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Haftung bei Buchung vom Urlaub

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wissenswertesW Offline
    wissenswertesW Offline
    wissenswertes
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Haftung bei der Buchung.
    Ich habe im Februar für meinen Freund und mich Urlaub gebucht mit Reiserücktrittsversicherung. Die Buchung habe aber nur ich alleine unterschrieben. Wie sieht es nun im Fall einer Trennung und Stornierung der Reise aus, wenn der nun Exfreund nicht bereit ist, zu zahlen, denn die Rücktrittsversicherung würde in diesem Fall doch nicht greifen.
    Bleibe ich alleine auf den Kosten sitzen oder macht das Reisebüro ihn auch haftbar?
    Vielen Dank für eure Antworten.

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    • angsteA Offline
      angsteA Offline
      angste
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wer bucht, der zahlt. Ist leider so.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Du hast im Reisebüro unterschrieben, dass Du "für die Verpflichtungen der ( von Dir ) angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter" wie für Deine eigenen einstehen wirst. Du mußt also bezahlen, egal ob verheiratet oder geschieden, glücklich verlobt oder getrennt etc.

        Viele Grüße.

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          es sieht so aus, daß Du für die Reise bezahlen mußt. Der Adressat der Rechnung ist auch der Auftraggeber, der für alle Teilnehmer unterschrieben hat.

          Anders sieht es aber aus bezüglich dem privaten Recht. Wenn Du ausreichend darlegen kannst, daß die Reise in gemeinsamen einvernehmen gebucht wurde, dann kannst Du dir den Anteil selbstverständlich von Deinem Exfreund erstatten lassen.

          Hier würde beispielsweise genügen, wenn Du Zeugen hättest, die bestätigen können, daß der Freund mit im Reisebüro war, die Deinen Freund von der Reise erzählen gehört haben oder als absolut unbestechliches eine Anzahlung, die Dir dein Freund überwiesen hat.

          Wie gesagt: Für das Reisebüro bist Du der Ansprechpartner. Für Dich ist es Dein Freund. Im Zweifelsfall solltest Du dich beraten lassen.

          Gruß

          Berthold

          p.s. Der Grund und die Art der Trennung können privatrechtlich auch eine Rolle spielen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AussteigerA Offline
            AussteigerA Offline
            Aussteiger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich denke mal, Du hast Dich von Deinem Freund getrennt und jetzt ist der gemeinsame Urlaub natürlich abgesagt.

            So wie es aussieht wirst Du für die Kosten einstehen müssen.

            Lass es mich mal so sagen.

            Es kommt immer auf die Art der Trennung an und auf die Dauer der Freundschaft.

            Wenn er---wie hätte man früher so schön gesagt--ein "Ehrenmann" ist, dann wird er sicher seinen Anteil bezahlen.

            Also wenn meine Partnerin einen gemeinsamen Urlaub buchen würde und wir uns trennen würden, z.B. weil sie einen anderen hat, dann würde ich mich auch stur stellen. Oder 😆 😆 ich würde ihr anbieten, diesen Urlaub sozusagen als Abschied noch zu machen 😆 😆

            Aber ich bin auch schon seit Jahren mit ihr zusammen.

            Natürlich kannst Du gegen Deinen Freund eine Privatklage erheben. Kommt halt darauf an, wie hoch der Reisepreis ist, ob sich die hohen Kosten lohnen werden.

            Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • montelinaM Offline
              montelinaM Offline
              montelina
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              hast du niemanden, den du als Ersatzperson mitnehmen könntest? Eine Namensänderung könnte dann günstiger sein, als eine Stornierung.

              Grüße

              Montelina

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wissenswertesW Offline
                wissenswertesW Offline
                wissenswertes
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielen Dank für eure Antworten, ich werde jetzt mal loslegen und jemanden suchen, der mich in den Urlaub begleiten möchte.
                Hab aber gelernt, die Buchung wird nie wieder alleine unterschrieben :-)))

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @wissenswertes

                  Was bei dem heutigen System immer dann schwierig wird,
                  wenn Du nicht z.B. 2 Einzelzimmer buchst. Da kann natür-
                  lich jeder einen eigenen Vertrag unterzeichnen.

                  Bei einer erforderlichen gemeinsamen Buchung eines Objektes
                  wird immer einer der beiden Teilnehmer den Vertrag
                  als "Hauptschuldner" unterschreiben müssen.

                  Sonst gibt es keinen Vertrag-
                  oder gibt es da doch Möglichkeiten?

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es gibt keine andere Möglichkeit.

                    Selbst wenn zwei Unterschriften drauf sind haftet nur einer. Dann kann sich der RV sogar aussuchen, wenn er in die Haftung nehmen möchte. In der Regel nimmt man den, dessen Adresse im Vertrag steht.

                    Von dem her sind bei nicht verheirateten Paaren getrennte Buchungen immer sinnvoll. Von welchem Konto dann die Rechnungen beglichen werden interessiert hierbei den RV nicht.

                    LG
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @holzwurm
                      Aber 2 Verträge für 1 Doppelzimmer? Dann habe ich ja nicht mal
                      zwingend Anspruch auf Unterbringung mit dem "richtigen" Partner 😉

                      Ob das jetzt gut oder schlecht ist, lassen wir mal außen vor.

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                      • anjaleinA Offline
                        anjaleinA Offline
                        anjalein
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,
                        wie schon gesagt...Ich würde auch versuchen eine Freundin als Ersatz mitzunehmen, so ein Urlaub lenkt auch ab.....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          privacy wrote:
                          @holzwurm
                          Aber 2 Verträge für 1 Doppelzimmer? Dann habe ich ja nicht mal
                          zwingend Anspruch auf Unterbringung mit dem "richtigen" Partner 😉

                          Ich hatte gemeint zwei Unterschrift auf den Vertrag mit einem Doppelzimmer bzw. alternativ natürlich zwei Verträge mit je einem Einzelzimmer.

                          LG
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • holzwurmH Offline
                            holzwurmH Offline
                            holzwurm
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            anjalein wrote:
                            Hallo,
                            wie schon gesagt...Ich würde auch versuchen eine Freundin als Ersatz mitzunehmen, so ein Urlaub lenkt auch ab.....

                            Das wäre natürlich die optimalste Lösung.

                            Jedoch muß der RV zustimmen.

                            LG
                            holzwurm

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bringen wir das mal auf die Reihe:

                              ...zwei nicht mit einander verheiratete Personen buchen ein Doppelzimmer
                              1.1. auf einem Vertrag
                              1.1.1. mit einer Unterschrift
                              1.2. auf zwei Verträge jeweils mit Hinweis: ... im Doppelzimmer mit....
                              1.2.1. mit je einer Unterschrift unter dem entsprechenden Vertrag
                              1.3. auf einem Vertrag unterschreiben jeweils alle Gebuchten, dass sie mit dem Reisevertrag einverstanden sind und für die Erfüllung = Bezahlung einzeln haften

                              ...1.1.1. ist ganz blöd für den Reiseveranstalter: denn mit einer Unterschrift haftet der Unterzeichnende nur für seinen Teil; hat er aber ein zweites Mal unterschrieben, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, dann ist das ganz blöd für den Unterzeichnenden: denn dann zahlt er wirklich für alle!

                              ...1.2. warum sollte das nicht gehen und rechtlich in Ordnung sein? Ich hatte Dutzende solche Fälle bisher; ist zwar mehr "Verwaltungsaufwand" für das Reisebüro, aber es hält dafür auch umso wasserdichter

                              ...1.3. wäre die einfachste und sinnvollste Sache, setzt natürlich voraus, dass die Reiseverträge entsprechend aufgebaut sind; meine beispielsweise umfassen alle diese (gesetzlich vorgeschriebenen) Punkte und gerade erst gestern hat wieder einer sich ganz genau erkundigt, warum und weshalb.

                              Übrigens gehörte noch ein dritter Punkt einzeln unterschrieben, sonst könnte es Ärger mit dem Datenschutz geben:

                              Eine eigene Unterschrift, dass die gebuchten mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten einverstanden sind, sofern die Weitergabe für die Durchführung der Buchung notwendig ist. Denken wir nur an die Daten, die die USA verlangen...

                              meint
                              Peter

                              1 Antwort Letzte Antwort
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