Haftung bei Buchung vom Urlaub
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Haftung bei der Buchung.
Ich habe im Februar für meinen Freund und mich Urlaub gebucht mit Reiserücktrittsversicherung. Die Buchung habe aber nur ich alleine unterschrieben. Wie sieht es nun im Fall einer Trennung und Stornierung der Reise aus, wenn der nun Exfreund nicht bereit ist, zu zahlen, denn die Rücktrittsversicherung würde in diesem Fall doch nicht greifen.
Bleibe ich alleine auf den Kosten sitzen oder macht das Reisebüro ihn auch haftbar?
Vielen Dank für eure Antworten. -
Du hast im Reisebüro unterschrieben, dass Du "für die Verpflichtungen der ( von Dir ) angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter" wie für Deine eigenen einstehen wirst. Du mußt also bezahlen, egal ob verheiratet oder geschieden, glücklich verlobt oder getrennt etc.
Viele Grüße.
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Hallo,
es sieht so aus, daß Du für die Reise bezahlen mußt. Der Adressat der Rechnung ist auch der Auftraggeber, der für alle Teilnehmer unterschrieben hat.
Anders sieht es aber aus bezüglich dem privaten Recht. Wenn Du ausreichend darlegen kannst, daß die Reise in gemeinsamen einvernehmen gebucht wurde, dann kannst Du dir den Anteil selbstverständlich von Deinem Exfreund erstatten lassen.
Hier würde beispielsweise genügen, wenn Du Zeugen hättest, die bestätigen können, daß der Freund mit im Reisebüro war, die Deinen Freund von der Reise erzählen gehört haben oder als absolut unbestechliches eine Anzahlung, die Dir dein Freund überwiesen hat.
Wie gesagt: Für das Reisebüro bist Du der Ansprechpartner. Für Dich ist es Dein Freund. Im Zweifelsfall solltest Du dich beraten lassen.
Gruß
Berthold
p.s. Der Grund und die Art der Trennung können privatrechtlich auch eine Rolle spielen.
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Ich denke mal, Du hast Dich von Deinem Freund getrennt und jetzt ist der gemeinsame Urlaub natürlich abgesagt.
So wie es aussieht wirst Du für die Kosten einstehen müssen.
Lass es mich mal so sagen.
Es kommt immer auf die Art der Trennung an und auf die Dauer der Freundschaft.
Wenn er---wie hätte man früher so schön gesagt--ein "Ehrenmann" ist, dann wird er sicher seinen Anteil bezahlen.
Also wenn meine Partnerin einen gemeinsamen Urlaub buchen würde und wir uns trennen würden, z.B. weil sie einen anderen hat, dann würde ich mich auch stur stellen. Oder
ich würde ihr anbieten, diesen Urlaub sozusagen als Abschied noch zu machen

Aber ich bin auch schon seit Jahren mit ihr zusammen.
Natürlich kannst Du gegen Deinen Freund eine Privatklage erheben. Kommt halt darauf an, wie hoch der Reisepreis ist, ob sich die hohen Kosten lohnen werden.
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Vielen Dank für eure Antworten, ich werde jetzt mal loslegen und jemanden suchen, der mich in den Urlaub begleiten möchte.
Hab aber gelernt, die Buchung wird nie wieder alleine unterschrieben :-))) -
Was bei dem heutigen System immer dann schwierig wird,
wenn Du nicht z.B. 2 Einzelzimmer buchst. Da kann natür-
lich jeder einen eigenen Vertrag unterzeichnen.Bei einer erforderlichen gemeinsamen Buchung eines Objektes
wird immer einer der beiden Teilnehmer den Vertrag
als "Hauptschuldner" unterschreiben müssen.Sonst gibt es keinen Vertrag-
oder gibt es da doch Möglichkeiten?Gruß privacy
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Es gibt keine andere Möglichkeit.
Selbst wenn zwei Unterschriften drauf sind haftet nur einer. Dann kann sich der RV sogar aussuchen, wenn er in die Haftung nehmen möchte. In der Regel nimmt man den, dessen Adresse im Vertrag steht.
Von dem her sind bei nicht verheirateten Paaren getrennte Buchungen immer sinnvoll. Von welchem Konto dann die Rechnungen beglichen werden interessiert hierbei den RV nicht.
LG
holzwurm -
privacy wrote:
@holzwurm
Aber 2 Verträge für 1 Doppelzimmer? Dann habe ich ja nicht mal
zwingend Anspruch auf Unterbringung mit dem "richtigen" Partner
Ich hatte gemeint zwei Unterschrift auf den Vertrag mit einem Doppelzimmer bzw. alternativ natürlich zwei Verträge mit je einem Einzelzimmer.
LG
holzwurm -
Bringen wir das mal auf die Reihe:
...zwei nicht mit einander verheiratete Personen buchen ein Doppelzimmer
1.1. auf einem Vertrag
1.1.1. mit einer Unterschrift
1.2. auf zwei Verträge jeweils mit Hinweis: ... im Doppelzimmer mit....
1.2.1. mit je einer Unterschrift unter dem entsprechenden Vertrag
1.3. auf einem Vertrag unterschreiben jeweils alle Gebuchten, dass sie mit dem Reisevertrag einverstanden sind und für die Erfüllung = Bezahlung einzeln haften...1.1.1. ist ganz blöd für den Reiseveranstalter: denn mit einer Unterschrift haftet der Unterzeichnende nur für seinen Teil; hat er aber ein zweites Mal unterschrieben, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, dann ist das ganz blöd für den Unterzeichnenden: denn dann zahlt er wirklich für alle!
...1.2. warum sollte das nicht gehen und rechtlich in Ordnung sein? Ich hatte Dutzende solche Fälle bisher; ist zwar mehr "Verwaltungsaufwand" für das Reisebüro, aber es hält dafür auch umso wasserdichter
...1.3. wäre die einfachste und sinnvollste Sache, setzt natürlich voraus, dass die Reiseverträge entsprechend aufgebaut sind; meine beispielsweise umfassen alle diese (gesetzlich vorgeschriebenen) Punkte und gerade erst gestern hat wieder einer sich ganz genau erkundigt, warum und weshalb.
Übrigens gehörte noch ein dritter Punkt einzeln unterschrieben, sonst könnte es Ärger mit dem Datenschutz geben:
Eine eigene Unterschrift, dass die gebuchten mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten einverstanden sind, sofern die Weitergabe für die Durchführung der Buchung notwendig ist. Denken wir nur an die Daten, die die USA verlangen...
meint
Peter