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Pauschalreise - Flug verschoben, dadurch eine Übernachtung weniger

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • frankie70F Offline
    frankie70F Offline
    frankie70
    schrieb am zuletzt editiert von frankie70
    #1

    Hallo zusammen,

    gebucht haben wir eine Pauschalreise mit Flugzeit 6 Stunden mit Abflug Nachmittags, wir kommen dann Abends am Zielort an und übernachten im Hotel, dies wurde so bei der Buchung auf der Webseite bestätigt.

    In der Reise-Bestätigung am nächsten Tag wurde der Flug jetzt auf spät Abends verschoben, also ein Übernachtflug. Wir kommen erst in der Früh am nächsten Tag am Hotel an und das Zimmer ist erst auf den folgenden Tag gebucht, bekommen also kein Frühstück und können erst Mittags einchecken.

    Flugzeiten mögen unverbindlich sein, aber auch Übernachtungen?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Franki70 und willkommen im Reiseforum

      Was hast Du genau und wo gebucht? Die Flugzeiten haben sich geändert (was vorkommt), nun auch der ursprüngliche Anreisetag?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3

        So verstehe ich das.
        Falls wirklich eine Übernachtung entfällt ist hierfür der Reisepreis zu mindern.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • frankie70F Offline
          frankie70F Offline
          frankie70
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein, der Anreisetag hat sich nicht geändert. Der Hinflug wurde lediglich von Nachmittags auf Abends verschoben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Schau nach wieviele Nächte angegeben sind in der Buchungsbestätigung.
            Solltest du durch die Änderung weniger Nächte erhalten ist das ein Minderungsgrund. Sinnvoller wäre es m.E. jedoch um die sofortige Nutzung bei Anreise aller Hotelangebote zu ersuchen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              In deinem 1. Posting schreibst du doch, dass das Hotel jetzt erst für den Folgetag gebucht ist und ihr erst mittags einchecken könnt. Also hat sich der Anreisetag doch verändert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nicht, wenn sie gem. der ursprünglichen Buchung auch erst nach 0 Uhr angekommen wären ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • BienekindB Offline
                  BienekindB Offline
                  Bienekind
                  schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                  #8

                  Frankie70 schrieb doch, dass sie eigentlich abends angekommen wären...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Das wäre nicht die feine Art, nach der Flugverschiebung auf Ankunft am nächsten Tag, auch noch eine Übernachtung zu streichen.😳

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Vielleicht teilt uns franki die genauen Reisedaten und Veranstalter mit. Wenn nur die Flugzeit geändert wurde, gibt es doch Frühstück am Anreisemorgen (?)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • REJBodenheimR Online
                        REJBodenheimR Online
                        REJBodenheim
                        schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                        #11

                        Er schreibt ja, dass sie erst Mittags einchecken können. Verstehe ich so, dass ihnen eine Übernachtung und die Hoteldienste bis zum Einchecken durch die Lappen gegangen sind.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • frankie70F Offline
                          frankie70F Offline
                          frankie70
                          schrieb am zuletzt editiert von frankie70
                          #12

                          Also hier die genauen Reisedaten:

                          Gebucht: Reise von MUC nach Dubai 10 Tage von 20.01. bis 30.01. Hinflug 20.01. um 14 Uhr 30. Ankunft in Dubai nach 23 Uhr, danach erste Übernachtung für die Nacht vom 20.01. zum 21.01. Insgesamt 10 Übernachtungen. Es steht genau da 10 Übernachtungen.

                          Bekommen: Reise von MUC nach Dubai 10 Tage von 20.01. bis 30.01. Hinflug 20.01. um 21 Uhr 30. Ankunft in Dubai nach 6 Uhr morgens, für die Nacht vom 20.01. zum 21.01. ist kein Zimmer gebucht, Check-in erst Mittags möglich. Insgesamt 9 Übernachtungen. Es steht genau da 9 Übernachtungen vom 21.01. bis zum 30.01. Wenn wir da mit dem Voucher fürs Hotel ankommen, wird das Hotel wenig interessieren, dass wir vom Reisveranstalter abgezogen wurden. Wir werden bestimmt auch kein Frühstück bekommen.

                          Bei der Buchung haben wir auch die Alternative Reise gesehen mit dem späten Flug und einer Übernachtung weniger haben uns aber klar für die andere Reise mit früherem Flug entschieden, vor allem weil wir unserem 5-jährigen Sohn den Nachtflug nicht antun wollten. Diese andere Reise wäre auch ein paar hundert Euro billiger gewesen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das ist ganz klar ein Mangel, es wird eine Nacht weniger geliefert als bestätigt.
                            Kontakt mit der Buchungsstelle aufnehmen und Lösung suchen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • Freya1964F Offline
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                              Freya1964
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Frankie70
                              Ich habe tatsächlich gerade genau den umgekehrten Fall. Mein Flug wurde um einen Tag vorverlegt, deswegen bezahlt der RV (TUI) anstandslos auch eine Übernachtung mehr im Hotel und die entsprechenden zusätzlichen Mahlzeiten, ohne dass sich für mich im Reisepreis was ändert. In Deinem Fall sollte also eine entsprechende Erstattung drin sein,
                              LG und trotzdem schönen Urlaub!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                Nochmal: Sinnvoller als eine marginale Erstattung wäre die Gewährung des Zugriffs auf allen Komfort direkt bei der Ankunft.
                                Kann man durchaus verlangen soweit sich aus den bisherigen Angaben entnehmen lässt.
                                Alternativ schönes Frühstück bestellen (natürlich "bekommt" man eins!?) und den Veranstalter auf die Kosten in Anspruch nehmen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  frankie70
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @All
                                  Vielen Dank für die Antworten hier. Leider ist es für uns nicht wirklich damit getan nur ein Frühstück zu bekommen. Den Nachflug hätten wir nie im Leben gebucht, egal wie billig er gewesen wären. Wir wollen entspannt im Urlaub ankommen und uns so einen Stress nicht antun. Nun ist das Kind ohne unsere Schuld in den Brunnen gefallen. Ich erwarte zumindest ein entgegenkommen des Veranstalters in irgendeiner Form.

                                  Ich habe den Veranstalter angeschrieben, wie er den Mangel beheben will. Mal sehen was zurückkommt...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hinweis: Hast du beim Veranstalter direkt gebucht? Falls nicht wirst du keine Antwort erhalten - zuständig für deine Belange ist die Buchungsstelle.
                                    Danach hatte Ahotep nicht von ungefähr gefragt, leider bist du eine Antwort darauf schuldig geblieben.
                                    Übrigens ist ein Nachtflug mit einem kleineren Kind überaus empfehlenswert, das nur mal am Rande.
                                    Sowohl die Veranstalter als auch die Airlines behalten sich Änderungen der Flugzeit vor im Rahmen von Pauschalreise - sind also dahingehend zunächst einmal rechtlich ziemlich abgesichert. Dies soll als Hinweis für deine Verhandlungsführung dienen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von frankie70
                                      #18

                                      Dann muss ich konkretisieren: Ich habe die Buchungsstelle angeschrieben über die ich den Flug gebucht habe. Wir haben mit unserem Sohn bereits eine sehr negative Erfahrung mit einem Nachflug gemacht, gerade deshalb wollten wir den Nachflug meiden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #19

                                        Etwas verwirrend - du hast doch eine Pauschalreise gebucht? Warum dann die Buchungsstelle "für den Flug"?
                                        Wie auch immer, natürlich kann man nicht alles über einen Kamm scheren, und deine persönlichen Erfahrungen stehen hier natürlich allen allgemeinen voran.
                                        Trotzdem bleibt es bei einem geringen Spielraum hinsichtlich der Lösung des Problems wie ich bereits schrieb.
                                        Zudem finde ich es etwas schwierig dir relevante Angaben zu entlocken, die Hinweise durchaus präziser gestalten ließen.
                                        Option A: Falls der ursprüngliche Flug stattfindet versuche eine Umbuchung zu erwirken.
                                        Option B: Ist das auf Grund einer Streichung nicht möglich kannst du
                                        B1: Eine Reisepreisminderung verlangen.
                                        B2: Die Reise absagen mit Anspruch auf Erstattung des Reisepreises (unzumutbar würde mit dem Kind vermutlich auch vor Gericht bestehen).
                                        Option 😄 Dich zwar schwarz ägern, die Tatsache aber fatalistisch hinnehmen und dich auf den Urlaub freuen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #20

                                          Danke für deine Hilfe, ich meinte natürlich die Buchungsstelle für die Pauschalreise.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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