Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten
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Scheint in Richtung drv zu gehen. Hab da grad angerufen und nochmal wegen Verschlechterung einer chronischen ! Krankheit nachfragt. Die nette !!!! Dame meinte , kein Problem, wenn vorher eine Bestätigung des Arztes vorliegt, daß man Reisefähig ist. Außerdem hätten sie so einige Krebskunden.
Jetzt lasse ich die Bedingungen in den nächsten Tagen noch mal von meiner Schwester durchlesen und dann scheints die zu werden.
49,- für eine Jahres-Einzelversicherung für beliebig viele Reisen find ich jetzt nicht soo tragisch.
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Hallo,
ich habe derzeit exakt den gleichen Fall und habe gerade so einige Anfragen gestartet. Die Aussage der Europäischen war bei mir wie folgt.
Eine Versicherung ist möglich, jedoch deckt diese nicht die Verschlechterung einer schon bestehenden Krankheit ab. Wenn Du Dir also das Bein brechen würdest, so wäre das kein Problem, wenn sich allerdings Deine schon bestehend Krankheit verschlechtert, würden Sie nicht zahlen.
Das ließe doch zumindest so einige Optionen offen.

Weitere Anfragen laufen aber.
Gruß
Berthold
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Korrektur von oben :
ich mein natürlich die urv, drv ist deutsche rentenversicherung. Rente werd ich zwar auch beantragen, aber meine Reisen werden die wohl nicht versichern.
Und ne Sterbeversicherung ist jetzt auch fällig, nachdem ich gestern den Beipackzettel meines Antiöstrogens gelesen hab
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Kidir wrote:
@ ErikaIch hab das Versicherungsheftchen vom ADAC nochmal durchwühlt und bin auf folgendes gestossen :
"§ 8 Wann leistet der ADAC nicht ?
.....
- wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war, d.h. wenn Sie von dem Eintritt des Versicherungsfall wußten oder damit rechnen mussten.."
Tja, lieber ADAC, eine Versicherung weniger

Sehe ich dennoch nicht so.
a) Die Versicherung wurde v o r Eintritt des Versicherungsfalles abgeschlossen. Und damit sind die weiteren Ereignisse abgesichert.
Nur das gilt für Dich.
Bedauerlich, dass Du Dich hast einschüchtern lassen.
Was die URV anbetrifft:
Ein guter Versicherer, so lange man gesund ist.
Die Regelung "Eintritt der Verschlechterung einer bestehenden Krankheit" betrifft den Zeitpunkt des ursprünglichen Abschlusses. Schau da mal auf den Punkt "Bestehende Krankheiten bei Vertragsabschluss" - ein Ausschluss.
Ich war lange dabei, ich kenne die Spitzfindigkeiten, die für den Verbraucher nicht erkennbar sind.
Dennoch: alles Gute für Dich, Kidir, und für Deine Gesundheit.
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Erika, noch ist nichts abgeschlossen.

Okay, dann schau ich nochmal unter "bestehende Kranheiten" nach.
Aber sorry, am dem Satz gibts doch nichts zu deuten
" zum Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war " Ich muss ja nicht umsonst jetzt alle 3 Monate zum Nachgucken und erneut Durchchecken, weil damit zu rechnen (und somit vorhersehbar) ist, daß sich neue Tumore bilden können. Und auch der Beipackzettel des Medikaments, welches ich die nächsten Jahre nehmen muss, zeigt ganz genau auf, mit was ich rechnen muss. Und die Häufigkeit von Embolien, Thrombosen, Durchblutungsstörungen des Hirns und Schlaganfällen ist nicht zu verachten :? Also auch vorhersehbar.
Wie würdest denn Du da gegenüber dem ADAC argumentieren
Erika, falls ich beim ADAC bleibe und es kommt zum Schadensfall, dann weiss ich nicht, ob ich dann noch die Kraft haben werde, meine Ansprüche durchzukämpfen !
Danke für deine Wünsche

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"Bestehende Krankheiten bei Vertragsabschluss"
ich find das nicht auf der Homepage

dafür hab ich das gefunden Gerichtsurteil

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Danke Kidir für diesen Thread und den offenen Umgang mit Deiner Erkrankung!
Werde mich mal hier anschliessen...
Also, folgender Fall:
Meine Mutter ist leider an Krebs erkrankt, es geht ihr momentan den Umständen entsprechend und ich dachte mir, mit meinen Eltern und meiner Lebensgefährtin nach Weihnachten und über Silvester eine Rheinkreuzfahrt zu machen. Quasi als kleines Ziel für meine Mom und Rheinkreuzfahrt deshalb, um im Land, bzw. dessen Nähe zu sein, falls doch etwas anfallen sollte, gibt uns einfach ein besseres Gefühl und ist auch eine entspannte Art des Urlaubens.
Jetzt dachte ich an eine RRV und RAV, da wir diese Kreuzfahrt gerne schon jetzt buchen würden. Ich werde mir die hier genannten Versicherungen mal genauer anschauen und gegebenenfalls auch kontaktieren, aber vielleicht hat von Euch ja auch schon wer Erfahrungen gemacht und kann was empfehlen?!
Denke, ich als Sohn und mein Vater wären mitversichert, aber wie sieht es bei meiner Lebensgefährtin aus, mit der ich zwar nicht verheiratet, aber seit einem Jahr verlobt bin?
Für alle Antworten schonmal ein herzliches Danke!
Gruss
Holger
Edit: Für eventuelle Rückfragen bin ich leider erst morgen wieder anwesend, da ich jetzt zur Arbeit muss, ist also kein Bezeugen von Desinteresse
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Hallo miteinander,
ich häng mich auch mal da dran.
Hab seit 2002 eine rheumatische Erkrankung (M.Wegener) und hab seit dem Jahr 2003 die TUI-Card.
Das mit der unerwarteten Verschlechterung könnte bei mir also auch irgendwann passieren. Bis jetzt hab ich mich bei meinen TUI-Reisen immer sicher gefühlt, aber Eure Beiträge lassen mich doch sehr nachdenklich werden.
Hab grad die ganzen Versicherungsbedingungen der URV durchgeackert und komme auch zu dem Schluss daß diese Versicherung z.B. meine Verschlimmerung nicht abdecken würde. Der Zeitpunkt der Krankheit liegt vor dem Abschluß der Versicherung.
@Kidir,
wenn Du eine für Dich passende Versicherung findest dann poste es hier oder gerne per PN .
Schon mal danke und beste Grüße
la.paz -
So. zweiter Versuch...
Leider kann ich Euch da nicht weiterhelfen, habe in der ganzen Zeit nix gefunden.
Allerdings hatte ich vor ein paar Wochen ein Gespräch mit dem ADAC, die Sachbearbeiterin meinte, wenn man 3 Jahre beschwerdefrei ist, gelten die ursprünglichen Vertragsbedingungen wieder. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sollte man sich dies von den diversen Ärzten bestätigen lassen.
Beim jetztigen Urlaub in der Türkei habe ich das Problem folgendermassen gelöst :
Bei den Condorflügen habe ich die "neue" Condorflugversicherung gleich mitgebucht, da bekommt man entweder das Geld zurück und kann auf ein anderes Datum/Personen umschreiben lassen.
Mit den Besitzern von Schiff und Hotel hab ich eine Sonderregelung ausgehandelt : sie reservieren mir bis Mai/Juni (da hatte ich wieder meine halbjährliche große Untersuchungsrunde) meine Plätze, falls ich auf Grund von neuen Metastasen die Reise nicht antreten kann, entstehen mir keine Kosten. Diese Form geht halt nur, wenn man nicht pauschal unterwegs ist.
@Holger
Verstehe ich das richtig ? Du frägst eher , ob deine Verlobte mitversichert ist ? Ich glaub, da machen die Versicherungen bei längeren Partnerschaften keinen großen Unterschied mehr zur einer Ehe. Ansonsten einfach bei der Versicherung mal anrufen. -
Hallo Holger,
habe jetzt in die Bedingungen einiger Versicherer geschaut, leider habe ich keine gefunden die bei bestehender Krankheit das Risiko abdeckt, ist ja auch irgendwie verständlich.
Zu Deiner Verlobten, ich bin ja mit meiner Holden auch schon 30 Jahre ohne Trauschein zusammen, wir haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer, wenn Sie krank wird bekomme auch ich die Leistungen, genauso umgekehrt.
Wir haben allerdings eine Jahreskarte alle Reisen bis 5000 Euro pro Person, Reiserücktritt, Reiseabbruch und Krankenversicherung, gerade mal für 75 € im Jahr, lohn t natürlich nut wenn man öfters verreist.
Grüßle Gabi 2001 ( Franz ) -
Hallo zusammen und erstmal danke für die Antworten!
Kidir, schön zu lesen, dass es Dir "gut" geht! Und um Deine und Franz`Frage zu beantworten, dass mit meiner Holden war nur ein Nebenaspekt, den ich dann nochmal bei einem Versicherungsabschluss klären würde.
Grundsätzlich suche ich halt nen Versicherer, der die mit der bestehenden Erkrankung verbundenen Risiken abdeckt, will heissen, sollte es meiner Mutter aufgrund einer Verschlechterung ihres Zustandes nicht möglich sein, die Reise anzutreten, oder sollte diese sogar abgebrochen werden, sollte er diesen Schadenfall dann so abdecken, wie bei einer nicht vorher bestehenden Erkrankung.
Dass dieses in den Standard RRV und RAV nicht gedeckt ist, ist mir bewusst, natürlich auch, dass ein solches Produkt, sollte es dies geben, erheblich teurer sein wird, als die Standardpakete!
Kidir, Deine Art das zu handlen ist vernünftig, hiesse für mich, ich müsste mich direkt an die Reederei wenden und mit ihnen diesen Fall besprechen.
Dachte nur, es kennt jemand vielleicht eine solche Art der Versicherung...
So eine Rheinkreuzfahrt kostet jetzt ja auch nicht die Welt, aber mir kam halt gestern der Gedanke und ich wollte einfach mal nachfragen
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Bin mir jetzt nicht 100% sicher, obs hier im Forum war, aber kurz vor meiner Threaderstellung habe ich einen anderen Thread gelesen, der eine ähnliche Problematik ansprach. Deshalb bin ich ja auch drauf gekommen, hier mal nach erweiterten Versicherungen zu fragen.
Inhalt des damaligen Threads war ungefähr so :
In einer Familie mit Kindern war der Opa schon längere Zeit schwer krank. Da dies der Familie sehr zugesetzt hat, wollten sie mal wieder in Urlaub fahren. Opa sagte, macht nur, mir gehts grad gut. Auch die Ärzte bestätigten einen stabilen Zuistand.
Kaum waren sie ein paar Tage weg, ich glaub auch auf einem anderen Kontinent, gings den Opa massiv schlechter, ich glaub, mit seinem Ableben wurde gerechnet.
Also alles drangesetzt, so schnell wie möglich wieder heimzukommen. Das dies nicht günstig ist, brauch ich wohl nicht zu erwähnen.
Als sie sich dann für die Kostenerstattung an die Versicherung wandten, hiess es, Nö, war absehbar. Familie wähnte sich wegen der Bestätigungen der Ärzte eigentlich auf der sicheren Seite. Das ganze wurde dann Gerichtsmassig. Leider weiss ich nicht, wie es ausging.
Ich werd in Zukunft eh ganz anders urlauben, eher in Richtung verlängerte WE's in der näheren Umgebung, höchstens mal ne Woche innerhalb Europas. Und alles privat organisiert.
Daran ist nicht nur die Versicherung "schuld", einiges andere hat sich auch geändert und ich muss mich anpassen. Fällt aber nicht schwer, solange ich überhaupt noch raus kann !

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Europäische Reiseversicherung AG München
Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.
Die unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung (ausgenommen: chronische psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen) wird kulanzhalber als versichertes Ereignis anerkannt, sofern sich die Person vor Reisebuchung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes eingeholt hat. In dieser Bescheinigung muss der behandelnde Arzt erklären, dass trotz der bestehenden Erkrankung (Erkrankung benennen) gegen die Durchführung der geplanten Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen und dass mit einer Verschlechterung/Komplikation nicht zu rechnen ist. Diese Bescheinigung benötigen wir erst im Schadensfall, diese ist auch nicht vorher zur Prüfung an die ERV (Europäische) einzusenden.
Bei Krebserkrankungen darf innerhalb der letzten 2 Jahre kein Rezidiv eingetreten sein.
Im Rahmen der Reisekranken-Versicherung besteht lt. unseren Bedingungen Versicherungsschutz bei akut eintretenden Krankheiten und Unfällen während der versicherten Reise.
Nicht versichert ist die Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen, soweit sie vor Reisebeginn absehbar war. Bei einer chronischen Erkrankung (ausgenommen psychische Erkrankungen, Sucht- und Alkoholerkrankungen, sowie Dialysen), die nicht ständiger ärztlicher Behandlung bedarf (bei Krebserkrankungen innerhalb der letzten 2 Jahre kein Rezidiv eingetreten ist), besteht der Versicherungsschutz, wenn ab einer Woche vor Reisebeginn vom behandelnden Arzt ein Unbedenklichkeitsattest eingeholt wird.
Aus diesem muss hervorgehen, dass aus Sicht des behandelnden Arztes keinerlei Bedenken gegen die zu versichernde Reise bestehen und dass auf Grund des Reisezieles, der Reiseart und der Reisezeit mit keiner Komplikation zu rechnen ist. Diese Bescheinigung benötigen wir erst in einem möglichen Schadensfall.
Falls das als Werbung nicht erlaubt ist, bitte wieder löschen. -
Hallo, da bin ich wieder...
Heike, der zweite von Dir markierte Satz macht auch diesen Passus für uns ungültig, da die Diagnose erstmalig vor zwei Monaten gestellt wurde
Aber herzlichen Dank für Deine Mühen, das gleiche gilt natürlich für Kidir nochmal 
Habe jetzt mal unseren Versicherungsmann kontaktiert, der zugeben musste, für Reiseversicherungen kein Spezialist zu sein und auch noch nichts von der von mir gesuchten Variante gehört hat. Kam dann das Beispiel mit der Versicherung der brennenden Scheune :? OK nachvollziehbar, aber hätte ja sein können, gibt ja inzwischen eigentlich Versicherungen für (fast) Alles.
Werden jetzt erstmal noch ein wenig die Entwicklung abwarten und dann direkt an die Reedereien herantreten.
Danke nochmal an Alle, die versucht haben zu helfen! -
..., Unter -RRV will nicht zahlen- hatte ich meinen Fall vorgetragen:
Mein Mann ist seit einigen Jahren an COPD und Lungenkrebs erkrankt. Dennoch gibt es immer eine gute Zeit, so dass ich ein paar Tage mit meiner Freundin verreise.
Im vergangenen Herbst hatten wir auch gebucht, ich konnte aber nicht reisen, da es meinem Mann schlechter ging.
Unser Hausarzt hat attestiert, dass ich auf Grund der Verschlechterung der bestehenden Krankheit nicht reisen kann. Die RRV hat die Stornokosten der Reise für mich und meine Freundin übernommen. -
@gutenmorgen
welche Versicherung wars denn? -
...., Hanse-Merkur
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Keine Kostenübernahme...
Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Zitat:Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur