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Hilfe Hotel löst Gutschein nicht ein!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • speycyS Offline
    speycyS Offline
    speycy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Ihr, wir haben bei **** einen Hotelgutschein ersteigert, der jetzt noch bis Mitte Februar 2009 gültig ist (2 Übernachtungen), kann nicht verlängert werden.
    Das Hotel hat im Oktober und November definitiv noch freie Zimmer, die sie aber nicht zur Einlösung des Gutscheins zur Verfügung stellen wollen.
    Es wurden uns 2 Termine im Dezember und dann erst wieder nächstes Jahr angeboten.
    Können wir nicht darauf bestehen, dass uns eines der freien Zimmer zur Verfügung gestellt wird?
    Wir haben die Leistung doch schließlich auch bezahlt.

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    • chriwiC Offline
      chriwiC Offline
      chriwi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was steht denn im Kleingedruckten?

      Hotelgutscheine werden z.B. zu gewissen Zeiten (Hochsaison, Messetermine, etc.) oft nicht eingelöst.

      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        auch ich denke, daß hier der Haken im Kleingedruckten liegt.

        Wichtig wäre auch noch zu wissen, ob der Gutschein vom Hotel selbst, einem Vermittler oder einer Privatperson zur Versteigerung eingestellt wurde und was geanau dort dann angegeben war.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich hatte selbst einmal einen Gutschein, den konnte ich nicht einlösen, weil Messe war. War auch in Ordnung, da es in den Bedingungen so steht. Weiterhin hat es oftmals nicht damit zu tun, ob ein Hotel Zimmer frei hat oder nicht, es gibt zum Beispiel ein Zimmer für diese Gutscheinaktionen und wenn dieses belegt ist, ist es halt so! Da kann das ganze Hotel leer sein, das ist egal.

          LG

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • GeschäftsmannG Offline
            GeschäftsmannG Offline
            Geschäftsmann
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi Speycy,

            wenn Du möchtest, dann nehme mal Kontakt mit mir auf! Ich kenne mich mit solchen Problemen sehr gut aus ! Vielleicht kann ich Dir helfen. ! Schick ne PN ! Gruß

            .....ich beantworte gerne Ihre Fragen.

            madeira21M 1 Antwort Letzte Antwort
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            • CaptainJarekC Offline
              CaptainJarekC Offline
              CaptainJarek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Oha, wie ominös ... 😄

              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • porta77P Offline
                porta77P Offline
                porta77
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Für solche Fälle kenne ich einen guten Trick den ich selbst schon angewandt hatte:

                Ein Hotel wollte einen Gutschein ( ohne Kleingedrucktes ) nicht für meinen Wunschtermin einlösen. Angeblich ginge es zu dem Termin so nicht. Der Gutschein war direkt vom Hotel als Verkäufer auf einer bekannten Plattform versteigert worden.

                Also hat dann mein Lebensgefährte ( anderer Name ) dort die Zimmer bestellt. -> angereist, schöne Tage gehabt und bei der Abreise einfach den Gutschein vorgelegt. Zuerst lief die Dame an der Rezeption rot an; nachdem die Farbe sich in grün änderte wollte die laut werden und auf "echter" Bezahlung bestehen. Ich hatte dann nur freundlich gebeten doch gerne dies durch Polizei, Gericht oder wie auch immer zu klären.... Das wollte die Dame dann aber auch nicht.

                Einzig die negative Bewertung wurde prompt mit einer Racheroten beantwortet, aber what shells - war eh ein reiner Kaufaccount....

                Gruß Jürgen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo porta,

                  dein "Trick" funktioniert aber auch nur, wenn es keinerlei Kleingedrucktes gibt. Bisher wissen wir aber überhaupt nicht, welcher Fall beim Fragesteller vorliegt. Und warum "geschäftsmann" seine Lösungen nicht öffentlich zugänglich macht ist mir auch rätselhaft.

                  LG chepri

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ginusG Offline
                    ginusG Offline
                    ginus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo speycy,

                    wurde euch denn angeboten ihr könnt in Oktober und November zu einem anderen Preis dort übernachten 😉 😉 ???

                    Ich beobachte diese Hotelgutscheingeschichten auch schon seit einiger Zeit, sagen wir mal noch ganz harmlos mit Skepsis. Mehr will ich dazu nicht sagen. Egal ob es sich um Broker oder die Hotels selber handelt, meine Vorinformationen haben mich jeweils dazu bewogen nicht zu kaufen!

                    LG Ginus

                    PS: Die Lösungen von "Geschäftsmann" würden mich natürlich persönlich auch sehr interessieren, wenngleich ich auch keinen ungenutzten Schein rumliegen habe.

                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Nadine25N Offline
                      Nadine25N Offline
                      Nadine25
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich persönlich mache einen Termin in meinem gewünschten Hotel aus und ersteigere erst dann diesen Gutschein.
                      Damit bin ich schon oft und gut gefahren.

                      Die Erde ist Rund, ich schneide mir mal ne Scheibe ab.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Kathrin22K Offline
                        Kathrin22K Offline
                        Kathrin22
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das ist ja auch das Fragwuerdige bei den Punkten von *******.

                        Ob die Gutscheine von den Rezeptions-Damen im Ausland anerkannt werden, weiss der Himmel.

                        Danke fuer den Beitrag, so was hatte ich schon vermutet! 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bombes-spatzB Offline
                          bombes-spatzB Offline
                          bombes-spatz
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nadine25 wrote:
                          Ich persönlich mache einen Termin in meinem gewünschten Hotel aus und ersteigere erst dann diesen Gutschein.
                          Damit bin ich schon oft und gut gefahren.

                          Genauso mach ich das auch wenn die Zeit knapp ist. Möchte ich längerfristig fahren ersteigere ich den Gutschein erst und mache den Termin dann...
                          In den Auktionen steht aber immer , das das Hotel jeweills nur eine gewisse Anzahl an ebay - Kontigenten hat und das es möglich ist , das zwar noch Zimmer frei sind , aber die ebay - Kontigente ausgeschöpft sind.
                          Wir haben bisher nur gute Erfahrungen gemacht ( machen 3-4 solche Kurzreisen jährlich ).

                          Sind heute gerade wiedergekommen von so einer Kurzreise.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KäserinchenK Offline
                            KäserinchenK Offline
                            Käserinchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @porta: Dein "Trick" funktioniert natürlich nur, wenn das Hotel dumm genug war, deinen Gutschein nicht schon bei Anreise, wie üblich einzuziehen bzw. in diesem Fall dann abzulehnen.

                            Die Drohung, die Polizei oder Gerichtsbarkeiten einzuschalten, kann ziemlich nach hinten losgehen.
                            Der Bucher des Zimmers, welcher ja zum vom Hotel angegebenen Preis gebucht hat, hat damit einen Vertrag mit dem Hotel (Beherbergungsvertrag) abgeschlossen, der zu erfüllen ist.

                            Aber das Vorgehen von "Geschäftsmann" interessiert auch mich brennend...

                            -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ginusG Offline
                              ginusG Offline
                              ginus
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hi Käserinchen,

                              ich vermute mal dass Porta den Hotelgutschein überhaupt nur 1x vor Ort und das am Ende des Aufenthaltes präsentiert hat??? Somit war auch nichts vorher einzuziehen vorhanden, und selbst wenn, ein Einzug wäre ebenfalls nicht statthaft gewesen, denn immerhin handelt es sich um den Gutschein für eine Ware die vom Käufer wohl voll und im Vorfeld bezahlt wurde und wofür er den Gegenwert noch nicht erhalten hatte.

                              Die Drohung, dass die Polizei oder die Gerichtsbarkeit die Angelegenheit untersuchen würde, hat wohl das Hotel nicht so sehr geschreckt. Aber unangenehm ggü. den anderen Gästen wäre wohl, wenn man die Polizei im Hause hat, denn anmarschiert wären die sicherlich erstmal. Also - stelle ich mir vor - hat man die Sache runtergekocht und die Kröte geschluckt.

                              Nun gut die Geschichte mit den Terminen kennt man (ich persönlich) nur zur Genüge, und weil es bei mir nie gepasst hat, ich hatte immer im Vorfeld nachgefragt habe ich auch noch nie einen gekauft. Einen Teil der Anbieter halte ich für wenig bis gar nicht seriös.

                              Nach wie vor bin ich noch sehr gespannt ob Geschäftsmann uns denn sein Geheimnis verraten wird. Ich fürchte aber, dass nein.

                              LG Ginus

                              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KäserinchenK Offline
                                KäserinchenK Offline
                                Käserinchen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Wieso sollte man den Gutschein nicht bei Anreise einziehen? Den Voucher vom Reiseveranstalter, der rechtlich genau das selbe ist, bekommt das Hotel auch bei Anreise vom Gast...

                                Ohne Voucher kein Schlüssel, bei unbekannten Gästen ohne Vorkasse oder Kreditkartenabzug kein Schlüssel. Ganz einfach und rechtlich sicher.
                                Wer nicht vorhat, zu betrügen, sollte damit kein Problem haben...

                                Mit der Polizei im Haus könntest du recht haben, ist mir auch schon passiert... Der eine von den beiden wollte einen Gutschein für seine Frau kaufen lol Aber nicht ganz angenehm, stimmt.

                                Schönes WE noch!

                                -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bombes-spatzB Offline
                                  bombes-spatzB Offline
                                  bombes-spatz
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wenn das Hotel weiß , das man mit einem Gutschein anreist , dann wird der auch gleich bei Anreise verlangt. Bei porta 77 wurde das nicht gemacht , da er ja so " gebucht " hatte . Wenn ich normal buche , bezahle ich auch meine Rechnung , Telefonkosten usw. bei Abreise.
                                  Ich mache schon solche Reisen mit Gutscheinen ein paar Jahre , ich hatte noch keinen unseriösen Anbieter dabei...
                                  Und für Wunschtermine muß man eben zeitig anfragen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ginusG Offline
                                    ginusG Offline
                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hi Käserinschen,

                                    kleines Missverständnis. Ich habe deinen Beitrag nicht ganz genau gelesen, ist mir jetzt aufgefallen, dass du auch von "ablehnen" sprachst. Richtig ich habs etwas missverstanden, ich dachte du meinst sozusagen einfach "einkassieren" und keinen Gegenwert dafür anbieten, weil das wäre natürlich ... oder ungesetzlich 😉 !!!

                                    LG Ginus

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • porta77P Offline
                                      porta77P Offline
                                      porta77
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,

                                      es war durchaus so wie bombes-spatz es geschrieben hat. Bei normaler Buchung habe ich immer erst bei Abreise bezahlt; egal ob 3, 4 oder 5 Sterne. Hier war es nur so, dass in der Auktion keine weitere Einschränkung angegeben wurde und auf dem Gutschein selbst auch nicht. Es war nur ein Zeitfenster vorgegeben und der Zusatz : "soweit Zimmer zu Ihrem Wunschtermin verfügbar" -

                                      Das betreffende WE war unser Wunschtermin - Zimmer waren ja nun verfügbar wie man unschwer feststellen konnt - nur eben wollten die diese Zimmer nicht für popelige Gutscheine verschwenden, sondern gegen voll zahlende Gäste. Das Hotel hätte uns lieber mit 3 Tagen mitten in einer schwach belegten Woche abgespeist. Angeblich waren für den Gutschein innerhalb des Zeitfensters NIE Wochenendtermine frei. Komisch dass man bei normaler Anfrage praktisch jedes WE freie Zimmer bekommen konnte.

                                      Das war eine miese Taktik und ich war im Recht. Hätten die weiter Theater gemacht hätte ich es gerne auf einen grünen Besuch ankommen lassen. Ich war schließlich kein Zechpreller, sondern hatte ordnungsgemäß bezahlt - nur eben für den Gutschein ( direkt an das Hotel übrigens ).

                                      Das Hotel wollte schmuh machen - ich habe mich rechtlich ( und wenn man ehrlich ist auch moralisch ) korrekt verhalten. Ich habe mir nix erschlichen sondern nur das in Anspruch genommen was mir zustand.

                                      Gruß Anke

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KäserinchenK Offline
                                        KäserinchenK Offline
                                        Käserinchen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Das Hotel hat dir im Vorhinein gesagt, das der Gutschein zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert wird.

                                        Du hast dann unter einem anderen Namen eine Buchung zu dem vom Hotel quotierten Zimmerpreis vorgenommen und wolltest mit dem vorher abgelehnten Gutschein bezahlen, unter Androhung von Polizei und so weiter...
                                        Frage mich gerade ehrlich, wer hier "schmuh" gemacht hat.
                                        Freu dich, du bist damit durch gekommen... das Hotel bzw. der Mitarbeiter der den C/I vorgenommen hat, hat hoffentlich draus gelernt.

                                        War es eigentlich ein großes Kettenhotel oder ein Privathotel? Name is mir egal, aber die jeweilige Hotel"form" erklärt eventuell, warum das Hotel so strikt handelt.

                                        PS. Wo ist eigentlich "Geschäftsmann" mit seinen tollen Ideen hin?

                                        edith hat einen rechtschreibfehler korriert

                                        -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Anke/porta77,

                                          ich kann deinen Ärger über die Vorgehensweise des Hotels absolut verstehen und neige auch ein bisschen/oder stark zu der von dir angesprochenen Vermutung. Insbesondere deshalb weil ich gerade in den letzten Wochen ungute Erfahrungen mit Hoteliers und Brokern wegen Gutscheinangeboten und Terminen hatte, aber dies erfreulicherweise noch bevor ich kaufte 😛 .

                                          Wenn ich davon ausgehe, dass es ganz genauso auf dem Gutschein vorgegeben ist wie du schreibst:

                                          porta77 wrote:
                                          Hier war es nur so, dass in der Auktion keine weitere Einschränkung angegeben wurde und auf dem Gutschein selbst auch nicht. Es war nur ein Zeitfenster vorgegeben und der Zusatz : "soweit Zimmer zu Ihrem Wunschtermin verfügbar" -

                                          bin ich der Meinung, dass du moralisch im Recht bist. Da der Hotelier es weiterhin unterließ auf Gutschein kontingierte Fristen hinzuweisen, sondern nur allgemein auf Verfügbarkeit abhob, bin ich der Meinung, dass du auch im Recht warst, zumindesten im Vorfeld bis zur Hotelbuchung.

                                          Nur, wie du dein Recht durchgesetzt hast war nicht mit dem geltenden Gesetz in Einklang zu bringen sondern so eine Art das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen. Vielmehr hättest du dem Hotelier deine differierende Meinung zu seinem Verständnis mitteilen sollen (schriftlich) verbunden mit der Aufforderung dir unverzüglich (angemessene Frist setzen) mehrere Termine zur Auswahl vorzugeben, bzw. auf die freien Zimmer hinweisen und auf Unterkunft zu diesem Zeitpunkt bestehen. So würde ich das beurteilen. Ich weiß, ein bisschen viel Abhängigkeit, wo man doch schon bezahlt hatte, aber ...!!!

                                          Mal sehen, was Käserinchen dazu meint?

                                          LG Ginus

                                          PS: Weiterhin warten wir noch Geschäftsmann, oder steht die Lösung evtl. schon hier im Thread?????

                                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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