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EuGH: Kein Anspruch bei Flugausfall Nicht-EU-Airline mit Abflug Drittstaat

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  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung angefragt. Dieses verneint Ansprüche bei Flugausfall
    gem. EU-Richtlinie 261/2004, soweit sie den

    Rückflug von einem ausserhalb der EU liegenden Airport betreffen
    und von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

    Details FAZ vom 10.07.2008 >hier klicken<

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?

      Meine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter einer Pauschalreise dürften davon unberührt bleiben.

      Gruß

      Manfred

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • DerCavemanD Offline
        DerCavemanD Offline
        DerCaveman
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bulgarienfan wrote:
        Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?

        Das gilt selbstverstaendlich nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung gegen die Fluggesellschaft. Nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung! Ansprueche gegen die Fluggesellschaft aus anderen Gruenden bleiben hiervon ebenso unberuehrt, wie selbstverstaendlich auch Ansprueche gegen den Reiseveranstalter.

        Gruss
        Caveman

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        • gastwirtG Offline
          gastwirtG Offline
          gastwirt
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ohne das urteil zu kennen: entscheidung ist ja wohl logisch!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ... und hier noch das Urteil im Detail >klick<

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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