Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Trennung vor Reiseantritt

Trennung vor Reiseantritt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
9 Beiträge 4 Kommentatoren 4.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • ruztyR Offline
    ruztyR Offline
    ruzty
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    Folgender Sachverhalt:
    Im Dezember 2012 Reise gebucht nach Afrika + Safari, Kosten ca. Fr. 4'500.-
    Reise lautet auf den Namen ihrer Eltern (ich war nicht an Vertragsunterzeichnung).
    Wir haben uns getrennt (auf meine Initiative) Ende Dezember 2012.
    Reiseantritt wäre der 21.7.2013, also > 6 Mt.
    Scheinbar, aufgrund der "Privatreise", muss ich 100 % übernehmen von Flug & Safari. Für sie kommen noch eventuelle Zusatzkosten dazu, weil sie dann nicht mehr eine Gruppe von 6 Personen sind.

    Fragen:
    Bin ich haftbar gegenüber dem Reiseunternehmen, da ich ja nicht Vertragspartner bin?
    Falls nein, kann mich die Familie privat haftbar machen, da die Trennung von mir aus kam?
    Muss ich mich an den Zusatzkosten beteiligen?
    Wie stehen meine Chancen allgemein?

    Ich will nicht komplett von den Fr. 4'500.- zurücktreten, da mich ja eine Teilschuld trifft, ich möchte aber den rechtlichen Hintergrund ganz genau abgeklärt haben, bevor sie Geld von mir verlangen.

    Vielen Dank für eure Antworten

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Im deutschen Recht wärst Du für den enstehenden Schaden verantwortlich, ich nehme an, das ist in der Schweiz das Gleiche.
      Du kennst doch den jetzigen Gesamtbetrag, lass Dir doch nach der Umbuchung einfach die neue Rechnung, auf der sicher auch die Umbuchungskosten stehen, zeigen, die Differenz ist dann das, was Du zu zahlen hast.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @rutzy
        "Reise lautet auf den Namen ihrer Eltern (ich war nicht an Vertragsunterzeichnung)"

        Damit meinst du: Die Eltern haben die Reise gebucht, unterschrieben, aber dein Name und der Name deiner Freundin sind für die Reise angegeben ?

        In diesem Fall weicht meine Meinung von der Meinung @abholls ab. Kann mich natürlich täuschen, aber m. E. tragen die Unterzeichnenden ( = die Eltern) die Verantwortung und damit ev. anfallende Kosten.
        Lasse mich aber gern berichtigen.  😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ruztyR Offline
          ruztyR Offline
          ruzty
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank für deine Antwort.

          Genau, sie haben unterschrieben, nicht ich. Ich habe nur nun aber Angst, sie könnten mich privat auf Schadenersatz verklagen, falls es wirklich soweit käme.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • abhollA Offline
            abhollA Offline
            abholl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sorry, da hab ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Mein Post bezog sich auf das Vertragsverhältnis zu den Buchenden.
            Zum Reiseveranstalter hast Du keine Vertragsbeziehung, wie Kourion schreibt.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • ruztyR Offline
              ruztyR Offline
              ruzty
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              abholl:
              Sorry, da hab ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Mein Post bezog sich auf das Vertragsverhältnis zu den Buchenden.
              Zum Reiseveranstalter hast Du keine Vertragsbeziehung, wie Kourion schreibt.

              Danke. Und wie sieht es aus mit privatrechtlichen Schadenersatzforderungen? Gibt es diese Möglichkeit für sie? Wisst ihr das?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Diesbezüglich solltest du dich an ein Forum für (allgemeine) Rechtsfragen wenden.

                Hier geht es einzig um "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".  😉

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • abhollA Offline
                  abhollA Offline
                  abholl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich sehe da schon eine privatrechtliche Möglichkeit, wie ich ja auch geschrieben habe.
                  Ich denke aber auch, dass Du da einen Anwalt befragen solltest.
                  Fair ist es allerdings nicht, sich da jetzt ohne Zahlung aus der Affaire zu ziehen, denn die anderen Reiseteilnehmer können nichts dafür, dass Du es Dir anders überlegt hast.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    In der Schweiz regelt das Familiengesetz des ZGB die Bedingungen einer Verlobungsauflösung.
                    Wie in Deutschland können Geschenke, abgesehen von Gelegenheitsgeschenken, welche einander gemacht worden sind, rechtlich zurückgefordert werden oder die Gegenpartei ist entsprechend zu entschädigen.
                    Zudem kann der Schaden, der durch Hochzeitvorbereitungen oder andere Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Verlobung entstanden ist, zurückverlangt werden. Die Verjähgungsfrist beträgt 1 Jahr.

                    Dies ist im erweiterten Sinne wohl auch auf eine gemeinsam geplante Reise anwendbar.
                    Selbst wenn es kein offizielles Verlöbnis / Eheversprechen gab, dürfte aus Sicht der Rechtsprechung kein Unterschied bezüglich der Einforderbarkeit von Zuwendungen gemacht werden. Ich würde daher unbedingt alle Aspekte des Rücktritts klären (100% Stornokosten sind ansich und insbesondere 6 Monate vor Antritt der Reise nicht rechtmäßig!), und dann nach Möglichkeit eine gütliche Vereinbarung herbeiführen - notfalls zu gewissen Kosten.
                    Seitens des Veranstalters bestehen - wie schon meine Vorschreiber beitrugen - kein Anspruch an dich.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    Antworten
                    • In einem neuen Thema antworten
                    Einloggen
                    • Sortiert nach
                    • Älteste zuerst
                    • Neuste zuerst
                    • Meiste Stimmen

                    • 1 von 1
                    Reiseforum Service
                    • RSS-Feed abonnieren
                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                    • Reiseforum Hilfe
                    • Forensuche
                    • Aktuelle Themen

                    • Inhalte melden
                    • Veranstalter AGB
                    • Nutzungsbedingungen
                    • Datenschutz
                    • Privatsphäre-Einstellungen
                    • AGB
                    • Impressum
                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                    • Erster Beitrag
                      Letzter Beitrag