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Kulanz bei Neckermann?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sonnenbluemchen3S Offline
    sonnenbluemchen3S Offline
    sonnenbluemchen3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben bei Neckermann eine Mängelanzeige mit Ansprüchen auf eine Reisepreisminderung eingereicht und haben letzte Woche auch ein Angebot per Verrechnungsscheck von Neckermann erhalten. Wir haben dieses allerdings abgelehnt. Mich würde interessieren, wie kulant Neckermann im Allgemeinen ist und ob man sich in den meisten Fällen außergerichtlich einigen kann oder ob es meist auf einen Rechtsstreit hinaus läuft.

    Es handelt sich übrigens nicht um Kleinigkeiten, sondern schon um sehr große Mängel.

    Freue mich auf Antworten.

    Danke und viele Grüße

    Sonnenblümchen

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    • ThomasCT Offline
      ThomasCT Offline
      ThomasC
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kannst Du -rein interessehalber- die Mängel mal konkretisieren?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Marion1804M Offline
        Marion1804M Offline
        Marion1804
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also, wir haben mal pro Person 80 euro wiederbekommen weil wir für 1 nacht ein anderes Hotel benutzen mußten.
        Unser war überbucht.
        das wars .

        Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          Kulanz und generell sind zwei Worte, die nicht zusammenpassen. Kulanz wird immer im Einzelfall entschieden, der von vielen Faktoren abhängt.

          Um Dir konkrete Tipps zu geben brauchen wir wirklich die genauen Mängel, das Hotel und natürlich die Höhe des abgelehntern Angebots.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo sonnenbluemchen,

            wenn Du hier im Forum Dir Unterstützung erhoffst, dann solltest Du schon die Fakten auf den Tsich legen.

            Dazu gehört das Hotel, die Mängel und natürlich die Höhe des Kulanzangebots.

            Ohne diese Angaben kann Dir hier keiner helfen.

            LG
            holzwurm

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            • sonnenbluemchen3S Offline
              sonnenbluemchen3S Offline
              sonnenbluemchen3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Kein Thema, ich sage gerne um was es geht, habe auch schon im Bulgarienforum eine Beiträge darüber geschrieben. Wir waren Ende Mai im Hotel Sunset Resort, das zu diesem Zeitpunkt eine Großbaustelle war (hat sich in den letzten Wochen natürlich verändert). Einige Baustellenbilder wurden auch hier bei Holidaycheck hochgeladen. Vielleicht einfach mal anschauen.

              Großbaustelle heißt Bauarbeiten an den Hotelgebäuden, in der gesamten Aussenanlage sowie am Strand von mindestens 8.00 bis 18.00 Uhr wie z. B. Gehwegreinigung durch Dampfstrahler, Dreckfräse, Trennschleifer, Bagger, Mischmaschine, bohren, klopfen und hämmern, Betonarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten.

              Verletzungsgefahren in der gesamten Anlage (z. B. durch ungefüllte Pools, Werkzeuge und Maschinen, die auch über Nacht rumlagen, offene Schächte, ungesäuberter Strand mit Müll und Scherben, herausstehende Kabel, Wege teilweise nicht begehbar, usw.). Wege in der Anlage und zum Strand nicht fertig und nicht gereinigt, Bau einer Strandpromenade.

              Das Hauptgebäude Sigma ist auch heute noch nicht geöffnet und voraussichtlich auch nicht mehr in diesem Jahr. Entgegen der Hotelbeschreibung von Neckermann konnte folgendes daher nicht benutzt werden, da es nicht fertig war:

              2 Aussenpools, 3 Hallenbäder, der komplette Wellnessbereich (Sauna, Solarium, Fitnessraum, Massagen), Kinderspielplatz, Poolbar, 3 Restaurants, Friseur, Geschäfte, Nightclub, 5 Bars, Fahrradverleih, Wassersportarten, Nightbar, Wasserrutschen, Animationsbühne.

              Wir wurden übrigens vorher von Neckermann nicht benachrichtigt und auch nicht am Flughafen. Nach 7 Tagen unseres Urlaubs wurden keine Gäste mehr in die Anlage gebucht und wurden gleich am Flughafen in andere Hotels untergebracht. Uns wurde auch eine Umbuchung angeboten, allerdings konnte nichts Vergleichweises im Bezug auf die Unterbringung gefunden werden (wirklich super Appartments, der Grund, warum wir geblieben sind).

              Vor Ort wurde uns ein Reisegutschein von 20 % sowie 2 Ausflüge angeboten. Haben wir abgelehnt. Hier zu Hause erhielten wir auf unsere Mängelanzeige hin einen Scheck über 25 %, auch abgelehnt.

              Wir haben etliche Bilder, Mängelanzeigen beim Reiseleiter, ein Baustellenvideo, Zeugen durch andere Urlauber.

              Wenn noch Fragen sind, gerne.

              Viele Grüße

              Sonnenblümchen

              Hotel aus diesem Beitrag
              76%
              Sunset Boutique Hotel & Spa
              Kreta/Griechenland
              Zum Hotel
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              • Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-Hendrik
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Da kommt nicht viel mehr als die 25% raus, denn Ihr habt es ja hingenommen und seit nicht abgereist, also kann es nicht so schlimm gewesen sein....genau so wird man es begründen...

                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @thorben-Hendrik

                  Man muß nicht unbedingt abreisen, um eine Entschädigung zu erhalten! Zumal hier die Zimmer wohl in Ordnung waren und es nichts vergleichbares gab.

                  Zum Thema:

                  Auch ich denke, daß hier eventuell mehr möglich ist. Weitere Schritte kann man sich sicher überlegen. Hattet Ihr denn eine konkrete Forderung gestellt? Wie sah die denn aus. Oder habt Ihr es einfach neckermann überlassen, so daß die auf's Geratewohl erst einmal einen Scheck schicken müssen.

                  Der Sachverhalt an sich dürfte ja hier unbestritten sein, sonst hätte Neckermann anders reagiert. Natürlich müsst Ihr auch konkret beziffern, was Ihr (oder besser: wieviel Ihr) haben möchtet.

                  Danach gilt es zu überlegen, ob man rechtliche Schritte einleitet.

                  Gruß

                  Berthold

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                  • sonnenbluemchen3S Offline
                    sonnenbluemchen3S Offline
                    sonnenbluemchen3
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn der Reiseleiter vor Ort schon 20 % von sich aus zahlt..... Es gibt leider nicht viele 5 Sterne Häuser in Bulgarien und wir haben uns bewußt ein Hotel mit Appartments, die zwei Schlafzimmer haben ausgesucht. Ich habe zwei große Kinder und uns konnte nur ein Hotel mit einem Doppelzimmer vor Ort angeboten werden. Das wollten wir nicht.

                    Ich denke schon, dass ich ein Recht auf angebotene Leistungen in der Hotelbeschreibung habe und diese wurden nicht erfüllt.

                    Also auf den Spruch "kann nicht so schlimm gewesen sein" lasse ich mich nicht ein.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sonnenbluemchen3S Offline
                      sonnenbluemchen3S Offline
                      sonnenbluemchen3
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ADEgi

                      Wir haben eine konkrete Forderung verlangt, diese recht hoch angesetzt, um sich vielleicht irgendwo in der Mitte zu einigen. Die Mitte ist aber noch nicht bei 25 % 😞

                      Mein voriger Beitrag war übrigens an Thorben-Hendrik gerichtet!

                      VG Sonnenblümchen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • holzwurmH Offline
                        holzwurmH Offline
                        holzwurm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Habt Ihr eine Rechtschutz?

                        Dann kann man sich auch mal bei einem Anwalt beraten lassen, welche Chancen überhaupt bestehen.

                        LG
                        holzwurm

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Thorben-HendrikT Offline
                          Thorben-HendrikT Offline
                          Thorben-Hendrik
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Der freut sich, setzt den Streitwert möglichst hoch an, denn danach berechnet sich sein Honorar und hinterher war nix gewesen außer Spesen......der Anteil der Urlauber die vor Gericht obsiegen ist verschwindend gering, vor Allem, wenn schon eine recht hohe % Summe vom Veranstalter geboten wurde und vor Ort das alternativ Angebot ausgeschlagen wurde.

                          Beim 3 Rechtsfall kündigt dann oft auch noch die Rechtsschutzversicherung....also nicht zu großzügig diese bei geringen Aussichten und kleinen Summen diese belatschern...

                          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • holzwurmH Offline
                            holzwurmH Offline
                            holzwurm
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Thorben

                            ich habe geschrieben "beraten lassen" und nicht "klagen lassen"

                            Eine Beratung heißt noch lange nicht, daß ich die Vollmacht für die Klage unterschreibe bzw. unterschrieben muß.

                            LG
                            holzwurm

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • meinungsfreiheitM Offline
                              meinungsfreiheitM Offline
                              meinungsfreiheit
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              die RV sichern sich mit ihren Formschreiben soweit ab, dass es recht schwierig wird, bei Gericht zu beweisen.

                              da steht dann: von der Reiseleitung angebotene Abhilfe: Hotelwechsel. der Gast akzeptiert die Abhilfe nicht.

                              Inwiweit dieses Formschreiben dann Aussagekraft hat, wage ich nicht zu beurteilen, doch ist es auch eine Zumutung, mit z.B. einem Kind und einer Woche Urlaub noch umzuziehen, vor allem geht da fast ein Tag Urlaub flöten, von dem Ärger gar nicht zu reden.

                              Habe gerade einen ähnlichen Fall. Unser Zimmer war gut, doch die Anlage eine Baustelle.
                              Kann das bei Euch nicht beurteilen, doch bei 25 % hätte ich glaub zugegriffen.

                              Würde mich echt interessieren, wie das ausgeht!

                              Hoffentlich nicht wie das Hornberger Schießen!

                              Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sonnenbluemchen3S Offline
                                sonnenbluemchen3S Offline
                                sonnenbluemchen3
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Danke euch für die Antworten. Ich werde jetzt das nächste Schreiben von Neckermann abwarten und dann entscheiden.

                                Wir sind auch noch mit anderen Urlaubern in Kontakt, so kann man sich gut austauschen.

                                Vielleicht hat ja noch jemand einen ähnlichen Fall erlebt und teilt mir mit, wie es ausgegangen ist.

                                Ich halte euch in unserem Fall gerne auf dem Laufenden.

                                VG Sonnenblümchen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HenryGeorgeH Offline
                                  HenryGeorgeH Offline
                                  HenryGeorge
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ...kleine Gegenfrage: gibt es auch Kulanz/Vernunft beim Kunden?

                                  Um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin in keiner Art und Weise mit der Reisebranche "verbandelt". Aber manchmal habe ich schon den Eindruck, dass man eigentlich nur mit einer Erstattung von 100% zufrieden wäre - oder wieviel darf es denn sein?

                                  Nicht umsonst gibt es für das "schöne" deutsche Wort "rechthaberisch" kaum Entsprechungen in anderen Sprachen!

                                  Leben wäre vielleicht eine Alternative!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Kleiner Erfahrungswert: Ja, gibt es - solange man nicht selber betroffen ist. 😉

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • sonnenbluemchen3S Offline
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                                      sonnenbluemchen3
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @HenryGeorge

                                      Ich habe schon geschrieben, dass ich mich gerne in der Mitte einige. Aber die Minderung soll den Mängeln entsprechen, ich habe bestimmt nicht für einen "Baustellenurlaub" gespart. Auch ein Reiseveranstalter darf sich nicht alles erlauben. Meine Kulanz war, dass ich überhaupt dort geblieben bin.

                                      VG Sonnenblümchen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fareinF Offline
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                                        farein
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        was hat Kulanz mit dem dortbleiben zu tun, wenn es wirklich nicht auszuhalten gewesen wäre, wäre ich nicht 1 Woche geblieben. Aber schon dabei hat man dem RV einen Pluspunkt zugespielt. Und ich denke 25% sind in Ordnung, denn die Leistungen wie Essen, Unterkunft hat mann ja in Anspruch genommen es war halt nur die Belästigung durch die Baustelle.

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                                        • sonnenbluemchen3S Offline
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                                          sonnenbluemchen3
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @farein

                                          Nur die Belästigung durch die Baustelle? Vielleicht solltest du mal auf Seite 1 schauen, da habe ich geschrieben, was entgegen der Hotelbeschreibung nicht nutzbar gewesen ist (zusätzlich zum Baulärm). Wenn ich mir so die Frankfurter Tabelle anschaue, bekomme ich schon alleine für einen Punkt 20 %.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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