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  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    @doc3366
    ich bin deiner Ansicht nach verblödet, weil ich mich in einem Forum nach meinen Rechten erkundigen wollte und du kannst nicht von 10.30h bis 18.15h rechnen.
    "Blöd" war nur, dass ich an dieses Forum geraten bin.
    Sorry an die wenigen User die noch ohne Beleidigungen oder Unterstellungen jeder Art antworten können.

    Leider wurde mein "ellenlanger OT" in einem meiner vorherigen Beiträge gelöscht, da hätten hier einige was lernen können. Und ganz ohne Beleidigung.

    Ein Schelm war da an Zensur denkt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    @vonschmeling sagte:

    @AK630
    Das ist keine Aussage aus meiner subjektiven Sicht sondern eine Übermittlung der Fakten ...

    Ok. Aber vor allem ohne mich anzugreifen und zu beleidigen.
    Und das ist gut.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    @vonschmeling sagte:

    Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.
    Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.
    Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

    Das ist eine Aussage aus deiner Sicht ohne mich irgendwie anzugreifen oder zu beleidigen.
    Geht doch

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    @doc3366 sagte:

    Jau, versuche es einfach mal...

    ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

    Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein 😔

    @Ahotep Aber mich als verblödet zur bezeichnen hat was mit dem Thema zu tun?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    Warum wurde mein "absolut ellenlanges OT" von meinem vorherigen Tread entfernt?

    Wem es zu lang ist, der muss es ja nicht lesen,
    es ist (war) aber sehr lehrreich.

    Ist doch selbst erklärend😊 Hat nichts mit dem Thema zu tun..............

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    @krokusss sagte:

    Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

    Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

    Danke Krokus.

    Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden". Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr. Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist, ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.
    Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

    @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

    Absolutes, ellenlanges OT entfernt

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.
    AK630A AK630

    Hallo,
    wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.
    Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.
    Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.

    Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.
    Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.
    Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

    Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

    Viele Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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