Einreise Deutschland - Zoll
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Hallo,
nächstes Jahr im Juli wollen wir bei Meyers die Nordthailand-Rundreise buchen, danach auf Koh Samui erholen und vor der Heimreise noch ein paar Tage Bangkok für Unternehmungen dranhängen.
Jetzt ist meine Frage: wenn ich Bangkok zum Shoppen nutze und das ein oder andere gefälschte Markenprodukt (speziell Bekleidung/Schuhe u.ä.) dabei ist, und der deutsche Zoll bei der Einreise kontrolliert - konfisziert der dann meine eingekauften Sachen?
Wer hat da Erfahrungen?
Danke schon mal im Voraus für jede Antwort. -
Auch diese Frage wurde schon oft im Thailand Forum gestellt und beantwortet. In kleinen Mengen für den perönlichen Gebrauch sicher nicht, wenn Du 50 "Lakotz" Polos und 50 "Lolek" Uhren dabei hast allerdings schon.
Zollfrei ab 01.12.08 bis EUR 430 p.P.
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Das wird alles auf der Seite des Deutschen Zoll (zoll.de) erschöpfend erklärt.
hier << geht's um Plagiate.
angel322090 wrote:
konfisziert der dann meine eingekauften Sachen?
Wer hat da Erfahrungen?
Erfahrungen mit Beschlagnahmungen und Strafen hab ich keine. Wenn man immer nur eine Lolex und eine Omiiga mitnimmt, bleibt man locker unter den Reisefreigrenzen und kommt auch nicht in den Verdacht, dass die Einfuhr kommerziell ist. Und darum geht's. -
...und zur Sicherheit immer eine Kopie einer Rechnung von in Deutschland erstandenen, "kontrollwürdigen" Artikeln dabei haben.
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... liegt allerdings im Ermessen des Zollbeamten. Wenn er mal so richtig die *** rauslassen will, kann er Dir alles abnehmen und du darfst sogar die Verschrottung bezahlen. Ist mir noch nie passiert, aber meinem Kumpel, der hatte eine Uhr an der Hand und die andere im Koffer. Sonst hatte er nichts dabeí.
Da hilft dann auch keine Beschwerde bei seinem Vorgesetzten. Gibt eher einen positiven Eintrag in seiner Personalakte, weil er so ein scharfer Hund ist.
Kann dir übrigens auch noch NACH der Zollkontrolle bei Rail&Fly passieren, wenn Du mit dem Zug zufällig durch einen Zollgrenzbezirk fährst. Scharfes Auge der Bahnpolizei: Ach sie kommen aus Bangkok. Was haben Sie denn alles eingekauft ?
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OT
2008 Frankfurt Airport um ca. 07.00h am Morgen
Wir hatten so wie jedes Jahr u.a. 25 Pakete Diane (Pille) für unsere Chefin dabei. Was wir nicht wussten war das es bei der Einfuhr von Medikamenten besondere Bestimmungn gibt. Folglich wurden wir "verwarnt" . Eine Anzeige gab es nicht.
O-Ton des Zollbeamten: Um die Uhrzeit hab ich auch den Papierkram noch keine Lust
Auf der Zunge lag mir : Was haben Sie denn für eine Arbeitseinstellung ? - Heraus kam ein : Danke, sehr nett von Ihnen, hab ich nicht gewusst, mach ich auch nie wieder.2009 bringen wir keine Pille mehr mit - dafür andere Sachen, man darf ja nun wesentlich mehr an Waren einführen
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hschmid wrote:
... liegt allerdings im Ermessen des Zollbeamten. Wenn er mal so richtig die *** rauslassen will, kann er Dir alles abnehmen und du darfst sogar die Verschrottung bezahlen. Ist mir noch nie passiert, aber meinem Kumpel, der hatte eine Uhr an der Hand und die andere im Koffer. Sonst hatte er nichts dabeí.
Zwei gleiche Uhren? Dann kann schon sein, dass der Beamte das so auslegt, dass es sich dabei nicht um den persönlichen Bedarf handelt.Sonst eigentlich nicht. Ich hab die entsprechende Seite von zoll.de immer dabei. Da kann der Zollbeamte dann nochmals lesen, wenn er sich nicht sicher ist.

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Das mögen DIE dann aber schon mal gaaar nicht!

Kürzliche Erfahrung, nach asiatischen Reisenden mit viel Gepäck - Kartons etc. - zum Zoll gehen. Die werden garantiert gestoppt, und die Jungs haben erst mal was zu tun.

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Hallo Zusammen,
weiß jemand, wie es sich am Zoll mit gescheiderten Anzügen/Lederjacken verhält. Ohne "Markenlabel". Leider finde ich auf zoll.de nichts, was mir weiter hilft. Wieviel darf ich in Deutschland einführen? Zu welchem Wert? etc.
Vielen Dank für Euere Antworten -
Hallo,
wenn man geschneiderte Sachen oder andere Dinge in grösseren Mengen einführt,empfiehlt es sich ein Quittung vorzeigen zu können.
Sonst könnte es sein,das die Zöllner den Wert schätzen und zwar nach europäischen Maßstäben und nicht nach thailändischen.Gruß
S. -
Ja,ja
wenn du den tatsächlich gezahlten Preis nachweisen kannst,wie gesagt z.B.anhand einer Quittung.
KANNST DU NICHTS VORWEISEN,wird einfach geschätzt.Und das nicht unbedingt zu Gunsten des Einreisenden.
Gruß
S.