Malta, UK mit Sonderrechten
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Gruß an die Gemeinde,
kann mir mal jemand erklären, wieso Bürger aus UK
im Duty-free-Shop, im Airport von Malta gekaufte, bei Ausreise nach UK
3200 Zigaretten oder 3 Kg.Tabak mit nach UK nehmen können.
Was mir noch aufgefallen ist, die UK-Bürger zahlen für 500gramm Tabak nur 30 Euro, statt 60 Euro für EU-Bürger.
Bei den Zigaretten sind es 20-30% Euro weniger.
Innerhalb der EU gibt es ja kein Duty-free mehr.
Richtung UK, für UK-Bürger anscheinend doch.Also die Frage :gilt denn für die Einfuhr nach UK, für UK-Bürger anderes
EU-Recht.mfG.
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Gruss
Steht da nicht irgendwo geschrieben, innerhalb der EU 4.Stangen versteuert oder 800 Zigaretten, oder 1.Kg. Tabak für EU- Bürger.
Wieso können UK (EU)-Bürger, kommend aus Malta, nach UK(United-Kingdom) 3200 Zigaretten unversteuert, in UK einführen.
Das entspricht, unversteuert 16. Stangen.
mfG.
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3200 Zigaretten entsprechen 16 Stangen, egal ob versteuert oder unversteuert.

Freunde, die öfter nach England fahren, haben mir erklärt, dass man den "Eigenbedarf" importieren darf. Bei 3200 Stück müsste man schon sehr glaubhaft argumentieren, wenn der Rückflug eine Woche später datiert ist. Aber sie machen den Engländern immer eine Riesenfreude, dort gibt's ja keine Zig's unter 7 Euro das Päckchen.
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Von Dover nach Calais fahren die Boote für Engländer für 5 Pfund. Hin und zurück!

Schnell in den Supermarkt und 5-6 Paletten Büchsenbier und Zigs gekauft und wieder zurück!
Das mit den 3200 Stück Zollfrei ! mag ich nicht glauben.
In Dover haben die Zöllner jedenfalls geguckt wieviel Paletten Bier jeder hatte.Habe gerade nachkalkuliert:
ca. 80 cm Höhe macht 5 Büchsen hoch á 24 Dosen sind 120 Büchsen Bier a 1/2 Liter
Steuerfreier Eigenbedarf
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Info vom Zoll
bei der Beförderung von Gemeinschaftswaren innerhalb des Zollgebietes der
Gemeinschaft - also auch von Malta nach Großbritannien bzw. Deutschland - sind
keinerlei Zollförmlichkeiten vorgeschrieben. Es findet entsprechend keine
Zollabfertigung statt. Zollstellen, die eine Warenkontrolle an den
Binnengrenzen durchführen, gibt es nicht. Ein- oder Ausfuhrabgaben werden nicht
erhoben.Gemeinschaftsware siehe - http://www.zoll.de > Zoll und Steuern > Zölle >
Grundlagen des Zollrechts > Zollrechtlicher StatusZollgebiet der Gemeinschaft siehe - http://www.zoll.de > Zoll und Steuern >
Zölle > Grundlagen des Zollrechts > ZollgebietUmsatztsuerlich snd für Privatkäuferebenfalls keinerlei Vorgaben zu beachten.
Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer der Ware in Rechnung gestellt.Die von Ihnen angesprochenen Einschränkungen gelten ausschließlich für Waren,
die besonderen Verbrauchsteuern unterliegen. Grundlage für das nationale
Verbrauchsteuerrecht in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist eine Richtlienie der
Europäischen Gemeinschaft. Im Zusammenhang mit dem innerhgemeinschaftlichen
privaten Verbringen verbrauchsteuerpflichtiger Waren legt die Richtlinie Mengen
fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Richtlinie erklaubt den
Mitgliedstaaten jedoch, bei der Umsetzung in nationales Recht über die in der
Richtlinie genannten Mindestmengen hinaus zu gehen. Großbritannien hat offenbar
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insoweit bestätigt sich Ihre
Vermutung, dass das in Großbritannien gültige Verbrauchsteuerrecht vom hier
geltenden abweicht.Auskünfte des Zoll-Infocenters sind unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragmfG.