Insolvenz des Reisebüros
Ist der Reiseveranstalter noch zahlungsfähig und lediglich das Reisebüro, über welches die Buchung vorgenommen wurde zahlungsunfähig, so verhält es sich anders. Hier ist der Sicherungschein oft ohne Bedeutung.
Es ist zu unterscheiden, ob das Reisebüro nur eine Filiale des Veranstalters ist. In diesem Fall werden Insolvenz des Veranstalters und des Reisebüros zusammenfallen und der Sicherungsschein, wie bei der Insolvenz des Veranstalters, Bedeutung erlangen.
Meist ist das Reisebüro jedoch nur Vermittler zwischen Reisendem und Reiseveranstalter. Erkennbar ist dies daran, dass das Reisebüro meist Reisen mehrerer Veranstalter (TUI, alltours, Neckermann u.s.w.) anbietet und die Reisebestätigungen nicht vom Reisebüro, sondern direkt vom Veranstalter gefertigt werden.
In der Regel wird das Reisebüro - ob nun Filiale oder Vermittler - die Reisepreisforderungen selbst einziehen. Hat der Kunde an das Vermittler-Reisebüro gezahlt, kommt es darauf an, ob das Reisebüro hierzu berechtigt war. Gab es eine Einzugsermächtigung, hat der Reisende seinen Teil des Reisevertrages erfüllt. Der Reiseveranstalter muss jetzt - auch bei Insolvenz des Reisebüros - die Reiseleistung erbringen. Der Veranstalter kann aber im Insolvenzverfahren besondere Rechte geltend machen. Der Reisende darf diese Einzugsermächtigung im Regelfall erwarten, wenn er den Sicherungsschein bereits im Reisebüro ausgehändigt bekommt.
Hallo Reisepechvogel,
das ist ja zum Haare raufen. Da spart man auf die schönsten Wochen des Jahres...und dann sowas ! Die Reise war bestimmt nicht preiswert - und dann nochmal die Flüge bezahlen - ein Fass ohne Boden! Auch wenn wenig Aussicht auf Erfolg besteht, versuche deine Ansprüche geltend zu machen. Das Vorgeplänkel einer Insolvenz zieht sich je nach Ausmaß und Anzahl der Gläubiger gut 1 Jahr hin, bis das eigentliche Insolvenzverfahren vor Gericht eröffnet wird und vom Gericht ein Inslovenzverwalter bestellt wird. Erst der aussergerichtliche Schuldenbereinigungsplan dem alle Gläubiger zustimmen müsen, dann bei Scheitern der Insolventantrag vor Gericht. Wenn Du eine RS-Versicherung hast, suche einen Anwalt auf, der sich im Insolvenzrecht auskennt. Der weiss was zu tun ist. Der oder die Schuldner die haftbar sind, müssen bei der Insolvenz ihre Vermögensverhältnisse darlegen, ähnlich wie bei einem Offenbarungseid. Diese Liste ist für die Gläubiger einsehbar. Also wer zuerst kommt ..... Das bewegliche Vermögen (Konten, Lebensversicherungen, Zweitwagen, teurer Schmuck, Haus und Grundstücke) fliessen in die Insolvenzmasse. Auch weitere Einkünfte in den kommenden 7 Jahren, die über dem pfänbarem Satz liegen, ebenso. Also schnell um Anwalt ((der kennt jede noch so kleine Hintertür)).
Viele Grüße
S. Hartmann