Hotel überbucht. Was tun?
-
Angenommen, ich habe nur eine Woche gebucht. Wenn ich dann 1 oder 2 Tage woanders übernachten soll, mir den halben Tag mit Koffer aus-, ein- und umräumen versaue, dann sind 10 Prozent das Mindeste, was erstattet werden sollte, vom zusätzlichen Stress mal ganz abgesehen.
Mit der Androhung der sofortigen Rückreise ist das auch so eine Sache. Soll ich dann eine Woche auf dem Flughafen nächtigen? So ohne weiteres bekommt man vermutlich auch keinen sofortigen Rückflug. -
Folgende 2 Urteile habe ich noch gefunden:
- Der Urlauber erfährt die Überbuchung erst vor Ort:
"Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war"...
(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00)
Link gem. Forenregeln entfernt. - Der Urlauber erfährt es vor Reisebeginn:
"Karlsruhe (rpo). Wenn Urlauber ihre Flugreise nicht antreten können, weil ihr Hotel überbucht ist, haben sie über die Erstattung des Reisepreises hinaus grundsätzlich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung."
(Az X ZR 118/03)
hier ausführlicher nachzulesen.
- Der Urlauber erfährt die Überbuchung erst vor Ort:
-
Die Sorgen und Noete hinsichtlich Ueberbuchungen scheinen doch ausgepraegter zu sein, als ich vermutet habe.
@Gofy1
Natuerlich stimme ich Dir zu, dass das nicht i.O. ist. Aber man sieht ja, es wird seit Anbeginn, als die Urlauberstroeme anfingen sich zu bewegen, betrieben. Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen. Das wird aber nicht funktionieren.Und von verkalkten Ansichten habe ich nun ueberhaupt nicht gesprochen. Ich habe mich lediglich gewundert, dass doch ein gewisses Mass an Unwissenheit vorhanden ist. Dabei hat uns doch die EU eine wirkungsvolle 'Richtlinie zur Pauschalreise' beschert, die dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Auf dieser Basis entstand also der deutsche § 651 a ff BGB, ein Gesetz, das im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten sich leicht lesen laesst. Und eigentlich steht da alles drin, was ich als Pauschalreisender wissen sollte.
Wenn aber ein offensichtlicher Kollege betroffene Gaeste mit dem 'Klimakarren' durch die Gegend schaukelt, dann erinnere ich mich an den guten, alten Heinz Ehrhard: Da kann man nur mit etwas schuetteln, wenn's auch nur der Kopf ist.@Papaya46
Du musst dem RV die Moeglichkeit einraeumen den Missstand zu beheben und ich glaube, dass auch Richter z.B. bei einer zweiwoechigen Reise bis zu zwei Tage als angemessen einstufen, bei einwoechigen Reisen dann vielleicht 1 Tag. Aber das duerfte im Ermessen des Richters liegen.@chepri
Eigentlich gebe ich Dir recht. Da aber viele Reisende bei einer Ueberbuchung die grosse Chance sehen, schnell mal den naechsten Urlaub teilzufinanzieren, wird im Falle eines Falles ein Richter andere Massstaebe ansetzen. Und damit nicht das grundsaetzliche Recht auf Reisepreisminderung einschraenken.@Carsten79
Es duerfte allerdings haeufiger sein, dass vorher gezahlt, zumindest eine Anzahlung geleistet wird. Und wenn Du dann das Hotel wechselst, dann musst Du die Rueckzahlung Deiner Gelder vor Ort einklagen......@Kourion
Ich wuerde 10 % als unterste Stufe festlegen in solchen Faellen, wenn ich zu sagen haette. Denn nur dann, wenn es richtig wehtut, dann hoert das gezielte Ueberbuchen auf. Wenn hier und da mal ein Reisegast ein Problem mit einer Ueberbuchung hat, dass wuerde ja hier keine umfassende Diskussion ausloesen, und waere vor Ort wahrscheinlich auch schnell behoben.
Das Problem ist, dass es ja relativ haeufig so zu sein scheint, dass RV eine Ueberbuchung vor Reiseantritt dem Gast nicht mitteilt, entgegen seiner Verpflichtung. Das ihm das bekannt war, muss der Reisende aber im Falle des Falles vor Gericht beweisen, die blosse Behauptung reicht da nicht aus.@Urlauber61
Wo geschehen denn Ueberbuchungen? Auf den Rennstrecken!!! und nicht bei Reisen nach 'Nordosthinterkaledonien'. Also ist es Unsinn, dass man von dort, wuerde der Reisevertrag gekuendigt, nicht binnen kuerzester Zeit wegkommt. Vielleicht nicht zum urspruenglichen Abflughafen, aber irgendwo nach Deutschland und von jedem Flughafen komme ich auch irgendwie mit der Bahn zu meinem Heimatort.
Eigentlich waere es schoen, wenn man ueber derartige Problematiken keine Riesendiskussionen fuehren muesste aber ich befuerchte, dass uns das Thema auch in der kommenden Saison verfolgen und beschaeftigen wird.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
@bernardo
Die von mir zitierten 10% betreffen nur die Informationspflichtverletzung vor der Abreise und die könnte doch schon mal jeder verlangen, der von einer Überbuchung betroffen ist.
Der Reisende muss vor Gericht nachweisen, dass dem RV die Überbuchung vor Reiseantritt bekannt war ? Da wird's ein wenig lächerlich... Denn wie bitte soll der Urlauber das nachweisen ? Egal, dieser Punkt war auch nicht wichtig.
Du hast allerdings vergessen, auf meine anderen zwei zitierten Fälle direkt über deinem letzten Posting einzugehen - und die sind schon interessant:
Dort wurden den Urlaubern nicht nur die Reisekosten erstatten, sondern sie erhielten zusätzlich eine sehr ordentliche Entschädigung für vertane Urlaubszeit. -
@bernardo
Du schreibst an gofy:
"Ausser, wenn sich alle RV einig waeren, solche Hotels, die Ueberbuchungen heftigst betreiben, aus dem Programm zu streichen."Warum nur habe ich das Gefühl, dass einige RV dies vllt. doch machen ?
Oder wie gehen sie vor ?
Ich habe bei all meinen Reisen bisher nie Überbuchungen erlebt.
Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie. -
@Kourion
Neee, find ich ueberhaupt nicht laecherlich. Zum Glueck ist es so, dass man das, was man behauptet, vor Gericht auch beweisen muss. Sonst wuerden vielleicht die, die am lautesten krakeelen immer Recht bekommen.Willst Du z.B. in Deinem Hotel einchecken und man sagt Dir an der Rezeption 'sorry, ueberbucht' und behauptet, dass man das laengst dem RV mitgeteilt hat, dann wirst Du wahrscheinlich darauf bestehen, dass man Dir das belegt. Und wenn das wirkungsvoll erfolgt, dann hast Du spaeter gute Karten. Ansonsten wird spaeter vor Gericht die Behauptung 'man hat mir aber im Hotel gesagt, dass man die Ueberbuchung dem RV mitgeteilt hat' wahrscheinlich wie eine Seifenblase zerplatzen, wenn der Richter nicht bereits einschlaegige Erfahrung mit dem Hotel hatte.
Deine beiden anderen Beispiele habe ich nicht ausser Acht gelassen, sondern halte es fuer richtig, dass hier relativ hart geurteilt wird. Aber Du hast vielleicht uebersehen, dass ich der Meinung bin, dass in solchen Faellen nur Urteile, die richtig wehtun, helfen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
@bernardo
Nö, habe ich nicht übersehen
Aber ich kann manches von dir nicht richtig unter einen Hut bringen:
Du sprichst auf der einen Seite von Urteilen, die dem RV richtig weh tun müssen -
und auf der anderen Seite schreibst du, der RV kann nichts für die Überbuchung, da er sie selbst erst vom Hotel am Tage der Ankunft des Gastes erfährt.
Einzige Interpretation meinerseits: "Dummheit schützt vor Strafe nicht ?"- eben in Hinblick auf die Hotels, die vom RV besser aus dem Programm genommen werden sollten ?
Und damit bin ich wieder bei meiner Frage an dich in meinem letzten Posting (hier auf S. 14). -
Wenn der RV nicht ganz dumm ist, wird er in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Hotel aufgenommen haben, dass dieses bei Ueberbuchungen vom RV in Regress genommen wird, wenn die Ueberbuchung auf Verschulden des Hotels zurueck zu fuehren ist.
Wenn nicht, dann laesst der RV ganz schnell die Finger von solchen Hotels, wenn die Urteile richtig weh tun.
......Vielleicht kannst du mir ja erklären, warum bei einigen RV der Kunde sehr häufig mit Überbuchungen konfrontiert wird, bei anderen so gut wie nie......
Ich denke mir, dass es irgendwo alle RV trifft. Wie so oft duerfte es sein, liest man den einen oder anderen Namen in kurzer Zeit relativ haeufig, dann praegt sich das ein nach dem Motto: Au weia, der hat aber viele Ueberbuchungen.Meiner ganz ureigenen Auffassung nach haengt auch viel von der Agentur vor Ort ab. Hat die Agentur eine ueberdurchschnittliche Reputation und ist auch bereit mit Hoteliers, die gerne Ueberbuchungen produzieren, den Dialog zu suchen und auch Druck auszuueben, das kann schon etwas bewirken.
Du darfst sicher sein, auch die fuer den Tourismus zustaendigen Behoerden in den meisten Zielgebieten sehen Ueberbuchungen alles andere als gerne. Und trotzdem passiert es immer wieder - eigentlich unverstaendlich......Viele Gruesse
bernardo2001 -
@bernardo
Ja, der Gedanke mit den Regressansprüchen ist mir im Nachhinein auch gekommen.
Aber trifft dieser Fall oft zu ? Ist es nicht so, dass die Urlauber im allgemeinen zähneknirschend die Alternative akzeptieren ?
Sie sind doch relativ hilflos, wenn sie sich vor Ort vor dieses Problem gestellt sehen, und selbst, wenn die Benachrichtigung bezügl. Überbuchung kurz vor Reiseantritt stattfindet, zögern viele, alles sausen zu lassen und vom Vertrag zurückzutreten - auch dann, wenn z. B. das Alternativhotel sich in einer ganz anderen Landesecke befindet. Denn wo bekommt man unverzügliches Anderes zum ähnlichen Preis? So hier bei HC gelesen.
Ich habe ziemlich rumgesucht, um entsprechende Urteile zu finden. Es gibt nicht viele.
Nun ja, und wenn sich nur wenige wehren, warum nicht so weitermachen ?
Da kommt mir schon manchmal der Gedanke einer "Interessengemeinschaft"...
Was die diversen RV betrifft, so ist gut möglich, dass deine Ausführungen zutreffen.
Ich weiß es nicht, aber es hört sich logisch an, ist nachzuvollziehen.
Für mich als Kunden ist allerdings eben allein ausschlaggebend, wie sich der RV in einer solchen Situation verhält. Bietet er mir ein gleichwertiges oder besseres Hotel im gleichen Ort mit ähnlicher Lage an - ohne zusätzliche Kosten für mich, so ist das voll OK. Ich würde darüber kein Wort mehr verlieren oder - doch ! - nämlich lobend.
(So 1x passiert, aber nicht wegen Überbuchung, sondern wegen vorzeitiger Schließung des Hotels. Benachrichtung erfolgte 4 Wochen vor Reiseantritt.)
Hier aber liest man des öfteren, dass die Urlauber - bei Überbuchung / vorzeitiger Schließung ihres Hotels - die zusätzlichen Kosten für das Ersatzhotel selber tragen sollen / müssen.
Und nochmals zur Benachrichtigung vor Ort: Es wäre eine erhebliche Einschränkung für mich als Kunden, wenn ich die schlechte Nachricht erst am Urlaubsziel erhielte, denn ich bin mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht über alle Hotels des RV 100%ig informiert.
Außerdem käme mir schon der Gedanke, dass der RV sich dem Hotel gegenüber nicht wirklich "behaupten" kann, denn es ist seitens des Hotels auch eine Unverfrorenheit dem RV gegenüber, diesen erst am Tag der Anreise der Gäste bezügl. Überbuchungen zu informieren.
Insgesamt in der Tat ein sehr unerfreuliches Thema... -
@Sanook
Um's kurz zu machen:
"Man kann auch gerne noch am Abend verschiedene Hotels anfahren und der Kunde sucht sich in der Nacht eine Alternative aus, kommt aber nicht gut..."
Ich will nicht verschiedene Hotel anfahren, sondern in das von mir gebuchte Hotel.
*"...und wenn ein Hotel überbucht ist, dann ist es generell recht voll in der Region."*Hat der Kunde des überbuchten Hotels nicht wirklich gute Karten, um Gleichwertiges bzw. Besseres angeboten zu bekommen...
*"Meine Güte was soll man denn machen..."*Ich gehe mal davon aus, dass das eine rhetorische Frage ist. Außerdem geht es nicht um dich, sondern um den RV, der dahinter steht.
Dazu siehe Posting von bernardo vom 07.01.2011 12:18:17 und meines vom 07.01.2011 14:14:58 (beide direkt über dem deinen). -
Sanook wrote:
wenn ein Hotel überbucht ist, dann ist es generell recht voll in der Region.Das mag zu einem gewissen Prozentsatz so sein, ist aber mit Sicherheit nicht generell so. Es gibt durchaus auch Hotels im Mittelmeerraum, die bereits im Mai aus- und überbucht sind - auch wenn drum herum noch verschlafene Vorsaison ist.
-
@Sanook
"mit welcher Sicherheit ihr einfach davon ausgeht, das eine Überbuchung selbstverständlich ein (versuchter) Betrug seitens des Reiseveranstalters darstellt."
Wer - außer dir - hat das geschrieben
Ich schrieb oben einzig: "Nun ja, und wenn sich nur wenige wehren, warum nicht so weitermachen ? Da kommt mir schon manchmal der Gedanke einer "Interessengemeinschaft"...
Zu: "WENN ES NICHT FREI IST?" und
"Wie gesagt ich beneide Menschen, die in einen Beruf ausüben bei dem weder sie, noch Kollegen, noch Zulieferer Fehler machen."Ich bleibe mal bei der Bezeichnung "Fehler", obwohl diese m. E. n. hier nicht zutrifft.
Macht ein Zulieferer auf Dauer schwere Fehler, so muss er damit rechnen, ausgetauscht zu werden.
Macht ein Unternehmer auf Dauer schwere Fehler, so muss er damit rechnen, dass irgendwann die Kunden fernbleiben. Die Konsequenzen kennt jeder.
Auf die Angestellten muss man nicht eingehen, sie sind ausführende Organe. -
Kourion
Wenn ich Sanook nicht völlig verkehrt verstehe, bezieht er seine Beispiele auf Asien.Wenn Du dort die 'berühmte deutsche Perfect World' voraussetzt kannst Du sowas vor die Pumpe laufen, in allen Bereichen!
-
.......Ja, klar ... es ist bewundernswert mit welcher Sicherheit ihr einfach davon ausgeht, das eine Überbuchung selbstverständlich ein (versuchter) Betrug seitens des Reiseveranstaltersdarstellt........
Der RV begeht hier sicherlich keinen Betrug, dass sollte man nicht unterstellen. Aber er haftet halt hier in Deutschland fuer seinen Erfuellungsgehilfen - sprich: Hotelier.
Ich weiss ja nicht wie lange Du in unserem Job taetig bist, aber mir waren, egal in welchem Zielgebiet ich gearbeitet habe, nach kuerzester Zeit die Pappenheimer bekannt, die Ueberbuchungen vorsaetzlich betrieben.Und da stehe ich voll auf der Seite des Reisenden - werden Ueberbuchungen vorsaetzlich vorgenommen, dann ist das in meinen Augen Betrug. Und wer die Watschn zunaechst einfaengt ist auch klar, naemlich die Reiseleitung. Und ich fuer meinen Teil fange mir nicht gerne Watschn ein.
@Bernhard707
Ich kenne Sanook nur so = Sanuk geschrieben, da ich mir denke, was Du damit meinst.
Saswadee krap!Viele Gruesse
bernardo2001 -
Sanook wrote:
Mich würde interessieren was Du arbeitest und wie man sich so fühlt wenn man in einer Firma arbeitet, wo weder Kollegen, man selbst noch Zulieferer Fehler machen.Glaubst du, dass VW auch achselzuckend wegsieht, wenn sich hunderte Kunden beschweren würden, weil die Elektronik nicht funktioniert in ihren Neuwagen? Getreu dem Motto: Sorry, aber unsere Zulieferer sind auch nur Menschen, da passieren auch Fehler...

Ich verrate es dir: Sie schauen nicht achselzuckend weg und tolerieren nicht die Mängel beim Zulieferer. VW (= der RV) ist für die Kontrolle des Endprodukts verantwortlich. Und wenn es da irgendwo hapert (z.B. bei den Hotelüberbuchungen), muss er einschreiten.
-
@Sanook
OT:
Arbeitest Du im Moment immer noch als RL ? -
Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob gelegentlich mal eine Überbuchung tatsächlich durch einen Fehler entsteht oder ob die "Fehler" zur Arbeitsweise des Hotels/Veranstalters gehören. Und wenn bestimmte Veranstalter/Hotels immer wieder durch solche "Fehler" auffallen, gehören sie weg vom Markt weil sie unseriös sind. Aber wie Bernhard707 andeutet schreibst du über andere Urlaubsdestinationen als bei deinen "Gegenschreibern" hier im Kopf sind.
-
Also in meinen Augen spielt es überhaupt keine Rolle, ob wir hier über Thailand, die Türkei, Spanien oder Land XY reden. Lasse mich aber eines besseren belehren.
@Sanook: Du verstehst es noch nicht...

Ich habe nicht geschrieben, dass VW zu 100% fehlerfreie Wagen ausliefert. Die Frage ist, wie man mit Fehlern umgeht! Und hier ging es eben u.a. um Hoteliers, die fürs Überbuchen bekannt sind, und um RV´s, die nichts (oder wenig) dagegen unternehmen, und letzten Endes ging es um den darunter leidenden Kunden.