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Flug: Technische Probleme sind keine außerordentliche Umstände entschied der EuGH

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
34 Beiträge 12 Kommentatoren 10.1k Aufrufe
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Nun gibt es mit Urteil vom 22.12.2008 Rs. C-549/07 endlich eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof, ob technische Probleme als außerordentliche Umstände im Sinne der Fluggastverordnung zu werten sind und daher die Fluglinien keine Ausgleichszahlungen bei Absage von Flügen aus diesem Grund vornehmen müssen.

    Die Antwort:

    Nein!

    Selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervallen ist ein trotzdem eintretender technischer Defekt vom EuGH nicht als außerordentlicher Umstand im Sinne der Verordnung beurteilt worden.

    Das Urteil hat außerordentliche Umstände im Sinne der Verordnung sehr eng eingrenzt. Daher ist auch damit zu rechnen, dass nun Fluglinien vermehrt Ausgleichszahlungen zu leisten haben, was sicherlich zu einem Anstieg der Flugtarife führen wird.

    Somit empfiehlt es sich, bei Absage eines Fluges "wegen technischen Problemen" einen Anwalt zu kontaktieren.

    Ich erspare Euch die fünfseitige Begründung, die mir vorliegt (Quelle Reiserecht Aktuell Ausgabe 1/2009).

    Informiert
    Peter

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Na ich freue mich schon auf der Gemecker der Kundschaft warum die Tickets in Zukunft soviel teurer sind ... 😆

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also das würde ich ganz gelassen sehen. Ob die oder eine andere Begründung für Prfeiserhöhungen, die Berechtigung können wir eh nicht durch Einblick in die Kalkulationen prüfen. Wer kennt schon den fairen Prais ? Ich freue mich für die, die es trifft, sie werden für ihre Beinträchtigungen entschädigt.

        Im übrigen ist das eine Entscheidung in die richtige Richtung. Die Betriebsrisiken hat der zu tragen, der sie im Rahmen seiner Leistung zu bedenken hat, die er im Markt anbietet.

        Die Transportbranche im Strassengüterverkehr kennt das schon lange. Sie muss sich z.B. auch alle Risiken aus "der Strasse eigentümliche Gefahren" anrechnen lassen. Was sich dahinter alles verbergen kann !

        Eine kleine Genugtung für mich als "bekennde Gegnerin" vieler § in den AGB der Reisebranche. Und jetzt den Stahlhelm auf !!!!!

        Gruss Gabriela

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gabriela_maierG Offline
          gabriela_maierG Offline
          gabriela_maier
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Huch, habe gerade meinen Beitrag gelesen: ich bitte um Entschuldigung für die schludrige Rechtsschreibung. Der Finger war schneller !

          Gruss Gabriela

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen.

            Denn wenn ein Defekt, welcher Art auch immer, auftritt, so ist die Verlockung trotzdem damit zu fliegen, weit größer, als zuvor. Denn macht man es nicht, kostet es ja richtig Geld.

            Und das Geld, das die Airlines zahlen müssen, muß ja wieder erwirtschaftet werden. Also zahlt es der Kunde.

            Klar, Diejenigen, die betroffen sind werden sich freuen. Bei denen, die vielleicht wegen eines nicht reparierten Defektes abstürzen, könnte die Meinung deutlich anders ausfallen, wenn sie diese dann noch äußern können!

            Nach meiner Meinung im Endeffekt schlecht für fast alle! Denn mal ehrlich. Wer, der mal ein paar Stunden auf seinen Urlaubsflieger warten muß, hat denn tatsächlich einen Schaden daraus? Diese Zahl ist doch verschwindend gering. Auch bei den meisten Geschäftsleuten ist dies doch effektiv eher selten der Fall.

            Also ich werde mein Verhalten sicher nicht ändern. Wenn ich einigermaßen betreut werde, und keinen materiellen Schaden habe, dann verzichte ich in einem solchen Fall auf meine Ansprüche.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              gabriela_maier wrote:
              Huch, habe gerade meinen Beitrag gelesen: ich bitte um Entschuldigung für die schludrige Rechtsschreibung. Der Finger war schneller !

              Hallo Gabriela,

              wenn noch keiner geantwortet hat, kannst Du Deinen Beitrag jederzeit ändern und Deine Schreibfehler auch einfach editieren.

              Gruß

              Berthold

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ADEgi wrote:
                ... es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen...

                Berthold

                Ein Argument, was sich in keine Richtung belegen läßt. Gerade die Airlines,
                die zweifelsfrei zu den günstigsten Anbietern gehören, haben in den letzten
                Jahren eine saubere Flugunfall-Bilanz. Geradezu tödlich für Billigflieger wäre
                eben ein Absturz.

                Insofern sind sicheres Fliegen und günstige Preise derzeit kein Widerspruch.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  nicht ganz. Denn wenn ich richtig informiert bin, dann waren es in den USA erst kürzlich American Airlines und Southwest, die zu heftigen Strafzahlungen verurteilt wurden. Einer davon ein Billigflieger und der andere eben gerade durch diese, unter besonderem Druck.

                  Und wenn ich den wirtschaftlichen Druck habe, dann fliege ich doch eher, als wenn ich weiß ich muß keine hohen Strafen an die Passagiere zahlen. Und ein Absturz hat nicht gleich negative Konsequenzen. Das kommt auch bei anderen vor.

                  Und wenn ich mir so die Billigflieger anschaue, dann kommen mir schon so einige in den Sinn. Zwar nicht unbedingt in Europa, aber Gesellschaften wie Valujet / Air Tran und One-Two-Go, Atlasjet und die Chartergesellschaften, die ja auch vom Konzept her als Billigflieger operieren, sollte man nicht ausklammern.

                  Nur weil Ryanair, Easyjet und Air Berlin bisher vielleicht auch etwas Glück hatten muß das ja nicht so bleiben. Und deren Preise werden durch dieses Urteil im Durchschnitt sicher steigen! Darum können Sie aber immer noch Preiswert sein. Kommt nur immer auf den Vergleich an.

                  Gruß

                  Berthold

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                  • Lilian1507L Offline
                    Lilian1507L Offline
                    Lilian1507
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich schließe mich hier eher privacy an.

                    Ein Absturz / Unfall hat auf jeden Fall negative Konsequenzen - auf eventuelle Opfer will ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen...

                    Zum einen glaube ich schon, dass zumindest in der Zeit nach einem Unfall Buchungsrückgänge bei der betreffenden Fluggesellschaft zu verzeichnen sind. Außerdem fällt die betreffende Maschine ganz oder für längere Zeit aus, was ebenfalls zu Umsatzeinbrüchen führt.

                    Bei einem Absturz mag zwar die Versicherung dafür aufkommen, aber sicher wird für die entsprechende Fluggesellschaft doch die Prämie erhöht. Ich bin zwar kein Versicherungsexperte, stelle mir als Laie aber vor, dass so eine Versicherung nach ähnlichen Prinzipien wie eine Kfz-Versicherung funktioniert.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das Urteil bezieht sich alleine auf Europa. Alles andere ist hier nicht hilfreich.
                      Sorry, aber so ist die Situation zum angeführten Urteil.

                      Und nur, was richtig kostet, führt bekanntlich zu Änderungen im Verhalten.

                      Das Verhalten der Airlines - nicht der Passagiere - hat doch in der Vergangenheit
                      erst die Schaffung entsprechender Regelungen erforderlich gemacht. Manchmal
                      ist es eben besser, Backup-Maschinen vorzuhalten, um die Flugzeiten entsprechend
                      einzuhalten. Was glaubst Du, welche Kosten alleine auf Condor zukommen, wenn
                      die sommerlichen Verspätungskapriolen nachträglich vom EU-Gerichtshof als
                      Annullierung ausgelegt werden?

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Lilian1507 wrote:
                        Bei einem Absturz mag zwar die Versicherung dafür aufkommen, aber sicher wird für die entsprechende Fluggesellschaft doch die Prämie erhöht. Ich bin zwar kein Versicherungsexperte, stelle mir als Laie aber vor, dass so eine Versicherung nach ähnlichen Prinzipien wie eine Kfz-Versicherung funktioniert.

                        Hallo,

                        das denke ich eher nicht. Denn was würden wohl die großen Airline wie Lufthansa, Air France/KLm und BA machen, wenn Sie für jeden Unfall extra zur kasse gebeten werden würden. Denn das was Du in der normalen Presse liest, sind ja nur die spektakulären Dinge. Etwa 95 % aller Zwischenfälle werden ja gar nciht an die große Glocke gehängt.

                        Schau mal hier!

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich glaube, niemand will ein Risiko eingehen, wenn er fliegt. Das hat deswegen nichts mit Preisen oder Kosten zu tun. Das ist ein absolutes Grundbedürfnis, denn sonst würde niemand ein Flugzeug betreten.

                          Worüber reden wir hier eigentlich ? Ich bin nicht mal sicher, ob die airlines schon vor dem Urteil Rückstellungen für einen höchstrichterlich entschiedenen Fall gemacht haben, sich aber bisher hinter ihren AGB verstecken konnten. Ich weiss nicht, wo in der Vergangenheit die Rechtssprechung in dieser Problematik geendet hat. Amtsgericht oder mehr ?

                          Weiterhin weiss ich auch nicht, wie hoch der Kalkulationsfaktor dieses "Risikos" ist. Sind es 0.1%, sind es 1.1%, sind es 3% ? Ich habe keine Ahnung, aber was immer es ist darf man doch sagen, das es im gesamten Flugpreis eine verlässenbare Grösse ist.

                          Ich bezweifel, das es einen Zusammenhang mit dem Flugpreis gibt. Aber diejenigen, die betroffen sind, werden entschädigt. Und das ist gut so !!!!!

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • UteEberhardU Offline
                            UteEberhardU Offline
                            UteEberhard
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @gabriela maier Hallo, Gabriela.

                            "Ich glaube, niemand will ein Risiko eingehen, wenn er fliegt"

                            Das glaubst Du und trifft sicherlich weitestgehend auf viele etablierte Gesellschaften zu.

                            Aber so wie Du es hier schreibst, würde ich das so nicht stehen lassen. Aus eigener Erfahrung.

                            Die Risikobereitschaft ist bei Menschen unterschiedlich ausgeprägt.

                            Gruß

                            Hans

                            Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Lilian1507L Offline
                              Lilian1507L Offline
                              Lilian1507
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ADEgi wrote:
                              Denn das was Du in der normalen Presse liest, sind ja nur die spektakulären Dinge. Etwa 95 % aller Zwischenfälle werden ja gar nciht an die große Glocke gehängt.

                              Das ist mir schon klar, dass nicht alles an die große Glocke gehängt wird. Aber Entschädigungen müssen dann trotzdem gezahlt werden. Und wenn bei Fluggesellschaft A häufiger Entschädigungsleistungen anfallen als bei Fluggesellschaft B, dann zahlt sie für den Versicherungsschutz sicher auch mehr. Schließlich will die Versicherung ja nicht draufzahlen...

                              Ich glaube jedenfalls nicht, dass Fliegen durch diese Gerichtsentscheidung gefährlicher wird - die Crew will ja schließlich auch heil nach Hause kommen...

                              😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ADEgi wrote:
                                es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen.

                                Denn wenn ein Defekt, welcher Art auch immer, auftritt, so ist die Verlockung trotzdem damit zu fliegen, weit größer, als zuvor. Denn macht man es nicht, kostet es ja richtig Geld

                                Darüber scheint man auch diskutiert zu haben, zumindest in deutschen Reise-Anwaltskreisen. Die jedoch der Meinung sind, ein ordentliches Unternehmen wird dieses Risiko ebenso wenig eingehen wie ein verantwortungsvoller Pilot.

                                Aber...

                                Wir erinnern uns noch an die Hapag Lloyd Maschine, die nach Wien rein segelte, weil ihr der Sprint ausgegangen war. Stimmen wollten nie verstummen, die dahinter eine Anweisung von der Heimatbasis in Deutschland gesehen hatten, nicht in Griechenland zu tanken, weil das Kerosin dort teurer wäre ... oder ähnliche Vermutungen.

                                Gleiches galt bei manchen Absturz - Spekulationen beispielsweise darüber - und die wurde bereits mehrfach von TV-Stationen recherchiert - dass nicht Originalersatzteile verwendet werden, weil zu teuer, sondern "günstige" no-name-Teile. So fand man vor Jahren in Italien auf Flughäfen ganze Hangar voll dieser no-name-Produkte.

                                Ich persönlich gehe davon aus, dass bei Fluglinien genau derselbe Trend wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen eingetreten ist und sich verschärfen wird: arbeiten mit einem absolut notwendigen Minimum an Personal und Einsparungen woimmer sie noch gerade vertretbar sein werden.

                                Aber ganz sicher könnte der Fall eintreten, dass ein Pilot, der merkt, eine Kleinigkeit funktioniere nicht so wie sie soll, beispielsweise die zweite Klimaanlage arbeitet nur zu 50 % (die im Fall des Ausfalls der ersten einspringt) und fliegt trotzdem mal schnell noch von Hamburg nach München. Wäre denkbar, wäre vielleicht fahrlässig, wäre vielleicht ... tödlich, aber man hätte die Ausgleichszahlung von € 250.-- pro Person umgangen, deren Ticketwert vielleicht bei € 50,-- lag!

                                So ist das im Wirtschaftsleben: Der Druck erzeugt Lösungen. Ob die Lösungen jedoch dann im Sinne aller ist, ist eine andere Frage

                                meint
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
                                  chepriC Offline
                                  chepri
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Also diese Rechnungen gehen so nicht auf. Ein möglicher Totalausfall einer Maschine durch bewußt in Kauf genommenes Fehlverhalten kommt der Gesellschaft sicher teurer zu stehen, als eventuelle Ausgleichszahlungen. Wenn sie Glück hat, sitzen ja viele Passagiere wie Berthold im Flieger, die aus Dankbarkeit über günstige Flugtickets auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten.

                                  Mir ist es egal, wenn dadurch die tickets um 10€ teurer werden. Aber die Aussicht, auf eine Entschädigungsleistung würde den Ärger beim Warten auf den verspäteten Abflug spürbar reduzieren.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @ mosaik:

                                    jetzt habe ich doch noch Grund zum Hinterfragen:

                                    ich lese in einem Kurzkommentar zu diesem Urteil EuGH, C 549/07, wonach die airline bei Stornierung eines Fluges wegen technischer Problem nicht zu Ausgleichzahlungen herangezogen werden kann, wenn sie die "technischen Probleme nicht selbst verschuldet hat " !!!!!

                                    Steht da was in den 5 Seiten der Urteilsbegründung ? Ansonsten wäre das für mich sowas von einem "Totschlagargument", mit dem nichts, aber auch gar nichts klarer geworden ist.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      lizet
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                                      #18

                                      Ich würde gerne diesen Beitrag über "Quelle Reiserecht Aktuell Ausgabe 1/2009"
                                      lesen, denn es gibt auch einen LG Köln Az. 11 176/07 wo technische Probleme auch wenn veraltet ist als außergewöhnlich und unerwartet gelten. Wie steht das dann im Zusammenhang mit den neuen EuGH Urteil vom 22.12.08 in Verbindung?
                                      Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • TraumzeitT Offline
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                                        Traumzeit
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                                        #19

                                        Wenn es mal doch aus Einsparungsgründen zu einem Absturz kommen sollte, wird eh erst der Techniker oder der Pilot zur Verantwortung gezogen. Und welcher Druck auf Diesen lasten, Aufgrund der ewentuellen Einsparungen. Die Frage ist doch mit welchen "kleinen" Fehler oder Defekten ein Flugzeug noch starten darf ohne die Sicherheit zu gefährden. Ob dann noch Aufgrund der Beseitigung eines "kleinen" Fehlers der Flug verschoben wird. Und dadurch Entschädigungzahlungen an den Flugkunden entstehen. Das ist doch wohl nicht im Sinne des Fluggastes.
                                        LG Traumzeit.

                                        Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
                                        Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • gabriela_maierG Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Schade, Mosaik hat auf meine Frage nicht geantwortet ( oder bisher nicht antworten können ).

                                          Die Reisefachleute, die hier oft schreiben, setzen doch sonst immer links, so das man Zugriff haben kann.

                                          Darum bitte noch einmal: steht in der Urteilsbegründung etwas über die Schuldhaftigkeit ? Und wie diese zu ermitteln wäre ?

                                          Die Feststellung des EuGH -wie o.a.- wird doch konterkariert, wenn es erst eine Schulduntersucherung geben müsste, und es tut sich nach wie vor ein Riesenschlupfloch für die airlines auf.

                                          Wer, wenn nicht die airline ( und/oder ihre Erfüllungsfehilfen ) sollte denn noch Schuld sein für ein technisches Problem ?

                                          Gruss Gabriela

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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