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Ferienhaus komplett bezahlen bei Storno?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FriesenfanF Offline
    FriesenfanF Offline
    Friesenfan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
     
    ich habe eine Frage. Wir haben ein Ferienhaus in der Normandie gebucht vom 08.05.-22.05.2010. Nun hat sich leider unsere Hündin die Knischeibe gebrochen und wir können nicht fahren. Ist es rechtens, dass wir den kompletten Preis bezahlen müssen?
     
    LG
    Friesenfan

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    • grischtuG Offline
      grischtuG Offline
      grischtu
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Friesenfan,
      das hängt von Eurer Buchung resp Vertrag ab. Wie sind denn die Buchungsbedingungen und die AGB des Veranstalters resp. des Eigentümers? Schau mal nach, was Du beim Abschluss unterschireben hast.
      Gruss
      grischtu

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      • FriesenfanF Offline
        FriesenfanF Offline
        Friesenfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Grischtu,
         
        im Vertrag steht nur, dass wir eine Anzahlung von x bezahlen müssen und den Rest bei Ankunft bar oder per Überweisung. Gleiches steht auch auf der Internet-Seite. Gebe gern den link per PN, weiss nicht, ob ich den hier reinsetzen darf.
        Sind traurig, dass wir nicht fahren können und ärgern uns darüber, dass wir keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Hätten nie gedacht dass was mit dem Hund sein könnte.
        Der Vermieter hat leider gar kein Veständnis und verlangt den kompleten Betrag (gut, es ist ja seinGeschäft). Oft aber ist es doch so, dass man dann einige Prozente abziehen kann, da ja auch nichts "abgewohnt" wird?
         
        Leider können wir auch keinen Ersatz hinschicken, da keiner so spontan Zeit hat...

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        • CliffideoC Offline
          CliffideoC Offline
          Cliffideo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Setze es doch bei Ebay rein als Last-Minute-Ferienhaus.

          Abgesehen davon würde eine Reiserücktrittversicherung bei Erkrankung eines Hundes auch keinen Cent übernehmen..

          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FriesenfanF Offline
            FriesenfanF Offline
            Friesenfan
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Habe es bei ebay schon reingesetzt, bisher hat keiner Interesse.
             
            Doch, es gibt tatsäclich Reiserücktrittsversicherungen die auch Hundekrankheiten übernehmen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • grischtuG Offline
              grischtuG Offline
              grischtu
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn wirklich nichts betreffend Storno abgemacht wurde gilt soviel ich weiss das Reiserecht des entsprechenden, vertraglichen Gerichtsstandes. Deshalb ist es schwierig eine Aussage zu machen. Die Stornogebühr richtet sich nach den Reisepreis und der Absage (wie viele Tage vor dem Reisetermin) sollte aber glaube ich nicht viel mehr als 50% der Gesamtkosten betragen.
              Vieleicht kannst Du mit diesen Angaben ja mit dem Vermieter verhandeln. Den ganzen Reisepreis kann er von mir aus gesehen nicht verlangen, immer unter der Voraussetzung, dass ihr nichts vertraglich abgemacht habt.
              Gruss
              grischtu

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @friesenfan
                das mit deinem hund tut mir echt leid.
                ich hoffe, er ist bald wieder gesund.
                ich verstehe deinen beitrag nicht so richtig.
                du hast deine "buchung" bei ebay rein gesetzt.
                dann dürftest du auch noch nicht offiziell storniert haben, oder?
                dass sich jetzt- 3 tage vor abreise - spontan niemand finden lässt, ist ja auch klar.
                wenn du jetzt stornierst mußt du natürlich den vollen preis bezahlen, denn der vermieter hat ja mit deiner miete gerechnet und findet auf die schnelle auch keinen ersatz.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

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                • FriesenfanF Offline
                  FriesenfanF Offline
                  Friesenfan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gischtu, ein Gerichtsstand ist weder im Vertrag noch auf der Internet-Seite angegeben. Was gilt dann?
                  Abgesagt wurde 8 Tage vor Reisebeginn und da der Vermieter den kompletten Preis haben möchte haben wir uns erst einmal bemüht für Ersatz zu sorgen. Wie es scheint, klappt das leider nicht.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    welche internet seite ist es denn?

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • FriesenfanF Offline
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                      Friesenfan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Habe sie Dir per PN geschickt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
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                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        sieht aus, als sei das ein französischer vermittler.
                        der hp ist wenig zu entnehmen.
                        wie sieht denn euer vertrag aus?
                        ihr müßt doch bei der buchung irgendwas in die hand bekommen haben.
                        sowas, wie agb`s.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • FriesenfanF Offline
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                          Friesenfan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nein, keine AGB's. Ein Mietvertrag auf dem u.a. steht:
                           
                          Ich verpflichte mich die Anzahlung von X per Banküberweisung vor dem 30.08.2009 und den Restbetrag von X per Banküberweisung 10 Tage vor Ankunft oder Bar inkl. Nebenkosten bei Ankunft zu begleichen.
                           
                          sonst nichts...
                           
                          Kein Vermittler sonder beim Vermieter direkt gebucht.

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                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            grischtu wrote:
                            .... Die Stornogebühr richtet sich nach den Reisepreis und der Absage (wie viele Tage vor dem Reisetermin) sollte aber glaube ich nicht viel mehr als 50% der Gesamtkosten betragen.
                            ....

                            die kann auch 100% betragen.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

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                            • grischtuG Offline
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                              grischtu
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hast Du den Restbetrag schon bezahlt? Wie hoch war die Anzahlung?
                              Ich bin der Meinung, dass Du in diesem Fall (einfacher Vertrag: Eine fehlende Vereinbarung über die Einbeziehung der Bedingungen lässt nämlich keinen Anspruch auf pauschale Stornokosten entstehen. Hier muss der Veranstalter konkret nachweisen, welchen Ausfall er gehabt hat) nicht viel mehr als 50% des gesamten Betrags schuldest, das kanna aber abweichen.
                              Ich würde an Deiner Stelle, falls Du es noch nicht gemacht hast, den Restbetrag, je nach dem wie hoch dieser noch ausfällt, nicht bezahlen. Wenn Du schon bezahlt hast, würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
                              Gruss
                              grischtu

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Friesenfan wrote:
                                Nein, keine AGB's. Ein Mietvertrag auf dem u.a. steht:
                                 
                                Ich verpflichte mich die Anzahlung von X per Banküberweisung vor dem 30.08.2009 und den Restbetrag von X per Banküberweisung 10 Tage vor Ankunft oder Bar inkl. Nebenkosten bei Ankunft zu begleichen.
                                 
                                sonst nichts...
                                 
                                Kein Vermittler sonder beim Vermieter direkt gebucht.

                                wo hat der vermieter denn seinen sitz?
                                entschudlige, dass sich so ungläubig frage.
                                aber du überweist doch nicht einfach aufgrund von ein paar im netz eingestellten bildchen irgendwohin eine summe x, oder verstehe ich dich falsch?

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @grischtu
                                  wie kommst du auf die maximalen 50%

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DylanD Offline
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                                    Dylan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Auszug aus einer AGB eines französischen Reiseanbieters:

                                    "Der Vertrag zwischen Ihnen und XXXXX unterliegt französischem Recht. ...

                                    In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
                                    bis 65 Tage vor Reisebeginn: 25%
                                    vom 65. bis 45. Tage vor Reisebeginn: 35%
                                    vom 45. bis 29. Tage vor Reisebeginn: 50%
                                    vom 29. bis 15. Tage vor Reisebeginn: 75%
                                    weniger als 15 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100% ..."

                                    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      grischtu
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Lexilexi wrote:

                                      grischtu wrote:
                                      .... Die Stornogebühr richtet sich nach den Reisepreis und der Absage (wie viele Tage vor dem Reisetermin) sollte aber glaube ich nicht viel mehr als 50% der Gesamtkosten betragen.
                                      ....

                                      die kann auch 100% betragen.

                                      mit Betonung auf kann, muss aber nicht, schon  gar nicht, wenn es vertraglich nicht abgemacht ist!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • FriesenfanF Offline
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                                        Friesenfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ich habe einen Mietvertrag bekommen und das was ich vorhin schon hier reingeschrieben habe unterzeichnet. Hatte noch nie ein Ferienhaus gemietet, von daher dachte ich das sei i.O. so.
                                         
                                        Bisher haben wir nur den Anzahlungsbetrag von 350 € überwiesen, der Rest steht noch aus. Wenn ich den jetzt aber einfach nicht bezahle, was passiert denn dann???

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          grischtuG Offline
                                          grischtu
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Lexilexi: Die Berechung stützt sich auf die Rechtsprechung zu Pauschalflugreisen. Diese kann sich aber wie ich gesagt habe jederzeit und in anderen Fällen ändern!
                                           
                                          @Dylan: Diese Tabelle nützt nur dann etwas, wenn Friesenfan mit diesem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen hätte.

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