher zurückhaltender, was die Reisepreisminderung angeht!

                                LG Susi

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bcronenbergB Offline
                                  bcronenbergB Offline
                                  bcronenberg
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  heute war Schlichtungstermin.

                                  Der RA von der Reisegesellschaft hat nicht mehr geboten. Also Schlichtung geplatzt und es kommt jetzt zum Gerichtsverfahren.

                                  An dem Tag waren nur Prozesse des Reiseveranstalters angesetzt. Unser Antwalt hat sich ein paar vorher angeschaut. Es kam nur einmal zu einer
                                  Einigung.

                                  Na ja, ich halte euch auf dem LAufenden

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ericmuE Offline
                                    ericmuE Offline
                                    ericmu
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    habe es mit ' deutlichen ' Briefen bisher bei kleinereren Mängeln versucht,
                                    und eine kleine Rückzahlung erhalten, auf ein ' Kampf ' einlassen,
                                    nur wenn die Argumente ( Fotos, Zeugen ) stimmen, RV
                                    aber man hofft, dass viele Reisende sich davor scheuen,
                                    wünsche euch viel Glück und Erfolg und ein Richter der diesbezüglich
                                    schon mal Erfahrungen sammeln musste.
                                    ericmu

                                    pittpatt01 wrote:

                                    maximax wrote:
                                    ....... Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.
                                    Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.

                                    welch wahre Worte hast Du geschrieben.

                                    Da die Versicherung hier eintritt hast Du doch kein Risiko oder ???

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • AugustoA Offline
                                      AugustoA Offline
                                      Augusto
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das blöde an der Sache ist doch, dass immer mehr Leute verreisen
                                      und dann auch mehr Hotels gebaut werden.
                                      Klar ist doch auch, dass es nicht immer ohne Lärm bzw. Baulärm geht.

                                      Wenn´s einem persönlich trifft ist´s halt dumm gelaufen.

                                      In meiner Nachbarschaft wurde gebaut, dann 2 Monate die Straße komplett neu gemacht. Anschließend "himmlische Ruhe", 3 Wochen später fängt
                                      mein Nachbar an seinen riesigen Hof mit H-Steinen zu verlegen.

                                      Es stört mich gewaltig, aber kann ich dies alles meinen Nachbarn verbieten?

                                      Es geht nicht ohne Lärm!

                                      Gruß
                                      Augusto

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • carstenW.C Offline
                                        carstenW.C Offline
                                        carstenW.
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Augusto
                                        sicherlich verreisen auch immer mehr Leute, jedoch muß auch jeder Hotelkonzern auf einem noch unbebauten Stück Land als Konkurenz zu den Anderen ein Hotel bauen, was noch neuer, noch schöner u. noch besser ist. Schade

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • DomRepperinD Offline
                                          DomRepperinD Offline
                                          DomRepperin
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Es wäre ja auch nochschöner, wenn das Reisen nur für Priviligierte möglich wäre. Schließlich wollen alle Menschen, so es ihnen möglich ist, eine schöne Urlaubsreise machen, ferne Länder sehen und sich erholen. Da ist es klar, dass immer mehr Hotels gebaut werden müssen, um die Massen zu beherbergen.
                                          Ich finde es natürlich auch schöner, wenn ich in eine Gegend komme, die noch nicht so touristisiert ist, aber man muss fair sein und eben Allen etwas gönnen.

                                          Es gäbe sicher weniger Ärger für die Reiseranstalter, wenn sie ehrlich darüber informieren würden, dass in einem bestimmten Hotel durch Bau- oder Renovierungsarbeiten mir Lärm zu rechnen ist und darum ein "Sonderangebot" gemacht wird. Dann können die Leute von vornherein entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen und dürfen sich dann aber über die Umstände auch nicht beschweren.

                                          Aber da dies wohl reines Wunschdenken bleiben wird, müssen die Gerichte weiter mit Prozessfluten leben.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag