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ADEgiA

ADEgi

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Aktuell

  • Zimmerverfügbarkeit bei sehr früher Anreise
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    falls Ihr eine Pauschalreise gebucht habt, dann habt Ihr ja auch einen Transfer und dann gibt es garantiert auch kein Problem mit dem Einchecken.

    Falls Ihr inhdividuell anreist, würde ich Euch zu einer Mail ans Hotel raten.

    Gruß

    Berthold

    Allgemeine Fragen

  • Flug n. Fuerteventura gebucht ....
    ADEgiA ADEgi

    Marco L. wrote:
    Ich hätte meine Freude dran. 😉 😄

    Ich auch Marco! 😆

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Widerrufsrecht
    ADEgiA ADEgi

    @hf40

    Also zum Ersten eimal folgendes. Innerhalb von zwei Wochen wirst Du wahrscheinlich bei keinem Veranstalter einen Differenzbetrag erstattet bekommen. So schnell geht das kaum einmal. Ich habe das bei meinen Kunden jedenfalls noch nie so erlebt.

    Dann hängt es noch davon ab, wie Du bezahlt hast. Falls dies an Dein Reisebüro war, dann dauert das sicher nochmals ein paar Tage länger.
    Hat der Veranstalter überhaupt Deine Kontodaten? Ansonsten kommt nochdie Zeit für den Postversand für einen Scheck hinzu. Auch daß die Banken schon einmal vier Tage brauchen bis eine Überweisung ankommt ist keine Seltenheit.

    Außerdem heißt es ja nicht, nur weil die anderen kostenlos stornieren können, daß dem Veranstalter dadurch keine Kosten entstehen. Hier ist auch ein Knackpunkt. Hier liegt es an Dir den Nachweis zu bringen, daß dem Veranstalter weniger Kosten entstanden sind, als er Dir berechnet. Der zitierte Fall kann nur als Indiz gewertet werden, ob es aber auch ein Beweis vor Gericht wäre halte ich für fraglich.

    Darum. Erst einmal auf Kulanz das Ganze versuchen und sich danach gegebenenfalls fachlich beraten lassen.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Widerrufsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo hf40,

    darauf kannst Du dich auch berufen. Aber was ist, wenn der Veranstalter sagt, daß er Kosten bei den Flügen hatte? Dieses Argument wäre ja denkbar und nach meinem Verständnis gilt der Zeitpunkt deiner Stornierung.

    Halt uns doch bitte auf dem Laufenden was herausgekommen ist. Interessiert mich wirklich sehr, da so ein Fall ja immer wieder passieren kann.

    Danke

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Widerrufsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    rechtlich sicher hoch interessant.

    Du hast zu einem Zeitpunkt storniert an dem ein Veranstalter davon ausgehen musste eine zugesagte Leistung erbringen zu können. Daraufhin wurden Dir entsprechend Stornokosten berechent. Später erfährt man, daß der Veranstalter gar nicht in der Lage gewesen wäre diese Leistung zu erbringen. Dies wusste der Veranstalter zum Stornozeitpunkt aber nicht.

    Ich denke, daß es sich rechtlich um unterschiedliche Dinge handelt, da Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung ja schon abgewickelt war. Somit tendiere ich rechtlich eher dazu zu sagen, daß Du keinen Anspruch hast.

    Ich möchte aber betonen, daß ich kein Experte bin, sondern mich wirklich nur aus Interesse mit dem Thema beschäftige. Außerdem meine ich, daß Du sehr gute Chancen hast das Geld auf dem Kulanzweg zurückerstattet zu bekommen.

    Versuche es doch erst einmal so.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Airline: Sun Express
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Erika,

    ich bin mir absolut sicher, zumindest bei Airbus Flugzeugen, gelesen zu haben, daß es hier eine Herstelleranweisung gibt bei feuchter Piste (hat man ja meist, wenn man Turbulenzen hat) härter aufzusetzen.

    Ein Auslöser hierfür war nach meinem Stand der Unfall eines LH Airbus vor einigen Jahren in Warschau. (14.09.1993)

    Ansonsten kann ich Deinen Beitrag so unterschreiben.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Zug zum Flug
    ADEgiA ADEgi

    @massaiblau

    Hallo zwei kleine Fehler in Deinem Beitrag:

    1. Ein Rail & Fly gibt es direkt von der Bahn schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Zumindest nicht in Deutschland und auch nur, falls ich nicht irgendwas verpasst habe! 😉

    2. TUI und 12Fly haben ein Rail & Fly inklusive, jedoch nicht bei kurzfristigen Reisen, wenn ich also die Unterlagen am Flughafen abholen muß.

    Bei allen anderen ist dies übrigens im Normalfall auch so!

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • vom Veranstalter einfach auf ein anderes Hotel umgebucht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo alina,

    ich sehe es so, daß die Grundqualität des Hotels ja passt. Hier denke ich hast Du keine Ansatzmöglichkeit, zumal beide Häuser auch in den offiziellen Kategorisierungen gleich eingestuft werden.

    Die Argumente von Dir kann ich aber in der Sache voll nachvollziehen. Daher kann ich auch verstehen, daß die Alternative eher nicht für Dich in Frage kommt.

    Schau doch mal bei Deinem Veranstalter nach, ob Du nicht etwas vergleichbares zu Deinem ursprünglich gebuchten Hotel findest. Außerdem kannst Du noch gleichzeitig bei Jahn und Tjaereborg schauen, da alle Veranstalter zur Rewe Gruppe gehören. Eventuell auch noch bei Dertour.
    Findest Du etwas, dann frage über Deinen Buchungsweg an, ob eine Umbuchung in das andere Hotel möglich ist.

    Warum sollte es nicht gehen? Andernfalls könntest Du ja stornieren.
    Somit hätte der Veranstalter nichts an Dir verdient. Ich denke hier wird er sich sicher kulant zeigen, so es ihm möglich ist.

    Solltest Du sogar etwas preiswertes finden, was eher zu Deinen Urlaubswünschen passt, dann kannst Du mit deinem Veranstalter auch über eine Erstattung der Differenz reden.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Airline: Sun Express
    ADEgiA ADEgi

    Hallo izul,

    ich darf davon ausgehen, daß die Ursache der Turbulenzen bei der Landung vermutlich nicht nur Wind die Ursache war, sondern auch weitere Wettereinflüsse. Bei schlechtem Wetter sind die Piloten in aller Regel angewiesen, härter aufzusetzen.

    Generell gilt im Übrigen eine Butterweiche Landung nicht als Optimalfall. Die Kunden freut es natürlich, die Experten sagen aber, daß man eine Landung deutlich spüren muß.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • maximal 100 Zeichen ????
    ADEgiA ADEgi

    @mujer

    Hallo,

    dieses Thema hatten wir schon einmal und es besteht schon ein Thread mit der Lösung.

    Auch ich habe das Problem schon gehabt.

    Einfach bei der Antwort das RE im Titel entfernen und es geht wieder!

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Widerrufsrecht
    ADEgiA ADEgi

    @hf40

    Hallo,

    ich würde auf jeden Fall einmal an den Veranstalter mit diesen Argumenten schreiben. Ich denke Du hast eine Chance Geld zurück zu bekommen. Jedoch wahrscheinlich nur auf Kulanzbasis.

    Es kann ja sein, daß das Hotel geschlossen hat, weil zu wenige Buchungen vorliegen. Dann könnte der Veranstalter ja sagen, daß dieses Hotel unter Umständen nicht geschlossen hätte, wären genügend Urlauber dort gewesen.

    Außerdem können dem Veranstalter ja auch Kosten entstanden sein, durch die von Dir stornierten Flüge.

    Versuchen würde ich es aber in jedem Fall.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 12 % Erstattung wg. 14 Tagen Baulärm OK ?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    Du kannst bei unserem Reiserechtsexperten Peter / Mosaik auf seiner Homepage schauen. Ich meine er hat hier einiges veröffentlicht.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • vom Veranstalter einfach auf ein anderes Hotel umgebucht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Alina,

    als erstes wrde ich einmal prüfen, wie das andere Hotel ist. Ist es wirklich gleichwertig, besser, oder schlechter.

    Grundsätzlcih hast Du ja ein Rücktrittsrecht, da die vereinbarte Leistung nicht erfüllt werden kann. Schau doch bitte auch eimal bei anderen Veranstaltern, wer eventuell nur ein passendes Hotel anbietet und verlange eine Umbuchung dorthin.

    Wenn Du den Termin der Reise nicht verschieben kannst solltest Du einmal prüfen ob vielleicht auch ein anderes Ziel in Frage käme.

    Das Thema Schadenersatz wird ganz stark davon abhängen, wie es um das Alternativhotel bestellt ist. Versuche doch einfach aktiv dem Veranstalter Dir passende Lösungen anzubieten.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • wie groß darf ein koffer sein?
    ADEgiA ADEgi

    Urlauber61 wrote:
    Noch ein Vorteil von Hartschalenkoffern, man kann sie als Ersatzsafe nutzen. 😉

    Na ja, dann klaue ich halt den ganzen Koffer! Kann den dann in Ruhe aufmachen. Sorry, aber Ideen haben manche Leute!

    Gruß

    Berthold

    p.s. Ansonsten bin ich Holzwurms Meinung und zusätzlich Samsonite Fan! Seit Jahren in Betrieb und praktisch nciht einmal wirklich Gebrauchsspuren.

    Airlines

  • "Ausgezeichneter Reiseveranstalter"
    ADEgiA ADEgi

    Hallo privacy,

    ich müsste nachsehen wie lange ich für diesen Betrib gearbeitet habe. Es war aber jeder einzelne Tag zuviel! Recht hast Du ja, aber meine Erfahrung mit diesem Betrieb sagt mir eines ganz deutlich. Was ich seitdem von ISO Zertifizierungen halte ist folgendes:
    😆
    😆
    😆
    😆
    😆
    😆
    😆

    Gruß

    Berthold

    p.s. Es war übrigens eine Nachprüfung.

    Reiseveranstalter

  • Widerrufsrecht
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    den vorherigen Schreibern kann ich mich nur anschließen. Wenn fest gebucht ist, geht eine Stornierung nur noch gegen Gebühr. Zwei Dinge zur Ergänzung.

    1. Es gibt sogar noch Veranstalter mit 10% Anzahlung. Das Üblichste sind aber 20%.

    2. Warum tue ich mir das an und suche noch Preise, nachdem ich schon gebucht habe. Nur damit ich mich ärgern kann, für den Fall, daß ich mehr bezahlt habe als nötig?

    Ach Ja - sollte es eine Kurzfristige Reise sein, so können die Stornogebühren auch 100% betragen. Leider schreibst Du hierzu nichts.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 12 % Erstattung wg. 14 Tagen Baulärm OK ?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Curi,

    im Prinzip hast Du Recht, wobei sich aber zwei Fragen stellen.

    1. Was muß passieren, damit man Anspruch auf die 25% hat? Respektive eine Chance hat diese zu bekommen. Dies ist ja immerhin der Veranschlagte Maximalwert. Reicht das erlebte dafür aus, oder nicht. Hier hängt es sicher auch von der Beweislage ab.

    2. Die Umbuchung in eine andere Anlage wurde ja angeboten als Information des Veranstalters. Daß dies dann in die Hose geht ist um so ärgerlicher, da man dort genau das erlebt hatte, was man eigentlich vermeiden wollte. Doch kann es sein, daß die Änderung vor Antritt der Reise eventuell überhaupt keine Rolle spielt und die Reise als einzeln, so gebuchte Reise, in das zweite Hotel gewertet wird. Ich denke dies dürfte so sein.

    Hier kann ich allerdings nur nach Peter schreien. Dazu bräuchte es wirklich einen Fachmann um dies zu beurteilen.

    An sich finde ich das Angebot des Veranstalters auch als zu niedrig, wiederum bin ich auch nicht dabei gewesen. Lärm wird ja durchaus unterschiedlich empfunden. Da wo ich wohne gibt es auch Leute, die sich über Fluglärm beklagen. Nach meiner Meinung gehören die alle zum Psychiater.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • wie groß darf ein koffer sein?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Marco,

    soweit ich weiß gibt es bei jeder Fluggesellschaft maximale Maße. Auch für gewöhnliche Koffer. Zu finden im Normalfall auf deren Homepage. Bei "normalen" Koffern wird man aber sicher keine Probleme bekommen.

    @neueinsteiger

    Mehr Gepäck muß man in aller Regel extra bezahlen. Die Tarife hierfür sind beim Veranstalter zu erfragen. Trotzdem nochmals der Hinweis: Ihr werdet das alles auch tragen müssen!

    @all

    Beispiel Condor:
    Die maximalen Ausmaße pro Gepäckstück betragen 202cm (Länge+Breite+Höhe)- entnommen aus dem aktuellen Sommerflugplan

    Außerdem gab es einmal folgenden Hinweis:

    Bitte beachten Sie für den Transport von Jagdtrophäen (insbesondere Elchschaufeln) die maximalen Maße der Frachtraumtüren der Boeing 767. Diese sind...... 😉

    Airlines

  • 12 % Erstattung wg. 14 Tagen Baulärm OK ?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Caliblue,

    hier wäre es schon überlegenswert, ob Ihr klagen wollt. Googelt doch mal verschiedene Urteile durch und seht, wie in anderen Fällen entschieden wurde. Hattet Ihr eigentlich vor Ort reklamiert und auf Abhilfe bestanden? Gibt es eine Bestätigung der Reiseleitung über diesen Umstand. Unabhängig vom Angebot des Veranstalters wäre das hier sehr wichtig. Nur dann habt Ihr vor Gericht wirklich Chancen.

    Wichtig wäre es auch die Mängel möglichst genau dokumentieren zu können. Existiert eventuell ein Video? Das wäre hier sicher das Beste.

    Denkt bitte alles in Ruhe durch. Überlegt auch wieviel mehr Ihr bekommen könntet, wenn Ihr klagt. Eventuell reicht ja auch ein zweites Schreiben um eine höhere Erstattung zu erzielen.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Bevor Ihr so ohne weiteres Rüdigers Rat befolgt seid bitte so nett und schaut Euch seine anderen Beiträge zu ähnlichen Themen an.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 12 % Erstattung wg. 14 Tagen Baulärm OK ?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    die Frage ist nicht leicht zu beantworten, da man ja nicht dabei war. Die als Richtlinie anzusehende Tabelle nennt Summen zwischen 5 und 25 % Erstattung. Wie allerdings ein Gericht im Einzelfall entscheiden würde muß man abwarten.

    Entscheidend ist letzten Endes wie störend dies gerade für Euch war und ob Ihr erst aus dem gleichen Grund Euer Hotel nach einer Information des RV geändert habt.

    Sicher hängt auch das Ziel mit der Erstattung zusammen. War es Dubai, so wäre es sicher wesentlich angemessener, als wenn es die Malediven gewesen wären.

    Kleine Frage am Rande: Habt Ihr eigentlich Euer ursprünglich gebuchtes Hotel angesehen und verglichen? Das kann auch eine Rolle spielen.

    Gruß

    Berthold

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