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Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Tja, und dennoch verzeichnet die Nachfrage nach Pauschalreisen eine steigende Tendenz. 
    Die Zahl der 'Beschwerdeführer' in diversen Threads hält sich offenbar in überschaubarem Rahmen, also wieder nix mit Disqualifikation der Reisebranche 😉

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • Gofy1G Offline
      Gofy1G Offline
      Gofy1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Ich will aber kein blaues Auto, auch wenn der Preis gemindert wird. Hier wird von den RV doch nur die Tatsache ausgenutzt, das der Reisende weit weg ist und praktisch gezwungen wird, eine Umbuchung zu akzeptieren. Dies könnte man strafrechtlich auch als Nötigung auslegen.

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      • Gofy1G Offline
        Gofy1G Offline
        Gofy1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        @bernhard
        Die Reisebranche disqualifiziert sich auch, wenn nur 1 Prozent aller Pauschalreisen von dem Fall der Überbuchung betroffen ist. Es ist wie beim Fußball. Ein grobes Foul genügt, um sich zu disqualifizieren, auch wenn 99 Prozent fair spielen.

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Gofy1, Du hast ein Verständnisproblem 😉 , Du und die paar anderen seid nicht 1% sondern schwebt gerade mal ganz klein im o,‰ Bereich.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • Gofy1G Offline
            Gofy1G Offline
            Gofy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @sanook
            Ich möchte nicht abreisen, ich möchte auch nicht weniger zahlen, ich möchte nur das erhalten, was ich vertraglich gebucht habe. Wir drehen uns hier leider im Kreis. Der RV kann mit Geld (Reisepreisminderung) alles ins Lot bringen. Der Kunde kann dies nicht. Er hat nicht das bekommen, was er wollte. Also ist der Kunde zweiter Sieger, wie immer.

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Sanook wrote:
              Und dann hoffen das der Reiseveranstalter nicht belegen kann, das die Alternative nicht gleichwertig oder besser war. Dann haste nämlich die Kosten an der Backe.

              ...das ist Blödsinn. Gleichwertig kann ein Hotel nur nach meinen Kriterien sein, der Richter oder der RV kann dieses nicht entscheiden und entscheidet dieses auch nicht.
              Du hast einen Reisevertrag geschlossen, den der RV nicht erfüllt, somit ist er vertragsbrüchig geworden und hat für die Folgekosten aufzukommen. Ganz einfach und unspektakulär... 😉 [/quote]

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              • sealordS Offline
                sealordS Offline
                sealord
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @an alle User dieses threads, die so kontrovers aber auch  konstruktiv Ihre postings verfassen, erst einmal danke hierfür.
                Egal, ob Sanook nun anderer Meinung ist oder dies aus einem anderen Blickwinkel sieht, so bin ich auch ihm dankbar für seine Beiträge, die  ebenso zur Meinungsbildung zu diesem heiklen Thema beitragen. Und... uns Reisende evtl. doch etwas "vorsichtiger" machen.
                Dir curiosus und all den anderen wie, cherpri, traveller4073, Gofy1, papaya46 danke für Eure postings, Informativen und hilfreichen Beiträge. 
                Übrigens, das mit dem bestellten roten Auto und dem dann gelieferten blauen Auto trifft genau den Punkt der Sache. Auch hier gibt es rationale oder auch nur emotionale Gründe für genau diese Bestellung.
                Und genauso verhält es sich mit meinen Hotelbuchungen.

                Sealord

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                • Gofy1G Offline
                  Gofy1G Offline
                  Gofy1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @bernhard
                  Du hast ja recht. Die hier schreiben sind in der Überzahl informierte Reisende und sicherlich eine kleine Anzahl. Die Mehrheit läßt sich dies gefallen, murrt und bucht das nächste mal wieder. Dieser Umstand sollte uns aber nicht daran hindern, solche Mißstände aufzugreifen und zu erörtern. Es könnte uns ja auch betreffen.

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                  • sealordS Offline
                    sealordS Offline
                    sealord
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    curiosus wrote:

                    **
                    ** wrote:

                    ...das ist Blödsinn. Gleichwertig kann ein Hotel nur nach meinen Kriterien sein, der Richter oder der RV kann dieses nicht entscheiden und entscheidet dieses auch nicht.
                    Du hast einen Reisevertrag geschlossen, den der RV nicht erfüllt, somit ist er vertragsbrüchig geworden und hat für die Folgekosten aufzukommen. Ganz einfach und unspektakulär... 😉 Ja, genau so sehe ich dies auch. Nur ich selbst kann doch nur letzendlich beurteilen ob das alternativ angebotene Hotel gleichwertig ist bezüglich Lage, Bewertungen, Animation, Gästestruktur etc.

                    Sealord

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                    • BulgarienfanB Offline
                      BulgarienfanB Offline
                      Bulgarienfan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Hab ich was verpasst?

                      Bisher war es doch so, dass ich natürlich kostenlos stornieren kann, wenn ich nicht mein gebuchtes Hotel bekomme. Das bedeutet, dass ich selbstverständlich auch notfalls auf eigene Faust abreisen kann, wenn sich der RV weigert, meinen (sofortigen) Rückflug zu organisieren.

                      Die Frage, ob mir der RV ein gleichwertiges Hotel angeboten hat, ist doch nur entscheidend für die Frage, ob er mir zusätzlich zum zurückzuzahlenden Reisepreis eine Entschädigung für unnütz aufgewendeten Urlaub zahlen muss oder nicht.

                      Hat sich hieran was geändert?

                      Gruß

                      Manfred

                      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Tja, das ist eines meiner Lieblingsthemen. Die blödeste Situation, die man sich nur vorstellen kann: erst vor Ort hört man vor der Überbuchung. Und dann kann man wirklich eine Menge falsch machen, auch wenn man versucht, eine vernünftige -den realen Umständen geschuldetete- Lösung zu finden. Das ist ja gerade das perfide der RV, die Hilflosigkeit der Betroffenen vor Ort einzukalkulieren. Was soll den eine Familie mit 2 Kindern anders machen als die angebotene Alternative anzunehmen ?

                        Juristisch wurde der RV gebrochen, es erfolgte keine Mitteilung über die Änderung, kurz: der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Sprich also: sofortige Info -wie von curi bereits gesagt- an den RV, auf sofortigen Rrückflug zu bestehen und gleichzeitig Schadensersatzansprüche ankündigen. Das angebotene Ersatzhotel nur als Zwichenlösung ansehen, da man ja bis zum Abflug -kann u.U. erst 2 Tage später sein- versorgt sein muss.

                        Hatten wir ja alles schon in den diesbezgl. threads. Nur die Frage des TO war, was soll man machen, wenn man tatsächlich in die Situation völlig unvorbereitet kommt ? Die Antwort kann nur sehr individuell sein, es gibt keine pauschale Lösung.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Gofy1G Offline
                          Gofy1G Offline
                          Gofy1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          @gabriela
                          Die Lösung könnte sein, daß man sich zu Hause ein Schriftstück vorbereitet, wo man nur noch die Daten, z.B. Hotelname, Datum, Aufenthaltsdauer und ähnliches per Hand eintragen muss. Darin auf Rückabwicklung des Vertrages besteht, d.h. sofort möglicher Rückflug einfordert und Schadensersatzansprüche fordert.
                          Damit hätte man die Überrumplungstaktik des RV gekontert.
                          Ich bin mir sicher, daß sich danach höchstwahrscheinlich eine Lösung im gebuchten Hotel finden wird.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Das geht leider so einfach nicht. Wir sprechen hier über Vertragsrecht. Man kann -auch bei Vertragsbruch des Partners- sich nicht ein Wunschkonzert aufbauen, was man gerne hätte.

                            Man hat juristisch nur Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. D.h. sofortiger Rückflug -nach Verfügbarkeit- und Rückzahlung des Reisepreises und -falls notwendig- über das Gericht die Abwicklung des Schadensersatz.

                            Genau so, wenn der RV ein Ersatzhotel anbietet oder der Reisende mit seinem vorbereitetem Zettel Altenativen einfordert, das sind beides nur jeweils neue Angebote, auf die sich niemand einlassen muss, aber -ganz wichtig- auf die auch niemand einen rechtsverbindlichen Anspruch herleiten kann.

                            Wer sich auf das jeweilige Angebot beider Parteien einlässt, verliert alle Rechte aus dem ursprünglichem Reisevertrag. Er wurde durch einen neuen Vertrag ersetzt. Falls der RV z.B. ein vom Reisenden erwünschtes Ersatzhotel nicht im Kontingent hat, man kann ihn dazu nicht erzwingen.

                            Der einzig richtige Weg ( hard core ) ist die Rückabwicklung des Reisevertrages, möglicherweise mit dem Angebot, die Alternative aus Gründen der Schadensbegrenzung anzunehmen, Qualitätsunterschiede ( in beiden Richtungen ) zu verrechnen und den Schadensersatz, den die Gerichte bei Vertragsbruch des RV in aller Regel mit 50% des Reisepreises zu vergüten eben später nach rückkehr einzufordern.

                            Aber: man muss dem RV die Gelegenheit bieten, auf die Alternative zu reagieren. Wie gesagt, man kann da in der vertrakten Lage viele Fehler begehen.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • traveller4073T Offline
                              traveller4073T Offline
                              traveller4073
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Na ja - nun haben sich die rechtsunkundigen Internetjuristen wohl vereint 😆

                              Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                da könnte man ja fast auf die idee kommen, dass da einer einen doppel-support-account hat 😆 😘

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
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                                  #56

                                  Wobei der eine nicht mal weiß, um was es geht

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #57

                                    Sanook, nochmal: Du must nicht in der Situation wegen eines Mangels kündigen, denn der RV kündigt ja bereits den geschlossenen Vertrag und unterbreitet Dir einen neues Angebot . Diesen must Du eben nicht akzeptieren, kannst es aber. Wenn Du ihn nicht akzeptierst, dann muß der RV Dich auf seine Kosten wieder zum Abflugsort zurück befördern, Dir Deinen Reisepreis des ursprünglichen Vertrages zurückerstatten und ist zudem zu einem Schadensausgleich verpflichtet. Ganz einfach. 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #58

                                      Der entscheidende Absatz im ersten link ist:

                                      "Das Reiseunternehmen ist grundsätzlich nicht befugt, die vereinbarte Leistung einseitig abzuändern. Es schuldete grundsätzlich die Unterbringung in dem Hotel, welches Sie sich im Katalog ausgesucht haben"

                                      Die zweite Beratung ist schon etwas sehr wacklig und viel Mühe hat sich der Herr Anwalt hier nicht gegeben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • curiosusC Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        ...exakt so ist es. Der geschlossene Reisevertrag muß eingehalten werden! Der RV kann nicht einzelnen Bestandteile des Vertrages nach Gutdünken abändern.

                                        Der RV bietet mit der Alternativunterkunft einen neuen Reisevertrag an, deren Annahme der Kunde auch ablehnen kann. Nimmt der Kunde aber das Angebot an, dann gilt der neue Reisevertrag und es können keine Forderungen auf den alten gestellt werden.

                                        Die Rechtslage ist eindeutig, auch wenn Sanook dieses so nicht sehen mag... 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          ...nochmal: §651e ist vollkommen irrelevant, da man als Kunde einen nicht erfüllten Vertrag nicht kündigen muß. Die "Ausführungen" die Du verlinkt hast kann man lesen, relevant sind diese aber nicht.

                                          Das gedankliche Problem liegt in Deiner Auslegung zur Anwendbarkeit des o.g. Paragraphen... 😉

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