Gleicher Reisepreis für alle?
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Hallo,
ich habe eine Frage an die Rechtsexperten unter Euch.
Vor einigen Tagen fand ich in einer Zeitschrift eine ganzseitige Reiseanzeige.
Wie so oft war der ürsprüngliche Preis durchgestrichen und darunter wurde ein um 100 Euro niedrigerer Preis - natürlich fettgedruckt - angegeben.
So weit, so gut... ich dachte die Reise sei generell um 100 Euro günstiger geworden.
Nun der Knüller: ganz klein und unscheinbar stand darunter: für Reisende über 50 Jahrenreduziert um 100 Euro.
Ist das statthaft?
Warum gilt dieser Preis nicht auch für Leute, die das Alter noch nicht erreicht haben?
Ich finde das ungerecht und frage nun, ob das wirklich rechtlich so in Ordnung ist.
Was habt ihr für Erfahrungen und Meinungen?
Viele Grüsse,
Florian
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Die unterschiedlichen Preise selbst sind okay.
Bei allen möglichen Dingen/Unternehmungen/Dienstleistungen gibt es Ermäßigungen für Senioren, mal ab 50, mal ab 60 Jahren, wie auch immer.Was möglicherweise nicht so ganz in Ordnung ist, ist die Preisauszeichnung, nämlich für den Kunden erst nach genauem Studium des Inserats erkennbar, dass der Preis nicht für alle Interessenten gleichermaßen gilt.
Dagegen wirst Du schwer ankommen: Du hast die Offerte gründlich gelesen und den "Haken" entdeckt.
Preisnachlässe für Angehörige einer bestimmten Gruppe sind zulässig.
Es wird ja auch nicht gemeckert, wenn irgendwo steht "Preis = 198 Euro; für Clubmitglieder = 98 Euro"
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In der Preisauszeichnung selbst duerfte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoss zu sehen sein. Das hilft aber dem Reisewilligen nichts, weil dieser daraus keine eigenen Ansprueche ableiten kann.
Auch sehe ich in der Benachteiligung der Altersgruppe unter 50 einen verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz. Bringt dem Reisewilligen aber auch nichts, weil der Veranstalter ja nicht verpflichtet ist, mit diesem ueberhaupt einen Vertrag zu schliessen.
Ein Wettbewerber des betreffenden Veranstalters duerfte hier also eine Abmahnung wegen der Preisauszeichnung erwirken und auf eine Aenderung der Preisauszeichnung hinwirken koennen. Ebenfalls koennte dem Veranstalter die benachteiligung einer bestimmten Altersgruppe gerichtlich untersagt werden, was dazu fuehren wuerde, dass er dieses Angebot in dieser Form nicht aufrecht erhalten kann. Der Reisewillige selbst kann jedoch in keinem der beiden Faelle Honig saugen.
Gruss
Caveman -
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Nun, bei den Kinderermaessigungen koennte man noch damit argumentieren, dass Kinder weniger Kosten verursachen (im Flieger nicht so schwer sind, weniger essen und bei AI erst recht weniger saufen) oder man koennte es auch als Familienrabatt bezeichnen. Ein plausibler Grund wird sich hier relativ leicht finden lassen, womit dem Gleichstellungsgesetz dann ja auch Genuege getan waere.
Bei einer grundsaetzlichen Ermaessigung fuer aeltere Menschen, die ausschliesslich nur am Alter festgemacht wird und auch fuer alleinreisende Personen gilt, stelle ich mir das hingegen schon recht schwierig vor.
Warum also sollte die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes ausgeschlossen sein? Hier wird doch eindeutig eine bestimmte Personengruppe ausschliesslich wegen ihres Alters bevorzugt bzw. die andere aufgrund ihres Alters benachteiligt. Und genau das verbietet das Gleichstellungsgesetz.
Gruss
Caveman -
Der eine verhandelt gut und kauft sein Auto mit 15 % Rabatt, der andere zahlt brav den Listenpreis.
Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz? Zum Glück gibt es hier sowas wie Vertragsfreiheit. Einfach auf dem rechtlichen Teppich bleiben und nicht die Pseudojuristereikeule hervorziehen

Und um in der Branche zu bleiben - es gibt kaum einen Flieger in dem mehr als 10 Leute den selben Preis für die exakt selbe Leisung bezahlen.
LG Adriana
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Hi,
die Gleichstellung lässt sich wohl nicht nur bei Reisen nicht erreichen.
Denkt mal z.B. an Versicherungen.
Sondertarife für Beamte, Landwirte,Ärzte usw. usw.
Warum eigentlich?? Aber es ist eben so.
Oder Preisnachlaß mit Clubkarte xyz.......
oder Goddies mit HC Karte......
So ist es eben, leider
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chepri wrote:
Eine Anwendung des Gleichstellungsgesetzes ist meiner Meinung nach ausgeschlossen.Völlig korrekt! Damit zu argumentieren greift hier leider nicht.
Viele Grüße!
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Adelaide wrote:
Der eine verhandelt gut und kauft sein Auto mit 15 % Rabatt, der andere zahlt brav den Listenpreis.Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Ich sprach nicht von irgendeinem ominoesen Gleichheitsgrundsatz, sondern vom Gleichstellungsgesetz. Und das verbietet nun mal die Benachteiligung bestimmter Personengruppen aus dort klar definierten Gruenden. So ist u.a eine Benachteilgung ohne sachlichen Grund aufgrund einer Rassenzugehoerigkeit, einer Religionszugehoerigkeit, des Geschlechts oder eben auch aufgrund des Alters nicht erlaubt. Mit Vertragsfreiheit hat das rein gar nichts zu tun.
Wenn Krankenversicherungen von aelteren Menschen hoehere Beitraege verlangen, liegt der Grund hierfuer nicht im Alter dieser Menschen selbst, sondern in dem mit diesem Alter verbundenen hoeherem Gesundheitsrisiko. Das ist natuerlich erlaubt.
Wenn ich bei einem Auto gut verhandele und nen dicken Nachlass raushole, findet das Gleichstellungsgesetz natuerlich ebenso keine Anwendung, weil dabei ja gar keine der dort beschriebenen Benachteiligungen vorliegt.
Wenn ich aber sage: "Alle unter 50 bezahlen mehr", ist das sehr wohl eine Benachteiligung wegen des Alters, die laut Gleichstellungsgesetz verboten ist. Jedenfalls dann, wenn kein sachlicher Grund fuer den Mehrpreis vorhanden ist und einzig und allein aufgrund des Alters unterschieden wird.
Gruss
Caveman -
eigentlich eine interesssante Frage, aber nicht nur in bezug auf "Altersrabatte" sondern generell. Wie Adriana geschrieben hat, findet man heutzutage in einem Flugzeug kaum mehr 3 Personen, die den gleichen Preis bezahlt haben. Trotzdem werden alle von A nach B transportiert, d.h. erhalten den gleichen Gegenwert.
Ansonsten herrscht doch ein richtiger "Gerechtigkeitswahn", hier greift er aber nicht - wieso? Wenn Frau Müller für ein Kilo Äpfel beim Aldi 1.90 bezahlt, aber Frau Meier die gleichen Äpfel von Aldi für 1.45 erhält, so würde der Verbraucherschutz oder weiss ich was eingeschaltet. Bei Flugpreisen spielen die Konsumenten aber mit - ist doch irgendwie sonderbar! :?
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Also Caveman, wenn schon mit der Juristerei um sich werfen, dann bitte richtig! Das Gesetz heißt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" und ist so schwammig und nichtssagend formuliert dass es keinerlei Praxisrelevanz bei zivilrechtlichen Dingen - Ausnahme Vermietungen - hat.
Z.B.:
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.Alles klar? Eben.
LG Adriana
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Also bitte! Was ist ein Angebot "Reisepreis fuer Personen ab dem 50. Lebensjar 500 Euro, bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres 600 Euro" denn anderes, als
Adelaide wrote:
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen ... des Alters ... bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen.Gruss
Caveman -
Dann dürften aber auch gewisse Billig-Optiker auch nicht damit werben, dass für jedes vollendete Lebensjahr 1 % vom Preis abgezogen wird oder auch speziell bei Kunden über 80 Jahren ein höherer Rabatt drin ist.
Es gibt diese Aktionen aber schon seit Jahren.
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Da ist wieder versteckt der Ruf nach Gleichheit, die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit.
Es ist und bleibt ein Traum, für alle den gleichen Preis, den gleichen Lohn zu fordern.
Die politischen Systeme, die das mal versucht haben, sind an der Realität jämmerlich gescheitert.
Ob offen oder versteckt, jeder bezahlt für gleiche Dienstleistungen einen anderen Preis. Das ist vor allem bei Hotels, Flügen und Pauschalreisen der Fall. Wie man das "Kind" nun nennt, ist eine andere Sache.
Ich versuche wenigstens immer, den besten Preis zu bekommen.Nur für die Discounter sind alle gleich. Da gibt es keinen Rabatt für Clevere, Senioren oder Kinder, Reiche oder Arme.
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DerCaveman wrote:
Also bitte! Was ist ein Angebot "Reisepreis fuer Personen ab dem 50. Lebensjar 500 Euro, bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres 600 Euro" denn anderesDu siehst das falsch, es wird keine Gruppe "ausgeschlossen", jeder darf buchen. Keiner wird benachteiligt. Der normale Reisepreis ist halt 600,- EUR und die Senioren werden mit 500,- EUR bevorzugt. Alles nur eine Frage der Interpretation

Viele Grüße!
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Zumindest nach dem Wettbewerbsgesetz scheinen Altersrabatte OK zu sein:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hält eine Rabattstaffelung, die sich an dem Lebensalter der (potenziellen) Kunden orientiert, für wettbewerbsrechtlich zulässig. Im zu entscheidenden Fall warb ein Optikergeschäft mit einem Altersrabatt „bis zu 100 Prozent“ auf alle Brillenfassungen, falls der Kunde gleichzeitig auch die Korrektionsgläser in dem Geschäft kauft.
Das Gericht hielt es für unschädlich, dass bei dieser Art von Rabattankündigung die Höhe des prozentualen Nachlasses in Bezug auf den Gesamtpreis der zu erwerbenden Brille fehlte. Eine bloße Erschwernis eines Preisvergleichs bedeutet nicht zwingend einen Wettbewerbsverstoß. Auch sahen die Richter in der Gewährung eines Altersrabatts keine unzulässige Sonderveranstaltung, nur weil eine derartige Werbemaße bisher branchenunüblich war.
Urteil des OLG Stuttgart
2 U 202/01
Handelsblatt vom 12.06.2002Eine Klage wegen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat wohl noch keiner probiert. Da fällt mir ein: Ich könnt mal die Rechtsmäßigkeit von Frauenparkplätzen dahingehend prüfen lassen.

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also da staune ich immer: Eigentlich herrscht doch auch in Deutschland Handels- und Gewerbefreiheit und eine freie/soziale Marktwirtschaft.
Wieso darf ich als Optiker z.B. nicht allen Frauen in grünen Blusen 50% Rabatt geben und am anderen Tag allen Männern, deren Vornamen mit U beginnt 25% Rabatt, wieso muss ich überhaupt vor einem Gericht begründen, wieso, warum und wem ich Rabatt gebe? Umsomehr ich ja anscheinend nicht der einzige Optiker vor Ort bin.
Und wer war denn hier, im juristischen Sinne beschwert? Sicher nicht der Konsument, sondern die Konkurrenz - der es ja aber auch frei steht, ein x-beliebiges Rabatt-System (vielleicht nach der Länge der Haare) einzuführen.
