Kläranlage 1 Woche defekt - Baden im Meer nicht möglich
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Wir kommen gerade von unserem Urlaub aus Side zurück und hatten folgenden Fall.Die Kläranlage in der Nähe des Hotels war eine Woche lang defekt, so daß es in einem neben dem Hotel vorbeiführenden, ins Meer fließenden Fluß, massenweise tote Fische und Schildkrröten gab. Bei entsprechendem Wind war auch der tagelange Gestank fast unerträglich. Nach Baden im Meer war uns da wirklich nicht mehr. Von der Reiseleitung bekamen wir das alles schriftlich bestätigt und den Rat, wir sollten uns von zu Hause aus an den Reiseveranstalter wenden.
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, inwieweit so was Aussicht auf Erfolg hat. Kann ja eigentlich das Hotel nichts dazu. -
Und was kann Dein Reiseveranstalter dazu?

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Kommt darauf an, was im Prospekt steht. Denn selbst bei höherer
Gewalt ist er nicht aussen vor. Ähnlicher Fall Dom Rep.:AG Duisburg 35 C 210/04 - Nutzbarer Strand gehört ... dazu
Mag im Einzelfall zu einer anderen gerichtlichen Entscheidung führen,
nur so abbügeln wie vorstehend kann man das nicht einfach.Gruß privacy
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Und der sagt sofort: Forderung an den RV, ansonsten Klage.
Klar, er kann ja nur verdienen, egal wie es ausgeht.

Ohne Rechtsschutz-Vers. evtl. einen Brief an den RV schreiben, vielleicht bringts was.
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privacy wrote:
nur so abbügeln wie vorstehend kann man das nicht einfach.Och, ich wollte das gar nicht abbügeln. Das ist zweifelsfrei eine ärgerliche Sache für den Urlauber.
Aber bei manchen Sachen sollte man es vielleicht auch mal gut sein lassen. Den hier können ja offensichtlich weder das Hotel, noch die Airline, noch der Veranstalter ( läßt sich beliebig fortsetzen ) etwas dafür.
Klar könnte man jetzt das deutsche Reiserecht ( welches hier offensichtlich mal für die RV schwer benachteiligend ist ) bis auf den letzten Absatz ausreizen ( und würde meiner Meinung nach sogar Erfolg damit haben ).
Aber muss man sowas machen
Schicken Feiertag und viele Grüße.
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@captain Jarek
so ist es überall u. das zu Recht. Für eine Leistung bezahlt man, manche Leute sparen für eine Reise sehr lange. Wenn eine Leistung dann nicht erbracht wird, dann ist es das normalste auf der Welt, daß man dagegen vorgeht. Dies ist in jeder Sparte so. Verständlich.
LG -
..., wenn die Kläranlage in der Nähe eines Hotels defekt ist, müßte man wohl den Betreiber dieser Kläranlage zur Kasse bitten. Ist jetzt wirklich der RV oder das Hotel verantwortlich, wenn ein in der Nähe fließender Fluß stinkt?
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Hallo!
Mal ehrlich - wer kann denn was dafür, daß die Kläranlage defekt ist. Am wenigsten der Reiseveranstalter.
Wenn ich das nächste Mal im Urlaub schlechtes Wetter habe, oder zu hoher Wellengang oder mich die Gespräche meiner Nachbarn auf der Liege nerven, werde ich auch eine Klage einbringen.
Man kann es auch übertreiben.
Ein schönen verregneten Abend Ingrid
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@gutenmorgen u. Tangomaus
diese Regressansprüche werden mit Sicherheit von einem RV bzw. Hotel dann gestellt werden können. Wen man zivilrechlich belangt, ist bei der Sache wohl dem Kläger überlassen. Dem wird es auf jeden Fall leichter sein, dies beim RV bzw. Hotel zu tun. Auf das Wetter hat keiner Einfluß, auf irgendeine Brühe die stinkt schon. Sehe dies ähnlich wie auch beim Baulärm. Wäre dann ja genau so ein Beispiel: Was kann das Hotel dafür, wenn das Nachbarhotel (von einem anderen Reiseveranstalter) zu bauen beginnt u. Baulärm entsteht? -
Hallo Sonja,
warum hast du nicht einen Umzug in ein anderes Hotel verlangt. :?
Ist für den Urlauber schon ein grosses Problem, egal wer das zu vertreten hat. So möchte man den Urlaub nicht verbringen. Hätte auf eine andere Gegend bestanden.
Gruß
Huert