EuGH: Kein Anspruch bei Flugausfall Nicht-EU-Airline mit Abflug Drittstaat
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung angefragt. Dieses verneint Ansprüche bei Flugausfall
gem. EU-Richtlinie 261/2004, soweit sie denRückflug von einem ausserhalb der EU liegenden Airport betreffen
und von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.Details FAZ vom 10.07.2008 >hier klicken<
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Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?
Meine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter einer Pauschalreise dürften davon unberührt bleiben.
Gruß
Manfred
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Bulgarienfan wrote:
Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?Das gilt selbstverstaendlich nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung gegen die Fluggesellschaft. Nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung! Ansprueche gegen die Fluggesellschaft aus anderen Gruenden bleiben hiervon ebenso unberuehrt, wie selbstverstaendlich auch Ansprueche gegen den Reiseveranstalter.
Gruss
Caveman -
... und hier noch das Urteil im Detail >klick<
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