Anreisezeit 10 Stunden statt 3 Stunden
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Wir haben im November eine Reise nach Rhodos gebucht. Jetzt kamen unsere Flugzeiten. Ein normaler Flug von Düsseldorf nach Rhodos dauert 3 Stunden 15 Minuten. Wir sind aber 10 Stunden 15 Minuten unterwegs. Von Düsseldorf geht es erst nach Thessaloniki. Dort haben wir dann 3 Stunden Aufenthalt, dann geht es nach Athen mit 1 Stunde Aufenthalt und von Athen dann nach Rhodos. Anreisedauer von 12.00 Uhr bis 22.15 Uhr.
Meine Fragen: Ist dies zulässig? Kann ich die Reise kostenfrei stornieren? Meine Mutter ist gehbehindert und wir wollten dort ihren 70. Geburtstag feiern.
Würde mich über Infos sehr freuen!
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Wenn du keinen Direktflug (der sollte im Angebot ausgeschrieben sein) gebucht hast, ist ein kostenfreies Storno / eine Umbuchung nur auf Basis der Kulanz des Veranstalters möglich.
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Hallo,
wenn Ihr jetzt Eure Flugzeiten mitgeteilt bekommen habt, gehe ich mal davon aus , dass Ihr in den nächsten 14 Tafgen fliegt. Kann es vielleicht sein, dass es in den Wintermonaten gar keinen Nonstopflug von Düsseldorf nach Rhodos gibt und Ihr beim Buchen einfach gar nicht darauf geachtet habt?
viele Grüße Silvia -
Nein, wir fliegen erst im Mai. Als wir im November gebucht haben, standen die Flugzeiten für Mai natürlich noch nicht fest. Hätten wir im November schon gewusst, dass wir 10 Stunden Anreisezeit für Rhodos im Mai haben, hätten wir die Reise auf gar keinen Fall gebucht, oder wir hätten einen anderen Abflughafen genommen .
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Also ab DUS gibt es ab Mai defenitiv Direktflüge/Nonstopflüge mit Tuifly nach Rhodos. Siehe Tuiflugplan. Wir fliegen Ende Mai im Rahmen einer Pauschalreise auch mit solch einem Flug.
LG
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Hallo,
an der falschen Stelle gespart.Reise günstig,aber ohne Flugzeitenangabe.Und so kommen solche Flugzeiten zustande.
Stephan
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Dass es den Flug gibt, heißt ja noch lange nicht, dass Martinas Veranstalter auf dem auch ein Kontingent gekauft hat....
Wenn man nicht ausdrücklich einen Nonstopflug bucht, dann hat man eben auch keinen Anspruch drauf. Dass man nur auf Vermutungen hin Verträge abschliesst, verstehe ich nicht... -
Ich halte die Bemerkung von steviederdreher allerdings auch für flüssiger als Wasser, zum Zeitpunkt der Buchung dürfte u.U. noch nicht festgestanden haben, welche Operatings infrage kommen. Wer glaubt mit "mehr bezahlen" gleichsam eine Garantie für die Reisezeiten zu erlangen, wird sich u.U. enttäuschen lassen müssen.
@Martina08
Mein Vorschlag: Nimm mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro Kontakt auf, schildere dein Problem und frage, was sie dir als Alternative anbieten können.
Das ist allemal zielführender als hier aus der Hüfte geschossene völlig unfundierte "selber schuld" Beiträge zu lesen.
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Ich denke diese Anreisezeit ist schlichtweg nicht zumutbar!
Ich denke auch ein Gericht würde derartig entscheiden, selbst wenn zum Zeitpunkt der Buchung die Flugzeiten noch nicht angegeben waren.
Ich kann auch nur raten, verhandele mit dem RV und wenn er keine Alternative vorschlägt, na dann ... ich hoffe du kämpfst! -
Achtung: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Solche Äusserungen bezüglich von Urteilen solltest Du nicht machen - was ist, wenns schief geht?
Recht hast Du mit dem Vorschlag, mit dem RV freundlich und sachlich zu verhandeln - das bringt m.E. eher was.
LG
Sokrates
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Genau so ist das, Sokrates ...
Sehen wir mal davon ab, dass ich es für überaus vage halte eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der Martina06 (ich hatte dich versehentlich auf 08 upgeraded, sorry...) vorherzusagen - was bedeutete das für diesen Urlaub?Martina06 müsste zunächst beim Veranstalter Beschwerde führen und Gelegenheit zur Abhilfe geben. Lehnt dieser einen Anspruch auf einen Direktflug ab weil er nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung war, müsste sie einen Anwalt finden, der sich der Sache annimmt - und ihn (Eintritt der RSV so vorhanden schließe ich eigentlich aus) zunächst einmal bezahlen. Sie müsste zudem eine einseitige Kündigung aussprechen und würde sich mit der entsprechenden Gebührenforderung des Veranstalters konfrontiert sehen.
Letztlich muss man für den Klageweg mit unsicherem (i.d.F. sehr wahrscheinlich negativen!) Ausgang etwa 1 Jahr bis zum erstinstanzlichen Urteil veranschlagen.
Der Schlachtruf "Kämpfe!" erscheint mir daher etwas unbedacht ... man muss die Risiken schon abwägen ...
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@xgdsbme
Wer hat denn zu entscheiden, ob eine Anreisezeit zumutbar ist oder nicht?! Muss diese immer in Relation zur Entfernung und möglichen Non-stop-Flugzeit stehen?
Gebucht wurde anscheinend Pauschal (was anderes habe ich noch nicht lesen können). Sprich Flug+Transfer+Hotel. Diese Leistung bietet der RV. Ob er den Flug nun so oder so anbietet bzw. einkauft wurde ihm ja durch den Auftrag "erlaubt".
Ich pflichte da gerne @vs bei. Erstmal auf Montagsdemos verzichten und auf die Kulanz des RV hoffen.
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Das könnte z.B. dieser Flug mit AEGEAN sein
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ab D´dorf 12:45 h > an Thessaloniki 16:25 h Flug-Nr. A 3541
ab Thessaloniki 19:25 > an Athen 20:15 h Flug-Nr. A 3125
ab Athen 21:15 > an Rhodos 22:15 h Flug-Nr. A 3218Es würde mich aber wundern, wenn diese 2 Stopps nicht unter den vorauss. Flugdaten
beim Reiseangebot explizit erwähnt wurden.
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Hallo,
es schade das wenn man einen Urlaub gebucht hat,und sowas erleben muss.
Als Kunde hat man ja die Möglichkeit das zu buchen was man möchte.dafür zahlt man einen Preis.warum bucht man eine Reise ohne Flugzeitangaben?Es gibt Urteile für den Kunden,und gegen den Kunden.Warum gibt es soviele Urteile.
Und ob man bei Gericht Recht bekommt,steht auch noch in den Sternen.Also den Veranstalter kontaktieren,und verhandeln.Mich würde auch interessieren um welcher Veranstalter es sich handelt.
Stephan
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@fraenni
... Es würde mich aber wundern, wenn diese 2 Stopps nicht unter den vorauss. Flugdaten beim Reiseangebot explizit erwähnt wurden.
Wurden sie aber nicht, denn die TO hat im Nov. 13 für Mai 14 gebucht, ohne das Flugdaten genannt waren. Diese wurden ihr erst jetzt mitgeteilt. Bei welchem RV sie wohl gebucht hat?
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Sofern zum Zeitpunkt der Buchung noch keine verbindlichen Reisezeiten vorliegen, kann der Anbieter jedenfalls bezüglich des Fluges zwischen einem "Direktflug" und einer "Linienverbindung" differenzieren.
Sofern das Angebot diesbezüglich nicht spezifizert war gibt es keine "Unzumutbarkeit", wenn die Anreise anstatt der als üblich betrachteten 3 ganze 10h dauert. Ist in der Ausschreibung ein Direktflug zugesagt, gelten wiederum dessen Charakteristika zur Vertragserfüllung.
Über den Reisepreis jedenfalls lässt sich hierzu nichts ableiten, maßgeblich sind die exakt benannten (oder eben nicht benannten) Eigenschaften der Reise.
Ich hoffe soweit, dass die TO mit dem Veranstalter eine einvernehmliche Lösung findet und diese hier beiträgt. Im Sinne ihrer Interessen sollte das Thema derweil ruhen und nicht etwas gemutmaßt oder bezüglich namentlicher Nennung insistiert werden.
Immerhin befindet sie sich in einer recht unkomfortablen Situation und helfen ihr Spekulationen gewiss nicht ...
:?@steviederdreher
Auf deinen "Verbindlichkeiten" bezüglich der "gebuchten Reisezeit" und deren gesetzlicher Verankerung kannst du dir getrost ein Ei backen - das hatte ich übrigens schon wiederholt zu erklären versucht ... -
Dieses konkrete Beispiel kann aber durchaus allgemein dazu beitragen, bei zukünftigen Buchungen zu überlegen, ob man bei Angeboten dieser Art (keine Flugangaben) lieber auf das Frühbuchen verzichtet (ja, ich kenne die unterschiedlichen Gründe für frühes Buchen).
Ich jedenfalls hätte ebenfalls niemals in Betracht gezogen, eine derartige Flugkonstellation im Endergebnis zu erhalten.
Nun bin ich "erhellt" und würde eine solche Buchung nicht wählen, bin aber auch kein Pauschalreisender, wäre eher eine Ausnahme in meinem Reiseverhalten.