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Flugzeitenänderung von 30min. ?

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  • Sandra78S Offline
    Sandra78S Offline
    Sandra78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ab wann ist eine Airline verpflichtet ein kostenloses Storno anzubieten. Reichen 30 min. Zeitverschiebung nach hinten aus?

    Danke und LG

    Sandra

    Avatarbild Made by Chriwi ;-)
    Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)

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    • katjanoackK Offline
      katjanoackK Offline
      katjanoack
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Neeeeee ❓ Da bist Du doch mit 30 Min gut bedient. Manche sitzen Stunden am Flughafen 😱

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • EvaWE Offline
        EvaWE Offline
        EvaW
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...wer beschwert sich denn über 30 min Verspätung?? 😱 Das kann doch immer mal so schnell passieren...

        LG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sandra78S Offline
          Sandra78S Offline
          Sandra78
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Warum ich das wissen will sprengt hier den Rahmen 😉 gibt es also keine gesetzlichen Regelungen dafür?

          LG

          Sandra

          Avatarbild Made by Chriwi ;-)
          Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)

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          • Lilian1507L Offline
            Lilian1507L Offline
            Lilian1507
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Laut EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere das Recht auf Rückerstattung des Flugpreises bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles.

            Mal ehrlich: Eine halbe Stunde Zeitverschiebung rechtfertigt doch kein kostenloses Storno...

            😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ne, 30 Minuten reichen definitiv nicht. Handelt es sich eigentlich um "nur Flug" oder um einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise; in letzterem Fall wären die Flugzeiten nämlich ohnehin nur unverbindlich.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sandra78S Offline
                Sandra78S Offline
                Sandra78
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke Lilian1507,

                ich gehe davon aus das die 5 Std. auch in Kraft treten wenn die Änderungen schon vor Abflug fest stehen. Abflugland wäre Amerika.

                Im Normalfall würde ich niiieee wegen 30 min. krähen aber wir müssen im Moment versuchen alle Möglichkeiten für unsere Lage zu prüfen 😉

                @ soedergren

                Es handelt sich um eine Nur Flug Buchung

                Avatarbild Made by Chriwi ;-)
                Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)

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                • AgapanthusA Offline
                  AgapanthusA Offline
                  Agapanthus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sandra78 wrote:
                  Danke Lilian1507,
                  Im Normalfall würde ich niiieee wegen 30 min. krähen aber wir müssen im Moment versuchen alle Möglichkeiten für unsere Lage zu prüfen 😉

                  Ja, wie ist denn Eure Lage, kannst Du das vielleicht erläutern, wäre nett.

                  Heinz

                  ///////////////*/
                  Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Es spielt keine Rolle ob es ein Linienflug oder ein Charterflug ist. Die Flugzeiten sind bei beiden immer unverbindlich und können sich jederzeit verschieben. Wobei dies im Linienflug seltener vorkommt.

                    Und wegen 30 Minuten jetzt ein Fass aufzumachen würde mir nie einfallen. Zumal die Flugtage als Reisetage gelten und somit man seine Planung so einrichten sollte, daß trotz Flugzeitänderung nichts anderes beeinträchtigt ist bzw. wird.

                    denkt sich
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      es geht hier sicher auch nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern vermutlich um eine Notlage, bei der man wohl froh wäre über jede Möglichkeit die Reise nicht anzutreten bzw. möglichst viel Geld zurückerstattet zu bekommen.

                      So jedenfalls verstehe ich das.

                      Je nach Grund des Problems lohnt es sich aber eventuell in die Bedingungen von verschiedenen, eventuell vorhandenen Versicherungen zu schauen. Ist es vielleicht ein versicherter Fall? Falls keine RRV besteht, hat man so etwas eventuell ohne Wissen über einen Verkehrsclub oder eien Kreditkarte?

                      Bis wann kann ich was stornieren und kann ich noch Hoffnug haben, daß sich noch wesentlich mehr ändert, so daß ein späterer kostenloser Storno möglich wird?

                      Gruß

                      Berthold

                      p.s. Mehr Infos wären schön, jedoch respektiere ich es auch, wenn jemand sagt, daß dies Privatsache ist. Einzig helfen könnte man vielleicht konkreter.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • grischtuG Offline
                        grischtuG Offline
                        grischtu
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Guckst Du hier:
                        www.passagierrechte.de

                        Gruss
                        grischtu

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Sandra78 wrote:
                          Danke Lilian1507,

                          ich gehe davon aus das die 5 Std. auch in Kraft treten wenn die Änderungen schon vor Abflug fest stehen. Abflugland wäre Amerika.

                          Aber nur wenn es eine EU-Airline ist.

                          Da gab es vor kurzem eine entsprechendes Urteil. Ich meine das war sogar vom EUGH.

                          LG
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • justuweJ Offline
                            justuweJ Offline
                            justuwe
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Naja, schon bei knappen anschlussflügen wäre eine Flugplanänderung von 30 Minuten nicht so gut. Meist ist es einfach umzubuchen als zu stornieren...

                            Gruß Uwe

                            Ich fliege für mein Leben gern! Und habe nen Job beim Helpdesk einer Airline gefunden, gehts besser?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • RedNoseRudiR Offline
                              RedNoseRudiR Offline
                              RedNoseRudi
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Mach dir keine Hoffnung. In dem Moment, wo die Flugzeitenänderung >= eine Woche vorher bekannt gegeben wurde, hast du überhaupt keinen Anspruch, wenn die Verschiebung weniger als 5 Stunden ist.

                              Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt.

                              Aber ... wenn du schon schwanger bist und eine Rücktrittskostenversicherung hast, dann sprech doch mal mit deinem Arzt 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SentinaS Offline
                                SentinaS Offline
                                Sentina
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                hallo, hat gestern jemand den beitrag im tv geshen vom airport antalya?
                                nach zig stunden flugverspätung stürmten die verärgerten urlauber die sauteure fastfoodkette und nahmen sich, was sie wollten. die polizei stand da und schaute zu, wollten wohl noch mehr ärger vermeiden 😉 ...also sachen gibts...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  RedNoseRudi wrote:
                                  Mach dir keine Hoffnung. In dem Moment, wo die Flugzeitenänderung >= eine Woche vorher bekannt gegeben wurde, hast du überhaupt keinen Anspruch, wenn die Verschiebung weniger als 5 Stunden ist.

                                  Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt.

                                  Hallo,

                                  das ist so nicht richtig. Bei Linienflügen, und darum dürfte es sich hier vermutlich handeln, besteht ein Anspruch auf die Zeiten. Zwar nciht unbedingt auf einen Storno, jedoch zumindest auf eine Ersatzbeförderung, sofern diese möglich ist.

                                  Ich habe beispielsweise gerade eine Flugstreichung. Die Alternative würde dennoch in Deine zitierte Regelung fallen. Trotzdem bietet die Airline auch eine kostenlose Stornierung als Alternative. Und das sicher nicht nur als reinen Kundenservice.

                                  Klar auch, daß 30 Minuten nicht genügen werden, aber so wie bei Charterflügen, daß die Airlines alles ändern können, ist es bei Linienflügen nicht.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • RedNoseRudiR Offline
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                                    RedNoseRudi
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt"

                                    Hab ich das nicht eben geschrieben? ❓

                                    Ein einzeln gebuchter Flug ist kein Charter-Flug, auch wenn Condor oder AirBerlin oder sowas drauf steht. (Uraluber-Airline würde eher passen)

                                    Ein Storno ist nur möglich, wenn die Verschiebung mehr als 5 Stunden ist und KEINE Ersatzbeförderung (andere Flugnummer, oder auch mit anderer Airline) angeboten wird.

                                    Trotzdem bietet die Airline auch eine kostenlose Stornierung als Alternative. Und das sicher nicht nur als reinen Kundenservice

                                    Nein, sicher kein Kundenservice. Vermutlich kostet der Ersatzflug die Airline mehr, als dein Kunde bezahlt hat. Deshalb wär's der Airlien recht, wenn der stornieren würde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ADEgiA Offline
                                      ADEgiA Offline
                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Rudi,

                                      kostet er nicht, da er nur einen Zubringer zu einem anderen Flughafen beinhaltet und daher sicher nicht teuer ist. Die Airline bleibt im wesentlichen die gleiche.

                                      Außerdem: Wenn ich die genannten Airlines über einen Veranstalter buche, dann habe ich doch einen Charterflug.

                                      Gruß

                                      Berthold

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • RedNoseRudiR Offline
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                                        RedNoseRudi
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ADEgi wrote:
                                        Außerdem: Wenn ich die genannten Airlines über einen Veranstalter buche, dann habe ich doch einen Charterflug.

                                        Ein klares Nein!!!

                                        Der Veranstalter wird zum Vermittler, für die Leistungserbringung ist dann die Airline zuständig.

                                        Beispiel:
                                        LH-Flug Frankfurt - New York, gebucht über TUI ... das wird niemalsnicht ein Charterflug 😆

                                        Ausnahme:
                                        Ein Flug, der ausschließlich über einen Veranstalter buchbar ist!!! Sehr selten, aber gibt es. (zB. TUI Group mit Lauda Air)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Sandra78S Offline
                                          Sandra78S Offline
                                          Sandra78
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          ADEgi wrote:
                                          Hallo,

                                          es geht hier sicher auch nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern vermutlich um eine Notlage, bei der man wohl froh wäre über jede Möglichkeit die Reise nicht anzutreten bzw. möglichst viel Geld zurückerstattet zu bekommen.

                                          So jedenfalls verstehe ich das.

                                          Je nach Grund des Problems lohnt es sich aber eventuell in die Bedingungen von verschiedenen, eventuell vorhandenen Versicherungen zu schauen. Ist es vielleicht ein versicherter Fall? Falls keine RRV besteht, hat man so etwas eventuell ohne Wissen über einen Verkehrsclub oder eien Kreditkarte?

                                          Bis wann kann ich was stornieren und kann ich noch Hoffnug haben, daß sich noch wesentlich mehr ändert, so daß ein späterer kostenloser Storno möglich wird?

                                          Gruß

                                          Berthold

                                          p.s. Mehr Infos wären schön, jedoch respektiere ich es auch, wenn jemand sagt, daß dies Privatsache ist. Einzig helfen könnte man vielleicht konkreter.

                                          Berthold, Du hast es genau erkannt 😉

                                          Fazit aus all Euren Postings ist ja aber für mich das man bei 30 min. nach hinten nix machen kann und das hilft mir natürlich sehr weiter.

                                          Danke und LG

                                          Sandra

                                          Avatarbild Made by Chriwi ;-)
                                          Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)

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