Flugzeitenänderung von 30min. ?
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Neeeeee
Da bist Du doch mit 30 Min gut bedient. Manche sitzen Stunden am Flughafen 
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Laut EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere das Recht auf Rückerstattung des Flugpreises bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles.
Mal ehrlich: Eine halbe Stunde Zeitverschiebung rechtfertigt doch kein kostenloses Storno...

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Ne, 30 Minuten reichen definitiv nicht. Handelt es sich eigentlich um "nur Flug" oder um einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise; in letzterem Fall wären die Flugzeiten nämlich ohnehin nur unverbindlich.
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Danke Lilian1507,
ich gehe davon aus das die 5 Std. auch in Kraft treten wenn die Änderungen schon vor Abflug fest stehen. Abflugland wäre Amerika.
Im Normalfall würde ich niiieee wegen 30 min. krähen aber wir müssen im Moment versuchen alle Möglichkeiten für unsere Lage zu prüfen

@ soedergren
Es handelt sich um eine Nur Flug Buchung
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Sandra78 wrote:
Danke Lilian1507,
Im Normalfall würde ich niiieee wegen 30 min. krähen aber wir müssen im Moment versuchen alle Möglichkeiten für unsere Lage zu prüfen
Ja, wie ist denn Eure Lage, kannst Du das vielleicht erläutern, wäre nett.
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Es spielt keine Rolle ob es ein Linienflug oder ein Charterflug ist. Die Flugzeiten sind bei beiden immer unverbindlich und können sich jederzeit verschieben. Wobei dies im Linienflug seltener vorkommt.
Und wegen 30 Minuten jetzt ein Fass aufzumachen würde mir nie einfallen. Zumal die Flugtage als Reisetage gelten und somit man seine Planung so einrichten sollte, daß trotz Flugzeitänderung nichts anderes beeinträchtigt ist bzw. wird.
denkt sich
holzwurm -
Hallo,
es geht hier sicher auch nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern vermutlich um eine Notlage, bei der man wohl froh wäre über jede Möglichkeit die Reise nicht anzutreten bzw. möglichst viel Geld zurückerstattet zu bekommen.
So jedenfalls verstehe ich das.
Je nach Grund des Problems lohnt es sich aber eventuell in die Bedingungen von verschiedenen, eventuell vorhandenen Versicherungen zu schauen. Ist es vielleicht ein versicherter Fall? Falls keine RRV besteht, hat man so etwas eventuell ohne Wissen über einen Verkehrsclub oder eien Kreditkarte?
Bis wann kann ich was stornieren und kann ich noch Hoffnug haben, daß sich noch wesentlich mehr ändert, so daß ein späterer kostenloser Storno möglich wird?
Gruß
Berthold
p.s. Mehr Infos wären schön, jedoch respektiere ich es auch, wenn jemand sagt, daß dies Privatsache ist. Einzig helfen könnte man vielleicht konkreter.
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Guckst Du hier:
www.passagierrechte.deGruss
grischtu -
Sandra78 wrote:
Danke Lilian1507,ich gehe davon aus das die 5 Std. auch in Kraft treten wenn die Änderungen schon vor Abflug fest stehen. Abflugland wäre Amerika.
Aber nur wenn es eine EU-Airline ist.
Da gab es vor kurzem eine entsprechendes Urteil. Ich meine das war sogar vom EUGH.
LG
holzwurm -
Mach dir keine Hoffnung. In dem Moment, wo die Flugzeitenänderung >= eine Woche vorher bekannt gegeben wurde, hast du überhaupt keinen Anspruch, wenn die Verschiebung weniger als 5 Stunden ist.
Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt.
Aber ... wenn du schon schwanger bist und eine Rücktrittskostenversicherung hast, dann sprech doch mal mit deinem Arzt

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hallo, hat gestern jemand den beitrag im tv geshen vom airport antalya?
nach zig stunden flugverspätung stürmten die verärgerten urlauber die sauteure fastfoodkette und nahmen sich, was sie wollten. die polizei stand da und schaute zu, wollten wohl noch mehr ärger vermeiden
...also sachen gibts... -
RedNoseRudi wrote:
Mach dir keine Hoffnung. In dem Moment, wo die Flugzeitenänderung >= eine Woche vorher bekannt gegeben wurde, hast du überhaupt keinen Anspruch, wenn die Verschiebung weniger als 5 Stunden ist.Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt.
Hallo,
das ist so nicht richtig. Bei Linienflügen, und darum dürfte es sich hier vermutlich handeln, besteht ein Anspruch auf die Zeiten. Zwar nciht unbedingt auf einen Storno, jedoch zumindest auf eine Ersatzbeförderung, sofern diese möglich ist.
Ich habe beispielsweise gerade eine Flugstreichung. Die Alternative würde dennoch in Deine zitierte Regelung fallen. Trotzdem bietet die Airline auch eine kostenlose Stornierung als Alternative. Und das sicher nicht nur als reinen Kundenservice.
Klar auch, daß 30 Minuten nicht genügen werden, aber so wie bei Charterflügen, daß die Airlines alles ändern können, ist es bei Linienflügen nicht.
Gruß
Berthold
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"Und wenn die Airline einen Ersatzflug anbietet, ist sie auch fein raus, wenn dieser unter 5 Stunden differenz liegt"
Hab ich das nicht eben geschrieben?

Ein einzeln gebuchter Flug ist kein Charter-Flug, auch wenn Condor oder AirBerlin oder sowas drauf steht. (Uraluber-Airline würde eher passen)
Ein Storno ist nur möglich, wenn die Verschiebung mehr als 5 Stunden ist und KEINE Ersatzbeförderung (andere Flugnummer, oder auch mit anderer Airline) angeboten wird.
Trotzdem bietet die Airline auch eine kostenlose Stornierung als Alternative. Und das sicher nicht nur als reinen Kundenservice
Nein, sicher kein Kundenservice. Vermutlich kostet der Ersatzflug die Airline mehr, als dein Kunde bezahlt hat. Deshalb wär's der Airlien recht, wenn der stornieren würde.
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Hallo Rudi,
kostet er nicht, da er nur einen Zubringer zu einem anderen Flughafen beinhaltet und daher sicher nicht teuer ist. Die Airline bleibt im wesentlichen die gleiche.
Außerdem: Wenn ich die genannten Airlines über einen Veranstalter buche, dann habe ich doch einen Charterflug.
Gruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Außerdem: Wenn ich die genannten Airlines über einen Veranstalter buche, dann habe ich doch einen Charterflug.Ein klares Nein!!!
Der Veranstalter wird zum Vermittler, für die Leistungserbringung ist dann die Airline zuständig.
Beispiel:
LH-Flug Frankfurt - New York, gebucht über TUI ... das wird niemalsnicht ein Charterflug
Ausnahme:
Ein Flug, der ausschließlich über einen Veranstalter buchbar ist!!! Sehr selten, aber gibt es. (zB. TUI Group mit Lauda Air) -
ADEgi wrote:
Hallo,es geht hier sicher auch nicht darum ein Fass aufzumachen, sondern vermutlich um eine Notlage, bei der man wohl froh wäre über jede Möglichkeit die Reise nicht anzutreten bzw. möglichst viel Geld zurückerstattet zu bekommen.
So jedenfalls verstehe ich das.
Je nach Grund des Problems lohnt es sich aber eventuell in die Bedingungen von verschiedenen, eventuell vorhandenen Versicherungen zu schauen. Ist es vielleicht ein versicherter Fall? Falls keine RRV besteht, hat man so etwas eventuell ohne Wissen über einen Verkehrsclub oder eien Kreditkarte?
Bis wann kann ich was stornieren und kann ich noch Hoffnug haben, daß sich noch wesentlich mehr ändert, so daß ein späterer kostenloser Storno möglich wird?
Gruß
Berthold
p.s. Mehr Infos wären schön, jedoch respektiere ich es auch, wenn jemand sagt, daß dies Privatsache ist. Einzig helfen könnte man vielleicht konkreter.
Berthold, Du hast es genau erkannt

Fazit aus all Euren Postings ist ja aber für mich das man bei 30 min. nach hinten nix machen kann und das hilft mir natürlich sehr weiter.
Danke und LG
Sandra