Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Kläranlage 1 Woche defekt - Baden im Meer nicht möglich
  6. Kläranlage 1 Woche defekt - Baden im Meer nicht möglich

Kläranlage 1 Woche defekt - Baden im Meer nicht möglich

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
12 Beiträge 9 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Sonja257S Offline
    Sonja257S Offline
    Sonja257
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir kommen gerade von unserem Urlaub aus Side zurück und hatten folgenden Fall.Die Kläranlage in der Nähe des Hotels war eine Woche lang defekt, so daß es in einem neben dem Hotel vorbeiführenden, ins Meer fließenden Fluß, massenweise tote Fische und Schildkrröten gab. Bei entsprechendem Wind war auch der tagelange Gestank fast unerträglich. Nach Baden im Meer war uns da wirklich nicht mehr. Von der Reiseleitung bekamen wir das alles schriftlich bestätigt und den Rat, wir sollten uns von zu Hause aus an den Reiseveranstalter wenden.
    Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, inwieweit so was Aussicht auf Erfolg hat. Kann ja eigentlich das Hotel nichts dazu.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Und was kann Dein Reiseveranstalter dazu? ❓

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Kommt darauf an, was im Prospekt steht. Denn selbst bei höherer
        Gewalt ist er nicht aussen vor. Ähnlicher Fall Dom Rep.:

        AG Duisburg 35 C 210/04 - Nutzbarer Strand gehört ... dazu

        Mag im Einzelfall zu einer anderen gerichtlichen Entscheidung führen,
        nur so abbügeln wie vorstehend kann man das nicht einfach.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • carstenW.C Offline
          carstenW.C Offline
          carstenW.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Da hilft wohl nur noch der Weg zum Anwalt.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und der sagt sofort: Forderung an den RV, ansonsten Klage.

            Klar, er kann ja nur verdienen, egal wie es ausgeht. 😉

            Ohne Rechtsschutz-Vers. evtl. einen Brief an den RV schreiben, vielleicht bringts was.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • CaptainJarekC Offline
              CaptainJarekC Offline
              CaptainJarek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              privacy wrote:
              nur so abbügeln wie vorstehend kann man das nicht einfach.

              Och, ich wollte das gar nicht abbügeln. Das ist zweifelsfrei eine ärgerliche Sache für den Urlauber.
              Aber bei manchen Sachen sollte man es vielleicht auch mal gut sein lassen. Den hier können ja offensichtlich weder das Hotel, noch die Airline, noch der Veranstalter ( läßt sich beliebig fortsetzen ) etwas dafür.
              Klar könnte man jetzt das deutsche Reiserecht ( welches hier offensichtlich mal für die RV schwer benachteiligend ist ) bis auf den letzten Absatz ausreizen ( und würde meiner Meinung nach sogar Erfolg damit haben ).
              Aber muss man sowas machen ❓

              Schicken Feiertag und viele Grüße.

              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • carstenW.C Offline
                carstenW.C Offline
                carstenW.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @captain Jarek
                so ist es überall u. das zu Recht. Für eine Leistung bezahlt man, manche Leute sparen für eine Reise sehr lange. Wenn eine Leistung dann nicht erbracht wird, dann ist es das normalste auf der Welt, daß man dagegen vorgeht. Dies ist in jeder Sparte so. Verständlich.
                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • gutenmorgenG Offline
                  gutenmorgenG Offline
                  gutenmorgen
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ..., wenn die Kläranlage in der Nähe eines Hotels defekt ist, müßte man wohl den Betreiber dieser Kläranlage zur Kasse bitten. Ist jetzt wirklich der RV oder das Hotel verantwortlich, wenn ein in der Nähe fließender Fluß stinkt?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • TangomausT Offline
                    TangomausT Offline
                    Tangomaus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo!

                    Mal ehrlich - wer kann denn was dafür, daß die Kläranlage defekt ist. Am wenigsten der Reiseveranstalter.
                    Wenn ich das nächste Mal im Urlaub schlechtes Wetter habe, oder zu hoher Wellengang oder mich die Gespräche meiner Nachbarn auf der Liege nerven, werde ich auch eine Klage einbringen. 😉

                    Man kann es auch übertreiben.

                    Ein schönen verregneten Abend Ingrid

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Silvia LS Offline
                      Silvia LS Offline
                      Silvia L
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ihr hättet vielleicht vor Ort nach einem kostenlosen Transfert zu einem anderen Strand fragen sollen . Ich könnte mir gut vorstellen,dass sich das Hotel darauf eingelassen hätte.
                      Viele Grüße Silvia

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @gutenmorgen u. Tangomaus
                        diese Regressansprüche werden mit Sicherheit von einem RV bzw. Hotel dann gestellt werden können. Wen man zivilrechlich belangt, ist bei der Sache wohl dem Kläger überlassen. Dem wird es auf jeden Fall leichter sein, dies beim RV bzw. Hotel zu tun. Auf das Wetter hat keiner Einfluß, auf irgendeine Brühe die stinkt schon. Sehe dies ähnlich wie auch beim Baulärm. Wäre dann ja genau so ein Beispiel: Was kann das Hotel dafür, wenn das Nachbarhotel (von einem anderen Reiseveranstalter) zu bauen beginnt u. Baulärm entsteht?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Rathaus01R Offline
                          Rathaus01R Offline
                          Rathaus01
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Sonja,
                          warum hast du nicht einen Umzug in ein anderes Hotel verlangt. :?
                          Ist für den Urlauber schon ein grosses Problem, egal wer das zu vertreten hat. So möchte man den Urlaub nicht verbringen. Hätte auf eine andere Gegend bestanden.
                          Gruß
                          Huert

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          Antworten
                          • In einem neuen Thema antworten
                          Einloggen
                          • Sortiert nach
                          • Älteste zuerst
                          • Neuste zuerst
                          • Meiste Stimmen

                          • 1 von 1
                          Reiseforum Service
                          • RSS-Feed abonnieren
                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                          • Reiseforum Hilfe
                          • Forensuche
                          • Aktuelle Themen

                          • Inhalte melden
                          • Veranstalter AGB
                          • Nutzungsbedingungen
                          • Datenschutz
                          • Privatsphäre-Einstellungen
                          • AGB
                          • Impressum
                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                          • Erster Beitrag
                            Letzter Beitrag